Inhaltsverzeichnis
Welche Dieselfahrzeuge sind vom BMW Rückruf betroffen? Wir klären auf.
Welche Rolle spielt BMW im Abgasskandal?
Nicht nur die altbekannten Gesichter wie Mercedes oder Volkswagen sind in den Abgasskandal verstrickt. Mittlerweile hat der Dieselskandal auch BMW erreicht. Dem Konzern wird immer wieder, unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), vorgeworfen, seine Kunden bewusst hinters Licht geführt und seine Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet zu haben. Grundlage dafür war eine Razzia im März 2018 bei BMW, auf deren Verdacht hin nachfolgend die Staatsanwaltschaft München ermittelte.
Wie so ziemlich jeder andere Fahrzeughersteller auch, hatte BMW seine Rolle in der Diesel-Affäre zuerst einmal geleugnet. Inzwischen musste der Konzern allerdings weltweit 11.700 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Dazu gab BMW bei der Veranlassung des zunächst freiwilligen Rückrufs im Februar 2018 die folgende Erklärung: Bei manchen Fahrzeugen sei eine falsche Motorsteuerungs-Software aufgespielt worden. Diese erhöhe infolgedessen die Abgaswerte der Modelle. Vorwürfe der Manipulation wies der Konzern jedoch von sich. Verbraucherschützer verdächtigen den Konzern, bei der freiwilligen Rückrufaktion versucht zu haben, ein Diesel Software-Update aufzuspielen. So sollte die Manipulation der Abgasreinigung verheimlicht werden. Der verpflichtende Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt folgte nur kurze Zeit später, nämlich im Mai 2018.
Ein systematischer Betrug konnte dem Hersteller laut der Staatsanwaltschaft München im Endeffekt allerdings nicht nachgewiesen werden. Auch deshalb nicht, weil der Konzern sich bei der Aufklärung des Sachverhaltes kooperativ zeigte und den eigenen Fehler anerkannte. Und so akzeptierte das Unternehmen im Februar 2019 den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft und zahlte 8,5 Millionen Euro Strafe, damit die fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung des Konzerns entschädigt und Ermittlungen abgeschlossen werden konnten. Im Gegensatz zu den übrigen Herstellern kam BMW mit dieser Strafe bislang glimpflich davon. Andere Konzerne wie VW mussten im Abgasskandal bereits Bußgelder in Milliardenhöhe zahlen.
BMW hatte sich mit anderen Autoherstellern abgesprochen: Ermittlungen laufen
Dem Konzern wird zudem bereits seit 2017 nachgesagt, zusammen mit anderen Herstellern, wie unter anderem VW und Daimler, seit den 90er Jahren Teil eines Autokartells gewesen zu sein und sich untereinander systematisch abgesprochen zu haben. So hätten sich die Autobauer auch über Technologien zur Abgasreinigung ausgetauscht, was ausschlaggebender Faktor im Betrug um den Abgasskandal war. Bekannt wurden diese Absprachen erstmals durch eine Selbstanzeige von Volkswagen gegenüber der Wettbewerbsbehörde im Jahr 2017. In 2018 wurde eine förmliche Prüfung des Sachverhaltes von der Europäischen Kommission eingeleitet, aber bereits zuvor ließ sie Razzien durchführen. Für Verbraucher sei dies ein weiterer Schlag ins Gesicht, erläuterte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Falls die Vorwürfe sich bestätigen, drohen BMW und den anderen Herstellern Bußgelder in Milliardenhöhe. Die Ermittlungen dazu laufen allerdings noch heute.
In fast allen Modellen Thermofenster eingebaut – Kunden haben jetzt Schadensersatzansprüche!
Zusätzlich hat der Autobauer mit Sitz in Bayern aber auch in fast allen seinen Diesel-Fahrzeugmodellen die umstrittenen Thermofenster eingebaut. Diese sorgen dafür, dass die Effektivität der Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur ist. Die Abgasreinigung funktioniert also nur in einem bestimmten Temperaturfenster vollständig. Liegt die Temperatur darunter oder darüber, wird die Abgasreinigung reduziert oder sogar ganz abgeschaltet. Da in Deutschland die Durchschnittstemperaturen recht niedrig sind, werden die im Labor gemessenen Abgaswerte folglich fast dauerhaft überschritten. So wurde Verbrauchern allerdings vorgegaukelt, einen vermeintlich sauberen Diesel zu fahren, obwohl die Realität ganz anders aussieht.
