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Fehler in Widerrufsbelehrung der Finanzierungsverträge
Häufig fehlen in diesem Zusammenhang Angaben der Banken, zu denen diese gesetzlich verpflichtet sind. Haben Sie Ihr Fahrzeug über die Bank des Autobauers finanziert oder hat Ihnen der Verkäufer des Fahrzeugs den Finanzierungsvertrag vermittelt, dann sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen im Einzelnen überprüfen lassen. Durch dieses verbundene Geschäft beim Autokauf bestehen also zwei Möglichkeiten des Widerrufs: Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Bank des Autobauers oder die Fehlerhaftigkeit von vermittelten Finanzierungsverträgen durch den Verkäufer.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nämlich finanziert oder geleast haben und der Verkäufer hierzu den Vertrag vermittelt hat, dann können Sie ebenfalls vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
Da es sich dann bei dem Autokauf um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 BGB handelt, ist ein Widerruf auch jederzeit möglich. In dem Falle ist eine Rückabwicklung beider Verträge möglich, des Kaufvertrags des Fahrzeugs und des Finanzierungsvertrags desselben.
Widerruf noch nach Jahren möglich
Bei rechtmäßigen Widerrufsbelehrungen hingegen beträgt die Widerrufsfrist für den Verbraucher grundsätzlich zwei Wochen. Da die meisten Finanzierungsverträge von Fahrzeugen jedoch fehlerhafte Widerrufsinformationen beinhalten, fängt diese Frist erst gar nicht zu laufen an. Dies bedeutet, dass Sie Ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung widerrufen können, auch wenn nach Vertragsschluss bereits Jahre verstrichen sind.
Der Widerruf gibt Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ohne großen Wertverlust wieder abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug ein Diesel oder Benziner ist. Erklärt der Verbraucher den Widerruf, so wird das Schuldverhältnis rückabgewickelt. Sie geben Ihr Fahrzeug an die Bank zurück und diese muss Ihnen alle geleisteten Zahlungen, Zinsen und Tilgungsleistungen zurückerstatten.
Die Erstattung eines Nutzungsersatzes des Verbrauchers für gefahrene Kilometer ist strittig. Tendenzen zeigen, dass ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer nicht zu zahlen ist, wenn der Vertrag über den Kauf und die Finanzierung nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Für ältere Verträge, die vor dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, ist jedoch ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer zu leisten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Nutzungsentschädigung.
Verbundenes Geschäft bei Autokauf: Welche Chancen bietet das?
Hat der Verkäufer Ihnen die Finanzierung des Fahrzeugs beim Autokauf vermittelt, dann liegt ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ vor. Bei dieser Variante der Finanzierung sind den Banken auch Fehler unterlaufen. In diesem Fall hätten diese den Verbraucher nämlich aufklären müssen, dass bei dem Widerruf eines Vertrages, beide rückabzuwickeln sind (Kaufvertrag des Fahrzeugs und der Finanzierungsvertrag).
Deshalb sind nicht nur die Autobauer Banken (VW Bank, Seat Bank, BMW Bank, Mercedes Bank) hiervon betroffen, sondern auch Finanzierungsverträge anderer Banken (Commerz Finanz oder Santander Consumer Bank).
Ihren Vertrag sollten Sie unbedingt im Einzelfall überprüfen lassen!
Rückabwicklung nach Widerruf der Vertragserklärung des Verbrauchers
Da es sich bei dem Kaufvertrag über das Fahrzeug und dem Finanzierungsvertrag um ein „verbundenes Geschäft“ beim Autokauf handelt, muss nach Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher neben dem Finanzierungsvertrag also auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.
Dieselmotor EA189: Keine Verjährung für Schadenersatzanspruch
Beide Verträge bilden eine Einheit im Sinne des § 358 BGB. Die finanzierende Bank tritt in die Rechte des Verkäufers ein, sodass sich die Rückabwicklung des Schuldverhältnisses zwischen diesen beiden Parteien abspielt. Der Verbraucher gibt den Wagen an die Bank zurück. Die Frage, ob der Verbraucher Nutzungsersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen muss, hängt vom Datum des Vertragsschlusses ab.
Geschlossene Verträge vor dem 13. Juni 2014
Bei Verträgen, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden, ist ein Nutzungsersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zu zahlen. Die Berechnung des Nutzungsersatzes finden Sie auf unserer Themenseite Nutzungsersatz.
Geschlossene Verträge ab dem 13. Juni 2014
Bei Verträgen nach dem 13. Juni 2014, ergibt sich ein Nutzungsersatz für den Verbraucher nur dann, wenn der Vertragspartner diesen ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Ist die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft, so muss der Verbraucher keinen Wertersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs leisten. In diesem Fall bleiben Sie nicht auf einem Wertverlust Ihrer Fahrzeugs sitzen.
Jetzt Widerruf prüfen lassen und verbundene Verträge und Autokauf rückabwickeln
Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrem Finanzierungskredit gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Sie. Ist die Belehrung fehlerhaft, können Sie den Kredit unbefristet widerrufen. Wir haben bei der Rückabwicklung von Kreditverträgen bereits Erfahrung aus über 10.000 Fällen und helfen gerne, Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
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