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Unterlassungsansprüche gewinnbringend geltend machen

Rechtliche Voraussetzungen, Durchsetzung und Folgen

  • rechtliche Vorraussetzungen kennen
  • angemessen und richtig reagieren
  • negative Folgen vermeiden

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Unterlassungsansprüche können in vielen Rechtsbereichen entstehen und durchgesetzt werden. Von grenzüberschreitenden Baumaßnahmen der Nachbarn bis hin zur illegalen Weitergabe Ihrer Daten durch die SCHUFA gibt es viele Ansatzpunkte für Unterlassungsansprüche. Diese können Sie auch als Privatperson durchsetzen. Dabei haben Sie in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, finanzielle Vorteile herauszuschlagen. Wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Bekannt aus:

Was ist ein Unterlassungsanspruch?

Ein Unterlassungsanspruch entsteht, wenn Sie durch eine rechtswidrige Handlung beeinträchtigt werden. Rechtlich gesehen kann diese Handlung permanent andauern oder immer wieder auftreten. Ein Beispiel wären Nachbarschaftsstreits. Hat etwa Ihr Nachbar mit seinem Geräteschuppen über die Grundstücksgrenze gebaut, könnte ein Unterlassungsanspruch entstehen, der ihn zwingt, den Schuppen zu versetzen. 
Parkt Ihr Nachbar wiederholt vor Ihrer Garage und blockiert Ihnen unerlaubt die Zufahrt, dauert der Zustand zwar nicht an. Durch die wiederholte Beeinträchtigung der Nutzungsrechte Ihres Grundstücks entsteht aber ebenfalls ein Unterlassungsanspruch. Es reicht auch aus, wenn eine Wiederholung der Beeinträchtigung zu befürchten wäre. Um dann Ihren Unterlassungsanspruch durchzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Unterlassungsansprüche durchsetzen: Abmahnung und Unterlassungserklärung

Versuchen Sie einen Missstand, sofern möglich, am besten in einem offenen und konstruktiven Gespräch zu klären. Wenn das nicht zu einem Einlenken führt, können Sie Ihrem Gegenüber eine Abmahnung zukommen lassen. Diese weist schriftlich auf die Verstöße hin, fordert die zukünftige Unterlassung und legt für die Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fest. Die Abmahnung sollte außerdem eine Unterlassungserklärung beinhalten. 
Dabei handelt es sich um die Antwort des Abgemahnten. Dieser erkennt damit das Missverhalten an und verpflichtet sich, dieses in Zukunft zu unterlassen. Damit entsteht ein zivilrechtlicher Vertrag, der bei erneutem Verstoß eine Strafzahlung vorsieht. Ihr Gegenüber kann die Unterlassungserklärung aber auch verweigern. In diesem Fall entsteht für Sie die Möglichkeit einer Unterlassungsklage, um Ihre Unterlassungsansprüche gerichtlich feststellen zu lassen.

Letzte Option: Unterlassungsklage

Eine Unterlassungsklage dient dazu, eine rechtswidrige Handlung zu unterbinden. Wenn die Abmahnung ignoriert wurde, können Sie Klage beim Gericht einreichen. Diese muss den Streitgegenstand und die Begründung darlegen, also den Sachverhalt genau beschreiben und erklären. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro können Sie die Klage selbst einreichen. Darüber benötigen Sie einen Anwalt, weil die Sache dann direkt ans Landgericht geht, vor dem Anwaltszwang herrscht. 
Rechtlicher Rat ist aber auch darunter empfohlen, um die Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können. In einer mündlichen Verhandlung können beide Parteien gehört werden und das Gericht fällt im Anschluss ein Urteil. Bei Verurteilung muss der Beklagte die Handlung unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen dann auch Strafen. Die Kosten trägt meist die unterlegene Partei, eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten aber häufig übernehmen.

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In welchen Rechtsbereichen gibt es Unterlassungsansprüche?