Daher steht der Hersteller mittlerweile erneut unter Verdacht, bei der Abgasrückführung getrickst zu haben. Betroffen sind dabei fast alle Modelle des Herstellers. Die unzulässige Abschalteinrichtung zieht jetzt nicht nur Schadensersatzansprüche von Verbrauchern nach sich, sondern auch weitere Rückrufe könnten die Folge sein.
Im März 2020 stellte das Landgericht Düsseldorf bereits die Unzulässigkeit des Einbaus von Thermofenstern auch bei BMW-Dieseln gerichtlich fest und verurteilte BMW erstmals zu Diesel Schadensersatz aufgrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung. Auch das Landgericht Duisburg und der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigten diese Ansicht. Der Konzern schaffte es nicht, dem Gericht plausible Gegenargumente vorzulegen. Das Urteil erleichtert es Verbrauchern nun, mit der Unterstützung von Rechtsexperten Schadensersatzansprüche gegen BMW durchzusetzen.
Welche Motoren sind von den Rückrufen bei BMW betroffen?
Mit einer falschen Software zur Abgasreinigung ausgestattet und von bisherigen Rückrufen bei BMW betroffen ist die Motorreihe N57S mit der Euro-Norm 6. Aber auch die Motorreihen B47 und N47 mit den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 stehen mittlerweile dank des eingebauten Thermofensters im Verdacht, manipuliert zu sein und könnten demnächst von BMW Rückrufen betroffen sein. Fest steht, dass auch hier die Wahrheit nur Stück für Stück ans Licht kommen wird.
Wie viele Fahrzeuge wurden von BMW zurückgerufen?
Bereits im Frühjahr 2018, als der Konzern zuerst einmal freiwillig Rückrufe für Diesel wegen eines Fehlers bei der Abgassteuerungssoftware aussprach, war klar, dass auch BMW im Abgasskandal nicht unbeteiligt ist. Zwar konnte dem Hersteller die Manipulation nicht nachgewiesen werden, trotzdem blieb ein bitteren Nachgeschmack. Kurz darauf folgte nämlich der verpflichtende Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgrund der nicht korrekt arbeitenden Abschalteinrichtung. Weltweit waren 11.700 Fahrzeuge von diesem Rückruf betroffen. Klagen gegen den Hersteller laufen allerdings noch immer. Es kann auch in der nächsten Zeit noch damit gerechnet werden, dass weitere betroffene Fahrzeuge ans Licht kommen und die Zahl der BMW Rückrufe deutlich steigen wird.
Gehört auch Ihr Diesel zu den zurückgerufenen Fahrzeugen?
Auf unserer Themenseite BMW Dieselskandal finden Sie weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen im Abgasskandal und dem Ablauf eines Rechtsstreits gegen BMW. Gerne gehen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten durch und überprüfen kostenlos, ob auch Ihr Diesel betroffen ist. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die besten Erfolgsaussichten.
Rückruf bei BMW wegen der unzulässigen Software zur Abgasreinigung im Mai 2018
Noch bevor man bei vielen anderen Herstellern unzulässige Abschalteinrichtungen fand, rief BMW bereits im Februar 2018 erstmals freiwillig Diesel zurück. Im Mai folgte dann der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Betroffen davon waren bestimmte Fahrzeuge der 5er- und 7er Reihe, genauer gesagt die Modelle M550d und 750d von BMW.
