EuGH-Urteil: Diesel-Klagen seit März 2023 mit verbesserten Chancen
Neue Möglichkeiten für getäuschte Verbraucher im Abgasskandal
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Das mit Spannung erwartete EuGH-Urteil (C-100/21) zum Diesel-Skandal ist seit dem 21.3.2023 endlich da. Der EuGH verurteilte Mercedes in einem wegweisenden Urteil zu Schadensersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern beim Diesel. Generalanwalt Rantos hatte bereits zuvor eindeutig für die Stärkung von Verbraucherrechten plädiert und auch vorherige EuGH-Diesel-Urteile waren sehr verbraucherfreundlich. Der Europäische Gerichtshof sieht Thermofenster seit langem als illegale Abschalteinrichtungen und bekräftigte das vorab in einem ersten Urteil vom 08.11.2022. Auch der BGH hat die verbraucherfreundliche Rechtssprechung des EuGH nun übernommen und die Tür für eine neue Klagewelle geöffnet, mit der getäuschte Verbraucher entschädigt werden können.
UPDATE: EuGH-Urteil vom 21.3.2023 brandmarkt illegale Diesel-Thermofenster
Am 21.3.2023 wurde Mercedes in einem lange erwarteten EuGH-Urteil (C-100/21) zu Schadensersatz wegen des Einsatzes von Thermofenstern verurteilt. Im Abgasskandal um illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren droht Autoherstellern nun eine neue Klagewelle von gewaltigem Ausmaß. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Autobauer keine Abschalteinrichtungen verbauen dürfen, die bei Zulassungstests die Emissionswerte schönen.
Eine solche Abschalteinrichtung wird auch nicht dadurch legal, dass sie den Dieselmotor angeblich vor Verschmutzung schützen soll. In neueren Verfahren geht es nun konkret um die in Dieselfahrzeugen verbauten Thermofenster. Nach der Einschätzung des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union handelt es sich auch hierbei um illegale Abschalteinrichtungen.
Bereits EuGH-Urteil vom 8.11.2022 war Paukenschlag für Verbraucherrechte
Eigentlich ging es in dem Urteil vom 08.11.2022, (Az. C-873/19) um die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der EuGH stellte fest, dass die DUH klagen darf. Das Brisante: Im konkreten Fall wollte die DUH wegen einer Typengenehmigung klagen, die trotz eingebautem Thermofenster ergangen war.
Der EuGH bekräftigte hier nicht nur die Klagebefugnis, sondern auch ganz deutlich die Illegalität der temperaturabhängigen Abschalteinrichtung. Es gibt laut EuGH keine Rechtfertigung, die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen auszusetzen. Damit ist höchstrichterlich klar: Thermofenster sind illegal.
EuGH: Diesel-Urteile etwas verbraucherfreundlicher als BGH
Zwar gibt es auch bereits viele verbraucherfreundliche BGH-Urteile zum Thema Diesel, allerdings wird man den Eindruck nicht los, dass das oberste deutsche Gericht in der Vergangenheit seine schützende Hand über die hiesige Automobilindustrie gehalten hat. Beispiel Thermofenster: Während man in Europa schon lange zur Überzeugung gekommen ist, dass diese Vorrichtungen illegale Abschalteinrichtungen sind, verschaffte der Bundesgerichtshof dem Autobauer Mercedes zunächst etwas Zeit.
Der BGH wollte bei Thermofenstern in Motoren von Daimler zunächst keine böse Absicht erkennen (Urteil vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19). Allerdings hat der BGH am 26.6.2023 geurteilt, dass Thermofenster illegal sind und damit die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.3.2023 in deutsches Recht umgesetzt.
Hintergrundinformationen zum EuGH-Urteil zur Diesel-Abschalteinrichtung
Um die Täuschung nachvollziehen zu können, muss die Funktionsweise der temperaturabhängigen Abschalteinrichtung erklärt werden. Die Abgasreinigung funktioniert bei den betroffenen Motoren nur bei gewissen Temperaturen, die über ca. 20 Grad Celsius liegen. Darunter wird sie teilweise bzw. ganz abgeschaltet. Das führt zur Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte.
In Deutschland gibt es aber nur im Sommer Durchschnittstemperaturen, die darüber liegen. Daraus folgt, dass im Nutzungszeitraum über das Jahr gesehen die Grenzwerte überwiegend überschritten werden. Das ist einerseits extrem schlecht für die Umwelt, kann aber ganz praktisch auch zu Fahrverboten führen.
