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BGH Urteil: Lebensversicherung kann mit Gewinn rückabgewickelt werden

Wie Sie bei Widerruf Prämien und Zinsen erstattet bekommen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

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Ein BGH-Urteil zur Lebensversicherung bestätigte das ewige Widerrufsrecht. Das bedeutet: Enthält ihr Versicherungsvertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung, kann er durch einen Widerruf noch Jahrzehnte später komplett rückabgewickelt werden. Dadurch erhalten Sie alle Ihre Beiträge inklusive Verzinsung und Gebühren zurück. Zahlreiche weitere, verbraucherfreundliche BGH-Urteile sowie mehrere Folgeurteile ermöglichen Versicherten, mit anwaltlicher Hilfe die Auszahlung ihrer Lebensversicherungen zu maximieren. Hier erfahren Sie, wie Sie optimal von den Urteilen zur Lebensversicherung profitieren und mit Gewinn aus Ihrer Versicherung aussteigen können.

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Urteil: Lebensversicherung kann dank BGH-Urteil rückabgewickelt werden

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BGH-Urteil zur Lebensversicherung: Die wichtigsten Entscheidungen

Schon mit dem BGH-Urteil zu Lebensversicherungen vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) haben die Richter die Rechte der Versicherten gestärkt. Das Gericht entschied: Wenn Sie bei Abschluss Ihres Lebensversicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, steht Ihnen ein ewiges Widerspruchsrecht zu. Die Belehrung unterliegt auch dem Deutlichkeitsgebot, muss also klar erkennbar gewesen sein. Wenn Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen sind, können Sie Ihre Lebensversicherung laut Urteil heute noch rückabwickeln.

Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag schon jahrelang oder sogar schon über Jahrzehnte besteht. Regulär stünde Ihnen das Widerrufsrecht nur 14 Tage nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zu. Da Sie durch Fehler in der Belehrung laut Urteil allerdings nicht als aufgeklärt gelten, konnte diese Frist noch nicht beginnen. Dadurch konnte sie auch nicht ablaufen und der Widerruf der Lebensversicherung steht Ihnen nach wie vor frei. Besonders häufig betrifft das Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell durch freie Versicherungsberater geschlossen wurden.

Rückerstattung der Lebensversicherung in voller Höhe durchsetzen

Es gibt einige gute Gründe, eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu beenden:

  • Wunsch nach anderer Anlage mit Wertsteigerung
  • Erhöhte Beiträge
  • Niedrige Zinsen
  • Steigende Lebenshaltungskosten durch Inflation
  • Veränderung der Lebensumstände

Eine Kündigung vor Laufzeitende zieht immer noch weitere Kosten nach sich, die sich aus Gebühren und Entschädigungszahlungen zusammensetzen. Es sinkt der sog. Rückkaufswert. Auch der Verkauf Ihrer Versicherung auf dem Zweitmarkt ist eine Möglichkeit, Ihre ungünstige Versicherung vorzeitig abzustoßen, doch auch hier müssen Sie sich auf ein Verlustgeschäft einstellen. Mit einem Widerruf haben Sie hingegen die Möglichkeit auf eine vollständige Rückerstattung Ihrer Lebensversicherung sowie die Auszahlung der vollen Zinsen.

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Rückerstattung der Lebensversicherung: BGH-Urteil schafft Klarheit

In weiteren Urteilen des Bundesgerichtshofs zur Lebensversicherung vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/4) entschieden die Richter darüber, was Versicherten nach einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung zusteht. Mit diesem BGH-Urteil wurde auch geregelt, welche Kosten der Versicherer vom Auszahlungsbetrag abziehen darf. Versicherer hatten nämlich auch nach dem 07.05.2014 noch versucht, bei erfolgreichen Widerrufen Gebühren von der Auszahlung abzuziehen.

Das BGH-Urteil zur Lebensversicherung fiel für Verbraucher aber auch hier wieder positiv aus: Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil zum einen, dass Versicherer einen Ersatz für die Gewinne bezahlen müssen, die sie aus den eingezahlten Prämien gezogen haben. Zum andern dürfen die Versicherungsgesellschaften auch keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen. Der Grund ist, dass der Vertrag rechtlich gesehen nie zustande gekommen ist. Deshalb entfällt jegliche Rechtsgrundlage für Gebühren.

