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Diesel-Wertverlust: wie Sie Entschädigung durchsetzen

Ansprüche prüfen und im Abgasskandal juristisch vorgehen!

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Ein Diesel-Wertverlust ist unvermeidlich, da Millionen von Dieselfahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden, um ihren realen Schadstoffausstoß zu verschleiern. Der Dieselskandal hat das Vertrauen vieler Verbraucher grundlegend erschüttert. Die Nachfrage nach Dieselautos ist deshalb massiv eingebrochen. Darunter leiden auch die Wiederverkaufspreise. Zusätzlich drohen vielen Pkw Fahrverbote in zahlreichen deutschen Großstädten. Sie haben aber gute juristische Optionen. Erfahren Sie hier, wie Sie Diesel-Wertverluste mit juristischen Mitteln vermeiden bzw. sich entschädigen lassen können.

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Wie Sie sich gegen Diesel-Wertverlust zur Wehr setzen

Seit einigen Jahren beobachten Besitzer von Dieselautos erhebliche Wertverluste ihrer Fahrzeuge. Der Wertverlust beschränkt sich aber nicht nur auf die unmittelbar in den Abgasskandal verwickelten und manipulierten Fahrzeuge. Er betrifft auch allen anderen Dieselfahrzeuge. Denn die Antriebstechnologie hat im Abgasskandal bei Autofahrern flächendeckend Ansehen eingebüßt.

Dabei geht es nicht einmal darum, ob Dieselfahrer nun der Technik oder den Herstellern misstrauen oder ob das im konkreten Fall überhaupt zutrifft. Die Manipulationen haben aber den Markt und die konkrete Preisentwicklung stark beeinflusst. Das gilt natürlich besonders für vom Abgasskandal betroffene Modelle.

Wertverlust für VW-Diesel und weitere Marken des Konzerns

Bei Volkswagen sind alle Fahrzeuge mit den Motortypen EA189, EA288, EA896 und EA 897 von massiven Wertverlusten betroffen. Dazu gehören unter anderem die Modelle Golf, Passat, Sharan, Touareg, Tiguan, Caddy und die Kleinbusse VW T5 und T6. Zudem sind diese Motoren bei vielen Marken des VW-Konzerns verbaut.

Betroffen sind deshalb auch mindestens folgende Modelle von Audi, SEAT, Skoda und Porsche:

  • Porsche: Cayenne, Macan, Panamera
  • Skoda: Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
  • Seat: Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "DB-Anwälte" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

Wertverlust für Diesel anderer deutscher Hersteller

Darüber hinaus sind weitere bekannte deutsche Automarken betroffen, die nicht zum VW-Konzern gehören. Dazu gehört besonders Mercedes-Benz bzw. Daimler. Hier sind alle Dieselfahrzeuge mit den Motortypen OM607, OM622, OM626, OM642 und OM651 von einem deutlichen Diesel-Wertverlust bedroht. Dazu gehören unter anderem folgende Mercedes-Modelle:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • R-Klasse
  • S-Klasse
  • M-Klasse
  • GLK, GLC und GLE
  • Mercedes Sprinter, Vito und Viano

Dazu kommt auch BMW. Hierbei geht es um die Motoren N47, N57 und B57. Betroffene Modelle sind dadurch unter anderem BMW 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er sowie BMW X1, X3, X4, X5, X6.

Viele Dieselfahrzeuge mit Wertverlust bei Opel, Fiat und Iveco

Fiat, Iveco, Opel und weiteren Marken sind ebenfalls vielfach vom Wertverfall in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Problem ist hausgemacht, da Motoren der Autobauer offenbar ebenfalls aktiv manipuliert worden sind. Die deutsche Marke Opel betrifft der Wertverlust beispielsweise bei den Baureihen Cascada, Insignia, Zafira und Movano. Dazu kommen außerdem zahlreiche Nutzfahrzeuge aus der Markenfamilie des Mutterkonzerns Stellantis.