Das sagt der EuGH im Abgasskandal zu Abschalteinrichtungen bei VW
Volkswagen hatte den Skandal ursprünglich überhaupt erst losgetreten. Hier sind die Manipulationen Urteil für Urteil auch bereits in großem Umfang aufgearbeitet worden. Das liegt auch daran, dass VW besonders dreist schummelte und die Abschalteinrichtungen konkret auf das Testumfeld der Zulassungsbehörden zugeschnitten waren.
Daimler hat die Täuschung etwas geschickter aufgebaut und konnte damit leider sogar den BGH überzeugen. Da die Abschalteinrichtungen bei Mercedes nur auf Temperaturen reagieren, nahm dieser an, es lasse sich nicht nachweisen, dass das in Täuschungsabsicht gemacht wurde. Diese Sichtweise halten wir allerdings für sehr naiv.
EuGH-Urteil: Dieselskandal ist kein Zufall
Für den Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union Athanasios Rantos ist völlig klar, dass auch die Thermofenster natürlich nicht versehentlich eingebaut worden sein können. Dass die Temperaturen zudem denen auf dem Teststand entsprechen, kann kaum nur Zufall sein. Hierfür reicht der gesunde Menschenverstand.
Deshalb kommt der BGH auch zunehmend in Erklärungsnot. Das EuGH-Urteil vom 21.3.2023 (Rechtssache C 100/21) hat Thermofenster bereits als das beurteilt, was sie unsere Ansicht nach auch sind: illegale Abschalteinrichtungen.
Erfolge unserer Mandanten
Verlängerte Verjährungsfrist für den Diesel: EuGH lässt Verbraucher hoffen
Es ging vor dem Europäischen Gerichtshof aber noch um weit mehr. Selbst bei VW stellt sich die Frage nach dem Unrechtsgehalt der Täuschung noch. An dieser Bewertung hängt juristisch gesehen die Frage, wie lange Käufer ihre Ansprüche geltend machen können. Die Dieselskandal-Verjährung läuft in der Regel mit einer Frist von drei Jahren.
Das gilt allerdings nur für ganz normale Schadensersatzansprüche. Für deliktische Sachverhalte ist diese deutlich länger. Sie beträgt in diesem Fall 10 Jahre. Sobald die Gerichte zu dem Urteil kommen, dass Autobauer bei den Diesel-Manipulationen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben, verlängert sich also auch die Verjährungsfrist.
Fahrlässigkeit vs. Vorsatz – wichtiges Kriterium für Klagechancen
Abseits der Verjährungsfrist ist die Frage nach Vorsatz und Fahrlässigkeit auch bei den Erfolgschancen einer Klage entscheidend. Bislang war es für uns Anwälte auf juristischer Ebene nicht immer ganz einfach, den Vorsatz der Autobauer nachzuweisen. Am EuGH ist man nun aber zu dem Urteil gekommen, dass fahrlässiges Handeln ausreicht. Dieses ist deutlich leichter nachzuweisen als der Vorsatz, der vor deutschen Gerichten bislang häufig eingefordert wurde.
Der BGH hat am 8.5.2023 (VIa ZR 335/21) im Rahmen eines anderen Verfahrens gegen VW bereits deutlich gemacht, dass er diese Rechtsaufassung in deutsches Recht umsetzen will. Durch die Vorgabe des EuGH gehen wir fest davon aus, dass die deutsche Rechtsprechung an die europäische Rechtssprechung angepasst wird.
Deutliche verbesserte Chancen durch positives Diesel-Urteil des EuGH
Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.3.2023 und die zu erwartende Anpassung der Position des BGH sehen wir gerechteren Zeiten für getäuschte Diesel-Kunden entgegen. Zum einen nochmals deutlich gestiegene Chancen für eine erfolgreiche Klage. Zum zweiten werden mehr Autokäufer klageberechtigt.
Das liegt an folgenden Kriterien:
- Feststellung von Vorsätzlichkeit und Sittenwidrigkeit der Manipulationen
- Zusätzlich kann sogar Fahrlässigkeit für eine Klage ausreichend sein
- Gleichsetzung von Thermofenstern mit anderen Abschalteinrichtungen
- Verlängerung der Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre
Daraus ergibt sich, dass mehr Verbraucher mit noch besseren Chancen noch länger ihre Ansprüche mit einem Urteil geltend machen können.
