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→ Bei einem Präsenzgeschäft befinden sich alle beteiligten Parteien zur selben Zeit an einem Ort und unterzeichnen die Vertragsurkunde gemeinsam.
Präsenzgeschäft schließt Widerrufsjoker nicht aus
Die Banken haben dabei die Pflicht, vor Vertragsschluss auf die wesentlichen Konditionen des Darlehens eingehen. Die Darlehensnehmer müssen auf ihr Widerrufsrecht hinwiesen werden.
In dem Fall vom BGH war die schriftliche Widerrufsbelehrung nicht hinreichend deutlich formuliert und konnte von einem Verbraucher daher fehlinterpretiert werden.
Der Bundesgerichtshof wendete für die Beurteilung der notwendigen Deutlichkeit Grundsätze an, die auch für die Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Laut Bundesgerichtshof bleibt offen, ob die Bank den Darlehnsnehmer während des Präsenzgeschäftes unmissverständlich über die Widerrufsmöglichkeit und den Fristbeginn belehrt hat.
Denn einzig entscheidend ist die schriftliche Belehrung. Der Verbraucher ist zwingend in Textform unmissverständlich darüber zu belehren, dass er den Widerruf des Darlehns erklären kann.
Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf umgehen
Der Widerrufsjoker kann auch bei einem Präsenzgeschäft für ein Darlehen gezogen werden
Der Widerruf kann Ihnen dabei helfen ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu erhalten. Ebenfalls ist es möglich, dass man Sie von der Pflicht zur Zahlung der Vorfälligkeit befreit. Die Bank verlangt in der Regel sowohl die Vorfälligkeitsentschädigung als auch den Nutzungsersatz.
Sie können die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auch selbst mit unserem kostenlosen Vorfälligkeitsrechner ermitteln.
Sollten Sie bislang von der Geltendmachung Ihres Widerrufsrechts Abstand genommen haben, da Sie glaubten ein Präsenzgeschäft heile jede Undeutlichkeit in Ihrer Widerrufsbelehrung, so können Sie nun die Gelegenheit nutzen und vom Widerrufsjoker Gebrauch machen.
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