Rückabwicklung bei betroffenen VW Diesel-Motoren
Entschädigung für Betroffene im VW-Abgasskandal
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Die BGH-Urteile im Zuge des Dieselskandals schaffen Rechtssicherheit: Betroffene VW-Diesel-Besitzer können ihren Kaufvertrag rückabwickeln, das Fahrzeug zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückerhalten. Denn die illegale Abschalteinrichtung zählt als sittenwidrige Schädigung, die Ihnen als Betroffenem ein Rückgaberecht zugesteht. Der Vorteil: Wenn Sie nicht extrem viel gefahren sind, bekommen Sie bei der Rückabwicklung eines Volkswagen-Diesel vom Hersteller deutlich mehr Geld zurück, als das Fahrzeug noch wert ist.
VW-Diesel Rückabwicklung und Entschädigung: Urteile bringen Rechtssicherheit
Im VW-Abgasskandal haben BGH-Urteile für Klarheit bezüglich der Nutzungsentschädigung und Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge gesorgt. Die Rechtsprechung besagt, dass Sie als Betroffener Ihr Fahrzeug zurückgeben dürfen. Im Gegenzug erhalten Sie eine Kaufpreiserstattung, von der eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Dabei ist weder das Alter des Fahrzeugs relevant noch dessen Zustand. Es ist nur wichtig, wie viele Kilometer Sie mit dem Diesel-PKW gefahren sind. Daran bemisst sich gemäß BGH-Urteil im VW-Skandal zur Nutzungsentschädigung, wie hoch der Anteil Ihrer Fahrzeugnutzung ausfällt.
Auch andere Hersteller in Abgasskandal verwickelt
Wie hoch im VW-Dieselskandal Ihre Nutzungsentschädigung ausfällt, lässt sich relativ einfach berechnen. Darüber hinaus sind nicht nur VW-Fahrzeuge von den Abgaswertfälschungen betroffen. Auch bei Autos anderer Hersteller ist die Rückabwicklung abzüglich der Nutzungsentschädigung möglich.
Nutzungsentschädigung für manipulierte VW-Diesel: Was bedeutet das?
In den verschiedensten Rechtsverhältnissen hat der Begriff Nutzungsentschädigung eine gewichtige Bedeutung, auch wenn er zuletzt häufig rund um den Diesel-Abgasskandal wahrzunehmen war. Er geht aus dem 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, hervor. Klassische Fälle sind beispielsweise:
- Schuldlosen Unfallopfern steht eine Entschädigung für die Zeit des kaputten PKWs in der Werkstatt zu
- Vermietern steht für eine unrechtmäßig bewohnte Wohnung eine Entschädigung für versäumte Mieteinnahmen zu
- Kreditnehmern steht eine Entschädigung für nicht ordnungsgemäß angepasst Kreditzinsen zu
Vierter Fall: Rückabwicklung inklusive Nutzungsentschädigung
Neben diesen Klassikern ist in den letzten Jahren ein vierter Fall hinzugekommen: die Rückabwicklung inklusive Nutzungsentschädigung von VW-Fahrzeugen mit Diesel-Motoren, deren Abgaswerte manipuliert waren. Für die Nutzung, sprich gefahrene Kilometer, ist eine Entschädigung zu zahlen, die vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen wird.
Zwei Wege zum Berechnen der VW-Diesel-Nutzungsentschädigung
Für die Rückabwicklung inklusive Berechnung der Nutzungsentschädigung Ihres VW-Diesel ist zunächst eine Frage wichtig: Haben Sie das Fahrzeug als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen gekauft? Abhängig davon ist nämlich, wie hoch die zu erwartende Gesamtleistung ausfällt. Für die Berechnung brauchen Sie mehrere Werte:
- Bruttokaufpreis des Diesel-Fahrzeugs
- von Ihnen gefahrene Kilometer
- erwartete Gesamtlaufleistung
- Kilometerstand beim Kauf
Kilometerstand ist für Nutzungsentschädigung maßgeblich
Die Entschädigungssumme, die vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abgezogen wird, fällt niedriger aus, je weniger Kilometer Sie mit dem Fahrzeug gefahren sind. Es zählt der Kilometerstand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, sollte es zu einer Klage kommen.
Erfolge unserer Mandanten
Rückabwicklung & Nutzungsentschädigung: Berechnung für Diesel-Neuwagen
Anhand der oben genannten Werte wird eine relativ simple Rechnung aufgestellt, die auf folgender Basis funktioniert: (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometerstand bei Kauf) = Nutzungsentschädigung. Mit einem praktischen Beispiel lässt sich das ganze veranschaulichen. Für 40.000 € wurde das Neufahrzeug mit 0 gefahrenen Kilometern gekauft und in 2 Jahren 25.000 km bewegt. Als Gesamtlaufleistung werden 300.000 km angesetzt. Die Rechnung ist also: (40.000 € x 25.000 km) / 300.000 km = ca. 3333 €.
