Renault Dieselskandal: Jetzt Geld zurückholen!
Auch bei Renault Abgasmanipulation entdeckt
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Dieselskandal bei Renault: Auch der französische Autohersteller hat mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Dieselmodelle so manipuliert, dass der Schadstoffausstoß im Testbetrieb deutlich geringer ist, als im realen Straßenbetrieb. Auch in Frankreich laufen bereits offizielle Ermittlungen wegen Betruges gegen Renault. Erfahren Sie hier, wie sich gegen die Manipulation Ihres Renault-Diesels juristisch wehren können und wie Sie Ihre Entschädigung erhalten.
Dieselskandal auch bei Renault
Auch der französische Autokonzern Renault ist in den Abgasskandal verwickelt. Nachdem der Konzern lange bestritt, Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet zu haben, wurden 2021 in Frankreich offizielle Ermittlungen wegen Betruges gegen Renault eingeleitet.
Bereits 2017 hatte die französische Antibetrugsbehörde DGCCR Manipulationsvorwürfe gegen Renault erhoben. Renault wies damals alle Anschuldigungen von sich. Doch nun kann der Autohersteller seine betrügerischen Aktivitäten nicht länger verschleiern.
Renault-Dieselskandal: Widerrufsjoker statt Wertverlust und Stilllegung
Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte, ob auch Ihr Renault-Fahrzeug manipuliert wurde und welche Ansprüche Ihnen gegen den betrügerischen Autokonzern zustehen.
Entschädigung im Renault Dieselskandal sichern
Betroffene Autofahrer, die einen manipulierten Renault-Diesel besitzen, haben Anspruch auf Entschädigung gegen den Autokonzern - das gilt natürlich auch für deutsche Renault-Fahrer. Auch betroffene Autokäufer mit ausländischen Dieselfahrzeugen können ihren Anspruch vor deutschen Gerichten geltend machen.
So hat Renault seine Dieselmodelle manipuliert
Renault hat einige Dieselfahrzeuge gezielt manipuliert. Bei Abgasmessungen auf dem Prüfstand ist der Stickoxidausstoß deutlich geringer als im realen Straßenbetrieb. Auf der Straße werden die erlaubten Grenzwerte um das Vielfache überschritten.
Wie genau Renault die Fahrzeuge manipuliert hat und welche Schummelsoftware Renault verbaut hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Betroffene Renault-Fahrer müssen allerdings nicht auf eine behördliche Aufklärung warten, sondern können jetzt schon Schadensersatz wegen des Dieselbetruges verlangen.
Schon jahrelang Abgasmanipulation bei Renault Dieselmodellen
Womöglich hat der Dieselbetrug bei Renault eine lange Tradition. Nach Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des französischen Autokonzerns wurden Renault Fahrzeuge schon seit den 1990er Jahren systematisch manipuliert.
Schätzungen zufolge sind bislang rund eine Millionen Fahrzeuge von Renault in den Dieselskandal verwickelt. Diese hätten aufgrund ihres realen Schadstoffausstoßes wohl gar keine Straßenzulassung erhalten. Wir empfehlen Renault-Diesel-Besitzern daher, nicht länger abzuwarten, sondern sich gegen drohende Wertverluste und Stilllegung Ihres Renaults zu wehren.
Betroffene Renault-Modelle im Dieselskandal
In unabhängigen Messungen vom ADAC und der Umweltorganisation "Transport & Environment" fiel Renault mit stark überhöhten Abgaswerten auf. Verschiedene Modelle überschritten die gesetzlich erlaubten Schadstoffgrenzwerte um das bis zu 14-fache.
Folgende Renault Modelle sind vom Dieselskandal betroffen:
- Renault Captur
- Renault Clio
- Renault Espace
- Renault Kadjar
- Renault Master
- Renault Scenic
- Renault Talisman
- Renault Trafic Grand Combi
Ihre Rechte im Renault-Abgasskandal
Grundsätzlich stehen betroffenen Renault-Besitzern im Dieselskandal drei Möglichkeiten zur Verfügung.
- Auto zurück gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz erhalten
- Fahrzeug eintauschen gegen ein mangelfreies Ersatzfahrzeug
Jetzt Entschädigung für manipulierten Renault-Diesel erhalten
Fordern auch Sie Entschädigung für Ihr Renault-Fahrzeug! Wir haben bereits zehntausenden Betroffenen im Abgasskandal zu Entschädigungen verholfen. Die Erfolgsaussichten für betrogene Verbraucher im Renault-Dieselskandal sind besser denn je.
