Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge erkennen
Komplettübersicht mit Herstellern, Motoren und Modellen
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge fielen erstmals im Jahr 2015 bei VW auf. Nach und nach weitete sich die Affäre auch auf andere Marken des Konzerns wie Audi und Porsche sowie auf andere Hersteller aus. Es kommen immer wieder neue Modelle hinzu. Inzwischen ist daher eher die Frage: Welches Fahrzeug ist nicht vom Dieselskandal betroffen? Aufgrund der immer noch steigenden Anzahl der verwickelten Fahrzeughersteller und Modelle haben viele Autobesitzer den Überblick verloren. Wir listen hier regelmäßig aktualisiert betroffene Hersteller, Motoren und Modelle auf.
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, Hersteller und Motoren finden
Fortlaufend werden neue Verstöße der Autokonzerne aufgedeckt. Inzwischen sind sogar Wohnmobile und Kastenwagen betroffen. Überprüfen Sie schnell und einfach, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
- Gehen Sie unsere regelmäßig aktualisierten Listen auf dieser Seite durch.
- Nutzen Sie unseren online Diesel-Check und geben Sie Ihre Modell ein.
- Sprechen Sie uns direkt an und wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Viele Fahrzeuge wurden zurückgerufen, haben ein Software-Update bekommen oder fielen bei Messungen mit stark erhöhten Abgaswerten auf. Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos haben schon alleine wegen der Wertminderung Ihres Fahrzeugs einen Anspruch auf Entschädigung.
Erfolge unserer Mandanten
Diesel-Abgasskandal: betroffene Fahrzeuge in gewaltigem Ausmaß
Die Auflistung auf unserer Seite ist bereits jetzt gewaltig. Sie erweitert sich aber auch immer wieder, weil ständig neue Details ans Licht kommen. Das gesamte Ausmaß des Dieselskandals sucht seinesgleichen und zeigt die Dimension der systematischen Manipulationen der Automobilindustrie.
Diesel-Fahrer sollten deshalb genau prüfen, ob ihr Fahrzeug zu den betroffenen Modellen gehört. Wenn ja, droht nämlich mindestens ein schmerzhafter Wertverlust Ihres teuer angeschafften Wagens. Dazu kommen mögliche Fahrverbote, Rückrufe und teils schadhafte Software-Updates. Dagegen sollten Sie rechtlich vorgehen.
VW Dieselskandal: betroffene Fahrzeuge automatisch bei Tochtermarken
Besonders der VW-Dieselskandal führt zu betroffenen Autos. Der Grund sind die Motoren, die praktisch bei allen Tochtermarken verbaut worden sind und noch werden. Marken wie SEAT, Audi und Skoda tragen dadurch ganz automatisch auch den Makel des Mutterkonzerns Volkswagen AG.
Dabei ist der Skandal noch nicht einmal vollständig aufgearbeitet. Nachdem VW angeblich bei seiner Abgasreinigung nachgebessert hatte, sind mittlerweile die sog. Thermofenster im Fokus der Ermittlungen. Mit diesem Thema wird sich gerade höchstrichterlich vor dem BGH und vor dem EuGH befasst.
Abgasskandal: betroffene Fahrzeuge ermöglichen Klage für Eigentümer
Wenn Sie eines der oben genannten Fahrzeuge besitzen, sollten Sie klagen. Nur so können Sie die Konzerne für Ihre Täuschungen im Dieselskandal zur Rechnung ziehen. Dabei haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz von bis zu 25 % des Kaufpreises einklagen
- Fahrzeugkauf rückabwickeln und Geld abzüglich Nutzungspauschale zurückbekommen
- Fahrzeug gegen mangelfreies, gleichwertiges Kfz eintauschen
Über Ihre konkreten Möglichkeiten im individuellen Fall klären wir Sie bereits im Rahmen unserer Erstberatung auf. Dieser Service ist für Sie kostenlos. In der Folge prüfen unsere erfahrenen Anwälte Ihren Fall juristisch und setzen für Sie die bestmögliche Lösung vor Gericht gegen die Auto-Konzerne durch.