Fazit: Neue Chance auf Entschädigung beim Diesel durch EuGH-Urteil
Das Urteil des EuGH (C-100/21) ist ein Meilenstein für zahlreiche geschädigte Diesel-Käufer. Der europäische Gerichtshof ist den voherigen Ausführungen des Generalanwalts gefolgt und hat Thermofenster gerichtlich für gesetzeswidrig erklärt. Damit haben viele weitere getäuschte Diesel-Käufer Anspruch auf Schadensersatz und das bis zu 10 Jahre nach Kauf.
Die Entwicklung beim EuGH stärkt also nochmals die Erfolgschancen von betrogenen Diesel-Käufern, erfolgreich Schadensersatz einzufordern. Durch die illegalen Abschalteinrichtungen und unserer Einschätzung nach offensichtlich rechtswidrigen Thermofenster haben Diesel-Fahrzeuge bereits jetzt massiv an Wert verloren. Auch Fahrverbote und Stilllegungen sind weiterhin möglich.
Diese Möglichkeiten haben Sie jetzt
Sie haben mehrere Optionen, wie Sie sich im Abgasskandal entschädigen lassen können.
- Finanzieller Schadensersatz in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises
- Tausch gegen mangelfreies, gleichwertiges Ersatzfahrzeug (eher bei Neuwagen)
- Rückabwicklung des Kaufs und Rückzahlung des Kaufpreises
Option drei ist beliebt. Vor allem wenn Sie das Vertrauen in Ihre Marke verloren haben, ist das eine gute Lösung. Bislang wurde nach deutscher Rechtsprechung vom ursprünglich gezahlten Wert des Diesel eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen. Der EuGH war allerdings der Meinung, dass das gar nicht notwendig wäre.
Klagewelle nach EuGH Diesel-Urteil - jetzt aktiv werden
Verbraucher sollten sich jetzt beeilen. Bis Klagen verhandelt werden, dauert es durch die Belastung deutscher Gerichte ohnehin ein wenig. Nachdem die Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof bereits gefallen sind, können Sie zu den Ersten gehören, deren Rechte wir durchsetzen können. Die Warteliste könnte später nämlich sehr lang werden.
Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen gut. Zudem läuft die Verjährung ja auch bei verlängerter Frist. Es ist deshalb zumindest ratsam, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Wenn Sie die Rechtslage kennen, haben Sie Sicherheit und können eine sorgsam abgewogene Entscheidung treffen.
Dieselskandal vor EuGH: Unsere Erfahrung für Ihre Entschädigung
Als führende Kanzlei für Verbraucherschutz haben unsere spezialisierten Anwälte viel Erfahrung mit Dieselklagen und haben vielfach Schadensersatzansprüche unserer Mandanten vollumfänglich durchgesetzt. Die neuerlichen Einschätzungen des Europäischen Gerichtshofes stärken aus unserer Sicht die Position von Käufern deutlich.
Falls auch Sie vom Dieselskandal betroffen sind und ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung besitzen, kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. Wir prüfen gerne Ihre Erfolgschancen und informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie betroffen sind, machen Sie einfach unseren Online Diesel-Check.
EuGH-Urteil: Was Diesel-Käufer häufig fragen
Ja. Abschalteinrichtungen im Diesel-Motor wurden bereits als rechtswidrig festgestellt.
Im Urteil vom 21.03.2023 (C-100/21) hat der EuGH entschieden, dass im Dieselskandal betroffene Autokäufer bereits dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Hersteller fahrlässig gehandelt hat. Wer ein Diesel-Fahnzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, kann künftig leichter Schadenersatz verlangen als bisher, sofern seit dem Kauf weniger als 10 Jahre verstrichen sind. Der EuGH stuft im Urteil gegen Mercedes Thermofenster in Dieselmotoren zweifelsfrei als illegal ein. Das gilt infolgedessen nicht nur für Daimler, sondern auch für alle anderen Hersteller. Eine andere Auffassung wäre aus unserer Sicht auch naiv.
Dass es sich bei Thermofenstern um illegale Abschalteinrichtungen handelt, wurde zuvor bereits am 08.11.2022 vom EuGH bekräftigt (Az. C-873/19). Durch die Rechtsprechung vorab vom 08.11.2022 zu Thermofenstern bei VW war das neue verbraucherfreundliche EuGH-Urteil daher mehr als wahrscheinlich.