Unterlassungsansprüche gibt es in fast allen Bereichen des deutschen Rechts. Für Privatpersonen sind besonders folgende Punkte relevant:

  • Zivilrecht: z. B. Nachbarschaftsstreits oder Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen 
  • Öffentliches Recht: Beeinträchtigungen durch staatliche Organe, wie Verwaltungsbeamte, Polizei oder Ordnungsamt 
  • Datenschutz: Verletzung der eigenen Datenhoheit, z. B. durch Datenlecks bei Unternehmen

Daneben bestehen im Wirtschaftsrecht häufig Unterlassungsansprüche. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Handelsrecht: beispielsweise unlauterer Wettbewerb von konkurrierenden Unternehmen
  • Medienrecht: unrichtige Tatsachenbehauptungen, z. B. durch Zeitung oder Websitebetreiber (kann auch Privatpersonen betreffen)
  • Patentrecht: Vertrieb von Waren durch Dritte, die eigentlich von einem Ihrer Patente geschützt wären

Beispiel: Unterlassungsansprüche zum Schutz Ihrer Privatsphäre

Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte beinhalten auch den expliziten Schutz Ihrer Privatsphäre. Wenn eine Person unerwünscht in Ihre Privatsphäre eindringt, sie belästigt oder gar bedrängt, haben Sie Unterlassungsansprüche. Diese sollten Sie auch unbedingt geltend machen. Somit schützen Sie sich und vielleicht auch weitere Opfer. Darüber hinaus sollte in einem solchen Fall auch eine Anzeige bei der Polizei geprüft werden und entsprechende Beratungsstellen kontaktiert werden.

Persönlichkeitsrechte können auch im digitalen Bereich verletzt werden. Ihre Daten dürfen niemals ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Auch die Verarbeitung ohne Zustimmung ist schon als gesetzeswidrig anzusehen und begründet Unterlassungsansprüche. Ebenso verhält es sich auch mit der Veröffentlichung persönlicher Informationen im Netz. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie Medienschaffende und besonders für Unternehmen. Wenn Sie Firmen Ihre Daten anvertrauen, müssen diese sie sogar aktiv schützen.

Unterlassungsansprüche bei Datenlecks: zusätzlich bis zu 5.000 Euro Schadensersatz möglich

Wenn Unternehmen Ihre Daten verlieren, ist dies ein sogenanntes Datenleck. Ein solches tritt meist unbeabsichtigt aber trotzdem eigenverschuldet auf, weil nötige Schutzmaßnahmen gegen gezielte Hackerangriffe nicht ausreichend ergriffen wurden. Das Resultat eines Datenlecks kann weitreichende und äußerst negative Folgen für Sie haben. Ihre Daten können für kriminelle Aktivitäten genutzt werden. Über Spam-Emails, Fake-Anrufe oder Angriffe mit schädlicher Software kann es z. B. zum Identitätsdiebstahl kommen.

Deshalb stellen wir Ihnen unseren kostenlosen Datenleck-Checker zur Verfügung. Mit diesem können Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten überprüfen. Das kann sich für Sie lohnen, da in den letzten Jahren Millionen von Verbrauchern betroffen waren. Mastercard, Facebook, WhatsApp und Twitter sind nur einige Beispiele, für vergangene Datenlecks. Betroffene haben in vielen Fällen schon Ansprüche auf bis zu 5.000 Euro Schadensersatz geltend gemacht. Außerdem bestehen teilweise Unterlassungsansprüche in Bezug auf den zukünftigen Umgang mit Ihren Daten.

