Dieselauto verkauft? Dennoch Schadensersatz im Abgasskandal erhalten
Fordern Sie Schadenersatz für den verminderten Wiederverkaufspreis
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Der Dieselskandal hat die Automobilbranche mit voller Wucht getroffen und zieht immer weitere Kreise. Zahlreiche geschädigte Kunden haben geklagt und ihre Ansprüche gerichtlich durchgesetzt, Schadensersatz bekommen oder ihren Diesel zurückgegeben. Doch auch Kunden, die ihr Dieselauto bereits verkauft haben, können Schadensersatz erhalten. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten zum Thema.
Schadensersatz für Ihren verkauften Diesel
Im Sommer 2021 urteilte der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, dass geschädigten Kunden auch dann Schadensersatzzahlungen zustehen, wenn diese ihren Diesel bereits verkauft haben. Das Urteil stärkt den Rücken der Verbraucher im Abgasskandal deutlich.
Die Entschädigung steht den Verbrauchern zu, wenn ein Hersteller durch eine illegale Abschalteinrichtung vorsätzlich betrogen hat. Dadurch sind Differenzklagen auch nach Verkauf des Dieselfahrzeugs erfolgversprechend.
Schadensersatz für verkauften Schummel-Diesel: Lohnt sich das?
Je niedriger der Tachostand Ihres verkauften Autos war, desto mehr Schadenersatz können Sie erhalten und desto mehr lohnt sich eine Klage. Der Schadenersatz wird (stark vereinfacht) vereinfacht wie folgt berechnet: Sie ziehen vom Kaufpreis Ihres Diesels den Verkaufspreis und die Nutzungsentschädigung ab.
Die Nutzungsentschädigung hängt dabei davon ab, wie viele Kilometer Sie gefahren sind. Nutzen Sie einfach den Diesel-Check, um zu sehen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Die konkreten Berechnungen zur Höhe der möglichen Entschädigung übernehmen unsere Experten im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gerne für Sie.
Diesel schon verkauft: Jetzt Schadensersatz berechnen
Sind Sie Geschädigter im Diesel-Abgasskandal und haben Ihren Wagen bereits verkauft, ist eine Rückgabe Ihres Diesels nicht mehr möglich. Trotzdem müssen Sie nicht leer ausgehen und können sich Schadensersatz sichern. Wir erklären Ihnen, wie sich dieser berechnet.
Im Regelfall findet hierbei folgende Formel Anwendung: Kaufpreis – Nutzungsentschädigung – Verkaufspreis = Entschädigung. Gerne berechnen unsere spezialisierten Anwälte Ihren individuellen Anspruch in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Starten Sie hierfür mit unserem Diesel-Check!
FAQ: Schadensersatz trotz Dieselverkauf
In mehreren Urteilen wurde bereits festgehalten, dass Geschädigten im Dieselskandal auch dann Schadensersatz zusteht, wenn diese ihr Auto bereits verkauft haben. Auch der Bundesgerichtshof hat bereits Urteile dahingehend bestätigt.
Zur Berechnung des Schadenersatzes ziehen Sie vom Einkaufpreis Ihres Diesels (egal ob neu oder gebraucht erworben) den Verkaufspreis und die Nutzungsentschädigung ab. Was übrig bleibt, ist der Schadenersatzanspuch. Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist dabei von der Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs beim Kauf und den gefahrenen Kilometern abhängig.
Haben Sie Ihren Wagen beispielsweise für 30.000 Euro erworben und für 15.000 Euro verkauft, ergibt sich bei Nutzungsentschädigung von 5.000 Euro ein Schadensersatzanspruch von 10.000 Euro.
Unsere Experten beraten Sie in einer kostenlosen Erstberatung gern über die Schadenersatzansprüche in Ihrem konkreten Fall. Starten Sie dazu einfach den Diesel-Check.
Kontaktieren Sie noch heute unsere spezialisierten Anwälte und nutzen Sie unseren Diesel-Check sowie die kostenlose Erstberatung. Verlieren Sie keine Zeit und sichern sich mit einem starken Partner an Ihrer Seite eine Entschädigung, auch wenn Sie Ihren Diesel bereits verkauft haben.