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Widerspruch gegen Bescheid: Nachteile noch abwenden

Nutzen Sie den Rechtsbehelf zu Ihrem Vorteil

  • Unterschiede beim Widerspruch kennen
  • negative Auswirkungen vermeiden
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

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Mit einem Widerspruch gegen einen Bescheid erklären Sie, dass Sie mit dem betreffenden Verwaltungsakt, bzw. einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind. Legen Sie ihn ein, so hat das zur Folge, dass die Entscheidung sowohl formell als auch inhaltlich noch einmal genau geprüft wird. Das bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre eigene Position darzulegen oder diese nachzuschärfen, bzw. zu präzisieren. Ein Widerspruch kann dabei beispielsweise gegen Bußgeldbescheide, Mahnbescheide oder auch Beitragserhöhungen (etwa einer privaten Krankenversicherung) eingelegt werden.

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Gegen Bescheid Widerspruch einlegen – das verbirgt sich dahinter

Der Widerspruch ist ein sogenannter Rechtsbehelf und bietet Ihnen die Möglichkeit, gegen einen behördlichen Bescheid, eine zivilrechtliche Forderung und Ähnliches vorzugehen. Dabei kann es sich um einen Bußgeldbescheid, die Mahnung eines Online-Shops, die Kündigung Ihres Mietverhältnisses oder sonstige Forderungen handeln. Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind bzw. diese als unrechtmäßig erachten, können Sie widersprechen.

Unberechtigte Forderungen, die möglicherweise auf Missverständnissen beruhen, können so geklärt werden, bevor es schlimmstenfalls zu einer Zwangsvollstreckung kommt. Darüber hinaus wirkt der Widerspruch in vielen Fällen aufschiebend – sprich: Bis zur Klärung des Sachverhalts müssen Sie zunächst keinen Forderungen nachkommen. Gesetzliche Fristen werden dann pausiert. Hiervon gibt es aber Ausnahmen, z. B. beim Steuerbescheid.

Widerspruch oder Einspruch gegen Bescheid?

Der Widerspruch findet häufig bei Verwaltungsakten Anwendung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Behörde einen Bescheid über einen gestellten Antrag erteilt. Allerdings ist ein Widerspruch nicht nur bei behördlichen Entscheidungen zulässig, sondern auch im Zivilrecht. Beispiele sind, Mieter, die sich gegen die Kündigung des Mietverhältnisses oder die Nebenkostenabrechnung wehren möchten.

Im Unterschied zum Widerspruch findet der Einspruch nur bei bestimmten Verwaltungsakten sowie gerichtlichen Entscheidungen Anwendung und hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Einspruch kann beispielsweise gegen Steuerbescheide, Bußgeldbescheide, den Bescheid einer Finanzbehörde oder auch gegen einen Strafbefehl erhoben werden. Das Grundprinzip ist aber bei Einspruch und Widerspruch vergleichbar.

So legen Sie gegen einen Bescheid Einspruch bzw. Widerspruch ein

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Sie können dies schriftlich oder in bestimmten Situationen auch elektronisch vornehmen. Via E-Mail ist es in der Regel allerdings nicht möglich. Das elektronische Einlegen eines Widerspruchs ist nur dann machbar, wenn die zuständige Behörde ein spezielles Online-Portal dafür bereitstellt. In den meisten Situationen empfiehlt es sich daher, den Widerspruch per Post zu versenden.

Alternativ besteht die Option, den Widerspruch mündlich vorzubringen. Dies kann jedoch nicht telefonisch geschehen – Sie müssen persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und Ihren Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid erklären. Dabei wird dieser vor Ort von einem Sachbearbeiter niedergeschrieben und Sie müssen anschließend unterzeichnen. Achten Sie in jedem Fall darauf den Wider- bzw. Einspruch innerhalb der vorgegebenen Frist einzulegen.

Widerspruch gegen einen Bescheid: Mustervorlage

Um Ihren Widerspruch gegen einen Bescheid rechtssicher einzulegen, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Zunächst muss eindeutig erkennbar sein, dass Sie dem entsprechenden Bescheid nicht einverstanden sind und möchten, dass dieser erneut geprüft wird. Außerdem sollte das Schreiben eindeutig identifizierbar bzw. zuordenbar sein. Geben Sie daher Aktenzeichen sowie Datum des Bescheids an und adressieren Sie Ihr Schreiben genau an die Behörde, die den Bescheid erteilt hat. Die Begründung kann auch später nachgereicht werden, in diesem Fall sollten Sie aber darauf hinweisen.

Ihr Widerspruch sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Absender und Adressat – sprich: Ihre Adresse sowie die Adresse der zuständigen Behörde
  • Ausstellungsdatum und genaue Bescheid-Bezeichnung; falls vorhanden auch das Aktenzeichen
  • Eine unmissverständliche Erklärung darüber, dass Sie dem Bescheid widersprechen
  • Falls vorhanden können Sie Dokumente zur Unterstützung Ihrer Position beilegen – beispielsweise Zeugenaussagen

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— Ulf Böse, Inhaber

Beachten Sie die Frist für Ihren Widerspruch gegen den Bescheid

Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen behördlichen Bescheid beträgt in der Regel einen Monat. Dabei ist es unwichtig, ob Sie den Bescheid rechtzeitig erhalten oder nicht. Die Zustellung gilt drei Tage nach dem Versand durch die Behörde per Post als erfolgt. Der Zeitraum für den Widerspruch beläuft sich also auf einen Monat und drei Tage ab dem Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde. Beachten Sie jedoch, dass der Widerspruch nur dann fristgerecht eingereicht wird, wenn er der Behörde bis zum Stichtag vorliegt.