Im Mittelpunkt steht hier das weitverbreitete Basis-Modell Fiat Ducato. Dieses wird vielseitig für verschiedene Aufbauten genutzt und findet sich neben der privaten Nutzung besonders häufig in Fuhrparks von Industrie und Handwerk. Das gleiche gilt für mehrere Iveco-Modelle. Beide Marken sind auch bei Herstellern von Wohnmobilen als Basis beliebt. Besitzer von Reisemobilen sollten deshalb ebenfalls unseren Diesel-Check machen.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von DB-Anwälte habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

Fahrverbote beschleunigen den dramatischen Diesel-Wertverlust

Seitdem der Dieselskandal 2015 bei VW bekannt wurde, sind ständig weitere Fahrzeughersteller der systematischen Manipulation von Dieselfahrzeugen überführt worden. Ab 2018 folgten die ersten Fahrverbote in deutschen Städten und Ballungsräumen. Der dramatische Diesel-Wertverlust wurde dadurch noch zusätzlich verstärkt.

Seit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 steigt die Zahl der Fahrverbote in deutschen Städten und Ballungsgebieten für Dieselfahrzeuge ständig. Das verstärkt den Wertverlust zusätzlich. Viele Dieselfahrer sind verunsichert, ob und wie sich die Fahrverbote in naher Zukunft noch ausweiten werden.

Diesel-Preisverfall selbst für Abgasnorm Euro 6

Bislang sind nur Besitzer von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter von Fahrverboten betroffen. Doch auch für Euro-6-Dieselfahrzeuge können bald Fahrverbote folgen, wenn die Verringerung der NOx-Werte nicht ausreichend ist. Laut Umweltbundesamt liegen die NOx-Werte auch bei Dieseln der Norm Euro 6 im Straßenbetrieb über dem erlaubten Grenzwert.

Daher sind auch Besitzer von hochpreisigen Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 6 beim Weiterverkauf Ihres Dieselautos von massiven Wertverlusten bedroht. Dazu kommt, dass mittlerweile offen im Gespräch ist, ob die Grenzwerte nicht ohnehin noch weiter abgesenkt werden müssten. Die aktuell geltenden Grenzwerte sind bereits ca. 20 Jahre alt.

Hohe Diesel-Wertverluste: Auch ohne Abgasskandal

Nicht nur manipulierte Fahrzeuge sind von einem Diesel-Wertverlust bedroht, sondern durch die Bank alle Dieselfahrzeuge. Diese sind im Autohandel bereits vielfach zu Ladenhütern verkommen, die nur noch durch massive Preisnachlässe Käufer finden. Dementsprechend sind die Preise am Gebrauchtwagenmarkt in den vergangenen Jahren drastisch eingebrochen.

Besonders hart trifft dies alle Besitzer von hochpreisigen Luxus-Dieselfahrzeugen, wie zum Beispiel dem BMW M550d oder der Mercedes S-Klasse. Für Betroffene solcher Luxus-Dieselautos beträgt der Wertverlust mehrere zehntausend Euro. Die Autohersteller machen keine Anstalten, freiwillige Maßnahmen gegen die Diesel-Wertverluste zu ergreifen.

Aktiv gegen Diesel-Wertverlust vorgehen

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Der Wertverlust lässt sich für viele Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt ganz deutlich ablesen.

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Viele Verbraucher müssen durch den Abgasskandal und die Manipulationen der Autobauer herbe Wertverluste erleiden.

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Sie haben jedoch gute juristische Chancen auf eine angemessene und rechtmäßige Entschädigung. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

oder
0221 - 29270 - 1

Anwalt aufsuchen und Diesel-Wertverluste berechnen lassen

Der konkrete Wertverlust in Ihrem individuellen Fall kann im Vorfeld nur überschlagen werden. Die Potenziale können wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung aber nennen. Das liegt zum einen an Vergleichswerten zwischen manipulierten und nicht manipulierten Fahrzeugen. Zum anderen zeigen viele bereits erfolgreich bestrittene Schadensersatzklagen, wie viel Geld Verbraucher dabei herausbekommen können.

