Inhaltsverzeichnis
Ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ist nicht selten. Doch wer haftet im Fall der Fälle?
Was zählt als Arbeitsweg, wenn ich einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit habe?
Als Arbeitsweg zählen nur die direkten Wege der Hin- und Rückfahrt zum beziehungsweise vom Arbeitsplatz. Der Weg beginnt dabei mit der Haustür, sodass Unfälle im Hausflur noch nicht als Wegeunfälle gewertet werden.
Muss man jedoch auf der Fahrt zur Arbeit sein Kind noch in die Kindertagesstätte bringen, so fällt dies unter den Arbeitsweg. Private Einkäufe oder andere Dinge, die den Weg erweitern, fallen hingegen nicht mehr unter die direkte Fahrt! Dementsprechend greift hier auch die Versicherung nicht mehr. Ähnlich sieht es bei einer Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aus. Verursacht der Arbeitnehmer dann einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit, hat er das Risiko eines Unfalls fahrlässig in Kauf genommen.
Wo muss ich mich melden, wenn ich einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit habe?
Wichtig ist es, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Autounfall schnellstens anzeigt. Gleichzeitig sollten Sie der Berufsgenossenschaft den Autounfall melden. In der Regel ist jedoch der Arbeitgeber zur Anzeige bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet.
Für die Berufsgenossenschaften sind bei einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit folgenden Daten von Relevanz:
Name und Anschrift des Versicherten
Mitgliedsnummer des Unternehmens
Krankenkasse des Versicherten
Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
Unfallort
Art der Verletzung
Verletztes Körperteil
Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/Personalrates
Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Dies führt dazu, dass man später von der Berufsgenossenschaft den Schaden von einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ersetzt bekommt. Erleidet man als Arbeitnehmer einen Wegeunfall, kann man neben den Heilbehandlungskosten auch soziale und berufsfördernde Leistungen verlangen. Zudem besteht bei Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Ansprüche für Wegeunfall durchsetzen
DB-Anwälte ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Wir beraten dabei ausschließlich die Arbeitnehmerseite. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange und fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht.
Das könnte Sie auch interessieren
Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?
| ArbeitsrechtAnstelle einer Kündigung bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern oft einen Aufhebungsvertrag an. Doch was genau ist ein Aufhebungsvertrag, wie kommt er…
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigung - Wer hat Anspruch darauf?
| ArbeitsrechtViele Arbeitnehmer wissen oft nicht, was mit dem Begriff Weiterbeschäftigungsanspruch gemeint ist und welch große Bedeutung diesem Anspruch auf…
Berechnung der Abfindung im Arbeitsrecht: So funktioniert's!
| ArbeitsrechtEine Abfindung ist für viele Arbeitnehmer oft ein Trost beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Doch in nicht wenigen Fällen ist die Abfindung viel zu…