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Lohnt sich eine Lebensversicherung überhaupt noch? Wir klären auf, warum Sie sich besser von Ihrer privaten Lebens- und Rentenversicherung trennen sollten. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Video:
Lebensversicherung – Risiko und Belastung
Die HDI-Gerling vertrieb in der Vergangenheit zu einem Großteil fondsgebundene Lebensversicherungen. Lebensversicherungen können ein erhebliches Risiko für Verbraucher darstellen. Die Zahlungen von Prämien finden über lange Zeiträume statt und können – je nach Versicherungsmodell – Risiken darstellen bis hin zum Totalverlust. Viele Produkte im Bereich der Lebensversicherungen stellen sich am Ende als „Flop“ heraus – nicht zuletzt aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus.
Das Analysehaus Morgan & Morgan hatte in vergangen Tests die Lebensversicherung der HDI-Gerling mit „unterdurchschnittlich“ beurteilt und besonders die langfristige Sicherheit der Produkte bemängelt. Für betroffene Verbraucher ist dies allerdings ein wenig zufriedenstellendes Ergebnis.
HDI-Gerling Lebensversicherung – Kündigung oder Widerspruch?
Um sich von seiner Lebensversicherung bei der HDI-Gerling zu lösen, können zwei Varianten in Betracht kommen. Einerseits kann der Vertrag nach den einzuhaltenden Fristen gekündigt werden. Dabei zahlt die Versicherung aber lediglich einen Rückkaufswert aus, der deutlich niedriger liegt als die bereits gezahlten Prämien. Auf der anderen Seite kann aber auch die Möglichkeit eines Widerspruchs bei Vertragsschlüssen mit der HDI-Gerling bestehen. Demzufolge sind sämtliche Zahlungen von der Versicherung nebst Zinsen zurückzuzahlen.
Wollen Sie wissen, wie hoch Ihr Vorteil bei einem Widerspruch der Lebensversicherung wäre? Dann nutzen Sie unseren Widerspruchsrechner für Lebens- und Rentenversicherungen und ermitteln dem Betrag in nur wenigen Minuten.
Erfolgreicher Widerspruch möglich?
Ob ein Widerspruch möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem Lebensversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, enthalten immer wieder Fehler. Wurden diese im sogenannten „Policenmodell“ im Sinne des § 5a VVG a.F. abgeschlossen, kam es häufig zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.
Somit entschied der Europäische Gerichtshof, dass bei fehlerhaften Widerspruchs- und Kündigungsbelehrungen der Versicherungsgesellschaften ein Widerspruchsrecht zugunsten des Verbrauchers dauerhaft fortbesteht (EuGH (1. Kammer), Urteil vom 19.12.2013 – C-209/12).
In dem beim Europäischen Gerichtshof zugrunde liegenden Fall hatte ein Verbraucher eine Lebensversicherung im Jahr 1998 abgeschlossen und wurde im Zuge des Vertragsschlusses nicht ordnungsgemäß vor Vertragsabschluss über seine Rechte belehrt. Als er dann im Jahre 2007 den Vertrag vorzeitig kündigte, zahlte die Versicherung den Rückkaufswert aus, der unter dem Gesamtbetrag der Versicherungsprämien zuzüglich Zinsen lag. Allerdings war das nach Ansicht des Versicherungsnehmers nicht genug und folglich verlangte er sämtliche gezahlte Prämien sowie Zinsen zurück.
Dementsprechend konnte er nach Ansicht des Gerichts sein Widerspruchsrecht noch Jahre nach dem in Frage stehenden Vertragsabschluss ausüben – sein Widerspruchsrecht bestand also „ewig“ fort. Sein Recht setzte er mittels Widerspruch durch und so entschied der Europäische Gerichtshof am Ende im Sinne des Verbrauchers.
Erfolgreicher Widerspruch kein Einzelfall: viele Millionen Verträge können betroffen sein
Die genauen Vertrags- und Widerspruchsbedingungen sind insofern für Verbraucher von großer Bedeutung. Dahingehend hat die europäische Rechtsprechung erkannt, dass entsprechende Informationen für den Verbraucher umso wichtiger sind, weil die Dauer der Verpflichtungen (Zahlung der Versicherungsprämien) sehr lang sein kann. Europaweit sind viele Millionen Verträge mit fehlerhaftem Inhalt abgeschlossen worden, sodass es sich beim obigen nicht um einen Einzelfall handelt.
Wer sich von seiner HDI-Gerling Lebensversicherung trennen will, sollte einen Widerspruch prüfen lassen.
Widerspruch kann sich insbesondere bei gewinnträchtigen fondsgebundenen Lebensversicherungen lohnen
Auch der BGH entschied im Urteil vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14 zugunsten eines Verbrauchers. So sprach er dem Versicherten bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, über die Rückzahlung der Prämien hinaus, sogar die von der Versicherung mit seinen Beiträgen erwirtschafteten Gewinne (Zinsnutzung, Fondserträge, die Überschussbeteiligung und den Schlussgewinn) zu. Insofern zeigt dieser Fall, dass insbesondere bei fondsgebundenen und möglicherweise auch fehlerhaften Lebensversicherungen der HDI Gerling gute Aussichten auf eine hohe Auszahlungssumme bestehen.
Widerspruch einer Lebensversicherung der HDI-Gerling – welche Kosten entstehen?
Zunächst einmal prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag der HDI-Gerling vorab kostenlos für Sie. Bestehen dabei mögliche Erfolgsaussichten, werden wir für Sie den Widerspruch der Lebensversicherung erklären. Sollte die HDI-Gerling dem Widerspruch nicht stattgeben, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch. Die Kosten für Widerspruch und gerichtliche Durchsetzung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch zu Kostenfragen stehen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung.
Quellen:
BGH, Urt. v. 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14 mit Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Berlin in: VuR 2015, 471.
https://tagesgeld.info/informationen/geldanlage-bei-lebensversicherungen/
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