BGH-Urteil: Diesel beschäftigt oberstes deutsches Gericht weiterhin
Dieselurteile des BGH: bestehende und zukünftige Rechtsprechung
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Dank des BGH-Urteils vom 26. Juni 2023 kommen Diesel-Fahrer nun auch in höchster deutscher Instanz zu Ihrem Recht. Dieses bahnbrechende Urteil ermöglicht es Dieselkäufern in Deutschland nun einfacher denn je Schadensersatz von Herstellern zu erhalten. Da die Urteile des Bundesgerichtshofs richtungsweisend sind, werden sie in der Regel von den Landgerichten und Oberlandesgerichten aufgegriffen. Die Manipulationen von Volkswagen und Co. waren bereits mehrfach Thema am obersten deutschen Gericht. Folgender Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die Rechtsprechung des BGH im Abgasskandal und was diese für Sie bedeutet.
BGH hat Dieselskandal-Urteil nachjustiert – gewaltige Klagewelle erwartet
Die lang erwartete Anpassung der Rechtsprechung des BGH ist in 2023 nun endlich umgesetzt worden. Es lagen in 2023 zwei wegweisende Fälle beim Bundesgerichtshof und beim EuGH vor. In beiden Fällen war die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob die Abgasmanipulationen einen Restschadensersatz begründen können. Das hat eine gewaltige neue Klagewelle losgetreten.
Das Verfahren vor dem EuGH gegen Mercedes wurde am 21.3.2023 bereits mit einem spektakulär verbraucherfreundlichen Urteil beendet. Im Diesel-Prozess vor dem BGH wurde am 26.6.2023 ein ähnlich bahnbrechendes Urteil gesprochen. Um die Bedeutung zu verstehen, muss aber zunächst der Unterschied von Restschadensersatz zum normalen Schadensersatz beleuchtet werden.
BGH-Urteil zum Diesel gibt Rechtssicherheit für getäuschte Kunden
Ein weiteres wichtiges Urteil zum Diesel sprach der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19). Dort klagte ein geschädigter Käufer eines VW mit einem verbauten EA 189-Motor auf Rückgabe seines Fahrzeuges. Der BGH zeigte sich verbraucherfreundlich und bestätigte das Urteil des vorgelagerten Oberlandesgerichtes.
So konnte der betroffene VW-Kunde den Autokauf rückabwickeln und erhielt beinahe den gesamten Kaufpreis zurück. VW blieb nur eine sogenannte Nutzungsentschädigung als Ausgleich für die mehrjährige Nutzung des Fahrzeugs. Diese blieb aber in überschaubarem Rahmen und Verbraucher profitierten trotzdem deutlich.
Dieselurteil des BGH für viele Marken richtungsweisend
Das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 ist nicht nur für VW-Kunden interessant. Der Abgasskandal zieht sich durch einen großen Teil der gesamten Automobilbranche. Viele bekannte Autobauer sehen sich dem Vorwurf illegaler Abschalteinrichtungen in ihren Motoren gegenüber, mit denen Abgaswerte auf dem Teststand eingehalten wurden, in der Praxis aber nicht erreichbar sind.
Das BGH-Urteil (VI ZR 252/19 hat für viele Marken Signalwirkung und kann auf vergleichbare Sachverhalte übertragen werden. Kunden haben dabei mehrere Möglichkeiten, sich entschädigen zu lassen:
- Kaufpreis zurückerhalten abzüglich Nutzungspauschale
- Schadensersatz in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises
- Gegen mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug tauschen
Diesel mit Thermofenster offenbar nicht betrügerisch genug
Der BGH traf bereits mehrere äußerst umstrittene Urteile zu sogenannten Thermofenstern. Er urteilte, dass die Existenz und Verwendung eines Thermofensters im Diesel-Motor allein nicht ausreiche, um im Rahmen des Skandals entschädigt zu werden. Zudem müsse den Autoherstellern eine bewusste Täuschung nachgewiesen werden.
Damit schlug der Bundesgerichtshof zunächst eine andere Richtung als der Europäische Gerichtshof ein. Der EUGH-Generalanwalt hingegen brandmarkte die Nutzung eines Thermofensters beim Diesel pauschal als gesetzeswidrig. Das ist auch unsere juristische Position und wir gehen davon aus, dass sich der BGH dem Druck aus Europa zukünftig beugen wird.
BGH Dieselurteil vom 19. Januar 2021
In einem ersten umstrittenen Urteil vom 19. Januar 2021 (VI ZR 433/19) legte der Bundesgerichtshof dar, dass der bloße Einsatz von Thermofenstern nicht sittenwidrig sei. Entscheidend sei, dass dem Autobauer – im konkreten Fall Daimler – nachgewiesen werden könne, dass er vorsätzlich eine illegale Handlung vollzogen habe.
