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Eine aktuelle Frage: Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
1. Mit einem Entzug der Zulassung ist zu rechnen
Der behördliche Entzug der Zulassung, bei nicht nachgerüsteten Skandalautos, sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig“, schrieb Felix Koehl, Richter am Verwaltungsgericht München, in der Zeitschrift „Deutsches Autorecht“.
Die Zulassungen betroffener Fahrzeuge werden hierbei auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entzogen. Zuständige Entscheidungsträger sind in diesem Fall jedoch die lokalen Zulassungsstellen und nicht das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Das Kraftfahrtbundesamt informiert lediglich die lokalen Zulassungsstellen. In diesem Zusammenhang haben lokale Zulassungsstellen bereits Zulassungen entzogen.
2. Erhalte ich für ein manipuliertes Auto ohne Nachbesserung eine Zulassung?
Die Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung, für die Zulassung des Fahrzeugs, erhält man beim Tüv oder bei anderen Anbietern höchstens noch 18 Monate, nachdem man die Aufforderung zur Nachbesserung von der Behörde erhalten hat. Nach Ablauf der 18 Monate erhält man bei der Hauptuntersuchung ohne Abgas- Update keine Zulassung mehr.
Die fehlende Nachbesserung gilt zwar als erheblicher Mangel, führt jedoch nicht zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs. Diesel Besitzer, die das Abgas- Update im Nachgang durchführen lassen, erhalten dann die Prüfplakette. Betroffene Besitzer, die das Update nicht vornehmen lassen und das Auto weiterhin nutzen wollen, sollten sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt zu dem Thema beraten lassen.
3. Uneinigkeit der Straßenverkehrsämter
Der Fall eines Diesel Besitzers in Euskirchen verdeutlich die Situation im Abgas-Skandal, wo offensichtlich auch die Behörden nicht ganz von der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung überzeugt sind.
Die lokalen Stellen sind nämlich mit der Problematik des Abgasskandals überlastet. Der Besitzer eines VW Amarok hatte von der zuständigen Zulassungsstelle eine sofortige Stilllegungsverfügung für seinen PKW erhalten. Der betroffene ersuchte mit Hilfe seines Anwalt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht und legte dar, dass sein Mandant in Beweisnot geraten würde, wenn er den Wagen jetzt umrüsten ließe.
Zudem befinde er sich in einem laufenden Rechtsstreit mit VW. Dann müssten die Behörden allen nicht nachgerüsteten Fahrzeugen die Zulassung entziehen. Die Zulassungsstelle in Euskirchen nahm die Stilllegungsverfügung im Anschluss zurück.
FAQs rund um die Themen Diesel-Fahrverbote und Abgasskandal finden Sie auf unserer Themenseite Dieselskandal.
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