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Diesel Fahrverbot: Millionen Fahrzeuge und Halter betroffen

Wo gibt es Diesel Fahrverbote und wie wehren sich Verbraucher?

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Ein Diesel-Fahrverbot gibt es mittlerweile in einigen deutschen Großstädten. Städte wie München sehen beispielsweise ein sich mit der Zeit verschärfendes Stufenmodell vor. Diesel-Fahrer müssen in jedem Fall weiter mit neuen Fahrverboten rechnen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber die veralteten, derzeitigen Grenzwerte absenken wird. Spätestens dann werden viele Städte Diesel-Fahrverbote konsequent durchsetzen. Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer können Entschädigungsansprüche gegen den Fahrzeughersteller geltend machen.

Bekannt aus:

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Verbraucher sollten Dieselklage prüfen

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Diesel Fahrverbot in Deutschland schon seit 2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in 38 deutschen Städten geklagt, weil dort die EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft regelmäßig deutlich überschritten wurden. Daraufhin wurden 2018 erste Fahrverbote in deutschen Großstädten verhängt. Seitdem sind in einigen Städten hitzige Diskussionen und Rechtsstreits entstanden.

Ein Fahrverbot ist beispielsweise in Berlin, Darmstadt, Hamburg und Stuttgart in Kraft. Die bisherigen Verbote gelten in den meisten Fällen für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und darunter. In manchen Städten sind die Fahrverbotszonen auf bestimmte Straßen, Stadtteile oder Bezirke beschränkt, andernorts ist das gesamte Stadtgebiet betroffen.

Diesel Fahrverbot: Welche Autos sind betroffen?

Grundsätzlich können alle Diesel-Fahrzeuge von einem Fahrverbot betroffen sein. Aktuell gilt das meist aber für Autos der Euronorm 5 abwärts. Es ist aber noch nicht abschließend geklärt, wie sich die Abgasmanipulationen auf diese Normen auswirken. Schließlich überschreiten manipulierte Motoren die Grenzwerte teils um ein Zigfaches. Unser Online Diesel-Check zeigt, ob Sie betroffen sind.

Diesel mit Euro 6 könnten von einem Fahrverbot zukünftig also ebenso betroffen sein. Immerhin droht bei vielen Modellen aktuell sogar die Zulassung zu wackeln. Diverse Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung führen zu teils massiven Verstößen gegen die Grenzwerte. Damit tragen selbst Euro-6-Diesel großteilig zur Schadstoffbelastung in Innenstädten bei, obwohl die Motoren eigentlich sauber sein sollten.

Kommt ein Fahrverbot für Euro 6-Diesel?

Indirekt könnte das sein. Eigentlich sollten Motoren der Klasse 6 nicht betroffen sein, die Realität sieht aber anders aus. Die Schadstoffklassen ergeben sich nämlich anhand der Emissionen. Relevant für die Messung sind Feinstaub und Stickoxide. Eine Euro-6-Plakette erhalten Sie, wenn nicht mehr als 80 mg NOx pro gefahrenem Kilometer ausgestoßen werden.

Das Problem ist aber, dass beispielsweise durch Thermofenster die Werte besonders außerhalb der Sommermonate deutlich darüber liegen. Neuere Motoren wie der verbreitete EA288 von Volkswagen haben eigentlich die Euro 6 Norm. Sie halten die Vorgaben dafür aber in der Realität abseits des Teststandes gar nicht ein.

Euro-6-Diesel-Fahrverbot: Deutsche Umwelthilfe macht Druck

Bereits 2020 hatte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch angekündigt, dass auch für Euro 6 Diesel-Fahrzeuge Fahrverbote folgen könnten. Das gilt, wenn die Verringerung der NOx-Werte nicht ausreichend durchgesetzt werden könne. Zwar wurde diese Drohung bislang noch nicht umgesetzt, aber von einer Entwarnung dürfen Besitzer eines Euro-6-Dieselfahrzeugs nicht ausgehen.

Grund dafür sind anhaltend miserable Emissionswerte. Laut Umweltbundesamt liegen die NO2-Werte auch bei Dieseln der Norm Euro-6 (a/b/c) im Straßenbetrieb über den erlaubten Grenzwerten. Mittlerweile sind sogar Klagen gegen die Typengenehmigung vieler Euro-6-Fahrzeuge zu erwarten. Das kann neben Fahrverboten sogar zur kompletten Fahrzeugstilllegung führen.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von DB-Anwälte habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

Städte mit Dieselfahrverbot

Die Liste ist noch nicht allzu lang. Das liegt an vielen noch laufenden Verfahren und lokalen Streits innerhalb der Städte. Folgende Großstädte betreffen in Summe aber ca. 10 Millionen Menschen und damit heruntergerechnet auf die zugelassenen Dieselfahrzeuge mehr als 1,5 Millionen Diesel-Fahrer:

Diesel-Verbot in Berlin

Die Hauptstadt leidet unter gewaltigen Verkehrsbelastungen. Die Emissionen waren vor allem in Mitte und Neukölln besonders hoch, weshalb hier schon seit 2019 ein Fahrverbot gilt. Es bezieht sich auf Euro-5-Diesel und ältere Fahrzeuge. Allerdings ändern sich die konkreten Streckenabschnitte.

