VW Urteile: So entscheiden die Gerichte im Abgasskandal
Schon zahlreiche Urteile gegen Volkswagen
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Bei der Vielzahl der Urteile im VW Dieselskandal verliert man leicht den Überblick. Was gilt, was gilt nicht und wie steht Ihre Chance für eine erfolgreiche Klage? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte aus den Gerichten und erhalten einen Überblick zum Dieselskandal, aktuellen Gerichtsverhandlungen und VW Urteile. Soviel vorneweg: Die Gerichte stehen deutlich auf Ihrer Seite.
VW Abgasskandal: Viele Urteile mittlerweile rechtskräftig
„Die Mühlen der Justiz mahlen langsam“ ist ein bekanntes Sprichwort, das sich nur allzu oft bestätigt. Doch zumindest in Bezug auf den Dieselskandal gilt analog „Was lange währt, wird endlich gut“. Denn viele Urteile gegen VW sind mittlerweile rechtskräftig.
Das bedeutet, entweder hat der Autohersteller den Gang durch die Instanzen ausgeschöpft und verloren oder er hat ein Urteil eines Gerichts ohne Einlegen von Berufung akzeptiert. In beiden Fällen ist nun Fakt, was das Gericht als erwiesen betrachtete.
Nicht immer ein Urteil im VW Skandal
Vielen Betroffenen ist der Gang durch die Instanzen trotz hoher Erfolgsaussichten zu zeitaufwendig, anstrengend und schlussendlich auch zu teuer. Vor allem, wenn keine Rechtsschutzversicherung hinter dem Kläger steht. Im VW Diesel Skandal ist ein Vergleich daher für viele eine mögliche Lösung.
Für diese VW-Motoren gibt es ein Urteil
Von Urteilen im VW Abgasskandal sind Fahrzeuge der Volkswagen AG betroffen, die mit Dieselmotoren der Baureihe EA 189 nach Abgasnorm 5 ausgestattet sind. Doch das sind nicht die einzigen. So gibt es auch schon für Modelle mit der Motorbaureihe EA 288 Urteile.
Musterfeststellungsklage gegen VW ohne Urteil, dafür mit Ergebnis
Als im Jahr 2015 bekannt wurde, dass bei Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche Software manipuliert worden war, um bessere Abgaswerte auf dem Prüfstand zu erhalten, wurden schnell erste Klagen angestrengt
Auch eine umfassende Musterfeststellungsklage kam mittlerweile mit folgendem Ergebnis zum Abschluss: Eine außergerichtlich getroffene Vereinbarung sichert den tausenden Betroffenen ca. 830 Millionen Euro an Entschädigung zu. Die Musterfeststellungsklage wurde im Gegenzug am 30. April 2020 zurückgezogen.
Bundesgerichtshof verurteilt VW zu Schadenersatz
Bereits im Jahr 2020 erging ein wegweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs im Fall der manipulierten Abgaswerte. So stellte der BGH in seinem Urteil gegen VW im Mai 2020 (25.05.2020, Az VI ZR 252/19) fest, dass Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Selbst wenn das fragliche Fahrzeug inzwischen weiterverkauft wurde, besteht noch ein Anspruch. Das einzige Zugeständnis an den Autokonzern: Es wird im Zuge der Rückabwicklung eine Nutzungsentschädigung fällig, die sich an den gefahrenen Kilometern und der angenommenen Gesamtlaufleistung orientiert.
Auch EuGH fällt VW Urteil
Nachdem der BGH im Mai 2020 entschied, hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020 ein Grundsatzurteil (C-693/18 (X/CLCV u. a.)) gefällt. Am 17.12.2020 fiel der Hammer und das Gerichtsurteil stand fest: Manipulation der Abgaswerte durch Abschalteinrichtungen ist illegal.
Diese richtungsweisende Entscheidung stellte die Weichen für laufende und zukünftige Klagen. Denn nun konnten sich die Autohersteller nicht mehr hinter der Argumentation vermeintlich rechtmäßiger Software verstecken.