Häufige Fragen betroffener Autobesitzer
Inzwischen steht fest: Sogar Wohnmobile mit Dieselmotor sind in den Dieselskandal verwickelt. Das KBA hat inzwischen bestätigt, dass es bei eigenen Untersuchungen Auffälligkeiten beim Schadstoffausstoß festgestellt hat. Rückrufe werden zeitnah erwartet. Genau wie beim Dieselskandal von Pkw haben Wohnmobil-Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung.
Falls Sie ein Diesel-Wohnmobil besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch Ihr Wohnmobil eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat. Gerne prüfen wir Ihre konkrete Betroffenheit und Ihre rechtlichen Optionen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Folgende Wohnmobile stehen im Verdacht, über eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verfügen:
- Fiat Ducato
- Iveco Daily
- Citroën Jumper
- Peugeot Boxer
- Mercedes Sprinter, Vito und V-Klasse
- VW T5, T6 und Crafter
Da der Multijet Motor von Fiat als Basis bei Citroën, Peugeot und weiteren Herstellern eingesetzt wurde, könnte das Ausmaß der betroffenen Wohnmobile noch viel größer sein als bisher bekannt.
Grundsätzlich stehen getäuschten Besitzern im Dieselskandal drei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Kaufpreis mit Abzug der Nutzungspauschale zurückholen gegen Fahrzeugrückgabe
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25 % vom Kaufpreis durchsetzen
- Fahrzeugtausch gegen gleichwertiges, mangelfreies Auto
Nutzen Sie die Erfahrung unserer auf den Dieselskandal spezialisierten Anwaltskanzlei. Ohne Kostenrisiko können Sie Ihren Fall durch die Spezialisten von DB-Anwälte prüfen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Dieselskandal 3 Jahre, gerechnet ab dem 1.1. des Folgejahres. Danach sind die Ansprüche auf Ersatz des Kaufpreises bzw. auf Schadensersatz verjährt. Entscheidend ist allerdings nicht, wann die Abgasmanipulation und die Verwicklung bestimmter Hersteller, Baureihen und Motoren-Typen bekannt wurde. Ausschlaggebend ist, wann der jeweilige Kläger davon erfahren hat.
Das können wir zu Ihrem Vorteil auslegen. Somit sind Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal oft noch gar nicht verjährt. Das hat der BGH bestätigt. Er hob ein Verjährungsurteil des Oberlandesgerichts Naumburg auf. In dem Fall verklagte ein Käufer eines VW Tiguan mit Dieselmotor den Konzern erst 2019, obwohl er das Fahrzeug bereits 2013 erworben hatte.
Dazu gibt es noch die kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren bei vorsätzlicher Täuschung. Wir raten Ihnen daher im immer dazu, eine individuelle, auf den Einzelfall bezogene Expertenmeinung eines spezialisierten Anwalts einzuholen, der auch eine mögliche Verjährung prüft. Sie finden außerdem vorab alle Detail-Informationen auf unserer Sonderseite zur Dieselskandal-Verjährung.
Es gibt mehrere Indizien, die darauf hindeuten, dass es sich um ein abgasmanipuliertes Fahrzeug handelt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Rückruf erfolgt ist oder ein Software-Update aufgespielt werden soll. In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Das gilt vor allem deshalb, weil die Verjährung läuft, sobald Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Die meisten Autokonzerne bieten eigene Prüfseiten an, aber Vorsicht: Hier ist naheliegend, dass Hersteller auch ihre eigenen Interessen verfolgen. Nutzen Sie am besten unsere kostenlose Erstberatung, wir haben den Überblick über alle betroffenen Modelle und informieren Sie umfassend.
Melden Sie sich auch, wenn Sie Ihr Fahrzeugmodell in obenstehenden Auflistungen entdeckt haben. Alternativ können Sie zusätzlich noch unseren praktischen Diesel-Check als praktischen und kostenfreien Online-Service nutzen und hier prüfen, ob Sie betroffen sind.