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Koffer kaputt nach Flug: Ihr Recht auf Schadensersatz

Was Flugreisende bei der Entschädigung beachten sollten

  • bis zu 1.500€ Entschädigung
  • für verlorene, beschädigte oder verspätete Koffer
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

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Bei beschädigtem Gepäck verhält es sich ebenso, wie mit verloren gegangenen Koffern und Reisetaschen. Es besteht der rechtliche Anspruch auf Schadensersatz. Dieser wird im Montrealer Übereinkommen (MÜ) Art. 17 Abs. 2 geregelt. Der Anspruch gilt sowohl für Pauschalreisende als auch für Individualreisende. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Koffer beim Flug beschädigt wurde. In vielen Fällen können Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.

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Koffer kaputt nach dem Flug – Grundlegendes zu Ihrem Recht

Dass die Koffer am Zielort kaputt ankommen oder sogar verloren gegangen sind, ist für jeden Urlauber der absolute Albtraum. Für geschäftlich reisende Passagiere ist das häufig sogar noch gravierender. Besonders für Business-Reisende kann es schwere Folgen haben, wenn das aufgegebene Gepäck beschädigt oder verloren wird.

Hier können Arbeitsgeräte, wie beispielsweise ein Laptop mit wichtigen Daten, verloren gehen und ein Ausüben der angestrebten Tätigkeit am Zielort massiv beeinträchtigt werden. Durch diesen Umstand können hohe Kosten entstehen. Allerdings haften die Fluggesellschaften in den meisten Fällen für den Schaden an Ihrem Gepäck bzw. dessen Verlust.

Schadensersatz für beschädigtes Gepäck – Eigenverantwortung zählt

Besonders bei wertvollen Gegenständen ist ein Anspruch auf Schadensersatz meist schwierig zu beurteilen. Gerade bei leicht zerstörbaren Objekten muss die Airline nicht zwingend für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Haftung kann nämlich nach Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) entfallen oder sich erheblich mindern, wenn dem Reisenden eine Mitschuld nachzuweisen ist.

Dies bedeutet insbesondere, dass Sie darauf achten sollten, welchen Inhalt Sie in Ihren Gepäckstücken aufgeben. Beispielsweise zerbrechliche Gegenstände oder auch fragile Kunstobjekte sollten vorsichtshalber nur mit dem Handgepäck transportiert werden. Sonst könnte Ihnen Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn etwas kaputt geht. Dass aufgegebene Gepäckstücke häufig Stößen und Erschütterungen ausgesetzt sind, ist allgemein bekannt.

Ist der Koffer nach dem Flug kaputt, sollten Sie sofort handeln

Kontrollieren Sie Ihr Gepäck direkt am Gepäckband des Zielflughafens auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Wenn Sie bemerken, dass Ihre Koffer nach dem Flug kaputt oder beschädigt sind, müssen Sie noch vor Ort aktiv werden. Ein nachträgliches Anzeigen der Schäden führt nämlich zum Haftungsausschluss und eine Entschädigung für Ihr Gepäck entfällt somit. Nach Art. 31 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen gilt das vorbehaltlose Annehmen von Gepäck als unbeschädigte Ablieferung seitens der Airline.

Sollten Sie eine Beschädigung an Ihrem Reisegepäck feststellen, gilt es daher diese umgehend bei der Fluggesellschaft am Schalter anzuzeigen. Des Weiteren müssen Sie die Beschädigung mit einem Schadensformular schriftlich einreichen. Hierfür gilt eine Frist von maximal sieben Tagen. Nach Ablauf dieser Meldefrist entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung. Sollten Sie als Pauschalreisender unterwegs sein, müssen Sie den Schaden auch dem Veranstalter innerhalb dieser Frist mitteilen.

Koffer nach Flug kaputt oder nicht angekommen – unterschiedliche Rechtslage?

Immer wieder gehen während der Gepäckabfertigung Stücke verloren, oder werden in das falsche Flugzeug geladen. Hier greift für Pauschalreisende zusätzlich zum Schadensersatz für Ihre verlorenen Dinge der § 651c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie haben dann zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter wegen Reisemängeln.

Für Individualreisende hingegen gilt nur die Regelung des internationalen Montrealer Übereinkommens. Ist Ihr Koffer also nach dem Flug verloren gegangen, können Sie nur mit Schadensersatz in den festgelegten Höchstbeträgen dieses Abkommens rechnen. Bei verlustig gegangenem Gepäck verlängert sich der Zeitraum einer Anzeige von 7 auf 14 Tage.

Mit dem Schadensersatz-Newsletter von Decker & Böse sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat darüber, wo Ihnen aktuell Schadensersatz zusteht und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Koffer weg oder bei Flug beschädigt – was zahlt die Fluggesellschaft?

Ist der Koffer nach dem Flug kaputt oder das Fluggepäck verloren gegangen, gilt ein Höchstsatz von maximal 1.288 Sonderziehungsrechten (SZR). Damit ist eine Sonderwährung gemeint, die sich in gängige Landeswährungen international umrechnen lässt. Das sind Stand 2023 ca. 1.587 Euro. Dabei handelt es sich um eine Haftungsobergrenze, weshalb Sie teure Gegenstände immer im Handgepäck mitführen sollten.