Kläger sind aufgrund des Diesel-Urteil des BGH in einer schwierigen Lage. Mit 2021 folgenden Beschlüsse des Bundesgerichtshofes zeigt sich dieser weiter uneinsichtig: Als geschädigter Kunde muss man bislang noch den Autobauern nachweisen, dass diese vorsätzlich gehandelt haben oder weitere illegale Abschalteinrichtungen im Motor vorhanden sind. Das dürfte sich aber bald ändern.
Unterschied zwischen Schadensersatz und Restschadensersatzanspruch einfach erklärt
Der wesentliche Unterschied liegt in Vorsätzlichkeit und Sittenwidrigkeit. Wenn Sie das Fahrzeug eines anderen aus Versehen beim Parken anfahren, müssen Sie den Schaden ersetzen. Wenn Sie das Fahrzeug allerdings in böswilliger Absicht mit einem Schlüssel zerkratzen, besteht zusätzlich ein Restschadensersatzanspruch aus § 826 BGB.
In der Praxis verlängert sich die Verjährungsfrist dadurch von 3 auf 10 Jahre. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass vorsätzliche, sittenwidrige Schädigungen vom Betroffenen länger beanstandet werden können, weil das Unrecht der Schädigung höher ist als bei einem versehentlich oder fahrlässig verursachtem Schaden.
BGH-Dieselskandal-Urteil wird massive Wellen schlagen
Der Unrechtsgehalt bei der Abgasmanipulation der Autokonzerne lässt sich heute nicht mehr leugnen. Es wurden Staaten und deren Zulassungsbehörden vorsätzlich getäuscht sowie Autokäufer dadurch millionenfach geschädigt. Der EuGH hat sein Diesel-Urteil bereits im Sinne der Verbraucher gefällt, wie es Generalanwalt Rantos bereits länger fordert.
Das hatte auch auf den BGH deutlichen Druck ausgeübt. Am 26.6.2023 hat der BGH die schützende Hand über der deutschen Automobilindustrie ein wenig weggezogen, denn für eine erfolgreiche Klage reicht nun statt Vorsatz auch Fahrlässigkeit aus. Damit haben sich die Erfolgsaussichten bei einer Klage drastisch erhöht.
Weitere Urteile vor dem Bundesgerichtshof zum Diesel-Skandal
Neben den aktuell zu erwartenden Grundsatzentscheidungen sind vom Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen einige andere Grundsatzfragen geklärt worden. Im Fokus standen dabei meist unterschiedliche Marken. Die Art der Rechtsprechung lässt sich dann aber immer auf vergleichbare Fälle anwenden.
Dadurch entsteht insgesamt mittlerweile ein Gesamtbild der Lage, das ein gute juristische Einschätzbarkeit im Einzelfall erlaubt. Für uns ist damit die Arbeit leichter geworden und für Sie als Verbraucher steigen die Chancen, für ihren Diesel angemessen entschädigt zu werden.
Rückabwicklung trotz Software-Update möglich
Auch zu bereits installierten Software-Updates hat der BGH ein Urteil im Juli 2020 erlassen (VI ZR 367/19, vom 30.07.2020). Darin legte der Bundesgerichtshof fest, dass geschädigte Diesel-Käufer auch dann ihren Kaufvertrag rückabwickeln können, wenn bereits ein Software-Update von Seiten des Automobilherstellers vorgenommen wurde.
Der Bundesgerichtshof argumentierte hier, dass Diesel-Kunden im Wissen der rechtswidrigen Abgasanlagen die Fahrzeuge gar nicht gekauft hätten. Auch die nachträgliche Korrektur einer manipulierten Abgaseinrichtung ändert daran nichts. Ob diese dem Fahrzeug nicht sogar schaden, ist ohnehin noch nicht sicher geklärt.
Urteil im Diesel-Abgasskandal zur Nutzungsentschädigung
Entscheiden Sie sich nicht für eine finanzielle Entschädigung, sondern eine Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages, wird Ihnen der Kaufpreis abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung zurückgezahlt. Diese steht dem Autohersteller zu, was der BGH in einem Dieselurteil vom 30. Juli 2020 (VI ZR 354/19) bestätigte.
In der Regel fällt die Nutzungsentschädigung höher aus, wenn das Auto über mehrere Jahre in Betrieb war. Als entscheidender Faktor wird der Kilometerstand zur Bemessung herangezogen. Der Abzug fällt meist nicht sehr hoch aus. Erst ab mehreren hunderttausend gefahrenen Kilometern ist die Entschädigung wirklich hoch – so auch in dem Urteil aus Juli 2020.
