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BMW-Rückruf: Diesel-Fahrzeuge tausendfach betroffen

Wie sich getäuschte Verbraucher zur Wehr setzen können

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Der Diesel-Rückruf beim Autohersteller BMW weitet sich aus. Lange hatte der Konzern behauptet, keine Manipulationen an seinen Dieselfahrzeugen durchgeführt zu haben. Doch auch Diesel aus den Bayerischen Motoren Werken zeigen Auffälligkeiten beim Schadstoffausstoß. Seit 2018 gab es mehrere offizielle Rückrufaktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Insgesamt musste der Autobauer bereits über 11.500 seiner Fahrzeuge zurückrufen. Zudem wurden in nahezu allen Dieseln der Marke BMW Thermofenster verbaut, die neue Klagechancen mit sich bringen.

Bekannt aus:

BMW Rückruf wegen manipulierter Dieselfahrzeuge

BMW-Rückrufaktion für Diesel: Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen

BMW Rückruf wegen manipulierter Dieselfahrzeuge

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BMW-Rückruf: Diesel-Skandal weitet sich aus

Erneut Rückruf beim Münchner Autobauer: Bereits im März 2018 hatte die Staatsanwaltschaft München die Zentrale der BMW AG wegen Betrugsverdacht durchsucht. Der Hersteller zahlte im Zuge der Ermittlungen ein Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Doch es droht bereits der nächste große Rückruf von BMW-Dieselfahrzeugen.

Von der Rückrufaktion betroffene Autos stehen im Verdacht, in den Diesel-Abgasskandal verwickelt zu sein. Sollte auch Ihr Fahrzeug von einem Rückruf betroffen sein, empfehlen unsere spezialisierten Anwälte Ihnen dringend, sich juristisch beraten zu lassen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

Rückruf für BMW-Diesel beschäftigte bereits die Staatsanwaltschaft

Nicht nur VW und Mercedes sind in den Abgasskandal verwickelt. Auch dem bayerischen Automobilhersteller BMW wird vorgeworfen, seine Kunden gezielt getäuscht und in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschaltvorrichtungen verbaut zu haben. Wie viele andere Hersteller hatte der Konzern zunächst seine Unschuld beteuert. Inzwischen ist jedoch klar: Auch die bayerische Automarke hat Diesel mit falscher Motorsteuerungssoftware ausgestattet.

So akzeptierte der Konzern im Jahr 2019 einen staatsanwaltschaftlichen Bußgeldbescheid. BMW zahlte dabei bereits etwa 8,5 Millionen Euro Strafe als Entschädigung für seine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung und um die Ermittlungen zu beenden. Im Gegensatz zu anderen Autobauern ist BMW mit dieser Strafe im Abgasskandal bisher äußerst glimpflich davongekommen.

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "DB-Anwälte" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

BMW Diesel-Rückruf: Welche Modelle betroffen sind

Der Diesel-Rückruf könnte bei BMW nahezu alle Fahrzeugreihen betreffen. Der bereits bestehende, offizielle KBA-Rückruf unter der Referenznummer 007697 betrifft folgende BMW-Modelle:

  • M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012- 10/2016)
  • M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012- 02/2017)
  • 750d xDrive (Produktion 07/2012- 06/2015)
  • 750Ld xDrive (Produktion 07/2012- 06/2015)

Es ist damit zu rechnen, dass künftig zahlreiche weitere Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen sein werden.

Zudem stehen folgende Fahrzeugreihen unter Verdacht:

  • X1
  • X3
  • X4
  • X5
  • 1er
  • 2er
  • 3er
  • 4er

BMW-Rückrufaktion: Diesel umfassend manipuliert

Viele BMW-Fahrzeuge unterlagen einem Rückruf, weil die Motorsteuerung manipulierte Software enthielt, welche die Zugabe des Kraftstoffzusatzes AdBlue reguliert. Dieser sorgt dafür, dass umweltbelastende Stickoxide im Abgas reduziert werden. Doch AdBlue bewirkt auch einen schnelleren Verschleiß bestimmter Teile. Darum wurde so manipuliert, dass eine ausreichende Zufuhr des Stoffes nur auf dem Teststand stattfand.

Unter realistischen Verkehrsbedingungen wurde die Zufuhr gedrosselt und dadurch die Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten. Um die Stickoxid-Emissionen auch unter normalen Verkehrsbedingungen zu reduzieren, soll jetzt ein Software-Update soll die Zufuhr erhöhen. Dadurch könnte der Verschleiß aber wieder steigen und Ihrem Fahrzeug schaden. Im Falle eines Rückrufs sollten Sie deshalb unbedingt juristische Beratung einholen, bevor Sie ein Update durchführen lassen.

BMW-Rückruf von Diesel-Fahrzeugen: jetzt handeln

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Auch bei BMW wurden fast alle Diesel-Modelle mit manipulierten Abschaltvorrichtungen oder Thermofenstern ausgestattet.

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Ihre Ansprüche auf Schadensersatz können Sie mit einer Individualklage zielgerichtet und mit guten Erfolgschancen durchsetzen.