Auch für den EuGH war der VW Diesel der Stein des Anstoßes. Im Herbst 2015 war bekannt geworden, dass VW illegale Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren verbaut hatte. Zwar hielten die betroffenen Modelle die Abgaswerte während der Prüfungen ein, aber im normalen Verkehrsbetrieb wurden die Reinigungsanlagen größtenteils abgestellt.
Über elf Millionen Fahrzeuge sind mittlerweile vom VW-Abgasskandal betroffen. In den vergangenen Jahren folgten zahlreiche Klagen geschädigter Dieselkäufer und groß angelegte Rückrufaktionen. Unter anderem gab es eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Seitdem weitet sich der Skandal auf viele andere Marken aus und beschäftigt auch immer wieder den Europäischen Gerichtshof.
Diese Möglichkeit besteht schon jetzt. Bei einer Rückabwicklung haben Sie gute Chancen, die volle Kaufsumme abzüglich Nutzungsentschädigung zurückzuerhalten. Ebenso möglich sind Schadensersatz oder der Widerrufsjoker. Dieser empfiehlt sich vor allem bei Kreditfinanzierungen oder Leasing-Fahrzeugen.
Mit dem ersten rechtskräftigen Urteil aus Luxemburg vom 08.11.2022 steigen die Chancen für eine erfolgreiche Klage noch einmal zusätzlich. Außerdem könnten Verbraucher profitieren, deren Ansprüche eigentlich schon verjährt wären.
Grundsätzlich kann man in der EU ein Unternehmen nur an seinem Sitz verklagen. Im Abgasskandal musste der EuGH jedoch am 9.7.2020 aufgrund der Anfrage eines Gerichts aus Österreich darüber entscheiden, ob Bürger aus anderen EU-Staaten die Hersteller auch in ihrem Heimatland verklagen können (Rechtssache C 343/19).
Der EuGH bestätigt in seinem Urteil, dass Verbraucher bei deliktischer Haftung auch an ihrem Wohnort klagen können. Damit können sich betrogene Diesel-Käufer aussuchen, wo sie Klage einreichen wollen und auch Unternehmen verklagen, deren Sitz im Ausland liegt.
Auch wenn das aktuelle Verfahren konkret gegen Mercedes läuft: Bei den Streitfragen rund um die temperaturabhängige Abgasrückführung sind mehrere Marken betroffen. Sicher im Skandal involviert sind:
- Volkswagen
- Mercedes
- BMW
- Opel
Da aber seit 2015 immer größere Ausmaße des Dieselgate ans Tageslicht gefördert werden, scheint das nur die Spitze des Eisbergs zu sein.
Zudem geht es dabei nur um die Thermofenster. Vom Skandal insgesamt sind noch deutlich mehr Hersteller betroffen. Dabei wäre es fast einfacher aufzuzählen, wer nicht betroffen ist. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Marke oder Ihr konkretes Fahrzeug dazu gehört, machen Sie einfach unseren praktischen Diesel-Check.
Im Dieselskandal werden am Europäischen Gerichtshof Entscheidungen tendenziell etwas gleichmäßiger abgewogen. Der Grund ist einfach: Hier stehen keine nationalen Interessen dahinter, sondern der paneuropäische Gedanke. Zwar sind auch deutsche Gerichte in der Regel unbefangen. Die Interessen der Auto-Lobby kann man aber dennoch nicht zu 100 % ausblenden.
Immerhin wird durch die Umsätze der Konzerne ein gewaltiges Steueraufkommen generiert, das dem Staat zugutekommt und viele Menschen in Deutschland hängen direkt oder indirekt durch Zulieferer mit ihrem Arbeitsplatz an den Unternehmen. Angesichts von Milliardengewinnen werden Mercedes und Co. Ihren Schadensersatz aber ohne Weiteres verschmerzen können.
Grundsätzlich ist ein solches zunächst nicht bindend, es sei denn, der BGH hätte den EuGH im Dieselskandal zu einer konkreten Frage direkt angerufen. In jedem Fall entwickelt jedes Urteil aus Luxemburg aber gewaltige Signalwirkung. Auch wenn dessen Rechtsprechung nicht automatisch dazu verpflichtet, der Rechtsauffassung zu folgen, passiert das meistens trotzdem.
Würde der BGH trotzdem anders urteilen, würde er in Erklärungsnot kommen und müsste detailliert darlegen, warum er es anders sieht. Das ist im aktuellen Fall zum Thema Thermofenster ohnehin schon schwierig genug. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Bundesgerichtshof sich weiter gegen das Urteil des EuGH stellen wird.