So galt beispielsweise im Bereich Reinhardt- und Friedrichstraße jeweils ein Fahrverbot, das 2021 vom Berliner Senat wieder aufgehoben wurde. Silbersteinstraße, Leipziger Straße, Hermannstraße und Alt-Moabit gelten weiterhin als Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge.

Fahrverbot in Darmstadt

Die hessische Großstadt war eine der ersten Städte, die ein Fahrverbot verhängten. Es gilt hier seit Juni 2019 und betrifft Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen 1-5. Dazu kommen außerdem auch Benziner, die sich den Euronormen 1 oder 2 zuordnen lassen. Die Maßnahmen gelten auf bestimmten Straßen im Innenstadtbereich und werden von einem Green-City-Plan ergänzt.

Dieser soll ÖPNV und Radfahren fördern. Hier sollen sich für Betroffene Alternativen ergeben. Wer vom Dieselskandal betroffen ist, braucht aber auf die langwierige Umsetzung nicht zu warten. Stattdessen können Sie auch juristisch eine angemessene Entschädigung durchsetzen lassen.

Frankfurt am Main

Frankfurt hat durch seinen vom Land Hessen vorgegebenen Luftreinhalteplan seit September 2020 ein flexibles Modell. Es kann sich jährlich ändern. Die NO2-Belastung wird hier regelmäßig gemessen und mit dem Grenzwert verglichen. Es ist deshalb schwierig, konkrete Prognosen für die Zukunft zu treffen.

Beim Überschreiten der Grenzwerte werden laut Luftreinhalteplan aber Fahrverbote verhängt. Diese betreffen dann mindestens die Euronormen 4 und 5 sowie teilweise sogar Benziner. Für alle darunter liegenden Normen besteht bereits ein allgemeines Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone Frankfurt.

Hamburger Fahrverbot

In Hamburg heißt das Diesel-Fahrverbot „Dieseldurchfahrtsbeschränkung“. Gemeint ist exakt das gleiche: In bestimmten Bereichen dürfen Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 nicht fahren. Die Hansestadt Hamburg macht auch keinen Hehl daraus, dass sie eigentlich die Fahrzeughersteller in der Pflicht sähe. Dass die Konzerne ihrer Verpflichtung die Grenzwerte einzuhalten nachkommen werden, hält man aber offenbar nicht für realistisch.

Hamburg unterhält zur Bürgerinformation eine eigene Website zum Thema. Dort heißt es: „Dieselfahrzeuge sind maßgeblich für die Belastungen an Stickstoffdioxid in Hamburg verantwortlich, da sie im realen Verkehr häufig ein Vielfaches der für Stickoxide geltenden zulässigen Emissionsgrenzwerte ausstoßen.“ Weiter wird klargemacht, dass die überhöhten Abgaswerte die Bemühungen der Stadt konkret torpedieren.

Beschränkungen auf mehreren Straßen in Mainz

Auf verschiedenen vielbefahrenen Straßen in Mainz besteht bereits ein Diesel-Fahrverbot. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt musste diesen Schritt wegen zu hoher Schadstoffwerte gezwungenermaßen gehen. Seit Juli 2020 wurden Diesel der Klasse Euro 5 und darunter von der sog. Rheinachse verbannt. Dazu kommen außerdem Straßen im Innenstadtbereich.

Hier wurden auch Forderungen geäußert, das gesamte Stadtgebiet mit einem entsprechenden Fahrverbot zu belegen. Die Maßnahmen sind letztlich nicht ganz so hart ausgefallen. Dafür besteht aber in den Diesel-Fahrverbotszonen auch nur eine reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h.

München: Diesel-Verbot kommt nach langem Ringen

Die Bayerische Landeshauptstadt ist eine der am stärksten befahrenen Städte Deutschlands. Ca. 1,5 Millionen Einwohner plus hunderttausende Berufspendler prägen das verkehrslastige Stadtbild. Hier hatte man sich dennoch lange gegen ein Diesel-Fahrverbot gewehrt und es kam sogar zur Klage. Diese richtete sich aber gegen den Freistaat Bayern, der zu diesem Zeitpunkt noch für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich war.

Das ist nun anders. Die Stadt München ist mittlerweile selbst in der Verantwortung und stellt sich dieser auch. Hierzu wurde ein flexibles Drei-Stufen-Modell ausgehandelt. Es soll dazu beitragen, die Emissionen im Stadtgebiet nachhaltig zu senken. Das sind gute Nachrichten für Umweltschutz und Luftqualität der Münchner. Es sind aber auch schlechte Nachrichten für Diesel-Fahrer.

Was sieht das Stufenmodell in München vor?

Das Stufenmodell sieht drei aufeinanderfolgende Phasen vor. Diese kommen jeweils zum Tragen, wenn das mildere Mittel zuvor nicht den gewünschten Erfolg bringen sollte. Stichtag für Phase 1 ist der 01.02.2023. Der Wirkungsradius der Maßnahme betrifft sowohl den Mittleren Ring selbst, wie auch die dazwischen liegende Umweltzone.