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BMW-Diesel-Rückruf: neue Klagewelle durch Thermofenster

Zusätzlich zur manipulierten Motorsteuerungssoftware hat der bayerische Automobilkonzern in nahezu all seinen Diesel-Fahrzeugen sog. Thermofenster verbaut. Diese umstrittenen Vorrichtungen werden ebenfalls dazu genutzt, den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu manipulieren. Die Abgasreinigung funktioniert dabei nur in dem Temperaturbereich vollständig, der in der Regel auf Testständen herrscht.

Da die durchschnittlichen Temperaturen in Deutschland jedoch deutlich niedriger sind, werden die auf dem Prüfstand gemessenen Abgaswerte teilweise deutlich überschritten. So wurde Kunden vorgegaukelt, sie hätten ein „sauberes“ Diesel-Fahrzeug gekauft, obwohl die Abgasreinigung unter realistischen Verkehrsbedingungen nur unzureichend funktioniert.

Neue Entscheidungen vor dem EuGH könnten weitere Rückrufe verursachen

Vor dem Europäischen Gerichtshof gelten Thermofenster schon länger als illegal. Jetzt hat aber die Deutsche Umwelthilfe vom EuGH das Recht zugesprochen bekommen, in Deutschland gegen Typengenehmigungen des KBA zu klagen. Im selben Zug wurde die Positionierung gegen Thermofenster auch nochmal bekräftigt.

Es ist also zu erwarten, dass nun gerichtlich gegen die Abschaltvorrichtungen vorgegangen wird. Der Rückruf vieler Modelle wird auch bei BMW höchstwahrscheinlich die Folge sein. Darauf sollten Verbraucher sich bereits frühzeitig vorbereiten und anwaltlichen Rat einholen. Die gute Nachricht: Schadensersatzklagen werden durch die aktuelle Entwicklung voraussichtlich deutlich erleichtert.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Mit spezialisierten Verbraucher-Anwälten Schadensersatz gegen BMW einklagen

Tausende durch BMW-Rückrufe betroffene Fahrzeuge zeigen: Die Münchner sind tief in den Dieselskandal verstrickt. Besonders die aktuelle Entwicklung vor dem EuGH zu den umstrittenen Thermofenstern ist für Diesel-Fahrer interessant. Neue Rückrufe könnten folgen und die Klagechancen für Verbraucher gleichzeitig massiv ansteigen.

Als eine der führenden deutschen Verbraucherkanzleien unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Individualklage gegen die großen Automobilkonzerne. Unsere spezialisierten Anwälte konnten bereits in zahlreichen Prozessen hohe Schadensersatzansprüche für ihre Mandanten geltend machen. Ist also auch Ihr Fahrzeug durch einen Rückruf im Abgasskandal betroffen, haben Sie gute Erfolgsaussichten.

Das fragen Mandanten zum Diesel-Rückruf von BMW

Wenn Sie von einem Rückruf betroffen sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihr Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Daher sollten Sie nicht mehr zögern und sofort handeln. Riskieren Sie nicht die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Geschädigte Diesel-Besitzer, deren Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen sind, haben die folgenden drei Möglichkeiten:

  • Fahrzeug behalten, Schadensersatz geltend machen und bis zu 25% des Kaufpreises erstattet bekommen.
  • Fahrzeug zurückgeben, d. h. Rückabwicklung des Kaufs und Erstattung des Preises abzüglich Nutzungspauschale.
  • Manipuliertes Fahrzeug im Rahmen der Gewährleistung gegen mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug eintauschen.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Diesel-Check für eine schnelle Ersteinschätzung zu ihrer Betroffenheit. Sollten Sie eine Rückruf-Mitteilung erhalten haben, sind Sie in jedem Fall betroffen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung und klären Sie über Ihre Optionen auf.

Nutzen Sie einfach unseren praktischen Diesel-Check. Hier erfahren Sie in nur wenigen Minuten online, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Ihr Anspruch auf Schadensersatz kann beeinträchtigt sein, falls Sie das Diesel-Update bereits durchführen lassen haben. Falls Sie durch einen Rückruf also zu einem Werkstattbesuch aufgefordert wurden oder bereits ein Softwareupdate durchgeführt haben, raten wir Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Bei den Updates sollten Sie ohnehin eher vorsichtig sein, da sie schädliche Auswirkungen auf Ihr Fahrzeug haben können. So haben sich in letzter Zeit die Erfahrungsberichte von Betroffenen gehäuft, die von Problemen berichten, nachdem das Rückruf-Update durchgeführt wurde.

Falls Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, haben Sie gute Chancen, den Vertrag rückabwickeln zu können. Dadurch bekommen Sie die Anzahlung und Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Im Gegenzug wird das Fahrzeug zurückgegeben.

Möglich ist dies, wenn Ihr Finanzierungsvertrag Fehler oder unzulässige Klauseln in der Widerrufsbelehrung enthält. In solchen Fällen greift der sog. Widerrufsjoker, denn dann gilt für den Vertrag keine Widerrufsfrist.

Dies gilt auch dann, wenn Ihr Auto gar nicht in den Abgasskandal verwickelt ist. Denn für den Widerruf kommt es nur auf die Fehlerhaftigkeit des Finanzierungsvertrages an. Ein Mangel am Fahrzeug ist nicht zwingend erforderlich. Gerne prüfen wir Ihren Vertrag auf mögliche Fehler.

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