Lebensversicherung Rückerstattung: BGH-Urteil in der Praxis

Das heißt in der Praxis konkret: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie laut Urteil nicht nur Ihre eingezahlten Prämien zurück, sondern dazu auch noch einen Nutzungsersatz. Damit ist gemeint, das mit Ihrem Geld erwirtschaftete Gewinne an Sie weitergegeben werden müssen. Sie erhalten also alle Zinsen und der Versicherer darf davon nichts einbehalten.

Das Gleiche gilt laut Urteil für Verwaltungs- oder Abschlusskosten. Diese darf der Versicherer nicht abziehen. Anders würde es sich verhalten, wenn Sie beispielsweise kündigen. In diesem Fall wären vom Versicherer bereits erhobene Gebühren vollständig verloren. Bei einem Widerruf erhalten Sie somit viel mehr Geld ausgezahlt als bei einer Kündigung der Lebensversicherung.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Widerruf lohnt sich: Volle Erstattung Ihrer Lebensversicherung

Durch den geringen Rückkaufswert müssen Sie mit herben Verlusten rechnen, wenn Sie die Rückzahlung Ihrer Lebensversicherung durch eine Kündigung erreichen wollen. Die Höhe erfahren Sie durch die jährliche Standmitteilung. Auch der Verkauf orientiert sich preislich an diesem Vertragswert. Sie sollten deshalb immer zuerst einen Widerruf in Betracht ziehen, da sie hierbei mit Abstand die höchste Rückerstattung erhalten können.

Lassen Sie daher Ihren Vertrag zuerst durch einen spezialisierten Anwalt auf Fehler überprüfen. Bei uns können Sie das ganz einfach im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung tun lassen. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre individuellen rechtlichen Optionen. Erst wenn diese vorteilhafte Option ausgeschlossen ist, sollten Sie über Alternativen nachdenken.

BGH: Lebensversicherung-Entschädigung bei fondsgebundenem Modell

Darüber hinaus hat der BGH mit seinem Urteil vom 21.03.2018 (Az. IV ZR 353/16) eine Entscheidung zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen gefällt. Er hat in diesem Fall entschieden, dass der Versicherer auch hier die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Die Erklärung, dass die Verwaltung dieser Art der Lebensversicherung aufwendiger sei, spielt keine Rolle, wie auch schon die Verbraucherzentralen argumentierten. Schließlich wird der Vertrag ja so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen.

Allerdings muss bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nur der aktuelle Fondswert ausbezahlt werden. Das heißt, dass der Versicherer nicht für eventuelle Verluste aus der Fondsanlage verantwortlich ist, wie etwa der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert. Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Prämien Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherten zu. Am Ende der im Versicherungsschein vermerkten Vertragslaufzeit gibt der Versicherer ihnen sonst nur einen Teil der Gewinne weiter. Bei einem Widerruf müssen Überschüsse aus Fondspolicen voll erstattet werden.

Urteil des Bundesgerichtshofs nutzen und Gewinn maximieren

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Vor 2014 mussten Versicherte noch Verluste hinnehmen, wenn Sie vorzeitig aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen wollten.

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Rechtssicherheit durch BGH-Urteil: Versicherung muss bei Widerruf Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren erstatten.

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Rechtsschutz-Urteil: Lebensversicherungen widerrufen ist gedeckt

Ein neueres BGH-Urteil wirkt sich auch auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen aus: In diesem Fall wollte ein Versicherter bei seiner Klage gegen die Lebensversicherung seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte den Versicherungsschutz jedoch ab. Denn den Lebensversicherungsvertrag hatte der Kläger 2010 abgeschlossen, bei der Rechtsschutzversicherung war er aber erst seit 2020 versichert.

Die Rechtsschutzversicherung erklärte daher unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen, der Versicherungsfall sei 2010 eingetreten und daher nicht versichert. Auch diesem Vorgehen erteilte der BGH mit Urteil vom 31. März 2021 (Az: IV ZR 221 2019) eine Absage und urteilte, dass entsprechende Klauseln unwirksam seien. Für Betroffene bedeutet das: Sie können gegebenenfalls sogar noch nachträglich einen Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit der Lebensversicherung verlangen.

Fazit: Lebensversicherung-BGH-Urteil bringt Geld zurück

Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, haben zahlreiche Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung mit Gewinn rückabzuwickeln. Wer durch die über viele Jahre hinweg anhaltenden Niedrigzinsen Verluste erlitten hat, kann diese rückgängig machen. Durch häufig vorliegende mangelhafte Widerrufsbelehrungen sind viele Versicherungsverträge noch heute widerrufbar.