Datum: 29.05.2018
KBA-Referenznummer: 007697
Hersteller-Code der Rückrufaktion: 0013760200
Anzahl weltweit betroffener Fahrzeuge: 11700
Anzahl vermutlich betroffener Fahrzeuge in Deutschland: 3598
Baujahr: 2012 – 2017
Betroffene Fahrzeuge: 5er-Reihe, 7er-Reihe
Fahrzeugeinschränkungen:
- BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/ 2012- 10/2016)
- BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03 /2012- 02/2017)
- BMW 750d xDrive (Produktion 07/ 2012- 06/2015)
- BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012- 06/2015)
Auffälligkeiten bei der Abgasrückführung wurden allerdings auch bei weiteren Fahrzeugen festgestellt. So konnten auf der Straße erhöhte Schadstoffwerte gemessen werden. Diese betreffen folgende Fahrzeugmodelle mit den Euro-Normen 5 oder 6:
- BMW X1 xDrive18d
- BMW X3 xDrive20d
- BMW X5 xDrive25d
- BMW 318d Touring
- BMW 320d
- BMW 320d GT xDrive
- BMW 420d Gran Coupé
- BMW 520d Touring
- BMW 525d Touring
- BMW 530d
- BMW 740d xDrive
- BMW 750d xDrive
Zusätzliche Anschuldigungen bei Thermofenstern: Auch ohne Rückruf kann Schadensersatz von BMW verlangt werden
Insgesamt umfasst der Abgasskandal bei BMW nichtsdestotrotz so ziemlich alle Fahrzeugreihen, da BMW in den meisten seiner Motoren die illegalen Thermofenster nutzte. Es stehen so ebenfalls die folgenden Fahrzeugklassen unter Verdacht, manipuliert zu sein:
- X1
- X3
- X4
- X5
- 1er
- 2er
- 3er
- 4er
Eine Betroffenheit dieser Fahrzeuge im Abgasskandal ist daher ebenfalls wahrscheinlich und ein zukünftiger Rückruf nicht ausgeschlossen. Aber auch ohne Rückruf haben Kunden ein Anrecht auf Schadensersatz, wie bereits gerichtlich entschieden wurde.
Woher weiß man, ob der eigene BMW von einem Rückruf betroffen ist?
Wenn Autobesitzer sich unsicher ist, ob es auch für ihr Fahrzeug einen Rückruf gibt, können sie dies auf der Website von BMW durch Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) herausfinden Diese Nummer ist sowohl im Fahrzeugschein unter Spalte E als auch am Auto selbst, wie beispielsweise an der Windschutzscheibe oder im Motorraum, vermerkt.
Sind Sie unsicher, ob auch Ihr Diesel von einem Rückruf betroffen ist? Kein Problem! Wir prüfen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob auch Ihr Fahrzeug vom BMW Rückruf betroffen ist.
Was passiert bei einem Rückruf durch BMW?
Im ersten Schritt schreibt BMW die vom Rückruf betroffenen Halter an. Dann werden die Fahrzeuge in eine Werkstatt gebracht. Dort wird das Fahrzeug an einen Computer angeschlossen und das Software-Update für die Motorsteuerung aufgespielt. Dieses soll den Schadstoffausstoß des Diesels in der Zukunft dann optimieren. Allerdings hält das Diesel Software-Update nicht, was es verspricht.
Trotz Software-Update – Fahrverbot kann nur selten vermieden werden
Ein Diesel Fahrverbot lässt sich auch durch ein Software-Update nur bedingt umgehen. Zwar hatten die beiden bisher vom Rückruf bei BMW betroffenen Fahrzeugklassen die Euro-Norm 6, viele der mit dem Thermofenster ausgestatteten Modelle haben allerdings noch die Schadstoffklasse 5. Und hier liegt der Knackpunkt: Denn in vielen Städten gelten mittlerweile Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 5 und darunter. Durch das Update werden die Abgaswerte der Diesel zwar reduziert, überschreiten im Endeffekt in vielen Fällen dennoch den Grenzwert von 270 Milligramm Stickstoffoxid pro Kilometer, der für eine Befreiung vom Fahrverbot der Euro-Normen 4 und 5 nötig wären. Nur selten reicht das Software-Update daher aus, um das Fahrverbot zu vermeiden.
Um das Fahrverbot langfristig zu umgehen und die Diesel-Abgase unter die erforderlichen Grenzwerte zu bringen, wäre stattdessen in vielen Fällen eine Hardwarenachrüstung nötig. Allerdings weigert sich der deutsche Fahrzeugkonzern noch bis heute vehement, sich an den Kosten dafür zu beteiligen oder auch nur die Hardwarenachrüstung in BMW-Werkstätten überhaupt zu erlauben.
Was passiert, wenn man dem Rückruf von BMW nicht nachkommt?
Kommen Autobesitzer dem verpflichtenden BMW Rückruf nicht nach, kann ihnen im Endeffekt sogar die Stilllegung des Fahrzeuges drohen. Ein Fahrverbot sollten Verbraucher trotzdem nicht so einfach hinnehmen. Stattdessen sollten sie sich informieren, welche Rechte sie als Opfer im Dieselskandal haben.