Datenlecks vorbeugen: Unterlassungsansprüche regelmäßig prüfen

Bei Datenlecks kann eine Wiederholungsgefahr bestehen. Neben einer Rechtsverletzung und einem drohenden Schaden zählt die Wiederholungsgefahr zu den wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Unterlassungsansprüche geltend machen zu können. Allerdings kann es vorkommen, dass die betroffenen Firmen Sie nicht informieren, wenn ein Datenleck entsteht. Dies ist zwar ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist aber eine häufige Vorgehensweise, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Daher liegt es an Ihnen, Ihre Konten regelmäßig zu prüfen. Das gilt besonders, wenn Sie bereits wissen, dass bei Ihnen schon einmal Daten entwendet wurden. Es empfiehlt sich, sämtliche Mailadressen und Telefonnummern in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um auch bei einem wiederholten Datenleck schnell reagieren zu können. Nutzen Sie hierfür unseren Datenleck-Checker und legen Sie diesen auf Ihre Favoritenliste, um die Chance auf Schadensersatz bei einem weiteren Leck zu erhalten.

Unterlassungsansprüche im Mietrecht

Die Unterlassungsansprüche im Mietrecht ermöglichen es sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter, sich gegen Verstöße in Bezug auf den Mietvertrag oder die Hausordnung zu wehren. Dadurch können zukünftige negative Beeinträchtigungen des Mietverhältnisses vermieden werden. Vor der Geltendmachung der Unterlassungsansprüche gilt es, die jeweilige Partei in Form einer Abmahnung auf die vorhandenen Missstände hinzuweisen. 
Wenn die in der Abmahnung enthaltene Frist verstreicht, ohne dass die betreffende Partei ihr Verhalten ändert oder abgemahnte Missstände beseitigt werden, können die Unterlassungsansprüche in Form einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Um eine Klage vor Gericht sowie die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, ist es für beide Parteien besser, auf eine Abmahnung zu reagieren und die vertragswidrigen Handlungen zu unterlassen.

Möglichkeiten auf eine Unterlassungserklärung für den Vermieter

Der Vermieter kann ebenfalls von seinem Recht auf Unterlassung Gebrauch machen. Die Gründe hierfür belaufen sich beispielsweise auf eine wiederholte Störung der Ruhe und des Hausfriedens durch Partys oder andere Formen von belästigender Unruhe. Ebenso das Zustellen von nicht gemieteten Räumen wie dem Hausflur kann abgemahnt werden. Auch eine Vermietung an Dritte ohne die Einwilligung des Vermieters ist ein ausreichender Grund für eine Abmahnung oder darauffolgende Unterlassungsansprüche. Um ein Verfahren zu vermeiden, empfiehlt sich die fristgerechte Beseitigung der Missstände.
Neben Unterlassungsansprüchen kann es bei Fehlverhalten auch zu Handlungsansprüchen seitens des Vermieters kommen. Der Zahlungsverzug des Mieters in Hinsicht auf Miete oder Betriebskostenabrechnung ist hierfür das häufigste Beispiel. Hierbei sollte eine Abmahnung unbedingt ernst genommen werden, da ein weiteres Fehlverhalten zur Kündigung führen kann. Darüber hinaus kann ein negativer SCHUFA-Eintrag wegen ausbleibenden Mietzahlungen zum Verlust der Kreditwürdigkeit führen und den Beginn eines neuen Mietverhältnisses immens erschweren. Hierfür gibt es aber eine Lösung.

Unterlassungsansprüche wegen SCHUFA Eintragungen

Sollten Sie einen negativen SCHUFA Eintrag haben, können auch hier Unterlassungsansprüche bestehen. Ob Sie betroffen sind, können Sie durch Ihre persönliche Datenkopie von der SCHUFA herausfinden, die sogar einmal jährlich kostenfrei ist. Hier kommen häufig auch Einträge zustande, die die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Selbst wenn Sie kein Fehlverhalten begangen haben, können Missverständnisse und sogar Namensverwechslungen zur Diskreditierung Ihres Scores führen.
Daher ist es von Vorteil, die gesetzlich bestimmte Möglichkeit der jährlichen kostenlosen Dateneinsicht bei der SCHUFA in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie hierbei einen negativen SCHUFA-Eintrag feststellen, besteht umgehend Handlungsbedarf. Chancen auf Löschung haben Sie sogar bei inhaltlich berechtigten Einträgen. Nutzen Sie hierfür unsere kostenlose Erstberatung. In vielen Fällen können wir SCHUFA-Einträge nicht nur löschen, sondern sogar Schadensersatz von der SCHUFA durchsetzen sowie Unterlassungsansprüche für die Zukunft.

