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Dieselmotor EA189: Keine Verjährung für Schadenersatzanspruch
Schadenersatzklage wegen EA189: erfolglose Einrede der Verjährung
EA189-Forderungen gegen den VW-Konzern sind keineswegs alle verjährt. Das hat der Bundesgerichtshof vor kurzem bestätigt. Im Juli hob er ein Verjährungsurteil des Oberlandesgerichts Naumburg auf.
Die Richter dort müssen eine EA189-Klage gegen Volkswagen neu verhandeln (BGH, 29. 07. 2021 – VI ZR 1118/20). Der Käufer eines VW Tiguan mit Dieselmotor Typ EA189 (Euro 5) mit Abschalteinrichtung verklagte den Autokonzern erst 2019.
Keine Verjährung: EA189-Forderung gegen VW wird neu verhandelt
Der Tiguan-Käufer hatte das Fahrzeug 2013 gebraucht gekauft und 2019 weiterverkauft. Dass VW unter anderem bei EA189-Autos wie dem Tiguan sogenannte Schummelsoftware verbaut hatte, wurde 2015 bekannt.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Dieselskandal drei Jahre. Danach sind die Ansprüche auf Ersatz des Kaufpreises bzw. auf Schadenersatz verjährt. Entscheidend ist aber nicht, wann die Abgas-Schummelei und die Verwicklung bestimmter Hersteller, Baureihen und Motoren-Typen bekannt wurde. Ausschlaggebend ist, wann der jeweilige Kläger davon erfahren hat.
Für eine Verjährung hätte der VW-Kunde schon 2015 wissen müssen, dass der Autokonzern verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hatte und dass sein eigenes Modell betroffen war. Der Prozess hatte jedoch keine Indizien für eine solche Kenntnis ergeben. Deshalb brachte das Argument „längst verjährt“ die Klage nicht zu Fall.
Dieselskandal verjährt? Nein – Klage ist weiter möglich!
Im Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall zwar tatsächlich auf Verjährung entschieden. Es ging um einen VW Touran Baujahr 2013, ebenfalls mit Motorentyp EA189 (Euro 5). Dieser Betroffene hatte aber klargemacht, dass er schon 2015 Kenntnis vom Stickoxid-Problem seines Autos hatte, bevor er 2019 klagte.
In manchen Medien wurde damals berichtet, neue Schadenersatzforderungen bei Fahrzeugen mit Motor EA189 seien nicht mehr möglich. Das war und ist falsch: bei EA189-Forderungen gegen den VW-Konzern ist nach wie vor der Einzelfall entscheidend.
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Dass BGH-Urteil vom Juli 2021 ist eine gute Nachricht für alle Autobesitzer mit VW-Motor vom Typ EA189 und andere vom Abgasskandal Betroffene. Auch wenn der Skandal um die Abschaltautomatik 2015 bekannt wurde, sind längst nicht alle Ansprüche verjährt. Ersatz des Kaufpreises und anderer Schadenersatz sind weiter möglich.
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