Wie der BGH mit seinem Urteil bestätigt hat, können Sie dann alle Ihre Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten. Im Anschluss können Sie Ihr Geld frei verwenden oder gewinnbringender anlegen. Ob Ihnen diese Möglichkeit offensteht, prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Insbesondere bei älteren Verträgen, die noch vor Anfang 2008 geschlossen wurden, stehen die Chancen dafür sehr gut.

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Urteil des BGH zur Lebensversicherung: Häufige Fragen unserer Mandanten

Das wichtigste BGH-Urteil zur Lebensversicherung ist vom 7. Mai 2014. Darin bestätigte der BGH, dass Versicherungsnehmern ein lebenslanges Widerrufsrecht zusteht, wenn sie bei Abschluss Ihres Vertrages nicht ordnungsgemäß zu Ihrem Widerrufsrecht informiert wurden.

Ein weiteres BGH-Urteil zur Lebensversicherung ist vom 29. Juli 2015. Darin entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherten bei einem Widerruf ein Nutzungsersatz zusteht. Außerdem urteilte der BGH, dass der Versicherer bei Auszahlung der Lebensversicherung keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen darf.

 

Die Urteile des BGH bestätigen, dass Versicherten ein ewiges Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zusteht, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Vertrag noch heute widerrufen können, auch wenn dieser seit vielen Jahren besteht.

Bei einem Widerruf können Sie im Vergleich zur Kündigung Tausende Euro mehr für sich herausholen, da Ihnen Ihre eingezahlten Prämien mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Außerdem darf der Versicherer laut BGH-Urteil bei einem Widerruf keine Kosten oder Gebühren von Ihrem Auszahlungsbetrag abziehen. Das heißt, Sie können Ihre eingezahlten Prämien mit Gewinn zurückbekommen.

Zeitlich sind vor allem Lebensversicherungsverträge betroffen, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Zwischen 1994 und 2007 wurden besonders häufig Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht (in manchen Medien auch "Widerspruchsbelehrung" genannt, juristisch ist aber "Widerruf" der richtige Begriff). Rein theoretisch ist ein Widerruf auch bei neueren Verträgen möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Widerrufsjoker einsetzen können, ist jedoch geringer.

Da eine Vertragsprüfung im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung Sie nichts kostet, haben Sie dabei auch nichts zu verlieren. Wir informieren Sie unverbindlich über Ihre Optionen und sagen Ihnen, wie Sie am besten vom Urteil profitieren und mit Gewinn aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen.

In der Regel haben Sie bei abgeschlossenen Versicherungsverträgen ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit Kenntnisnahme der Belehrung beginnt. Wenn Sie beim Vertragsabschluss nicht oder nicht ordentlich über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, können Sie auch heute noch Einwände vorbringen und davon Gebrauch machen. Da der Versicherer den Vertrag aufgesetzt hat, war er in der Pflicht, in den Vertragsunterlagen Verbraucherinformationen bereitzustellen.

Kam er seiner Pflicht nicht nach, hat die Frist nie begonnen. Der rechtlich sonst nur kurzfristig mögliche Widerrufsjoker steht also immer noch zur Verfügung. Die Rechtsfolge ist dann, dass der Vertrag so behandelt wird, als wäre er nie zu Stande gekommen. Dadurch kann der Versicherer auch keine Gebühren erheben und hat keine Rechtsgrundlage Geld von Ihnen zu behalten.

Ja die gibt es. Der Bundesgerichtshof hat auch im Falle von anderen Formen der Versicherung im Sinne des Verbraucherschutzes geurteilt. So können Sie beispielsweise mit dem Widerruf auch gegen private Rentenversicherungen vorgehen und gleichermaßen die Rückabwicklung Ihres Vertrags erreichen. Dabei spielt es für den Rückabwicklungsanspruch auch keine Rolle, ob es sich um einen Riester-Rentenversicherungsvertrag handelt. Allerdings sollten Sie in diesem Fall die steuerlichen Auswirkungen durch einen Steuerberater klären lassen.

Außerdem ist es möglich, beispielsweise gegen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenkasse vorzugehen. Hierbei handelt es sich natürlich nur um wenige Beispiele. Grundsätzlich sollten Verbraucher sich immer über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren, wenn sie durch ihre Versicherung in irgendeiner Form benachteiligt werden.