Berechnung der Nutzungsentschädigung unterscheidet sich bei Gebrauchtwagen
Als Betroffener VW-Diesel-Besitzer können Sie in diesem Beispiel bei der Rückabwicklung noch fast 36.700 € zurückerhalten, da die Nutzungsentschädigung vom Bruttokaufpreis abgezogen wird. Bei einem gebrauchten Fahrzeug sieht die Rechnung dagegen ein bisschen anders aus.
VW-Abgasskandal: Nutzungsentschädigung berechnen bei Gebrauchtwagen
Bei einem gebrauchten Diesel-Fahrzeug kann nicht mehr von der Gesamtlaufzeit ausgegangen werden. Stattdessen wird als Divisor die Restlaufzeit angesetzt. Die Formel ergibt damit: (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufzeit - Kilometerstand beim Kauf) = Nutzungsentschädigung. Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit Kilometerstand 65.000 wird für 25.000 € gekauft und in drei Jahren 35.000 Kilometer bewegt. Seine erwartete Gesamtlaufzeit liegt bei 300.000 km: (25.000 € x 35.000 km) / (300.000 km - 65.000 km) = ca. 3723 € Nutzungsentschädigung.
Trotz Nutzungsentschädigung von Rückabwicklung profitieren
Vom Bruttokaufpreis werden also lediglich ca. 3723,- € abgezogen, um den Restwert zu erhalten. Daher können Sie auch bei einem gebrauchten Diesel im Zuge des VW-Abgasskandal von einer Rückabwicklung profitieren.
Rückabwicklung Ihres VW-Diesel zeitnah starten & Geld sparen
Für Betroffene ist der VW-Diesel-Abgasskandal eine Misere. Indem Sie Ihre Nutzungsentschädigung berechnen und die Rückabwicklung anstoßen, kann der finanzielle Schaden aber deutlich verkleinert werden. Je früher Sie als Betroffener mit der Rückabwicklung loslegen, desto höher fällt der Restwert Ihres Fahrzeugs aus.
Außerdem ist die Nutzungsentschädigung, die der Autobauer für die gefahrenen Kilometer erhält, sehr niedrig. Sie verhindern also, dass der Hersteller gewissermaßen für sein gerichtlich festgestelltes sittenwidriges Verhalten belohnt wird. Stattdessen profitieren Sie durch die Rückabwicklung.
Jetzt von einer Rückabwicklung Ihres VW-Diesel profitieren
Als spezialisierte Anwälte stehen wir Ihnen bei jedem Schritt des Verfahrens zur Seite und unterstützen Sie tatkräftig bei Ihrem Vorhaben. Profitieren Sie von unserer Expertise und erhalten Sie durch eine Rückabwicklung Ihres VW-Diesel trotz Nutzungsentschädigung bares Geld zurück.
Häufige Fragen zur Rückabwicklung & Nutzungsentschädigung eines VW-Diesel
Im ersten BGH-Urteil ging es um Fahrzeuge der spezifischen Motorenreihe mit der Bezeichnung VW EA189. In nachfolgenden Prozessen wurden auch andere Autobauer überführt. Dazu zählen zum Beispiel auch gewisse Pkw von Audi und Porsche.
Jetzt eigenen Diesel checken lassen!
In den vergangenen Jahren konnten aus Betroffenensicht einige Verhandlungserfolge erzielt werden. In Einzelfällen sprachen verschiedene Gerichte Urteile aus, in denen eine Entschädigungszahlung für die Nutzung ausblieb. Nach aktueller Rechtslage ist es aber so gut wie ausgeschlossen, dass keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss.
Der Europäische Gerichtshof setzt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema der Nutzungsentschädigungszahlung im Zuge des Abgasskandals auseinander. Dazu zählt beispielsweise, ob das Verrechnen der Nutzung ungerechtfertigt ist, da die Hersteller vorsätzlich gehandelt haben. Einige rechtskräftige EuGH-Urteile stehen noch aus.
Jetzt unseren kostenlosen Diesel-Check starten!
Die Verfälschung der Messwerte, vor allem der Menge an ausgestoßenen Stickoxiden, ist laut BGH eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung und Täuschung. Schließlich ist die Umweltbelastung höher als angegeben. Auch das Marketing der Fahrzeuge, beispielsweise als Clean Diesel, fällt in diese Kategorie.