Die Stufen sind:

  • Februar 2023: Diesel-Fahrverbot für Euro 4 und darunter
  • Oktober 2023: Diesel-Fahrverbot für Euro 5 und darunter
  • April 2024: Zusätzlich Entfallen die meisten Ausnahmeregelungen, z. B. für Anwohner

Fahrverbot in Stuttgart

Stuttgart hat gleich doppelt mit dem Abgasskandal zu kämpfen. Einerseits haben Porsche und Mercedes-Benz, die beide im Dieselskandal verwickelt sind, hier ihren Firmensitz. Zum anderen verfügte die Landeshauptstadt Baden-Württembergs lange Zeit über eine der höchsten Luftbelastungen in Deutschland. Um diese zu senken, musste die Stadt handeln.

Daher bestehen schon seit 2019 Fahrverbote im gesamten Stadtgebiet. Diese beziehen sich weitläufig auf die Abgasnorm 4 oder schlechter. Die sog. „kleine Umweltzone“ gilt aber auch für Euro 5-Diesel. Sie ist in den Bezirken Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt sowie im Talkessel der Stadt umgesetzt.

Einem Diesel-Fahrverbot juristisch zuvorkommen

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Fahrverbote sind in Deutschland leider Realität und wurden durch die dreisten Grenzwertüberschreitungen der Auto-Konzerne mit verursacht.

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Selbst ein Euro-6-Diesel-Verbot ist mittlerweile durch die massiven Manipulationen vorstellbar.

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Verbraucher können aber gegen ein Fahrverbot vorgehen und gleichzeitig Entschädigung gegen den Fahrzeughersteller durchsetzen.

oder
0221 - 29270 - 1

Warum wurden die Grenzwerte in vielen Städten zwischenzeitlich eingehalten?

Das lag an der Covid-19-Pandemie und dem damit verbundenen verringerten Verkehrsaufkommen. Diverse Studien haben ergeben, dass beispielsweise Lockdowns und Home-Office-Regelungen die Abgasbelastung in vielen Städten massiv gesenkt haben. Die Entwicklung führte in vielen Städten zur Verzögerung oder sogar zur Rücknahme von bereits bestehenden Diesel-Fahrverboten.

Dabei handelte es sich allerdings um ein vorrübergehendes Phänomen. Zwar hat das allgemeine Verkehrsaufkommen das Niveau von vor der Pandemie nicht ganz erreicht. Es ist aber langfristig bei weitem nicht so stark gesunken, wie das Umweltschützer erhofft hatten. Die dadurch auch wieder ansteigenden Emissionswerte können deshalb bald auch wieder zu neuen Verboten führen oder ein bestehendes Fahrverbot verlängern.

Alternative Maßnahmen neben dem Diesel-Verbot

Um die Belastung zu senken, haben viele Städte sich auch mit Tempolimits beholfen. Hier wird teilweise im Stadtgebiet weiträumig auf 40 oder sogar nur auf 30 km/h heruntergeregelt. Die Maßnahmen zeigen zwar in der Regel eine gewisse Wirkung, es ist aber die Frage, ob sie ausreichen. Erfahrungswerte zeigen, dass sich die Menschen nicht an die Regulierung halten.

Blitzeranlagen helfen dabei ebenfalls wenig, weil diese schnell allgemein bekannt sind. Es wird dann einfach nur im konkreten Bereich abgebremst und danach wieder beschleunigt. Solche lästigen Maßnahmen wären auch überhaupt nicht notwendig, wenn die Autobauer nicht manipuliert hätten. Hohe Luftbelastungen in Städten lassen sich nämlich zu großen Teilen auf systematische Überschreitungen der Grenzwerte zurückführen.

Bedeuten sinkende Grenzwerte ein Diesel-Fahrverbot für Euro 6?

Prof. Dr. Dirk Messner ist seit Anfang 2020 Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Er ist der Überzeugung, dass die aktuell geltenden Grenzwerte eigentlich schon zu hoch angesetzt sind und überarbeitet werden müssten. Diese sind nämlich noch von Anfang der 2000er. Die technischen Möglichkeiten zur Filterung von Emissionen haben sich seither rasant verbessert.

Seine Kritik äußerte der UBA-Präsident zwar in einem anderen Kontext, allerdings lassen folgende Werte trotzdem aufhorchen: Die Stickstoffdioxid-Grenzwerte würden Stand 2022 an 78 % aller Messstationen überschritten. In diesem Kontext werden auch Diesel-Fahrzeuge wieder stärker unter Beschuss geraten, die für einen Teil der Werte verantwortlich sind. Das kann zukünftig auch Euro-6-Fahrzeuge betreffen.

Diesel-Fahrverbote in Deutschland wären vermeidbar gewesen

Es könnte aber auch viel einfacher sein. Prof. Dr. Dirk Messner vom Umweltbundesamt ist der Meinung, dass: „…wir schon längst die Grenzwerte in den Städten hätten einhalten können, wenn bereits ältere Diesel-Pkw sauber gewesen wären, und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern real auf der Straße.“ Das zeigt ganz deutliche das Ausmaß des Schadens, den die Fahrzeug-Konzerne angerichtet haben.

