Dieselskandal: Anwalt setzt Ihren Schadensersatzanspruch durch
Chancen, betroffene Marken und juristische Situation im Überblick
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Ein Dieselskandal-Anwalt kann für Sie hohe Entschädigungssummen erreichen oder alternativ sogar die Rückabwicklung Ihres Fahrzeugkaufs durchsetzen. An den Abgasmanipulationen zahlreicher Marken besteht heute kein Zweifel mehr. Durch die immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung steigen die Chancen auf ein positives Urteil im Dieselskandal stetig an. Dabei sitzt vielen Verbrauchern aber die Verjährung im Nacken. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie transparent zu Ihren individuellen Möglichkeiten und haben bereits zahlreichen getäuschten Diesel-Fahrern geholfen.
Überblick im Dieselskandal: Anwalt verschafft Ihnen Klarheit
Der Dieselskandal flog 2015 auf, aber weitet sich noch immer aus. Millionen Dieselfahrzeuge wurden von zahlreichen Autoherstellern systematisch manipuliert, um einen geringeren Schadstoffausstoß vorzutäuschen. Mittlerweile gibt es viele kundenfreundliche Urteile. Die Chancen, per Anwalt eine Entschädigung durchzusetzen, sind immens.
Unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Anwälte haben alle aktuellen juristischen Entwicklungen und Urteile im Blick. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung prüfen unsere Experten Ihren Fall und beraten Sie zu Ihrer individuell besten Option. Falls auch Ihr Fahrzeug abgasmanipuliert wurde, stehen die Chancen gut, dass Ihnen Anspruch auf Entschädigung zusteht.
Warum der Dieselskandal Rechtsanwälte so stark beschäftigt
Seinen Anfang nahm der Dieselskandal 2015 bei Volkswagen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Automarken vom Dieselskandal betroffen. Da VW-Motoren auch bei allen Tochtermarken verbaut wurden, sind hier bereits automatisch Audi, Skoda und Co. ebenfalls verwickelt. Dazu kommen weitere große Hersteller wie Opel, Mercedes, Fiat und viele mehr.
Es wurden stellenweise sogar mehrere illegale Manipulationen bei einzelnen Modellen gefunden. Dabei geht es in den meisten Fällen um Abschalteinrichtungen, die überhöhte Schadstoffemissionen verschleiern. Während die Abgaswerte auf dem Teststand der Zulassungsbehörden im erlaubten Rahmen bleiben, werden diese im Normalbetrieb teils um ein Zigfaches überschritten.
Entstandene Schäden sind immens: Verbraucher sollten Anwalt einschalten
Mit dem Inverkehrbringen der manipulierten Motoren in Millionen von Fahrzeugen haben die Konzerne massive Schäden verursacht. Die überhöhten Emissionen wirken sich bei der Luftbelastung in Städten und der Umwelt insgesamt aus. Für Verbraucher ist die praktische Konsequenz daraus aber ebenfalls deutlich spürbar.
Es drohen beispielsweise Fahrverbote. Einerseits kann die Fahrzeugzulassung insgesamt entzogen werden oder andererseits die Zufahrt zu Umweltzonen innerhalb deutscher Städte untersagt werden. Für Millionen von Diesel-Fahrern ist das eine Katastrophe. Dazu kommt der erhebliche Wertverlust der Fahrzeug-Modelle, die mit den Manipulationen belastet sind.
Das kann ein Anwalt im Abgasskandal für Sie erreichen
Um die Ihnen entstandenen Schäden auszugleichen, tun die Automobilkonzerne allerdings wenig bis gar nichts. Im Gegenteil: Teilweise wird sogar versucht, Verbraucher mit potenziell motorschädigenden Software-Updates abzuspeisen. Diese stehen im Verdacht den Motor zu schädigen und andere negative Auswirkungen wie Leistungsverluste und vieles mehr zu haben.
Durch eine Klage können Sie mit einem Anwalt Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Rückabwicklung des Kaufs und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises erhalten
- Fahrzeug-tauschen gegen gleichwertiges, mangelfreies Modell
Diesel mit Skandal-Motor: Anwalt bietet Überblick
Betroffen sind viele deutsche Hersteller wie Volkswagen und Mercedes, aber auch Marken wie Fiat und Citroën, die zum Mutterkonzern Stellantis gehören. Hier sind nach der Fusion von Fiat Chrysler Automobiles mit dem französischen Konzern Groupe PSA zudem Marken wie Opel oder Peugeot vertreten.
