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Generell vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich!
Generell ist die Kündigung der Altersvorsorge problematisch, da es nur in den wenigsten Fällen erlaubt ist. Diese Erlaubnis muss immer der Arbeitgeber erteilen. Die vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist sogar gänzlich unmöglich. Dementsprechend kann man erst mit dem Eintritt ins Rentenalter auf das zuvor eingezahlte Geld zugreifen.
Die Lösung: Widerrufsjoker ziehen bei Verbot der vorzeitigen Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge!
Um doch noch an das angesparte Geld zu kommen, können Verbraucher allerdings einen Trick nutzen: Hat der Versicherer beim Abschluss des Vertrages der betrieblichen Altersvorsorge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Vertrag auch heute noch mit dem sogenannten „Widerrufsjoker“ widerrufen werden, selbst wenn die 14-tägige Frist schon längst verstrichen ist.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen liegen immer dann vor, wenn der Verbraucher nicht richtig über seine Rechte belehrt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn die Form nicht der gesetzlich vorgegebenen Musterform entspricht oder wenn inhaltlich Informationen fehlen. Kleinigkeiten wie fehlender Fettdruck oder auch eine zu kleine Schrift führen bereits zu Abweichungen, sodass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass auch bei Ihnen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
Was der Widerrufsjoker überhaupt ist und wie er funktioniert, erfahren Sie auch in unserem Video:
Mit dem Widerrufsjoker aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge frühzeitig aussteigen
Die Rechtsfolge ist, dass alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen, auch wenn der Versicherte gegebenenfalls den genossenen Versicherungsschutz bezahlen muss.
Die möglichen Fehler der Widerrufsbelehrungen liegen häufig im Detail und daher sollten Sie Ihren Vertrag auf jeden Fall von einem Experten überprüfen lassen.
DB-Anwälte als große Verbraucherrechtskanzlei übernimmt die Erstprüfung Ihres Vertrages gerne kostenfrei und berät Sie über mögliche Optionen, damit Sie Ihre Altersvorsorge ausgezahlt bekommen.
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