Zusatzchance im Renault-Abgasskandal: Widerrufsjoker
Falls Sie Ihr Renault-Auto als Verbraucher bei einer Bank finanziert oder geleast haben, könnte Ihnen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zustehen, wenn der Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist. Als Folge können Sie den gesamten Vertrag rückabwickeln. Sie geben Ihr Renault-Fahrzeug zurück und erhalten alle bisher gezahlten Raten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.
Der Widerruf eines fehlerhaften Finanzierungsvertrages ist auch dann möglich, wenn Ihr Renault gar nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Denn für den unbefristeten Widerruf kommt ausschließlich auf den Fehler im Vertrag an - ob das Fahrzeug einen Mangel hat oder manipuliert wurde, ist dabei unerheblich.
Bisher kein Rückruf vom KBA im Renault Abgasskandal
Bisher gibt es zwar noch keinen Rückruf von Renault oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Aber ein Rückruf ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz. Warten Sie also nicht auf einen Renault Rückruf, sondern lassen Sie so schnell wie möglich Ihre Ansprüche von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.
Jetzt im Dieselskandal gegen Renault klagen & Geld zurückerhalten
Mittlerweile sind auch gegen Renault zahlreiche Klagen bei deutschen Gerichten anhängig. Unsere Erfahrung im Abgasskandal zeigt, dass deutsche Gerichte immer häufiger verbraucherfreundliche Urteile zu Lasten der Autohersteller fällen. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte auch Ihre Erfolgsaussichten im Renault Dieselskandal.
Renault-Dieselskandal: Klage bei deutschen Gerichten möglich
Betroffene Autofahrer, die einen manipulierten Renault-Diesel besitzen, haben Anspruch auf Entschädigung gegen den Autokonzern - das gilt natürlich auch für deutsche Renault-Fahrer. Auch betroffene Autokäufer mit ausländischen Dieselfahrzeugen können ihren Anspruch vor deutschen Gerichten geltend machen.
Fragen und Antworten im Renault Dieselskandal
Besitzer von Renault-Dieselfahrzeugen müssen mit Fahrverboten rechnen. Städte wie Berlin, Hamburg, Stuttgart und Darmstadt haben bereits Diesel Fahrverbote eingeführt und es ist davon auszugehen, dass weitere Städte hinzukommen werden.
Von Fahrverboten sind Dieselmodelle mit Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 betroffen. Das wird für viele Dieselfahrer zum Problem. Denn auch wenn Ihr Renault nicht direkt von Dieselskandal und Fahrverbot betroffen ist, drohen Ihnen massive Wertverluste für Ihren Renault-Diesel.
Besonders stark betroffen von Wertverlusten sind diejenigen Dieselmodelle, die verdächtigt werden, illegale Abschalteinrichtungen zu haben. Aber auch Euro 4 und Euro 5 Diesel, die von Fahrverboten betroffen sind, können Sie inzwischen oft nur noch deutlich unter Wert verkaufen.
Wir empfehlen betroffenen Renault-Besitzern, die Wertverluste nicht widerstandslos hinzunehmen. Lassen Sie stattdessen Ihre juristischen Möglichkeiten von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Die Chancen für arglistig getäuschte Verbraucher stehen gut, sich Ihr Geld von Renault zurückzuholen.
Der Europäische Gerichtshof hat grundsätzlich klargestellt: Auch im Dieselskandal gilt, dass der Ort, an dem ein schädigendes Ereignis eingetreten ist, auch der Ort ist, indem Kläger Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen können.
Dabei geht es laut EUGH sowohl um den Ort der Schadensverwirklichung als auch um den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens. Der EUGH stellte fest, dass Kläger in solchen Fällen grundsätzlich ein Wahlrecht zusteht (C-451/18).
Das bedeutet für den Dieselskandal, dass betroffene Verbraucher in dem Land auf Schadensersatz klagen können, in dem sie das manipulierte Auto erworben haben. Wer also ein Renault-Fahrzeug in Deutschland erworben hat, kann auch vor einem deutschen Gericht gegen Renault auf Schadensersatz klagen.
Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte Ihre Ansprüche im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Jetzt mit Diesel-Check starten!