VW Urteil von BGH – Verjährungsfrist nicht zwangsläufig verstrichen
Auch Betroffene, die sich schwertun, den Klageweg zu gehen, haben noch Hoffnung. So entschied der BGH in seinem Urteil vom 29. Juli 2021 (VI ZR 1118/20), dass die Verjährungsfrist nicht zwingend mit Veröffentlichung des Abgasskandals im Jahr 2015 startet.
Wichtige Urteile gegen VW im Abgasskandal
Da es bereits eine Vielzahl an Urteilen gegen VW gibt, ist es sinnvoll, eine kurze Übersicht der wichtigsten juristischen Erfolge gegen den Autokonzern zu erstellen. Die hier genannten Urteile sind allesamt bereits rechtskräftig, können also nicht mehr revidiert werden.
- OLG Stuttgart,23.04.2021, Az I-19 U 1093/19
- OLG München, 24.06.2021, Az 29 U 1293/19 Kart
- LG Essen, 17.05.2021m Az 3 O 306/20
- LG Bielefeld, 27.07.2021, Az 9 O 1/21
- LG Bonn, 11.08.2021, Az I-2 O 25/21
- LG Bielefeld, 27.07.2021, Az 9 O 1/21
Konsens der Urteile
Die genannten Gerichtsurteile beschäftigen sich allesamt mit der Rückabwicklung von Kaufverträgen vom Dieselskandal betroffener Fahrzeuge. Konsens der Gerichte – egal ob Landgericht oder Oberlandesgericht – ist: Die Volkswagen AG hat sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt.
Das führt dazu, dass die Kläger ein Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises haben. Einzige Einschränkung: Neben der Rückgabe des Autos muss auch eine Nutzungsentschädigung vom rückerstatteten Kaufpreis abgezogen werden. Diese wird vom Gericht festgelegt: Die Berechnung erfolgt nach gefahrenen Kilometern.
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VW Urteile – häufige Fragen
Es gibt sogar sehr viele Urteile zu diesem Thema. Allerdings sind sich die Gerichte hier einig, dass dieser Nutzungsersatz immer gezahlt werden muss.
Zwar gibt es einzelne Urteile, bei denen der Volkswagen Konzern selbst diesen kleinen „Trostpreis“ nicht zugesprochen bekommen hatte. Das sind allerdings spezielle Einzelfälle und es hängt immer vom Einzelfall ab, ob eine Nutzungsentschädigung anfällt.
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Bei dieser Art der juristischen Sachlage, beträgt die Verjährungsfrist generell 3 Jahre. Es ist allerdings streitbar, wann genau die Frist beginnt. Der BGH hat zu diesem Thema beachtenswerte Urteile erlassen.
Sicher ist allerdings, dass Sie nicht zu lange warten sollten. Aussitzen bringt Ihnen in diesem Fall sicher keinen Vorteil. Zögern Sie also nicht und nutzen Sie unverzüglich unsere kostenlose Erstberatung.
Zunächst einmal ist die Frage, ob das Urteil gegen VW bereits rechtskräftig ist. Sollte das der Fall sein, muss Volkswagen schlussendlich die vom Gericht festgesetzte Summe an Sie zahlen.
Das Positive an der Wartezeit: In den meisten Fällen setzen die Richter einen gewissen Zinsbetrag fest. Dieser wird pro Tag, der seit der Urteilsverkündung vergeht, dem von VW zu zahlenden Gesamtbetrag hinzugefügt.
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Laut BGH-Urteil vom 13.04.2021 (Az. VI ZR 274/20) stehen die Chancen dafür gut. So verlangt der Beschluss, dass die Volkswagen AG der Klägerin auch Finanzierungskosten, die beim Kauf des Fahrzeugs entstanden sind, erstatten muss. Hierzu zählen natürlich auch die Zinsen.
Ob das in Ihrem Fall ebenfalls möglich ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Bei einer kostenlosen Erstberatung können unsere spezialisierten Anwälte Ihre Chancen verlässlich einschätzen.