Die Manipulationen tragen zu schlechterer Luft in Städten bei. Das ist nicht nur potenziell ein Problem für Anwohner, sondern belastet auch alle Autofahrer. Diesel-Fahrverbot, Tempolimit und sonstige Repressalien wären eigentlich gar nicht nötig gewesen. Der Abgasskandal schadet also Millionen Menschen, selbst wenn Sie nicht einmal selbst ein betroffenes Fahrzeug fahren.

Diesel-Pkw für größten Teil der NOx-Belastung verantwortlich

Laut Auswertungen des Umweltbundesamtes sind Diesel-Pkw für rund zwei Drittel des gesamten NOx-Ausstoßes in den Städten verantwortlich. Der Rest wird größtenteils durch Nutzfahrzeuge ausgestoßen. Das sind Lkw, aber auch Transporter für den innerstädtischen Lieferverkehr. Dazu gehören beispielsweise beliebte Kastenwagen wie der Fiat Ducato.

Auch dieser und weitere Modelle wie der Mercedes Sprinter und Modelle von Iveco sind betroffen. In der Summe tragen sie alle gemeinsam dazu bei, dass die Luft in deutschen Großstädten immer noch so schlecht ist. Zwar ließ ab 2020 die Belastung nach, das lässt sich aber großteilig durch das pandemiebedingte verringerte Verkehrsaufkommen insgesamt zurückführen. Dieses liegt vielerorts nun wieder auf Vor-Corona-Niveau.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Städte, in denen Diesel-Fahrverbote anstehen könnten

Grundsätzlich ist ein Fahrverbot in jeder Stadt möglich. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig entschied am 27. Februar 2018 in einem Urteil, dass das Fahrverbot als Mittel zur Senkung der Schadstoffbelastung legitim sei. Es müsse nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ein Fahrverbot auf einzelnen Strecken müssten Diesel-Fahrer hinnehmen. Bei ganzen Fahrverbots-Zonen sah das Gericht allerdings höhere Hürden.

Da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aber juristisch immer verhandelbar ist, wird es hier in Zukunft wohl noch zahlreiche juristische Auseinandersetzungen geben. Bis diese entschieden sind, bleiben die Dieselfahrer die Leidtragenden. Das kann sich durch die Instanzen lange hinziehen. Betroffene sollten daher lieber ihre eigenen rechtlichen Optionen prüfen lassen. Hierfür bieten wir Ihnen unsere kostenlose Erstberatung.

Fahrverbot für Diesel: Beispiele aus der aktuellen Entwicklung

Folgender Abschnitt unseres Beitrags gibt einen Überblick über aktuell laufende Entwicklungen zum Diesel-Fahrverbot. Dieses wurde zwar in vielen Städten gefordert, aber nicht überall umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vielerorts geklagt. Teilweise wurden aber Vergleiche geschlossen, mit denen Alternativen zum Fahrverbot umgesetzt werden.

Diese hatten teilweise auch bereits Erfolg: Das Problem besteht aber in zwei wichtigen Punkten:

  • Erfolge sind teilweise auf das verringerte Verkehrsaufkommen während der Pandemie zurückzuführen und sind wieder rückläufig
  • Die Grenzwerte könnten in Zukunft niedriger ausfallen. Entsprechende Diskussionen sind bereits im Gange.

Ein Fahrverbot kann also in fast allen deutschen Städten auch in Zukunft drohen, selbst wenn in der Zwischenzeit alternative Maßnahmen umgesetzt wurden.

Streit zwischen Deutscher Umwelthilfe und dem Land Nordrhein-Westfalen

Die DUH hatte gegen die Luftreinhaltepläne diverser Städte in NRW geklagt. Für diese war auch das Land selbst zuständig. Hierbei zeigte sich schon früh, dass Diesel-Fahrverbote nicht alternativlos sind. Das Fahrverbot wird von der Deutschen Umwelthilfe vor allem als öffentlichkeitswirksames Mittel verstanden. Die Forderung übt durch den öffentlichen Aufschrei Druck auf die Städte und zuständigen Länder aus.

Rechtlich ist das erlaubt, die Strategie ist aber perfide. Dass ein solches Diesel-Fahrverbot vielerorts trotzdem zu Stande kommt, geht natürlich zu Lasten der Dieselfahrer. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die DUH an ihrer Rechtspraxis nichts ändern wird. Schließlich haben sie mit dieser Strategie durchaus Erfolg. Für Dieselkunden kann das aber auch in Zukunft neue Fahrverbote bedeuten.

Vorerst kein Diesel-Fahrverbot in Bielefeld und anderen Städten in NRW

In NRW wurde in fast allen größeren Städten ein Fahrverbot gefordert. Das betraf besonders die Ballungszentren in der Region Rhein-Ruhr und führte auch fast überall zur Klage. Der Streit konnte aber in einigen Städten mit einem Vergleich beigelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Fälle diplomatisch vermittelt. Verhandelt wurden zahlreiche Alternativ-Maßnahmen, um eine bessere Luftqualität herbeizuführen.

