VW Diesel-Rückruf: Jetzt klagen & Schadensersatz erhalten
Rückrufaktionen bei Volkswagen Dieselfahrzeugen
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Der Volkswagen-Konzern hat seit 2015 mit dem Abgasskandal zu kämpfen. Bis heute ist das vollständige Ausmaß der Diesel-Manipulation nicht vollständig aufgeklärt. Da viele Volkswagen-Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits verschiedene Rückrufe für manipulierte VW-Dieselautos herausgegeben. Erfahren Sie hier, wie Sie sich als Betroffener gegen Volkswagen juristisch zur Wehr setzen können.
VW-Diesel-Rückruf: Alle wichtigen Informationen zusammengefasst
Im September 2015 wurde der Dieselskandal weltweit bekannt. Volkswagen stattete Millionen von Diesel-Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen aus, um deren tatsächlichen Schadstoffausstoß zu verschleiern. Infolge der flächendeckenden Manipulation wurden zahlreiche VW-Dieselfahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen.
Zunächst stand die Motorenbaureihe EA189 im Mittelpunkt der Rückruf-Aktionen. Im Laufe der Zeit wurden jedoch auch weitere Rückrufe veranlasst und zahlreiche deutsche Gerichte haben VW-Fahrern bereits Schadensersatz zugesprochen. Aktuell geht es hierbei auch um EA288-Motoren und ihre illegalen Thermofenster.
VW-Rückrufaktion 23R7: Nahezu alle Modelle betroffen
Unter dem Rückruf-Code 23R7 rief das KBA zwischen den Jahren 2015 und 2017 rund 2,5 Millionen Volkswagen-Modelle mit EA189-Motor zurück. Bei betroffenen Fahrzeugen sollte durch ein Software-Update die illegale Abschalteinrichtung vertuscht werden. Der Rückruf betraf alle Fahrzeuge des Herstellers mit 1.2, 1.6 und 2.0 Liter Dieselmotor der Baujahre 2007 bis 2015.
Die VW Diesel-Rückruf-Liste 23R7 beinhaltet die folgenden Modelle:
- Amarok
- Beetle
- Caddy
- CC
- Eos
- Golf
- Jetta
- Passat
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- T5
- Tiguan
- Touran
Rückruf-Code 23Y3 für Touareg und Amarok
Auch Touareg-Besitzer wurden unter dem Rückruf-Code 23Y3 bereits zu einem Software-Update in einer Werkstatt aufgefordert. Die Fahrzeuge sind mit dem EA897-Motor ausgestattet, in dem ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung nachgewiesen wurde.
Der Rückruf betrifft den Touareg mit 3,0 Liter TDI-Motor, der zwischen 2014 und 2017 produziert wurde, sowie den Amarok 3.0 TDI. Vermutlich möchte der Volkswagen-Konzern auch hier durch entsprechende Software-Updates seine illegale Manipulation verbergen.
Rückruf-Code 23Z7: Auch Fahrzeuge mit EA288-Motor werden offiziell zurückgerufen
Im April 2019 dann der nächste Schock für Volkswagen – auch der Nachfolger des EA189, der EA288-Motor, wurde vom KBA offiziell zurückgerufen. Bislang betrifft das zwar nur den T6-Bus, allerdings ist stark davon auszugehen, dass noch weitere Modelle des Wolfsburger Automobilkonzerns folgen werden.
Alleine in Deutschland wurden unter dem betreffenden Rückruf-Code bis zum heutigen Tage rund 86.000 T6 zurückgerufen. Zudem wurden zum EA288 bereits erste Urteile gesprochen. Da weitere Diesel mit EA288 mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst von Rückruf-Aktionen betroffen sein werden, sollten VW-Fahrer Ihre Entschädigungsansprüche im Dieselskandal zeitnah anwaltlich prüfen lassen.
Erfolge unserer Mandanten
Bei Rückruf kommt es in der Regel zu einem Software-Update
Falls Ihr VW-Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, werden Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt schriftlich benachrichtigt. In diesem Schreiben wird erläutert, warum Ihr Fahrzeug zurückgerufen wird, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und bis wann diese durchgeführt werden müssen.
Betroffene Fahrzeughalter werden aufgefordert, das manipulierte Diesel-Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen, um die illegale Abschalteinrichtung durch ein Software-Update zu entfernen. Rückrufaktionen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet werden, sind verpflichtend und müssen durchgeführt werden. Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, kann Ihr Fahrzeug stillgelegt werden.
Zahlreiche Probleme nach Rückruf und VW-Software-Update
Das VW-Software-Update soll den Schadstoffausstoß des manipulierten Fahrzeugs angeblich stark reduzieren, so dass die erlaubten Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Doch die Erfahrungen mit dem Software-Update sind schlecht und es kommt zurecht die Frage auf: Wieso hat man überhaupt manipuliert, wenn scheinbar alles mit einem einfachen Update gelöst werden kann?