Dazu kommt, dass der Wertverlust nicht zwangsläufig exakt berechnet werden muss. Statt Schadensersatz kommen nämlich noch zwei weitere rechtliche Optionen hinzu: Der Fahrzeugkauf kann gegen eine Nutzungsentschädigung komplett rückabgewickelt werden. Außerdem ist ein Fahrzeugtausch gegen ein mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Rahmen der Gewährleistung möglich.

Diesel-Wertverlust mit Klage ausgleichen

Durch das Verschulden vieler Automobilkonzerne haben Millionen Verbraucher einen teils massiven Wertverlust ihrer Dieselautos ertragen müssen. Das müssen Sie so aber nicht einfach hinnehmen. Obwohl sich zahlreiche Hersteller bis heute gegen ihre Verantwortung sträuben, stehen die Chancen auf Entschädigung gut. Als getäuschter Dieselbesitzer sollten Sie sich nicht mit minderwertigen Software-Updates und fadenscheinigen Erklärungsversuchen der Konzerne zufriedengeben.

Verbraucher haben mächtige juristische Instrumente auf ihrer Seite und dazu zunehmend auch immer mehr deutsche und europäische Gerichte. Sie sollten deshalb auch die jüngste Entwicklung im Blick behalten. Infos zur aktuellen Rechtsprechung finden Sie beispielsweise auf unsere Detailseite zu EuGH-Urteilen, bzw. BGH-Urteilen. Alternativ klären wir Sie gern auch direkt im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung auf.

Häufige Fragen vom Diesel-Wertverlust betroffener Mandanten

Durch Diesel-Fahrverbote und den Abgasskandal leiden Dieselautos unter teils erheblichem Wertverlust. Ihr einst guter Ruf ist beschädigt und die Nachfrage ist deutlich gesunken. Für betroffene Autobesitzer gibt es allerdings zwei Möglichkeiten, sich gegen diese Wertverluste juristisch zu wehren.

  1. Schadensersatzklage: Sollte Ihr Dieselfahrzeug durch eine unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert worden sein, so hat der Autohersteller Sie vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Ihnen entsteht dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Widerrufsjoker: Falls Ihr Fahrzeug finanziert wurde und der Finanzierungsvertrag einen der häufig auftretenden Formfehler enthält, können Sie ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht ausüben und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Ihr Fahrzeug geht zurück, Sie erhalten die Anzahlung und die gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Gerne helfen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte, sich rechtlich gegen die Machenschaften der Autokonzerne zur Wehr zu setzen und so Diesel-Wertverluste zu vermeiden. Nutzen Sie jetzt unseren Diesel-Check mit anschließender kostenloser Erstberatung.

Viele vom Abgasskandal betroffene Dieselbesitzer wurden dazu aufgerufen, ein Software-Update aufzuspielen. Angeblich soll das Update die Abgasmanipulation beseitigen. Danach soll der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzwerte liegen. Erfahrungsberichte von Dieselfahrern, die das Software-Update durchführen ließen, sind allerdings alles andere als positiv. Zahlreiche Betroffene berichten über Probleme am Fahrzeug nach dem Software-Update.

Mehrverbrauch, Motor-Stottern und andere Folgeschäden sind bereits bekannt. Zudem führte das Software-Update häufig nicht einmal zu einer hinreichenden Reduzierung des Schadstoffausstoßes. Betroffene Dieselbesitzer müssen daher auch nach einem Software-Update mit sehr hohen Diesel-Wertverlusten beim Autoverkauf rechnen.

Mit dem Update wird auch die ursprüngliche Täuschung nicht mehr nachvollziehbar. Das behindert die juristische Beweisführung und hilft den Konzernen, Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Wir empfehlen deshalb allen Dieselfahrern, das Software-Update zu verweigern. Schützen Sie sich vor Diesel-Wertverlusten und fordern stattdessen Entschädigung. Ihre Erfolgschancen stehen gut.

Das kommt in der Regel auf die Höhe des Kaufwertes an und kann selbst beim gleichen Modell in verschiedenen Motorausführungen variieren. Pauschale Aussagen lassen sich deshalb nicht seriös machen. Der Diesel-Wertverlust betrifft aber fast alle Dieselfahrzeuge durch die grundsätzliche politische und mediale Stigmatisierung der Antriebstechnik.