Dazu gehören beispielsweise reduzierte Tempolimits, verbesserter Nahverkehr und vieles mehr. In folgenden Städten in NRW ist ein Fahrverbot deshalb aktuell noch unwahrscheinlich:

  • Bielefeld
  • Bochum
  • Bonn
  • Dortmund
  • Düren
  • Essen
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Oberhausen
  • Paderborn
  • Wuppertal

Niederlage der Deutschen Umwelthilfe in Düsseldorf: Kein Diesel-Fahrverbot

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Jahr 2016 der DUH eigentlich Recht gegeben. Sie hatte moniert, dass das Land NRW und die Stadt zu wenig für die Verbesserung der Luftqualität tun würden. Der Luftreinhaltplan musste in der Folge überarbeitet werden. Die DUH war 2018 der Meinung, die bis dahin umgesetzten Maßnahmen reichten nicht aus.

Deshalb wurde ein Vollstreckungsantrag eingereicht, der die Stadt zu weiteren Maßnahmen zwingen sollte. Das VG Düsseldorf lehnte das aber ab. Die Stadt habe unter anderem ein Fahrverbot ausreichend geprüft und abgewogen. Wertverluste durch die Manipulationen der Autokonzerne bleiben natürlich bestehen, ein Fahrverbot gibt es in Düsseldorf aber zunächst nicht.

Euro-5-Diesel-Fahrverbot: in Köln vielleicht bald Wirklichkeit

Der Luftreinhalteplan der Stadt Köln wurde im Unterschied zu Düsseldorf nicht ausreichend verbessert. Das OVG Münster entschied das in einem Urteil vom 12.09.2019. Hier muss nachgebessert werden. Das bedeutet, dass ein Fahrverbot hier weiter in der Diskussion bleibt.

Betroffen sind vor allem die Bereiche:

  • Clevischer Ringer
  • Justinianstraße
  • Luxemburger Straße
  • Neumarkt

Dieselfahrer haben in Köln aber auch darüber hinaus noch einiges zu erwarten. Da die heutigen Grenzwerte aus Sicht des Umweltbundesamtes sogar noch zu hoch sind, dürfte sich die Lage in Zukunft eher noch verschärfen.

Konstanz: Diesel-Fahrverbot in der Diskussion

Der Fall Konstanz spiegelt die aktuelle Entwicklung besonders gut wider. Hier wurde im November 2022 durch den Bundestagsabgeordneten Volker Mayer-Lay (CDU) eine Diskussion ums Fahrverbot losgetreten. Er geht von der Halbierung der aktuell geltenden Grenzwerte aus, was die Schadstoffbelastung in Städten anbelangt. Das deckt sich in der Tendenz mit Einschätzungen des Präsidenten der Umweltbundesamtes.

Letztlich stellte sich heraus, dass die Grenzwerte selbst bei einer drastischen Reduzierung des Wertes noch eingehalten werden können. Am Bodensee gilt deshalb weder in Konstanz noch in Friedrichshafen ein Fahrverbot, allerdings sind die Entwicklungen insgesamt betrachtet durchaus realistisch. Sobald die Grenzwerte weiter sinken, wird das auch die Diskussion um das Fahrverbot in vielen Städten wieder neu entfachen. Vielerorts werden die aktuellen Werte nämlich nur gerade so eingehalten.

Gibt es ein Diesel-Fahrverbot in Hannover?

Noch gibt es kein Diesel-Fahrverbot in Hannover, obwohl Hannover ein Problem mit zu hohen Stickstoffoxidwerten hat. Deutlich über 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft wurden erst kürzlich gemessen. Mit dem Einsatz von Elektrobussen hofft die Stadt Hannover die Abgaswerte senken zu können, bevor es zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bezüglich der DUH-Klage kommt.

Ob das ausreicht, dürfte aber zu bezweifeln sein. In Hannover wird das Diesel-Fahrverbot überhaupt sehr aufgeheizt diskutiert. Dabei geht es um die Platzierung von Messstationen, angemessene Alternativen und vieles mehr. Umweltverbände, Stadtpolitik und auch das Land Niedersachsen streiten intensiv über den richtigen Weg. Ein Diesel-Fahrverbot bleibt deshalb auch immer noch möglich.

Diesel-Fahrverbot: welche Städte könnten zukünftig betroffen sein?

  • Aachen
  • Esslingen
  • Freiburg
  • Halle (Saale)
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Limburg
  • Ludwigsburg
  • Marbach
  • Nürnberg
  • Offenbach
  • Oldenburg
  • Passau Regenburg
  • Reutlingen
  • Wiesbaden
  • Würzburg
  • Wuppertal

Ausnahmen von Diesel Fahrverboten

In den meisten Städten gibt es Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot. In der Regel dürfen Anwohner, Handwerker und Pflegedienste in Verbotszonen fahren. Dann droht auch kein Bußgeld, selbst wenn das Fahrzeug nicht die erforderliche Abgasnorm hat. Ebenso gilt ein Fahrverbot meist nicht für nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr, sowie Lieferfahrzeuge.

Die Sonderregeln sind aber meist schwer durchsichtig und können sich regelmäßig ändern. Für Betroffene kann das überaus lästig sein. Wie der Fall München zeigt, können Ausnahmen schlimmstenfalls aber auch komplett zurückgenommen werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen wir für Sie gerne Ihren individuellen Fall.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Hardware Nachrüstungen gegen Fahrverbote

Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zahlreiche Modelle für Hardware-Nachrüstungen freigegeben. Durch eine solche können von einem Fahrverbot betroffene Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ihren Stickstoffoxid-Ausstoß verringern. Dadurch dürfen die nachgerüsteten Fahrzeuge in der Regel auch in Fahrverbotszonen einfahren. Die Abgasnorm selbst ändert sich nicht durch die Nachrüstung.