Erfolge unserer Mandanten
Diesel-Urteil des BGH zeigt: Neuwagen sind am lukrativsten
Durch das Diesel-Urteil VI ZR 354/19 des BGH zur Nutzungsentschädigung stellte der VI. Zivilsenat fest, dass sich eine Rückabwicklung eines Fahrzeuges bei extrem hohen Kilometerständen nicht mehr lohnen kann. Der Grund ist die Gegenüberstellung von tatsächlich gefahrenen Kilometern und zu erwartender Laufleistung.
Wenn Sie schon fast die erwartete Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeuges verfahren haben, kann die Nutzungsentschädigung den Schadensersatz praktisch aufzehren. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, ob es sich lohnt, ein Urteil zu erstreiten und welche Alternativen Sie haben. Bei neueren Fahrzeugen ist das aber in der Regel kein Problem.
BGH-Dieselurteil VI ZR 354/19 gibt Aufschluss zu Deliktzinsen
In der entsprechenden Entscheidung ging es um die Anwendung von § 849 BGB. Dieser ergänzt Schadensersatzansprüche um Zinsen, sollte dem Geschädigten das betreffende Gut (Diesel-Auto) über einen Zeitraum nicht zur Verfügung gestanden haben. Im betreffenden Diesel-Urteil stellten die zuständigen Richter fest, dass den Käufern keine Deliktzinsen zustünden.
Grund dafür ist, dass auch den durch Abgasmanipulation geschädigten Autokäufern über viele Jahre ein fahrtüchtiger Pkw zur Verfügung stand. Deliktzinsen würden also nur dann entstehen, wenn ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug durch die illegalen Abschalteinrichtungen fahruntüchtig wurde. Für die Höhe der Schadensersatzansprüche der meisten Verbraucher ist das aber ohnehin zweitrangig.
Kläger verkaufte seinen Diesel – das BGH-Urteil: trotzdem Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Juli 2021 (VI ZR 533/20), dass der Schadensersatzanspruch eines geschädigten Diesel-Käufers nicht entfällt, auch wenn dieser sein Auto bereits weiterverkauft hat. Hier findet eine Verrechnung mit dem Verkaufspreis des Wagens statt. Voraussetzung ist, dass der Preis marktgerecht ist.
Der Bundesgerichtshof stellte im Urteil darüber hinaus fest, dass auch sog. „Wechselprämien“ von den geschädigten Kunden behalten werden dürfen. Diese werden teilweise von Händlern angeboten, um die Kunden zum Kauf eines Diesel zu bewegen.
Auch bei geschenkten Diesel-Fahrzeugen ist Schadensersatz möglich
In einem Fall wurde am 29.06.2021 vom Bundesgerichtshof ein Urteil (Az. VI ZR 566/19) gesprochen, in dem festgehalten wurde, dass ein Sohn aus eigenem Recht, aber auch aus abgetretenem Recht für seine Mutter, die ihm den Diesel kaufte, klagen darf. Damit ist klar: Auch hier kann eine Rückabwicklung oder Schadensersatz erzielt werden.
Der Fall hat einige Relevanz, da die Konstellation häufig vorkommt. Es kommt häufig vor, dass gerade Eltern Ihren Kindern ein Auto kaufen und dann übereignen. Aber auch andere Verhältnisse, beispielweise zwischen Großeltern und Enkel oder Übereignungen im Rahmen einer Partnerschaft, können relevant sein.
Zusammenfassung: Im Dieselskandal muss der BGH Verbraucherrechte schützen
Zwar gibt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht jeder einzelnen Forderung nach, die Kunden gegen die großen Automobilkonzerne geltend machen wollen. Allerdings wird in jedem BGH-Urteil zum Thema Diesel auch die Verbrauchersicht gewürdigt. Als Anwälte für Verbraucherrecht würden wir uns trotzdem mehr Fokus auf betrogenen Kunden wünschen.
Es ist aber auch klar: Sie brauchen sich die Manipulationen der Konzerne nicht gefallen zu lassen. Sie haben mehrere juristische Optionen, mit denen Sie zu Ihrem wohlverdienten Recht kommen. In Zukunft wird sich das auch nicht ändern, denn eines ist klar: der deutsche Rechtsstaat funktioniert.
Dieselurteile des BGH: Ihre Anwälte im Abgasskandal
Gegen die Automobilriesen benötigen Sie einen kompetenten und durchsetzungsstarken Partner mit Erfahrung im Abgasskandal an Ihrer Seite. Unsere Kanzlei hat bereits unzählige Verfahren im Dieselskandal betreut und verfolgt die Entwicklungen am Bundesgerichtshof mit größter Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die europäische Ebene vor dem EuGH.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Urteil stehen unsere spezialisierten Anwälte an Ihrer Seite und setzen sich intensiv für Ihre Ansprüche ein. Zunächst brauchen Sie aber einen Überblick und eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Dafür bieten wir Ihnen unseren Service der kostenlosen Erstberatung.