Da gerade in den großen Konzernen in vielen Modellen die gleichen Motoren verbaut werden, sind automatisch sehr viele Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen. Das gilt einerseits für zahlreiche Pkw, aber auch für eine Vielzahl an Nutzfahrzeugen, Transportern und sogar für Wohnmobile.
Das sagen unsere Anwälte zum Dieselskandal bei VW
Bei Volkswagen kamen seit Herbst 2015 flächendeckende Manipulationen bei fast allen Diesel-Modellen ans Licht. Zunächst stand besonders der Motor EA189 im Mittelpunkt der Dieselaffäre. Mittlerweile ist jedem Anwalt bekannt, dass auch der Nachfolgemotor EA288 über illegale Abschalteinrichtungen verfügt.
Die Manipulation betrifft nicht nur Modelle von Volkswagen, sondern auch Modelle von Tochterfirmen wie Audi, Porsche, Seat und Skoda. Für besonders viele betroffene VW-Besitzer konnten wir bereits Schadensersatz einklagen, da die Manipulationen des Konzerns als erstes erkannt wurden und auch bereits gerichtlich gut aufgearbeitet sind.
VW-Diesel-Skandal: Anwalt sieht immer noch Klärungsbedarf
In der Vergangenheit hat Volkswagen eher ungünstige Vergleichsangebote gemacht. Bei diesen Angeboten erhielten Autobesitzer meist deutlich weniger Entschädigungszahlungen als bei einer Schadensersatzklage. Das gilt auch für die bereits beendete Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen. Hier erhielten Verbraucher zwar Recht, bekamen aber nur einen enttäuschenden Betrag als Entschädigung.
Mit einer Individualklage per Anwalt stehen die Aussichten deutlich besser. Vor allem auch, weil sich aktuell vor dem BGH neue Entwicklungen abzeichnen, die Klagen nach unserer Erwartung nochmal zusätzlich erleichtern werden. Falls Sie bereits ein Vergleichsangebot von Volkswagen bekommen haben, prüfen unsere spezialisierten Anwälte das gern für Sie.
Viele andere Hersteller ebenfalls tief verwickelt
Mittlerweile ist durch die gesamte Automobilindustrie hindurch erkennbar, dass die Systematik in vielen Fällen sehr vergleichbar ist. Gesetzliche Grenzwerte gezielt zu umgehen, war gängige Praxis in der Branche und es ist nicht auszuschließen, dass man sich das gegenseitig abgeschaut hat.
Die Autohersteller Citroen, Fiat, Ford, Opel, Peugeot, Renault und Volvo sind ebenfalls in den Dieselskandal verwickelt und immer noch werden neue Autohersteller der Abgasmanipulation überführt. Gerne überprüft ein spezialisierter Anwalt unserer Kanzlei für Sie, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Außerdem können Sie auch unseren praktischen Online-Diesel-Check machen.
Für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge besonders hohe Schäden erwartbar
Auch die Besitzer von Wohnmobilen sind häufig vom Dieselskandal betroffen und können per Anwalt Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Grund ist, dass viele Hersteller wie Hymer, PhoeniX, Westfalia und viele andere Ihre Wohnmobile teilweise auf dem Fiat Ducato als Basis aufgebaut haben. Dort verbaute Multijet-Diesel-Motoren sind tief im Dieselskandal verwickelt.
Das gleiche gilt auch für eine Vielzahl von Kastenwagen und Nutzfahrzeugen von Fiat und der Tochtermarke Iveco, die sowohl privat als auch gewerblich zum Einsatz kommen. Vor allem, wenn Sie mehrere solcher Fahrzeuge unterhalten, schmerzt der Wertverlust besonders. Mit einem Dieselskandal-Anwalt können Sie eine Entschädigung dafür durchsetzen lassen.
Erfolge unserer Mandanten
Anwalt hilft im Dieselskandal auch bei Fahrzeug-Finanzierung
Unabhängig davon, ob auch Ihr Diesel manipuliert wurde oder nicht: Alle Dieselbesitzer sind durch den Dieselskandal direkt oder indirekt von Wertverlusten betroffen. Wer sein Fahrzeug über eine Bank finanziert hat, verfügt aber mit dem Widerrufsjoker in vielen Fällen über eine wirkmächtige Alternative, die per Anwalt genutzt werden kann.
Hintergrund: Viele Finanzierungsverträge haben Mängel wie z. B. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dann steht Verbrauchern ein unbefristetes Widerrufsrecht zu. Wenn Sie dieses ausüben, wird sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag Ihres Dieselfahrzeugs rückabgewickelt. Sie können Ihr Fahrzeug an die Bank zurückgeben und bekommen im Gegenzug die bereits gezahlten Raten erstattet.