Verschiedene Hersteller wie Audi, BMW und VW bieten die Diesel-Nachrüstung an. Eine Hardware-Nachrüstung ist aber teuer und bewegt sich im vierstelligen Euro-Bereich. Einige Fahrzeughersteller übernehmen dabei einen Teil der Kosten. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte, ob auch Ihr Fahrzeug für eine Hardware-Nachrüstung in Frage kommt. Durch juristischen Druck lassen sich häufig auch die Kosten senken.

Entschädigung für Dieselfahrzeuge – Verbot gar nicht notwendig

Durch die Fahrverbote und den Abgasskandal haben Diesel erheblich an Wert verloren und die Nachfrage ist gesunken. Für betroffene Diesel-Autobesitzer gibt es allerdings Möglichkeiten, sich gegen diese Wertverluste juristisch zu wehren. Der Verbraucherschutz funktioniert hierzulande zwar nicht lückenlos perfekt, allerdings bietet der deutsche Rechtsstaat gute Optionen.

Einerseits gibt es die Möglichkeit, über eine Schadensersatzklage zu Ihrem Recht zu kommen. Die Entschädigung kann in verschiedenen Varianten durchgesetzt werden und bietet Ihnen zusätzliche Handlungsoptionen. Zum anderen besteht davon unabhängig noch der Widerrufsjoker. Dieser richtet sich gegen einen Finanzierungsvertrag, sofern ein solcher besteht, und führt bei Erfolg zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Schadensersatzklage

Sollte Ihr Dieselfahrzeug durch eine unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert worden sein, so hat der Autohersteller Sie vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. Sie haben dann einen Anspruch auf Schadensersatz. Sollten Sie Ihr Fahrzeug behalten wollen, können Sie das tun und gleichzeitig bis zu 25 % des Kaufpreises zurückerhalten. Damit werden Wertverluste Ihres Autos durch den Dieselskandal kompensiert.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch abgeben. Hierfür gibt es wiederum zwei Varianten. Der Kauf kann einerseits rückabgewickelt werden und Sie erhalten den Kaufpreis zurück. Abgezogen wird eine Nutzungspauschale abhängig vom Kilometerstand. Andererseits ist in einigen Fällen auch der Tausch gegen ein mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug möglich.

Wann sich welche Variante lohnt

Wenn Sie bereits mit Ihrem Diesel von einem Fahrverbot betroffen sind, ist der Schadensersatz nicht die beste Option. Sie erhalten dann zwar eine Entschädigung, das Fahrverbot besteht aber ja weiterhin. Sie können das Geld zwar für ein teures Hardware-Update nutzen, ideal ist das aber nicht. Die Rückabwicklung des Kaufs ist dann eine bessere Option. Vom Kaufpreis können Sie einen sauberen Wagen anschaffen.

Ein Tauschfahrzeug kommt ebenfalls in Frage. Das geht aber nur im Gewährleistungszeitraum. Dieser beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchten ein Jahr. In diesem Zeitraum kann der Händler Ihnen ein mangelfreies, gleichwertiges Fahrzeug anbieten. Sofern dieses dann auch wirklich manipulationsfrei ist, löst das Ihr Problem mit einem etwaigen Fahrverbot.

Widerrufsjoker

Falls Ihr Fahrzeug finanziert ist, haben Sie einen Finanzierungsvertrag. Ein solcher ist in überraschend vielen Fällen fehlerhaft. Fehler finden sich häufig vor allem in der Widerrufsbelehrung. Sie haben dann ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Dieses ist normalerweise zeitlich begrenzt und eigentlich meist längst abgelaufen. Durch die fehlerhafte Belehrung hat die Frist aber nie angefangen.

Nutzen Sie dann den Widerrufsjoker, wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Ihr Fahrzeug geht zurück an den Finanzierer und Sie erhalten die bereits gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Die Variante sollte immer geprüft werden. Sie ist nämlich sogar dann möglich, wenn Sie gar nicht vom Dieselskandal betroffen sein sollten.

Jetzt gegen Fahrverbot und Wertverluste vorgehen

Die Fahrverbote führen auch zu einem erheblichen Wertverlust bei den betroffenen Fahrzeugen. Nahezu alle Dieselfahrzeuge haben erheblich an Wert verloren. Zahlreiche Diesel-Besitzer, die ihr Auto verkaufen wollen, sehen sich mit hohen Verlusten konfrontiert.

Doch es gibt Mittel und Wege, einem Diesel-Fahrverbot zu entgehen. Wir prüfen, ob Ihr Auto von einem Fahrverbot betroffen ist, welche Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben und welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen ein Diesel Fahrverbot zu wehren.

Zusammenfassung: Abgasmanipulationen der Dieselfahrzeuge ursächlich für Fahrverbot

Eine Klage gegen ein Fahrverbot ist schwierig. Dabei würde ohnehin an der falschen Stelle angesetzt. Dass die Grenzwerte in Städten überschritten werden, ist schließlich die Schuld der Automobilkonzerne. Der Präsident des Umweltbundesamtes hält das Fahrverbot für ein überflüssiges Rechtsmittel, sofern die Autobauer ihrerseits die Grenzwerte einhalten würden.

