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Subaru Diesel Probleme: Jetzt Geld zurück erhalten

Viele Subaru-Besitzer haben Anspruch auf Entschädigung

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Inzwischen ist auch der japanische Autohersteller Subaru vom Abgasskandal erfasst. Es erfolgte ein offizieller Rückruf vom KBA für die Modelle Subaru Forester, Legacy, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018 mit 2,0 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6. Wir prüfen schnell und unkompliziert, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Bekannt aus:

Kostenlose Erstberatung von spezialisierten Rechtsanwälten im Subaru-Dieselskandal

Jetzt Diesel-Check starten und Schadenersatzanspruch prüfen

Subaru Dieselproblem: Abgasskandal weitet sich aus

Schon lange stand die Vermutung im Raum, dass nicht nur deutsche Autohersteller mithilfe von illegalen Abschalteinrichtungen Dieselfahrzeuge so manipuliert haben, dass der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Messungen weitaus geringer war, als im Straßenbetrieb.
Nun ist offiziell: Auch Subaru hat unzulässige Abschalteinrichtungen in einigen Diesel-Modellen verbaut.

Amtliche Rückrufe für Subaru-Modelle

Das Kraftfahrtbundesamt hat inzwischen unter der Referenznummer 9428 für einige Modelle einen verpflichtenden Rückruf erlassen. Allein in Deutschland sollen 8.506 Subaru-Fahrzeuge betroffen sein - weltweit sogar 42.529. Alle Modelle haben einen 2,0 Liter Dieselmotor der Euro-Norm 6. Dies ist wenig überraschend, denn das KBA hat inzwischen einige ausländische Autohersteller, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches, ins Visier genommen.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

KBA Rückruf: betroffene Subaru Modelle

Der KBA-Rückruf betrifft Diesel-Modelle von Subaru, die zwischen 2015 und 2018 gebaut wurden. Dabei handelt es sich um:

  • Subaru Impreza 2.0
  • Subaru Legacy 2.0
  • Subaru XV
  • Subaru Outback

Doch auch der Subaru Forester steht im Verdacht, über eine illegale Abschalteinrichtung zu verfügen. Die in Luxemburg zuständige Behörde hat bereits verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) bei einem Subaru Forester festgestellt. Daher ist auch hierzulande mit weiteren Rückrufen durch das KBA, wegen Dieselmanipulation durch Subaru, zu rechnen.

Subaru Diesel Probleme: Jetzt Schadensersatz fordern

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Sie sind nicht sicher, ob auch Ihr Subaru vom Dieselskandal betroffen ist?

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Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne unverbindlich Ihre Erfolgschancen und wieviel Entschädigung Ihnen zusteht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

oder
0221 - 29270 - 1

Abgasreinigung: Subaru Softwareupdate soll Probleme beseitigen

Der KBA Rückruf ist mit dem Ziel verbunden, durch ein sogenanntes Software-Update die „Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ zu erhöhen - also die Abgasreinigung so zu optimieren, dass das Fahrzeug auch im Straßenbetrieb nicht mehr Schadstoffe ausstößt, als erlaubt ist.

Wir raten betroffenen Subaru-Besitzern dringend davon ab, dass Subaru Diesel-Software-Update durchführen zu lassen. In ähnlichen Fällen haben Betroffene über weitreichende Probleme berichtet, die nach dem Software-Update aufgetreten sind - ein Software-Update könnte also den Zustand Ihres Fahrzeugs verschlechtern und zu einer noch größeren Wertminderung führen!

Subaru Diesel-Update verweigern

Wir raten Ihnen daher, das Software-Update zu verweigern und sich stattdessen rechtlich beraten zu lassen. Durch das Software-Update könnten möglicherweise Beweise beseitigt werden, die Ihnen im Rahmen einer Schadensersatzklage zuträglich hätten sein können.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Kein Schuldeingeständnis von Subaru

Bisher sind keine Eingeständnisse von Subaru erfolgt. Wer das Verhalten der Autohersteller auch hierzulande verfolgt hat, wird das kaum wundern. Auch die deutschen Autobauer wiesen lange jede Schuld von sich - teilweise immer noch!

Subaru teilte mit, dass die vom KBA als illegale Abschalteinrichtung eingestufte Software lediglich eine Funktion sei, die in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur auch im realen Straßenbetrieb arbeite.

Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, ist davon auszugehen, dass sich der Subaru Abgasskandal noch ausweiten wird.

Falls auch Ihr Subaru-Fahrzeug betroffen ist, oder Sie sich unsicher sind ob Ihr Modell möglicherweise auch betroffen sein könnte, prüfen wir dies gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Subaru Diesel Probleme: Fragen und Antworten

Zunächst stellt sich für uns die Frage, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die erforderlichen Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie müssen sich in diesem Falle um gar nichts kümmern. Wir stellen für Sie kostenlos und unkompliziert die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit dem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Falls eine Prozesskostenfinanzierung möglich ist, fallen für Sie keine Anwalts- oder Gerichtsgebühren an. Wenn Sie den Prozess gewinnen, erhalten Sie die gesamte Entschädigungssumme abzüglich einer kleinen Provision für den Prozesskostenfinanzierer.

Melden Sie sich einfach für eine kostenlose Erstberatung, in deren Rahmen wir auch gemeinsam eine Prozesskostenfinanzierung erörtern können oder starten Sie hier mit unserem Diesel-Check!

Grundsätzlich können Sie als betrogener Subaru Dieselfahrer folgende Ansprüche durchsetzen:

1. Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung

2. Fahrzeug behalten und von Schadensersatz erhalten

3. Mangelfreies Ersatzfahrzeug erhalten gegen Rückgabe des Altfahrzeugs

Jetzt Diesel-Check starten!

Hilfreich für eine kostenfreie Ersteinschätzung sind:

  • Fahrzeugmodell
  • Kaufdatum
  • Kaufpreis des Fahrzeugs
  • Datum der Erstzulassung Kilometerstand beim Kauf
  • Kilometerstand heute
  • Ist das Auto finanziert oder geleast?
  • Besteht eine Rechtschutzversicherung?

Anhand der Daten können wir schnell und unkompliziert feststellen, ob Ihr Fahrzeug möglicherweise vom Subaru-Abgasskandal betroffen ist

Da der Rückruf des KBA bisher nur die Modelle Subaru Impreza 2.0, Subaru Legacy 2.0, Subaru XV und Subaru Outback betrifft, können Sie davon ausgehen, dass auch Sie betroffen sind, wenn Sie eines dieser Fahrzeuge der Baujahre 2015-2018 besitzen.

Da jedoch weitere Unregelmäßigkeiten bereits in unabhängigen Testverfahren festgestellt worden sind, ist davon auszugehen, dass noch mehr Subaru Modelle und möglicherweise auch weitere Baujahre betroffen sind.

Wir empfehlen Ihnen daher eine individuelle Einschätzung von einem auf den Subaru-Dieselskandal spezialisierten Anwalt.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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Malgorzata Roszak, LL,M.
Associate
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