Betroffene VW-Besitzer berichten von Motorproblemen, Leistungsverlusten und erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Zudem haben Messungen ergeben, dass die Fahrzeuge nach dem Update teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen. Langfristige Folgeschäden am Fahrzeug durch das Software-Update sind daher in vielen Fällen zu befürchten. Wir raten eindringlich dazu, das Update zu verweigern und umgehend juristischen Rat einzuholen.
VW-Dieselskandal: Rückabwicklung und Schadensersatz bei Rückruf
Wenn Sie ein Rückrufschreiben von Volkswagen erhalten haben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Das gilt teilweise auch für den Fall, in dem das möglicherweise schadhafte Software-Update bereits durchgeführt wurde. Dieses kann die Ansprüche aber behindern.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen fundiert und unverbindlich Ihren individuellen Fall. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden: Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Konzern zu prüfen und Ihr Recht durchzusetzen.
Das sind Ihre juristischen Möglichkeiten bei einem Rückruf
Fahrzeuge, die mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung manipuliert wurden und deshalb zurückgerufen werden, sind mangelhaft. In diesen Fällen haben betroffene VW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz für das mangelhafte Auto. Zusätzlich besteht aufgrund der systematischen Täuschung durch Volkswagen auch die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen.
Betroffene haben folgende drei Optionen:
- Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung
- Diesel gegen ein mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug eintauschen
- Manipuliertes Auto behalten und bis zu 25% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen
VW Diesel-Skandal: Rückgabe des Fahrzeugs bei Rückruf
Eine Möglichkeit besteht darin, den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag rückabzuwickeln. In diesem Fall geben Sie Ihr manipuliertes Diesel-Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet – abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese Nutzungsentschädigung wird für den Zeitraum berechnet, in dem Sie das Fahrzeug genutzt haben und richtet sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Bisher wurde die Nutzungsentschädigung von deutschen Gerichten unterstützt, da die Benutzung des Autos einen bestimmten Wert hat. Dieser Wert muss ausgeglichen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch in jüngster Zeit andere Entscheidungen getroffen, die darauf hindeuten, dass sich die Rechtsprechung in Zukunft möglicherweise ändern könnte. Es lohnt sich daher, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt individuell beraten zu lassen.
Gewährleistungsanspruch bei Rückruf: Manipuliertes Fahrzeug gegen ein Ersatzauto eintauschen
Eine weitere Option, um Ihre Rechte durchzusetzen, besteht darin, den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Ersatzfahrzeug zu erhalten, das frei von Mängeln und gleichwertig sein muss. Dies kann in einigen Fällen eine sehr gute, lukrative Option sein, unterliegt allerdings auch bestimmten Voraussetzungen.
Um den Gewährleistungsanspruch in Anspruch nehmen zu können, muss der Gewährleistungszeitraum noch gültig sein. Bei Neufahrzeugen beträgt dieser 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Beim gebrauchten Diesel gilt ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr nach Kaufabschluss. Unsere auf Verbraucherrechte spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Individualfall und setzten Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler durch.
Fahrzeug trotz Rückruf behalten und Schadensersatz durchsetzen
Die dritte Variante: Sie behalten Ihr Diesel-Fahrzeug trotz Rückruf und verlangen Schadensersatz. Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 25 Prozent des Kaufpreises betragen und soll den Wertverlust, den Ihr Auto durch den Dieselskandal erlitten hat, ausgleichen.
Dies kann eine sinnvolle Option sein, da der Schadenersatzanspruch für den Wertverlust nicht vom tatsächlichen Verkauf des Fahrzeugs abhängig ist. Es geht lediglich darum, dass der Diesel durch den Abgasskandal an Wert verloren hat und dieser Verlust entschädigt werden muss.
VW Dieselskandal: Rückabwicklung auch bei finanzierten oder geleasten Autos möglich
Falls Sie Ihr VW-Fahrzeug bei einer Bank finanziert oder geleast haben, könnte Ihnen ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zustehen, wenn der Finanzierungsvertrag einen Fehler enthält. Häufig sind Widerrufsbelehrungen solcher Verträge fehlerhaft und Sie können Ihr Widerrufsrecht dann unbefristet ausüben.
Ein Widerruf eines fehlerhaften Finanzierungsvertrages ist auch dann möglich, wenn Ihr Diesel gar nicht von einem Rückruf betroffen ist. Denn es kommt ausschließlich auf den Fehler im Vertrag an – ob das Auto einen Mangel hat oder manipuliert wurde, ist dabei unerheblich.
Spezialisiert auf den Rückruf-Skandal: DB-Anwälte Rechtsanwälte
Die DB-Anwälte hat sich auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisiert. Unsere sachkundigen Anwälte prüfen sorgfältig Ihre Möglichkeiten, Schadensersatz zu erhalten. Wir informieren Sie gründlich über Ihre rechtlichen Optionen und sind entschlossen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Als Diesel-Kunde sollten Sie sich von großen Konzernen keinesfalls unterkriegen lassen. Denn das Gesetz gilt auch für die Autobauer. Dennoch muss man im Dieselskandal oft einen Anwalt bemühen, da die Hersteller nicht freiwillig zahlen. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an, um einen Überblick über Ihre juristischen Möglichkeiten zu erhalten.