Das sagt der Rechtsanwalt zur Dieselskandal-Verjährung
Viele Verbraucher gehen irrtümlich davon aus, dass Sie ohnehin keine Entschädigung mehr erhalten könnten. Das ist zwar möglich, beim Anwalt stellt sich dann aber häufig heraus, dass das nicht der Fall ist. Es gibt zwar die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Diese beginnt aber erst mit Ihrer Kenntnis, dass Sie betroffen sind.
Laut Rechtsprechung des BGH ist das nicht schon alleine dadurch anzunehmen, dass über den Dieselskandal medial berichtet wurde. In vielen Fällen hat die Verjährung also noch gar nicht begonnen. Außerdem haben Sie wahrscheinlich zusätzlich noch einen sog. Restschadensersatzanspruch. Dieser läuft ab Kauf, ist dafür aber 10 Jahre lang durchsetzbar.
Zusammenfassung: So hilft der Rechtsanwalt im Abgasskandal
Viele Dieselfahrer haben noch immer nicht Ihr gutes Recht durchgesetzt und lassen die Konzerne mit massiven Manipulationen davonkommen. Verbraucher, die mit einem Anwalt geklagt haben, sind in vielen Fällen bereits mit hohen Beträgen entschädigt worden. Es sind aber nach Schätzungen noch immer Millionen Verbraucher klageberechtigt. Die Chancen stehen dabei häufig gut.
Mit einem Anwalt lassen sich im Dieselskandal zufriedenstellende Ergebnisse erzielen, die tatsächlich einen Ausgleich zwischen Ihnen und dem Automobilkonzern schaffen, der Sie übervorteilt hat. Juristische Optionen bestehen in vielen Fällen und die Chancen steigen mit jedem verbraucherfreundlichen Diesel-Urteil, das die Gerichte fällen.
Spezialisiert im Abgasskandal: Kanzlei DB-Anwälte
Wir bei DB-Anwälte sind auf den Dieselskandal spezialisierte Anwälte und prüfen Ihre Chancen und Ansprüche auf Schadensersatz im Detail. Auf dieser Grundlage informiert Sie ein Anwalt individuell und gründlich über Ihre rechtlichen Optionen. Um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern wir uns aktiv und entschlossen.
Sie sollten als vermeintlich kleiner Verbraucher nicht gegen die großen Konzerne nachgeben müssen. Recht und Gesetz gelten auch für sie. Leider muss das aber im Dieselskandal meist per Anwalt durchgesetzt werden, denn die Hersteller schenken Ihnen nichts. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung für einen Überblick über Ihre juristischen Optionen an.
Was der Dieselskandal-Anwalt häufig gefragt wird
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen unproblematisch die Kosten des Verfahrens und für den Anwalt. Als spezialisierte Rechtsanwälte kümmern wir uns gern um die Kommunikation mit Ihrem Versicherer. Sie müssen gar nichts weiter unternehmen und tragen in viele Fällen keinerlei Kostenrisiko.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, aber im Abgasskandal dennoch Ansprüche gegen Ihren Autohersteller geltend machen wollen, gibt es die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Damit können die Kosten für Prozess und Anwalt ebenfalls übernommen werden. Sprechen Sie uns in diesem Fall einfach darauf an.
Inzwischen haben nicht nur Landes- und Oberlandesgerichte verbraucherfreundliche Urteile gesprochen. Obwohl die Autohersteller sich lange mit Vergleichen dagegen gewehrt haben, sprach der BGH im Mai 2020 ein deutliches Dieselskandal-Urteil (VI ZR 252/19) zugunsten des Klägers.
Der BGH bejahte den Anspruch des Klägers auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für sämtliche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen ist dieses Urteil wegweisend, da es sich auf andere Fahrzeughersteller übertragen lässt.
Auch der EUGH hat sich eindeutig zu den Diesel-Manipulationen der Autokonzerne positioniert. In einem EuGH-Urteil vom 17.12.2020 (C-693/18) stufte der Europäische Gerichtshof Abschalteinrichtungen grundsätzlich als unzulässig ein. Der Behauptung der Autohersteller, dass Abschalteinrichtungen nur dem Schutz des Motors dienen, widersprach der EuGH eindeutig.
Aktuell steht mit dem sog. Thermofenster eine spezielle Art der Abschalteinrichtung im Fokus der juristischen Öffentlichkeit. Sowohl vor dem BGH als auch vor dem EuGH wird das Thema behandelt und es zeichnet sich ab, dass auch diese Manipulation als gezielte Täuschung zu verurteilen ist. So schätzen das auch unsere Anwälte ein.