FAQ: BGH-Urteil: Diesel wirft viele Fragen auf
Ja. Erstens müssen Betroffene fast nie bis in die höchste Instanz klagen. Zweitens: Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie bei einer Klage nicht einmal ein Kostenrisiko. Teilen Sie uns einfach Ihren Versicherer mit und wir setzen uns mit diesem direkt in Verbindung.
Wir reichen Ihre Diesel-Klage für Sie ein und gehen für Sie durch alle nötigen Instanzen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist das auch kein Problem. Sprechen Sie uns auf eine Prozesskostenfinanzierung an. Damit können Sie ebenfalls risikolos gegen illegale Abgasmanipulationen vorgehen.
In allen anderen Fällen klären wir Sie zunächst unverbindlich über mögliche Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob sich für Sie die Kosten-Nutzen-Rechnung lohnt. In jedem Fall sollten Sie aber zunächst Ihre Chancen ausloten. Diese stehen beim Diesel häufig sehr gut. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung.
In der Regel nach drei Jahren nach Bekanntwerden der Manipulationen. In der Vergangenheit hatte das der Bundesgerichtshof zumindest so angenommen. Dieses Diesel-Urteil könnte der BGH heute anders sehen. Mit dem anstehenden Urteil des EuGH könnten Klagen auf Restschadensersatz neuen Schwung erhalten. Dann läge die Verjährungsfrist dafür bei 10 Jahren.
Maßgeblich ist aber ohnehin Ihre Kenntnis für den Beginn der Verjährung. Ob dafür rein mediale Berichterstattung zu Manipulationen beim Diesel ausreichend sein kann, muss im Einzelfall geprüft werden. In jedem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren, wenn Sie betroffen sein könnten, um nicht schlimmstenfalls Ansprüche durch Verjährung zu verlieren.
Ab Tachoständen Ihres Diesel von 250.000 bis 300.000 Kilometern lohnt sich eine Rückabwicklung leider nur noch in seltenen Fällen. Die Nutzungsentschädigung fällt in diesen Fällen unverhältnismäßig hoch aus. Hier kann Ihnen aber unter Umständen der sog. Widerrufsjoker zu einer angemessenen Entschädigung verhelfen.
Über diesen juristischen Umweg können Sie unter Umständen trotzdem noch zu Ihrem Recht kommen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung klären wie Sie gerne darüber auf.
Ja. Geschädigte Diesel-Käufer können auch dann ihren Wagenkauf rückabwickeln, wenn bereits ein Software-Update von Seiten des Automobilherstellers vorgenommen wurde.
Eine Rückgabe bei einem Leasingvertrag im Dieselskandal ist schwierig, da beim Leasing nur für eine Nutzung des Dieselfahrzeugs bezahlt wird. Schadensersatz ist bei vertraglich vereinbarter Übernahme allerdings möglich. Hier ist eine detaillierte juristische Prüfung notwendig. Die Chancen können aber auch hierbei hoch sein.
Wahrscheinlich schon sehr bald. Laut BGH reicht die bloße Existenz eines Thermofensters nicht aus, um eine Entschädigung im Abgasskandal zu erhalten. In dieser Frage vertritt der Generalanwalt der Europäischen Union vor dem EuGH aber eine ganz andere und viel kundenfreundlichere Auffassung.
Der Bundesgerichtshof ist bislang noch der Überzeugung, dass den Autoherstellern im Einzelfall nachgewiesen werden müsse, dass diese vorsätzlich eine sitten- und rechtswidrige Handlung vollzogen haben. Aktuell bahnt sich hier aber bereits ein deutliches Umdenken an. Verbraucher würden dann wieder deutlich gegenüber der Auto-Lobby gestärkt.
In manchen Fällen sind vor einem Urteil des BGH im Dieselskandal sog. Hinweisbeschlüsse gefallen. Dabei weist das Gericht auf juristische Sachverhalte hin, die dem eigentlichen Urteil bereits vorweggenommen werden können. Das spart allen Beteiligten Kosten sowie Zeit und es kann sich auf die wesentlichen Streitpunkte konzentriert werden.
Im April 2021 (13. April 2021 - VI ZR 274/20) erging ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass auch zusätzliche Kosten beim Ratenkauf entschädigt werden müssen. Der Automobilbauer muss auch Darlehenszinsen und Gelder aus anfallenden Versicherungen bezahlen, falls der Wagen vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.