Was können vom BMW Rückruf betroffene Kunden tun?
Ist auch Ihr Auto von einem Rückruf bei BMW betroffen? In diesem Fall sollten Sie nicht mehr lange zögern und sofort handeln. Ansonsten könnte Ihr Schadensersatzanspruch aufgrund der Verjährung schon bald verfallen. Dieser Anspruch gilt allerdings auch noch dann, wenn Sie ein Diesel Software-Update bereits haben durchführen lassen.
Es drohen Verbrauchern durch das Software-Update allerdings einige Risiken, weshalb Sie Ihre Rechte kennen und das Update wenn möglich vermeiden sollten.
Mehr über die Chancen einer erfolgreichen Klage gegen BMW erfahren Sie auch in unserem Video:
Welche Risiken gibt es beim BMW Software-Update?
Ein Software-Update für Diesel hat meistens negative Folgen für den Autobesitzer. Viele Kunden bemerkten nach dem BMW Software-Update beispielsweise eine Verschlechterung der Motorleistung ihres Autos. In vielen Fahrzeugen wurde nach dem Update auch ein erhöhter Kraftstoffverbrauch festgestellt.
Die Risiken des Updates übersteigen im Endeffekt also klar seinen Nutzen. Wir empfehlen Verbrauchern daher, Software-Updates wenn möglich zu vermeiden. Verbraucher haben das Recht Schadensersatz von BMW zu verlangen. So können sie für den Wertverlust ihres Diesels, aber auch für die Folgen des Software-Updates, entschädigt werden. Weitere Informationen zu den Risiken eines Software-Updates finden Sie auch auf unserer Themenseite Diesel Software Update – durchführen oder nicht?
Ein solches mit einem Rückruf verbundene Software-Update könnte zudem durchaus noch für die mit dem Thermofenster ausgestatteten Fahrzeuge von BMW Realität werden.
Diese Rechte haben Verbraucher
Millionen Diesel von BMW erreichen nicht die Abgasnorm 6 und sind daher in vielen Städten nicht mehr erlaubt. Hinzu kommt dann noch der Wertverlust als Folge des Dieselskandals. Gegen das Fahrverbot und den Diesel Wertverlust können sich Verbraucher aber zum Glück wehren und müssen die Situation nicht einfach hinnehmen.
Geschädigte Diesel-Besitzer haben die folgenden Möglichkeiten:
- Schadensersatz geltend machen
Da BMW Verbraucher hinters Licht geführt hat, haben auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Denn der Wert Ihres BMWs hat sich verringert, wenn er vom Rückruf betroffen ist. - Kaufpreisminderung
Da manipulierte BMW-Diesel offensichtlich einen Mangel haben, gibt es für Kunden einen Anspruch auf Nachbesserung. Möchten Sie den Diesel weiterhin behalten, können wir mit Ihnen gemeinsam eine Kaufpreisminderung einklagen, wodurch Sie dann einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen. - Manipuliertes Fahrzeug gegen ein neues eintauschen
Statt dem Rückruf bei BMW nachzukommen, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Diesel gegen ein Neufahrzeug ohne Mängel einzutauschen.
Zusatzchance: Widerrufsjoker nutzen und Vertrag rückabwickeln
Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert, haben Sie gute Chancen, den Vertrag rückabwickeln zu können. Dadurch bekommen Sie die Anzahlung und Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Im Gegenzug wird das Fahrzeug zurückgegeben. Möglich ist dies, wenn auch Ihr Finanzierungsvertrag – wie Millionen andere – Fehler oder unzulässige Klauseln in der Widerrufsbelehrung enthält. Damit greift dann der Widerrufsjoker. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Themenseite Widerruf Autokredit und Leasingvertrag.
Jetzt Schadensersatz von BMW einfordern
Welchen Weg Sie auch wählen, die Rückrufe bei BMW-Fahrzeugen müssen Sie nicht ohne weiteres hinnehmen. Lassen Sie sich in einer kostenfreien Erstberatung von unseren erfahrenen Spezialisten informieren. Als Experten im Verbraucherrecht haben wir bei DB-Anwälte dabei immer die besten Möglichkeiten für Sie im Blick. Kontaktieren Sie uns, bevor Ihre Ansprüche verfallen!
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