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Widerspruch und Möglichkeiten sich von seiner DBV Lebensversicherung zu lösen
Für viele Fachleute ist die Lebensversicherung inzwischen zu einem wenig sinnvollen Produkt für Anlage und Altersvorsorge geworden. Niedrige Zinsen machen sie nicht mehr rentabel, da sie teils nicht einmal einen Ertrag schaffen, der der Inflation angepasst ist. Zudem bemängeln Kunden häufig, dass sie nicht wissen, wie viel Geld ihnen überhaupt zusteht und dass sie an lange Laufzeiten gebunden sind.
Eine Kündigung der DBV Lebensversicherung ist jederzeit möglich. Entsprechend der Vertragsbedingungen können Sie diese der DBV Versicherung erklären und erhalten sodann einen sogenannten Rückkaufwert zurück. Dieser liegt jedoch deutliche unter den eingezahlten Prämien und zeigt sich oft als wenig zufriedenstellend. Denn die Verluste bei einer Kündigung sind hoch!
Doch kann es noch einen anderen Weg geben, ihre Lebensversicherung loszuwerden – und das mit deutlich besseren Konditionen. Ist die Möglichkeit eines Widerspruchs Ihrer DBV Lebensversicherung eröffnet, können Sie sowohl die gezahlten Prämien als auch die mit Ihrem Geld erwirtschafteten Gewinne zurückerhalten. Ist der Widerspruch möglich, lohnt er sich im Vergleich zur Kündigung immer.
Ein Beispiel aus der Wirklichkeit:
A (40 Jahre alt) hat seit 2004 über 39.000 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt. Mit der Rendite war der Unternehmer allerdings einige Jahre nach Vertragsabschluss so unzufrieden, dass er 2016 seinen Vertrag prüfen ließ und von der Versicherungsgesellschaft über 45.000 Euro zurückerhielt. Der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung betrug lediglich etwas über 25.000 Euro.
Mit einer Kündigung wäre viel Geld dahin gewesen. Für A war der Widerspruch hoch profitabel. Denn er bekam Prämien und nachweislich erwirtschaftete Gewinne zurück. Auch bei Lebensversicherungen der DBV kann ein Widerspruch möglich sein. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung.
Bei welchen Lebensversicherungen kann widersprochen werden und wie lange?
In Frage kommen kann ein Widerspruch grundsätzlich bei allen Versicherungsgesellschaften. Die Möglichkeit des Widerspruchs fußt dabei immer auf Fehlern der Versicherungsgesellschaften. Insbesondere betroffen sind jedoch insbesondere private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, die in der Zeit von 1995 und 2007 geschlossen wurden. Ein Widerspruch kann hier auch noch Jahre später möglich sein (vgl. BGH Urteil vom 8. April, Az. IV ZR 103/15). Zwar verweist die DBV Versicherung bei eingehenden Widersprüchen auf eine Verjährung, allerdings hat der BGH bereits entschieden, dass dies unzutreffend ist.
Der Grund für die Möglichkeit des Widerspruchs liegt in diesen Fällen darin, dass Verträge über Lebensversicherungen millionenfach ohne oder mit nur unzureichender Widerspruchsbelehrung abgeschlossen wurden. Dies führt dazu, dass ein Widerspruchsrecht zugunsten des Verbrauchers dauerhaft fortbesteht – entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH (1. Kammer), Urteil vom 19.12.2013 – C-209/12).
Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung ermöglicht es auch (richtigerweise!), dass Sie trotz vorheriger Kündigung auch noch Jahre danach ihrer Lebensversicherung widersprechen können und so nachträglich zu einem bereits erhaltenen Rückkaufwert einen Betrag erstattet bekommen.
Erfolgreicher Widerspruch kein Einzelfall: viele Millionen Verträge können betroffen sein
Die genauen Vertrags- und Widerspruchsbedingungen sind für Verbraucher von großer Bedeutung. Auch die europäische Rechtsprechung hat erkannt, dass entsprechende Informationen für den Verbraucher umso wichtiger sind, weil die Dauer der Verpflichtungen (Zahlung der Versicherungsprämien) sehr lang sein kann. Europaweit sind viele Millionen Verträge mit fehlerhaftem Inhalt abgeschlossen worden, sodass es sich beim obigen nicht um einen Einzelfall handelt.
Widerspruch einer Lebensversicherung der DBV – welche Kosten entstehen?
Zunächst einmal prüfen wird Ihren Versicherungsvertrag der DBV kostenlos vorab für Sie. Bestehen mögliche Erfolgsaussichten, werden wir für Sie den Widerspruch erklären. Sollte die DBV dem Widerspruch nicht stattgeben, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Die Kosten für Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch zu Kostenfragen stehen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung.
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