Im zivilrechtlichen Kontext können die Fristen jedoch gänzlich anders gestaltet sein: Im Falle eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid haben Sie zum Beispiel lediglich zwei Wochen Zeit. Für den Einspruch gegen eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers gibt es wiederum keine konkrete Frist. Unter bestimmten Umständen können sich die Widerspruchsfristen sogar verlängern – etwa beim Vorgehen gegen eine unwirksame PKV-Beitragserhöhung. Hierbei sind rückwirkend bis zu drei Jahre möglich.

Die Begründung Ihres Widerspruchs gegen einen Bescheid

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Gründe für Ihren Widerspruch gegen einen Bescheid anzugeben und können diesen auch ohne jegliche Erklärung einlegen. Jedoch ist es wenig sinnvoll, keine Begründung abzugeben, da es ja einen expliziten Grund gibt, warum Sie mit dem Bescheid oder der Forderung nicht einverstanden sind. Je besser die prüfende Partei diesen Grund nachvollziehen kann, desto wahrscheinlicher ist Ihr persönlicher Erfolg.

Dennoch müssen Sie Ihre Begründung nicht umgehend darlegen. In Ihrem Widerspruchs-Schreiben können Sie darauf verweisen, dass diese später durch Sie nachgereicht wird. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn die Frist für den Widerspruch bald abläuft und Ihnen noch wichtige Informationen, Unterlagen etc. fehlen oder Sie juristischen Beistand zurate ziehen möchten. Auf diese Weise halten Sie die Widerspruchsfrist ein und gewinnen obendrein etwas Zeit.

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Der Widerspruch in der Praxis – Bescheid über PKV-Beitragserhöhung

In der Vergangenheit waren beispielsweise zahlreiche PKV-Beitragserhöhungen nicht rechtskonform – sei es aufgrund unzureichender Begründungen, nicht eingehaltener Schwellenwerte oder Unverhältnismäßigkeit. Hier können Sie Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid einlegen und so u. U. in einen deutlich günstigeren Tarif zurückkehren. Und neben der jährlichen Ersparnis können Sie so auch eine Rückzahlung von mehreren tausend Euro erhalten.

Jedoch nehmen leider zu viele Versicherungsnehmer diese teilweise unverschämten Beitragserhöhungen hin ohne entsprechende Schritte einzuleiten. Haben Sie in der vergangenen Zeit einen Bescheid über eine Beitragserhöhung Ihrer PKV erhalten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung. In dieser prüfen wir Ihren konkreten Fall und Sie können anschließend bestens informiert entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.

Fazit: Mit Widerspruch gegen Unrechtmäßigkeiten vorgehen

Der Widerspruch gegen einen Bescheid stellt ein juristisches Mittel dar, mit dem Sie effektiv gegen verschiedene Entscheidungen und Forderungen vorgehen können. Dank seiner aufschiebenden Wirkung werden sowohl rechtliche Verbindlichkeiten als auch Fristen bis zur Klärung des Sachverhalts ausgesetzt. Zudem sorgt er dafür, dass die Entscheidung sowohl formell als auch inhaltlich erneut überprüft wird. In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, dass sich Fristen deutlich verlängern und Widersprüche selbst mehrere Jahre rückwirkend eingelegt werden können.

Letzteres ist etwa bei unrechtmäßigen Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen der Fall: Hier haben Sie durch einen Widerruf gegen einen entsprechenden Bescheid die Chance, wieder zu einem früheren Beitragsniveau zurückzukehren und bereits gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen. Als auf den Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Fall und gehen mit Ihnen gegen Unrechtmäßigkeiten vor. Sollten Sie also einen Bescheid von Ihrer PKV erhalten haben, zögern Sie nicht uns zu konsultieren.

Widerspruch gegen Bescheid: Häufige Fragen

Es gibt zahlreiche Bescheide, gegen die Sie Widerspruch einlegen können, sofern Sie mit der betreffenden Entscheidung nicht einverstanden sind. Dazu gehören beispielsweise:

Widerspruch und Widerruf sind rechtliche Instrumente, die dem Schutz rechtlicher Interessen und der Gewährleistung fairer Entscheidungen dienen. Der Widerspruch ermöglicht es, gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen, indem er eine erneute inhaltliche und formelle Prüfung fordert. Dies geschieht, wenn Fehler oder Missinterpretationen, etwa bei Steuerbescheiden oder Ablehnungen von Sozialleistungen, auftreten.

Der Widerruf hingegen betrifft die Rücknahme von Willenserklärungen in Vertragsangelegenheiten, etwa im Verbrauchervertragsrecht. So können Sie beispielsweise Ihre Lebensversicherung widerrufen, sofern Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. So können Sie auch noch Jahre nach Vertragsabschluss die eingezahlten Prämien mit Zinsen zurückerhalten. Das gilt besonders für Verträge, die vor Ende 2007 geschlossen wurden.

Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bescheid variiert je nach Art des Bescheids und den zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen. In den meisten Fällen beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Nehmen wir beispielsweise einen Bußgeldbescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Im Zivilrecht können jedoch auch andere Fristen gelten. Daher ist es ratsam, die spezifischen Fristen im jeweiligen Rechtsgebiet zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Denn ein verspäteter Widerspruch gegen einen Bescheid kann dazu führen, dass die zuständige Behörde ihn als unzulässig betrachtet. Das führt dazu, dass die ursprüngliche Entscheidung rechtskräftig wird.

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