Fragen und Antworten zum VW-Diesel-Rückruf
Grundsätzlich sind die Diesel-Rückrufe nicht verbindlich. Betroffene VW-Halter stehen jedoch vor dem Dilemma, dass Ihnen die Stilllegung durch die Zulassungsbehörde droht, sollten die Mängel am Fahrzeug nicht beseitigt werden.
Darüber hinaus drohen einige Städte und Kommunen mit Fahrverboten für Dieselfahrzeuge, welche die vorgeschriebenen Abgaswerte nicht einhalten. Diese könnten sich in Zukunft sogar noch drastisch ausweiten. Zudem haben die arglistigen Manipulationen der Autohersteller sowie die Rückrufaktionen das Vertrauen der Kunden in die Diesel-Technologie massiv geschädigt.
Daher müssen alle VW-Diesel-Besitzer – auch die, deren Fahrzeug nicht direkt vom Dieselskandal und Rückrufen betroffen ist – mit enormen Wertverlusten rechnen. Nehmen Sie diese Wertverluste nicht einfach hin, sondern gehen Sie juristisch gegen den Dieselbetrug und Rückruf vor.
Unsere spezialisierten Anwälte konnten schon zahlreichen Betroffenen im Abgasskandal zu hohen Schadensersatzsummen verhelfen. Wir prüfen auch Ihre Ansprüche sorgfältig und unverbindlich.
Starten Sie jetzt mit unserem Diesel-Check!
Falls ihr Diesel von einem Rückruf betroffen ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Auto manipuliert wurde. Da manipulierte Fahrzeuge grundsätzlich einen Sachmangel haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung offen.
- Auto zurückgeben und Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung zurückerhalten
- Auto behalten und bis zu 25% des Kaufpreises als Schadensersatz bekommen
- Gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug gegen Rückgabe des Altfahrzeugs erhalten
Die einfachste Möglichkeit ist die Nutzung unseres Diesel-Checks. Geben Sie Ihre Fahrzeuginformationen ein und wir prüfen im Hintergrund, ob sie gute Chancen auf Schadenersatz haben. Ob ihr Fahrzeugmodell vom Hersteller zurückgerufen wurde, wird dabei berücksichtigt.
Die Alternative: Ob auch Ihr VW-Dieselfahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, erkennen Sie daran, dass Sie ein offizielles Rückrufschreiben für Ihren VW vom Autohersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben.
Falls Sie nicht genau wissen, ob Ihr Auto von einem Rückruf betroffen ist, prüfen unsere spezialisierten Anwälte das gerne ganz unverbindlich für Sie.
Die Höhe des Schadensersatzes ist von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Grundsätzlich haben VW-Fahrer, die von einem Rückruf betroffen sind, jedoch eine sehr gute Chance, den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten und im Gegenzug nur eine geringe Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Zusätzlich steht Betroffenen ab der Klageeinreichung gegen den Volkswagenkonzern auch ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Eine erste Auskunft zur möglichen Entschädigung erhalten Sie in unserem kostenfreien Diesel-Check.
Wenn Ihr Diesel bereits ein Software-Update erhalten hat, muss das keine Auswirkungen auf Ihren Entschädigungsanspruch. Auch nach dem Software-Update steht Betroffenen wegen des Wertverlusts Ihres Fahrzeugs ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn der Wertverlust, den der Diesel durch die Manipulation erlitten hat, bleibt unverändert bestehen.
Es kann aber sein, dass das Update den Nachweis der Manipulation erschwert oder sogar unmöglich macht. Es gibt aber auch Hinweise, dass das Software-Update die Abgasreinigung der betroffenen VW-Fahrzeuge nicht ausreichend verbessert. Stellenweise wird sogar von erhöhtem Schadstoffausstoß berichtet. Somit können Sie den Konzern auch noch auf Schadensersatz verklagen, wenn das Software-Update bereits durchgeführt wurde.
Bei Täuschung oder sittenwidriger Handlung besteht in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Das gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die geschädigte Person Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erhalten hat.
Betroffene können aber auch nach Eintritt der Verjährung ihre Ansprüche gegen Volkswagen geltend machen. Denn selbst nach dem Eintreten der Verjährung bestehen noch Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB. Dies haben bereits mehrere deutsche Gerichte bestätigt.
Die Restschadensersatzansprüche lassen sich für Ihren Diesel bis zu zehn Jahre nach dem Kaufdatum durchsetzen.
Gern beraten unsere spezialisierten Anwälte Sie kostenlos und unverbindlich bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und prüfen Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten. Starten Sie jetzt mit unserem Diesel-Check!