Der genannte Betrag bezieht sich nicht nur auf Gepäckbeschädigungen, sondern insgesamt auch auf Kostenerstattung für Ersatzkäufe und Notkäufe. Die Haftungsgrenze ist nicht als Pauschale zu sehen, sondern kann je nach Wert auch geringer ausfallen. Auch bei einer Beschädigung gilt es den Wert der Gepäckstücke und deren Inhalt zu belegen oder durch eine eidesstattliche Erklärung nachweisen zu können.

Gepäckverlust oder Beschädigung – ein Fall für Ihre Versicherung?

Viele Experten für Reiserecht halten eine Reisegepäckversicherung für unnötig, denn während eines Fluges haftet die Fluggesellschaft und bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter. Ist Ihr Gepäck nach der Flugreise kaputt, würde also eine Reisegepäckversicherung nicht greifen. Diese zahlt z. B. häufig bei Diebstahl im Hotel. Prüfen Sie besser, ob Ihr Reisegepäck bereits mit Ihrer Hausratversicherung abgedeckt ist. Das ist häufig der Fall.

Sowohl für die Versicherung als auch für Ansprüche gegen Reiseveranstalter oder Airline, sind Sie in der Nachweispflicht. Ein Gepäckschaden am Aufgabegepäck sollte deshalb stets dokumentiert werden. Ist Ihr Gepäckstück nach dem Flug kaputt oder beschädigt, empfiehlt es sich Beweisfotos mit Zustand, Gepäckaufkleber und Gepäckabschnitt anzufertigen. So gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihre Ansprüche nachweisen.

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Fazit: Koffer kaputt oder verschwunden nach dem Flug

Wenn Ihre Koffer nach dem Flug kaputt sein sollten, gibt es Möglichkeiten, um sich den Schaden ersetzen zu lassen. Besonders wichtig ist, dass Sie sich an die vorgegebenen Fristen halten und den Schaden schnellstmöglich anzeigen. Sollte Ihr Gepäck nach dem Flug kaputt sein, überprüfen Sie unbedingt den Inhalt auf dessen Unversehrtheit und dokumentieren Sie Schäden, um diese beweisen zu können. Achten Sie am besten schon vor Reiseantritt darauf, eine Mitschuld auszuschließen.

Nehmen Sie zerbrechliche Wertgegenstände nur mit sicherer Verpackung im Handgepäck mit. Sollte Ihr Koffer nach dem Flug kaputt sein, vermeiden Sie somit eine Schmälerung der Schadenersatzhöhe oder sogar einen Haftungsausschluss wegen Fahrlässigkeit. Gegen Fluglinien haben außerdem zahlreiche Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen verlorener Kundendaten. Nutzen Sie hierfür am besten unseren kostenlosen Datenleck-Checker.

Häufige Fragen zum Thema: Koffer kaputt nach Flug

Melden Sie es direkt nach dem Flug, wenn Ihr Koffer kaputt ist oder Spuren von Beschädigungen aufweist. Dies muss in schriftlicher Form bei der Fluglinie erfolgen. Bei Pauschalreisen ist auch der Reiseveranstalter zu unterrichten.

Ist Ihr Koffer nach dem Flug kaputt, haben Sie sieben Tage Zeit, um dies bei der verantwortlichen Airline und dem Reiseveranstalter zu melden. Bei Verlust eines Gepäckstückes beläuft sich die Frist auf 14 Tage.

Prinzipiell haftet die transportierende Fluglinie für die Unversehrtheit Ihres Gepäcks. Dies gilt aber nur für aufgegebene Gepäckstücke, nicht für das Handgepäck. Ist Ihr Koffer nach dem Flug kaputt, muss die Fluggesellschaft für den entstandenen Schaden aufkommen.

Allerdings nur wenn Sie keine Fahrlässigkeit in Bezug auf den Inhalt begangen haben. Wertgegenstände und zerbrechliches Transportgut das schnell kaputt gehen kann, gilt es deshalb stets im Handgepäck mit sich zu führen.

Sollte Ihr Koffer nach dem Flug kaputt sein, wird Ihnen in den meisten Fällen ein Schadensersatz gewährt. Dieser richtet sich nach dem Wert bzw. dem Zeitwert (bei gebrauchten Dingen) der beschädigten Objekte. Sind Koffer und Inhalt nach dem Flug zerstört oder beschädigt, gilt ein Höchstbetrag von ca. 1.500 Euro. Diese Höhe ist nicht als Pauschalbetrag zu sehen und kann auch geringer ausfallen. Der Wert des Inhalts muss belegt oder eidesstattlich bewiesen werden.

Nicht nur bei europäischen Flugunternehmen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Auch bei den amerikanischen Airlines gilt, dass diese Sie entschädigen müssen, sollte Ihr Koffer nach dem Flug kaputt oder beschädigt sein. Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Regelwerk, dass auch von den USA ratifiziert wurde.

Vor allem bei Anwaltskanzleien, die sich auf das Reiserecht spezialisiert haben, können Sie schnelle und kompetente Hilfe finden. Aber auch Initiativen aus dem Bereich Verbraucherschutz können Sie hierbei hervorragend beraten. Beispiele hierfür sind das europäische Verbraucherzentrum sowie die Verbraucherzentralen des Bundes und der Bundesländer.

Als Verbraucherrechts-Kanzlei übernehmen wir zwar keine Fälle zum Reiserecht, können aber Millionen von Verbrauchern in vielen anderen Bereichen zu hohen Schadensersatzzahlungen verhelfen. Dazu gehören beispielsweise Wertminderungen von Fahrzeugen im Abgasskandal oder rechtswidrige, negative SCHUFA-Einträge.

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