Über das Fahrverbot hinaus haben Dieselfahrer mit schweren Wertverlusten ihrer Fahrzeuge zu kämpfen. Durch die systematischen Täuschungen und Manipulationen wurden weitreichende Schäden für Umwelt, Luftqualität und nicht zuletzt Millionen Verbraucher verursacht. Hier sollten Sie den Schuldigen suchen und aktiv gegen den Fahrzeughersteller vorgehen. Nur so kommen Sie tatsächlich auch zu Ihrem Recht auf Entschädigung.

Ihre Möglichkeiten auf einen Blick

Wir bei DB-Anwälte unterstützen Sie ab der ersten Minute umfassend und transparent. Unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte kennen alle Tricks und Ausreden der Autokonzerne. Wir können diesen die richtige Strategie entgegensetzen und haben schon für zahlreiche Dieselkunden Schadensersatz durchsetzen können.

Ob Widerrufsjoker oder Schadensersatzklage: Wir finden für Sie die richtige Lösung. Mit dieser können wir für Sie die bestmögliche Erfolgswahrscheinlichkeit erreichen und gleichzeitig den lukrativsten Weg finden. Wir prüfen Ihren individuellen Einzelfall gerne im Detail. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie gleich eine kostenfreie Erstberatung.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Diesel-Fahrverbot

Nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner sind teilweise vom Fahrverbot betroffen. In Darmstadt ist z. B. seit dem 1. Juni 2019 ein Verbot für Benziner mit der Norm Euro-1 und Euro-2 bereits Realität. In Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen droht ein ähnliches Szenario, sofern die dort getroffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung keine Wirkung zeigen.

Dieselfahrzeuge sind deshalb so stark involviert, weil die Abgaswerte der einzelnen Fahrzeuge durch den Dieselskandal häufig so stark über den Grenzwerten liegen. Dabei wird aber häufig vergessen, dass auch Benziner zum Emissionsaufkommen beitragen. Außerdem gibt es bei einigen Herstellern den Verdacht, dass auch Benziner manipuliert wurden.

Um festzustellen, ob auch Ihr Fahrzeug von einem Diesel-Fahrverbot betroffen ist, kann ein Blick in die Zulassungsbescheinigung helfen. Welche Schadstoffklasse Ihr Auto hat, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die für jedes neue Fahrzeug nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden. Sie finden die Information unter Punkt 14.1.

Bei Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die beiden Ziffern unter „Schlüsselnummern zu 1“. Demzufolge müssen Sie bei den Schlüsselnummern von 00-88 und 35AO bis 35MO mit Beschränkungen rechnen. Dann nämlich besäße Ihr Diesel die Schadstoffklasse Euro-4 bzw. Euro-5.

Grundsätzlich ist es aber wichtig, immer informiert zu sein, wenn Sie in eine fremde Stadt fahren. Als Dieselfahrer könnten sonst quasi versehentlich bis zu dreistellige Eurobeträge als Bußgeld zu Stande kommen. Viele Verbraucher suchen daher grundsätzlich nach einer Lösung, wie sie ihren Diesel loswerden können. Durch die hohen Wertverluste ist das gewinnbringend meist nur durch eine Klage möglich.

Wegen erhöhter Stickstoffdioxidwerte wurden nicht nur in deutschen, sondern auch in zahlreichen weiteren europäischen Großstädten ein Diesel-Fahrverbot ausgesprochen. Die ausländischen Diesel-Verbote sind jedoch bei weitem nicht so streng wie die Deutschen.

So gilt in London, Paris, Madrid und Rom ein Fahrverbot – allerdings nur bis zur Abgasnorm Euro 4. Häufig sind von einem Fahrverbot nur Diesel mit der Abgasnorm Euro 3 betroffen. Ausländische Fahrverbote sind daher eher mit den deutschen Umweltzonen zu vergleichen.

Die dieselfeindliche Entwicklung läuft aber. Es gibt in vielen europäischen Städten bereits konkrete Pläne für die Umsetzung von weitreichenden und deutlich schärferen Regelungen. Dieselfahrer werden es also auch in Zukunft leider nicht leichter haben.

Die Fahrverbot-Kontrolle ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Die meisten Städte kontrollieren die Fahrzeuge stichprobenhaft bei allgemeinen Verkehrskontrollen. Beim Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette drohen 100 Euro Strafe. Bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot droht sogar eine Geldstrafe von 160 Euro. Die Bußgelder können aber teils deutlich variieren.

Auch die Intensität der Kontrollen geht stark auseinander. Sie sollten es also nicht darauf ankommen lassen und sich immer im Vorfeld informieren. Immerhin schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Wenn Sie sich diesen Aufwand grundsätzlich sparen möchten, können Sie sich um ein sauberes Fahrzeug bemühen. Ihr schmutziges, manipuliertes Auto können Sie im Rahmen einer Diesel-Klage zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.

