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Kann ich meine Direktversicherung kündigen?

| Versicherungsrecht

In vielen Betrieben ist es Gang und Gäbe, dass der Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt. Damit soll die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer gesichert werden. Oftmals geschieht dies in Form einer Risikolebensversicherung, bei der eine vorzeitige Auszahlung der Direktversicherung ausgeschlossen ist.
Dabei ist der Arbeitnehmer derjenige, der die Prämien bezahlt, während der Arbeitgeber als tatsächlicher Versicherungsnehmer fungiert.

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Wichtige Pluspunkt: Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge bleiben von der Berechnung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge unberücksichtigt!

Mit Eintritt des Rentenalters kann der Arbeitnehmer dann entscheiden, ob er eine einmalige Auszahlung der Versicherungssumme bevorzugt oder lieber eine lebenslange, monatlich ausgezahlte Rente erhalten möchte.

Arbeitgeber kann Direktversicherung nicht einfach kündigen

Der Arbeitgeber kann die Direktversicherung nicht einfach ohne Zustimmung des Arbeitnehmers kündigen. Da die Versicherung zum Gehalt gehört, kann auch nur der Arbeitnehmer darüber verfügen.

Schwierig wird es, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Im Normalfall kann der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht die Auszahlung des Rückkaufwertes von der Versicherung einfordern. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hatte dies in einem Urteil entschieden (Az: 7 U 191/97). Löst eine Partei den Arbeitsvertrag auf, wandelt sich die Direktversicherung in eine prämienfreie Versicherung um. Der Arbeitnehmer muss die Lebensversicherung dann beitragsfrei stellen lassen.

Die bis dahin eingezahlten Beiträge bleiben bis zum Ende des Vertrages stehen und werden ausschließlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Arbeitnehmer kann Direktversicherung ebenfalls nicht kündigen

Da Arbeitnehmer heutzutage eher selten ihr Leben lang für eine Firma arbeiten, stellt sich vielen die Frage nach der Kündigung der Direktversicherung. Ebenso kommt der Wunsch auf, die Direktversicherung zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer akut Geld benötigt. Doch tritt dabei das erste Problem auf den Plan: Als Versicherungsnehmer kann dabei nur der Arbeitgeber über die Kündigung entscheiden, nicht aber der Arbeitnehmer.
Voraussetzung für eine Kündigung ist laut Bundesgerichtshof eine wirksame Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (AZ: IV ZR 346/15). Eine solche Abfindungsvereinbarung darf dabei nur gewährt werden, wenn eine wirtschaftliche Notlage vorliegt.

Achtung: Direktversicherungen müssen eine sogenannte Unkündbarkeitsklausel enthalten, um die steuerlichen Vorteile zu begründen. Die Direktversicherung kann daher nicht vor dem 60. Lebensjahr gekündigt werden (Verfügungsbeschränkung in § 2 Abs. 2 BetrAVG).

Es ist allerdings möglich, die Police beitragsfrei zu stellen. Das Beleihen und Verpfänden ist hingegen ausgeschlossen.

Da die Beiträge der Versicherung steuerfrei sind, müssen Arbeitnehmer später im Alter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Erträge der Versicherung zahlen. Lediglich die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung können eingespart werden.

Was tun mit der Direktversicherung nach der Kündigung?

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob sie die Direktversicherung kündigen sollten, häufig erst nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb.
Problematisch ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer bei der Kündigung leider nicht den Rückkaufswert der Direktversicherung auszahlen lassen kann. Daher sollte man immer zweimal überlegen, inwiefern eine Direktversicherung überhaupt Sinn macht.

In eine kurzfristig abgeschlossene Direktversicherung kann, beispielsweise nach dem Arbeitsplatzverlust, auch privat weiter eingezahlt werden. Dadurch verliert der Vertrag allerdings die Steuerfreiheit und wird damit sichtlich unattraktiv für den Arbeitnehmer.

Statt Kündigung – Direktversicherung widerrufen

Wer seine Direktversicherung loswerden will, der sollte auf jeden Fall einen Widerruf prüfen lassen. Die Police kann widerrufen werden, wenn die Versicherung bei Vertragsschluss Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Diese können bereits durch einen fehlenden Fettdruck oder eine zu kleine Schrift verursacht sein. Dies ist bei über 85 Prozent der von den Juristen der DB-Anwälte geprüften Verträge der Fall. Dadurch kann der Vertrag auch noch nach Jahren widerrufen werden. Die Direktversicherung wandelt sich dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um, sodass die Versicherung alle eingezahlten Beiträge zurückerstatten muss.

Lesen Sie dazu auch unsere weiteren Informationen zum Widerruf Ihrer Lebens- und Rentenversicherung.

Gerne prüfen wir die Widerrufsbelehrung Ihrer Direktversicherung kostenfrei für Sie. Innerhalb unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung teilen wir Ihnen mit, wie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf stehen.

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