Besonders stark wirkt sich das natürlich bei konkret betroffenen Fahrzeugen aus. Selbst bei gebrauchten Autos der betroffenen Marken liegen die eigentlich realistischen Preise häufig noch im fünfstelligen Eurobereich. Der Wertverlust liegt deshalb fast immer mindestens im vierstelligen Bereich. Bei höherwertigen Modellen kann das jedoch auch deutlich überschritten werden.

Daraus ergibt sich die Regel, dass sich ein rechtliches Vorgehen umso mehr lohnt, umso höher der Fahrzeugwert und umso neuer das Auto ist. Es lohnt sich aber auch im mittleren Bereich in den meisten Fällen. Wenig erfolgversprechend sind fast ausschließlich Fälle, in denen das Fahrzeug nur noch ein paar Hundert Euro wert ist.

Nein, Sie müssen Ihr Auto dazu nicht verkauft haben. Ein Fahrzeug ist zwar ein Gebrauchsgegenstand, stellt aber auch einen gewissen Wert dar. Als Käufer verlassen Sie sich darauf, dass Sie damit einen gewissen Vermögenswert in der Hand haben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Auto irgendwann wieder verkaufen möchten oder nicht, bzw. ob Sie das überhaupt schon entschieden haben.

Ihr Wertverlust muss deshalb auch dann ersetzt werden, wenn er sich nicht durch einen Verkauf in bare Münze umgeschlagen hat. Der einzige Unterschied wäre dann, dass sich der Wertverlust genauer beziffern lassen würde, da Sie einen Betrag x für Ihre manipuliertes Fahrzeug erhalten haben.

Natürlich unterliegt ein Fahrzeug auch ganz normalen Wertverlusten durch die Nutzung. Die Diesel-Manipulationen haben das aber deutlich verstärkt. Für die Diskrepanz haben Sie einen Anspruch auf rechtmäßige Entschädigung.

Nein, nicht zwangsläufig. Das kommt auf die Variante der Entschädigung an. Eine gängige rechtliche Konstruktion ist der reguläre Schadensersatz aus §826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung. In diesem Fall behalten Sie Ihr Fahrzeug und werden mit einer Ausgleichszahlung für den Wertverlust entschädigt.

Sie müssen Ihren Diesel allerdings nicht behalten. Sie haben auch zwei weitere Optionen:

  1. Fahrzeugkauf rückabwickeln: Sie können Ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Ihre Nutzung des Fahrzeugs wird dann durch die sogenannte Nutzungsentschädigung abgegolten. Diese bemisst sich nicht am realen Wertverlust durch den Gebrauch, sondern ausschließlich nach gefahrenen Kilometern. Für Verbraucher kann das deshalb lukrativ sein, vor allem wenn das Auto auch an anderen Stellen technische Probleme hat oder vielleicht sogar als Unfallfahrzeug gilt.
  2. Daneben können Sie im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Händler rechtlich aktiv werden. In diesem Fall kann Ihnen ein mangelfreies und gleichwertiges Fahrzeug angeboten werden. Dieses tauschen Sie dann gegen Ihren manipulierten Diesel ein. Diese Variante kann sehr attraktiv sein, hat aber zusätzliche Voraussetzungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt nur zwei Jahre ab Kauf für Neufahrzeuge. Für Gebrauchte gilt ein Jahr.

Das kommt auf den Kaufpreis an. Entschädigungsansprüche kommen aber auch hier in sehr vielen Fällen in Frage. Wenn Sie Ihr Gebrauchtfahrzeug spottbillig erhalten haben, dürfte sich Ihr persönlicher Wertverlust allerdings in Grenzen halten. Eine Entschädigung würde damit unwahrscheinlicher werden. Dass Verbraucher ein Fahrzeug weit unterhalb des Marktwertes finden, ist eher die Ausnahme. Unsere kostenlose juristische Ersteinschätzung schadet aber selbst in diesem Fall nicht.

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