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Versprochenen Renditen ausgeblieben: Volkswohl Bund Lebensversicherung kündigen als Lösung?
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung zu kündigen lohnt sich im Einzelfall nicht, da der Rückkaufswert derselben viel zu gering ausfällt. Schlechte Entwicklungen der Versicherungen sind die Folge der unrentablen Verträge. Für viele Versicherungskunden stellt sich daher dasselbe Problem und sie bleiben meist auf diesen Verträgen sitzen.
Lebensversicherungen zwischen 1994 bis 2007 fehlerhaft
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung hat ähnlich wie zahlreiche andere Versicherer die Verträge zwischen 1994 und 2007, nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmer ihre relevanten Vertragsunterlagen erst nach Vertragsschluss erhalten haben und nicht gleichzeitig bei Vertragsschluss.
Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten in sehr vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Aus diesem Grunde besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die unrentablen Lebensversicherungen loszuwerden.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung der Kunden über deren Widerspruchsrecht sind den Versicherern zahlreiche Fehler unterlaufen. Das Resultat: unzureichender Aufklärung über das Widerspruchsrecht. Dadurch ist die gesamte Belehrung unwirksam und das Widerspruchsrecht der Versicherungskunden besteht auch noch Jahre später.
Mit ihrem Widerspruchsrecht können die Versicherungsnehmer nun die unrentablen Verträge loswerden, ohne eine Kündigung der Volkswohl Bund Lebensversicherung und Rentenversicherung erklären zu müssen, die sich in der Regel finanziell überhaupt nicht lohnt. Wird der Widerruf durch den Verbraucher erklärt, kann er sich die gesamte gezahlte Summe abzüglich eines Risikoanteils und einer Verwaltungsgebühr auszahlen lassen.
Ist das Widerrufsrecht auch bei vorangegangener Kündigung der Volkswohl Bund Lebensversicherung noch wirksam?
Zuletzt hatte die Volkswohl Bund Lebensversicherung vielen Kunden gegenüber erklärt, dass ein Widerruf unmöglich sei, da das Vertragsverhältnis vorher durch eine Kündigung der Lebensversicherung erloschen sei. Auch in diesem Zusammenhang ist mittlerweile geklärt, dass dieser Grund der Ablehnung nicht haltbar ist.
Der BGH hat eindeutig und unmissverständlich geklärt, dass eine vorangegangenen Kündigung der Lebensversicherung einem Widerruf nicht entgegensteht (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).
Dadurch bleibt das Widerspruchsrecht der Kunden der Volkswohl Bund Lebensversicherung auch nach der Kündigung bestehen. Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten daher ihre Vertragsunterlagen in jedem Einzelfall auf Form Fehler untersuchen lassen.
Voraussetzungen des Widerrufs der Lebensversicherung
Voraussetzung für die Erklärung des Widerrufs ist, dass die erteilte Widerrufsbelehrung zum Darlehen fehlerhaft ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Belehrung für den Verbraucher.
Ausreichend hierfür ist nicht lediglich, dass der Versicherungskunde über die Möglichkeit eines Widerrufsrechts belehrt ist. Er muss auch hinreichend genau auf die Frist des Widerrufs hingewiesen werden, was jedoch in vielen Widerrufsbelehrungen der Volkswohl Bund Lebensversicherung gerade nicht erfolgte.
Als Verbraucher sollten Sie dies deshalb in jedem Einzelfall von einer auf das Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Wir übernehmen dabei die Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten für Sie kostenfrei.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.
Weitere Informationen zum Thema Widerruf finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
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