Wenn ein Fahrverbot eingeführt wurde, müssen sich Autofahrer daran halten. Problematisch ist dies besonders für Menschen, die zwingend auf ihr Auto angewiesen sind, z. B. Berufspendler. Viele sehen dann nur die Möglichkeit, das Auto mit teils großen Verlusten zu verkaufen. Das muss aber nicht sein. Klagen gegen die Hersteller manipulierter Diesel-Fahrzeuge haben gute Aussichten auf Erfolg.

Damit können Sie entweder den Wertverlust durch eine Schadensersatzzahlung kompensieren oder Ihr Fahrzeug sogar abgeben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufs. Im Gewährleistungszeitraum können Sie sogar ein gleichwertiges, mangelfreies Fahrzeug erhalten, für das das Fahrverbot dann nicht gilt.

Gerne helfen unsere spezialisierten Anwälte Ihnen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen und Wertverluste auszugleichen.

Alle manipulierten und vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge sind gleichermaßen von einem Fahrverbot bedroht, weil sie das Vielfache der erlaubten Schadstoffwerte ausstoßen. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug im Dieselskandal betroffen ist und Ihnen daher Entschädigungsansprüche zustehen.

Zum einen sind alle Dieselhalter betroffen, die vom Hersteller bzw. vom Kraftfahrt-Bundesamt über einen verpflichtenden Rückruf informiert wurden. Zum anderen sind höchstwahrscheinlich auch die meisten Dieselhalter betroffen, die über ein Software-Update als „freiwillige Servicemaßnahme” informiert wurden. Damit möchten die Autokonzerne systematisch Verbraucherklagen und Entschädigungszahlungen vermeiden.

Die Software-Updates haben aber den Ruf, negative Auswirkungen auf das Fahrzeug zu haben und teilweise nicht einmal den Schadstoffausstoß ausreichend zu reduzieren. Die von den Autoherstellern dazu bereitgestellten Informationen sind daher häufig unvollständig oder enthalten juristisch verklausulierte Halbwahrheiten.

Außerdem sind häufig auch Fahrzeuge betroffen, die auf Nachfrage beim Hersteller angeblich gar nicht manipuliert sind. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte im Einzelfall, ob auch Ihr Fahrzeug manipuliert ist und wie Sie Ihr Diesel-Fahrzeug ohne Wertverluste wieder loswerden können. Nutzen Sie hierfür gern auch unseren kostenlosen Diesel-Check. Mit diesem Online-Service können Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Diesel-Verbot-Städte informieren in der Regel auch darüber. Man kann aber nicht von Ihnen erwarten, dass Sie jedes Mal erst recherchieren, bevor Sie eine Stadt besuchen. Bewohner wissen in der Regel ohnehin Bescheid. Als Besucher können Sie die Informationen zwar im jeweiligen Einzelfall auch im Netz finden. Es gibt aber kein zentrales Register, wo Sie nachsehen können.

Informiert wird über ein etwaiges Diesel-Fahrverbot also immer, sie müssen die Info aber selbst suchen und finden. Da sich die Situation häufig ändert, verlieren viele Dieselfahrer den Überblick. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen aber gerne weiter.

Die Auswirkungen spüren Dieselkunden auf viele verschiedene Arten. Am deutlichsten gilt das für die Fahrzeugstilllegung. Diese kann drohen, wenn die Zulassung für verschiedene Fahrzeugmodelle entfällt. Das ist leider gar nicht so unwahrscheinlich. Die Deutsche Umwelthilfe geht nämlich nicht nur gegen Städte vor und verklagt diese auf die Durchsetzung saubererer Luft.

Die Organisation will auch gegen Typengenehmigungen klagen. Mit Beschluss des Europäischen Gerichtshofes Anfang November 2022 darf sie das auch. In der Folge sind viele Dieselfahrzeuge von zukünftigen Stilllegungen und weiteren Fahrverboten bedroht. Mehr dazu finden Sie auf unserer Detailseite zu EuGH Diesel-Urteilen.

Fast alle Dieselfahrer sind neben Fahrverbot und anderen Repressalien von einem massiven Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Diesen haben die Hersteller durch ihre Manipulationen zu verantworten. Sie haben wider besseren Wissens die illegalen Motoren in Verkehr gebracht und Ihnen verkauft. Dafür sollte Sie entschädigt werden. Leider stehen die Automobilkonzerne nur durch den juristischen Druck einer Klage zu Ihrer Verantwortung.

Aktuell noch gar nicht, in Zukunft könnte es aber viele neue Umweltzonen geben. Die Blauen Plaketten könnten dabei eine freie Zufahrt für Euro-6-Fahrzeuge gewährleisten. Aktuelle Grenzwerte können perspektivisch auch sinken, da die aktuellen auch schon ca. 20 Jahre alt sind. Die Blaue Plakette ist eine Initiative, die für sauberere Innenstädte und weniger Abgasbelastung sorgen könnte.

Was genau daraus wird, ist aber noch nicht klar. Für Dieselkunden bedeutet diese Entwicklung aber neue Probleme. Die Euro-6-Norm erfüllen nämlich laut ADAC nur ca. 500.000 von etwa 13 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland. Selbst diese wenigen überschreiten durch die Abgasmanipulationen trotzdem die Grenzwerte. Auf Dieselfahrer kommen also wahrscheinlich schwierige Zeiten zu.

Unsere Anwälte

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