Ein BGH-Urteil zu Lebensversicherungen war in der Praxis unvermeidlich. Für die Versicherungsgesellschaften geht es dabei schließlich um extrem viel Geld. Der Widerruf der Lebensversicherung ist für Versicherungsnehmer so vorteilhaft, dass Versicherer sich bis in höchste Instanz versuchten, dagegen zu wehren. Glücklicherweise hatte das aber keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und stellt klar, dass die Aufklärung über das Widerrufsrecht ganz eindeutig in die Pflicht der Versicherungsgesellschaften fällt. Diese müssen deshalb zahlreichen Lebensversicherungskunden viel mehr Geld zurückzahlen, als die Versicherungspolice für sie Wert wäre, beispielsweise weil Anlageverluste vorliegen. Auch bei Gewinnen kann Ihnen ein sog. Nutzungsersatz zustehen.

Insofern bieten die BGH-Urteile zum Thema Lebensversicherung Verbrauchern, Verbraucherschützern und Verbraucherrechtsanwälten eine belastbare Grundlage und Rechtssicherheit. Ob auch Sie den vorteilhaften Widerrufsjoker nutzen können, prüfen wir kostenfrei für Sie im Rahmen unserer Erstberatung.

Ihre Lebensversicherung können Sie widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, sollte von einem Anwalt für Versicherungsrecht geprüft werden. Wurde ihr Vertrag zwischen 1991 und 2008 abgeschlossen, stehen die Chancen auf eine Rückerstattung Ihrer Lebensversicherung besonders gut.

Rein theoretisch können Sie Ihre Versicherung auch ohne Anwalt widerrufen, wenn die Police fehlerhaft ist. Für die Lebensversicherung gab es nach dem BGH-Urteil viele Musterbriefe im Netz. Mit einem solchen Musterbrief kommen Sie aber wahrscheinlich nicht weit.

Die Chancen auf Erfolg sind mit einem spezialisierten Anwalt deutlich höher als auf eigene Faust. Es kann sonst schnell zu Schwierigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft kommen, da diese Ihr Recht auf Widerspruch einfach ablehnen wird. Es muss deshalb juristisch durchgesetzt werden.

Außerdem kann es zu Verzögerungen bei der Rückerstattung kommen, die häufig mit einem offiziellen Schreiben einer Anwaltskanzlei direkt verhindert werden können. Idealerweise besprechen Sie das Vorgehen direkt mit einem unserer Anwälte für Versicherungsrecht, um den Widerruf ordnungsgemäß abzuwickeln und die Rückzahlung Ihrer Lebensversicherung verlustfrei und zeitnah zu erhalten.

Welche Summe Sie bei einem erfolgreichen Widerruf ausgezahlt bekommen, kann nicht pauschal angegeben werden. Generell muss der Versicherer Ihnen die eingezahlten Beiträge plus Zinserträge aus den Einlagen auszahlen. Im Einzelfall kann zur Forderungshöhe aus dem Deckungskapital des Fondsguthabens eine Nutzungsentschädigung für den Gewinn anfallen, den die Versicherungsgesellschaft mit Ihren gezahlten Prämien erwirtschaftet hat.

Auch verschiedene Nebenkosten können von einer Rückabwicklung betroffen sein. Dazu gehören Abschlusskosten oder Vertriebskosten. In der Erstattung nicht enthalten sind übrigens Zusatzversicherungen, wie der Todesfallschutz. Diesen haben Sie ja genossen, wenngleich der Todesfall ja glücklicherweise nicht eingetreten ist.

Die Anwaltskosten für die Rückerstattung Ihrer Lebensversicherung lassen sich im Voraus nicht allgemein festlegen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Die Erstberatung und Prüfung Ihres Versicherungsvertrages auf Formfehler, die einen Widerruf ermöglichen, ist kostenlos.

Die Anwaltskosten für die weitere Abwicklung werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Prozesskostenrisiko, etwa durch Gerichtskosten, haben Sie dann keines – unter Umständen nur einen Risikoanteil, bzw. eine Selbstbeteiligung. Auch hierzu gibt es bereits ein BGH-Urteil. Wir übernehmen gerne die Beantragung ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Wenn Sie sich für den Widerruf Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung mit einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht entschieden haben, können Sie dies umgehend veranlassen. Wir leiten die notwendigen Schritte ein und übernehmen die rechtliche Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

Wie lange es bis zur Rückerstattung der Prämien und Auszahlung der Zinserträge dauert, hängt vom Einzelfall und der Kooperationsbereitschaft des Versicherers ab. Im günstigsten Fall kann der Widerruf bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen werden und Sie erhalten die Auszahlung. Fordern Sie für eine individuelle Einschätzung zu Ihrem Fall unsere kostenlose Erstberatung an.

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