Betroffen sind aktuell VW und Mercedes, das Problem ist aber auf weitere Hersteller übertragbar. Sowohl BGH als auch EuGH bestätigen damit den verbraucherfreundlichen Trend, der von unseren Anwälte ebenfalls gefordert wird.
Viele Dieselbesitzer wurden aufgefordert, ein Software-Update durchzuführen, das die Abgasmanipulation angeblich beendet. Doch Halter, die es durchgeführt haben, berichten über zahlreiche Probleme nach dem Software-Update. Mehrverbrauch, stotternder Motor, Mangelfolgeschäden und eine schwächere Motorleistung sind bisher bekannt.
Der Schadstoffausstoß wurde durch das Softwareupdate außerdem meist nicht in ausreichender Weise verringert. Die langfristigen Folgen des Software-Updates sind noch nicht absehbar. Betroffene Dieselbesitzer müssen daher trotzdem noch mit Diesel-Fahrverboten in Städten rechnen. Darüber hinaus sind vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge starken Wertverlusten beim Wiederverkauf unterworfen. Hier sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Sollte das Update allerdings nicht durchgeführt werden, droht Betroffenen eine Stilllegung ihres Dieselfahrzeuges durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Wir raten allen Betroffenen, die aufgefordert wurden, unverzüglich Rat vom Anwalt einzuholen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Dieselskandal erklären wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, mit welchen juristischen Optionen Sie gegen das Software-Update vorgehen können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Anwalt herausfinden kann, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Ihnen daher Schadensersatz zusteht. Zum einen sind alle Dieselhalter betroffen, die vom Hersteller bzw. vom Kraftfahrt-Bundesamt über einen verpflichtenden Rückruf informiert wurden.
Zum anderen sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch die Diesel-Halter betroffen, die über ein Software-Update als "freiwillige Servicemaßnahme" informiert wurden. Allerdings verschleiern die Autokonzerne immer noch systematisch das ganze Ausmaß des Abgasskandals, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Deren Informationen sind deshalb mit Vorsicht zu sehen.
Häufig sind auch Fahrzeuge betroffen, die laut Nachfrage beim Hersteller angeblich nicht manipuliert wurden. Als erfahrene Rechtsanwälte im Dieselskandal können wir jedoch im Einzelfall prüfen, ob Ihr Fahrzeug manipuliert wurde. Nutzen Sie unseren Diesel-Check. Alternativ finden Sie hier eine Auflistung der im Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge sortiert nach Herstellern.
Inzwischen steht fest, dass die Autohersteller auch systematisch Wohnmobile manipuliert haben. Tests haben aufgedeckt, dass die Wohn- und Reisemobile von Fiat, Iveco, VW und Daimler ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffemissionen ausstoßen.
Da Wohnmobile sehr teuer sind, sind Besitzer von Wohn- und Reisemobilen besonders hart von hohen Wertverlusten durch manipulierte Dieselmotoren betroffen. Doch die Chancen für Verbraucher stehen besser denn je, sich mit Erfolg gerichtlich gegen die systematische Manipulation der Autohersteller zu wehren und Schadensersatz zu bekommen.
Als auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen wir betroffenen Wohnmobil-Besitzern daher, schnellstmöglich zu handeln, gegen den Betrug der Autohersteller zu klagen und sie so entschädigen zu lassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht Wohnmobil-Besitzern auch dann zu, wenn sie ihr manipuliertes Wohnmobil behalten wollen.
Ja, das geht. Viele Diesel-Besitzer sind verunsichert, da sie der Aufforderung durch die Hersteller oder das KBA, ein Software-Update durchzuführen, bisher nicht nachgekommen sind. Betroffenen Diesel-Besitzern droht eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs, wenn sie sich ohne rechtliche Schritte weigern, das Software-Update durchzuführen.
Nachdem Sie nichts unternommen haben, kommt in der Regel zeitnah eine Aufforderung des KBA, das Update innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Verstreicht diese Frist, meldet sich die örtlich zuständige Zulassungsbehörde mit einem Aufforderungsbescheid. Der Aufforderungsbescheid ist mit einer letztmaligen Frist zur Durchführung des Software-Updates versehen. Wird die Frist nicht eingehalten, droht die Stilllegung.
Als auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen, sich gegen die Stilllegungsanordnungen oder den Aufforderungsbescheid zur Wehr zu setzen.