Mit dem Schadensersatz-Newsletter von Decker & Böse sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat darüber, wo Ihnen aktuell Schadensersatz zusteht und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Häufiger Unterlassungsanspruch: Nachbar verletzt Ihre Rechte

Ein gutes Beispiel für Unterlassungsansprüche im Zivilrecht sind auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Liste der möglichen Gründe hierfür ist lang. Ungenehmigte Überbauungen oder der Überwuchs von Bäumen über die eigenen Grundstücksgrenzen sind häufig Anlass für nachbarschaftlichen Streit. Aber auch Lärmbelästigungen, unangenehme Gerüche oder andere Beeinträchtigungen können zu schweren Streitigkeiten führen. 
Bevor ein gerichtliches Vorgehen zur Durchsetzung der Unterlassungsansprüche angestrebt wird, sollte ein persönliches Gespräch gesucht werden. Wenn dieses nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung inklusive einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird das ignoriert oder missachtet, können Sie auch klagen. Hierbei gilt es allerdings zu bedenken, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung zwar den konkreten Missstand beseitigen kann, das Nachbarschaftsverhältnis aber wahrscheinlich nicht verbessern wird.

Machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht

Häufig ist es sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Suchen Sie das Gespräch und schildern Sie der betreffenden Partei Ihr Anliegen. Sollte ein Gespräch zu keiner Veränderung führen, können Sie mit einer Abmahnung und einer beigefügten Unterlassungserklärung noch einmal auf förmlichem Weg die Unterlassung der Zuwiderhandlung fordern. Erfolgt auch auf diesen Schritt hin keine Reaktion, haben Sie die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage einzureichen, um Ihre Unterlassungsansprüche bei Gericht geltend machen zu können.

Unterlassungsansprüche sind eine rechtliche Möglichkeit, um einen Eingriff in Ihre Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte dauerhaft zu unterbinden. Wurden beispielsweise Ihre Daten bei einem Datenleck verloren oder werden Sie durch SCHUFA-Einträge in Misskredit gebracht? Dann bestehen unter Umständen Unterlassungsansprüche, deren Durchsetzung gleich mit Schadensersatz verbunden werden kann. Für Datenlecks haben Verbraucher bereits Entschädigungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro erhalten. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erklären wir, wie es funktioniert.

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Häufige Fragen zu Unterlassungsansprüchen

Unterlassungsansprüche bestehen grundsätzlich dann, wenn Sie durch eine Handlung einer anderen Person in Ihrem Recht verletzt werden und diese nicht hinnehmen müssen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Ihre Persönlichkeitsrechte oder auch auf Eigentumsrechte.

Wenn Ihren Unterlassungsansprüchen in Form einer unterschriebenen Unterlassungserklärung stattgegeben wurde, unterliegt diese keiner Verjährung. Eine Unterlassungserklärung ist laut BGH ein lebenslang gültiger Vertrag. Sollte die gegnerische Partei das abgemahnte Verhalten wiederholen, muss diese eine entsprechende Vertragsstrafe entrichten, egal zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Unterlassungsklagen werden von Rechtsschutzversicherungen für sich genommen häufig nicht gedeckt. Ist das mit Schadensersatzansprüchen verbunden, sieht das meist anders aus. So werden zum Beispiel Klagen wegen Datenlecks deshalb in vielen Fällen übernommen. Eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir in diesem Fall gerne für Sie ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. 

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