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Finanzierung bei der BMW-Bank: Widerruf als lukrativer Ausweg
Doch mit dem Dieselabgasskandal wurde aus dem Glücksgriff ein Problem für die die BMW-Fahrer. Autos, die früher noch einen guten Wiederverkaufswert hatten, verkauften sich nach und nach immer schlechter. Und wäre dies nicht genug gewesen, taten Fahrverbote und Zwangsstillegungen ihr Übriges.
Der Dieselmarkt ging immer weiter in den Keller, sodass sich eine Finanzierung als nicht sonderlich glücklich erwies. Die BMW-Bank hingegen profitierte weiter davon. Trotz Dieselkrise liefen Leasingverträge oder Kreditverträge immer weiter.
Doch dann trat ein bewährtes Mittel auf, was in der Vergangenheit für viele schon bei Lebensversicherungen die Rettung war. Denn immer öfter berichtete die Öffentlichkeit von fehlerhaften Autokredit-Widerrufsbelehrungen seitens der BMW-Bank. Dabei wurden berichtet, dass die BMW-Bank mit Fehlern behaftete Darlehensverträge mit Verbrauchern abschloss.
Infolgedessen widerriefen immer mehr Verbrauch ihren Kreditvertrag, sodass der Widerrufsjoker beim Autokredit das rettende Ufer im Dieselskandal zu sein schien.
Doch wie ist der Widerruf möglich?
Prinzipiell ist der Widerruf in der Theorie relativ simpel. In Deutschland hat ein Verbraucher nach dem Abschluss eines Vertrages 14 Tage Zeit, diesen zu widerrufen. Liegen jedoch beim Darlehensvertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung vor, beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem korrekten Belehren des Verbrauchers. Im besten Falle beginnt die Frist gar nicht, sodass der Verbraucher sogar ein lebenslanges Widerrufsrecht hat.
Wird ein Kreditvertrag mit einer Bank widerrufen, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. So muss der Kreditgeber folglich alle gezahlten Raten für den Kredit zurückerstatten, während der Kreditnehmer das erhaltene Auto zurückgeben muss.
Prinzipiell ist das Verfahren, des Widerrufsjokers, bei dem alte Fahrzeuge abgegeben werden können, finanziell wesentlich lohnenswerter als eine Kündigung des Kreditvertrages.
Welche Verträge sind betroffen?
Bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnten sowohl Leasing- als auch Darlehensverträge betroffen sein. Kunden der BMW-Bank, die diesen nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben, könnten problemlos widerrufen und alle bisher gezahlten des Kreditvertrages zurück erhalten!
Wie sind die Aussichten für einen Widerrufsjoker?
Verbraucher, die einen Widerruf bei der BMW-Bank in Erwägung ziehen, sollten Hilfe bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei suchen.
Die Erfolgsaussichten für einen Widerruf des Kreditvertrages stehen aktuell nicht schlecht! Aufgrund von einer bisher uneindeutigen Rechtsprechung sind sich viele Gerichte noch uneinig. Ein Großteil entscheidet aktuell aber sehr verbraucherfreundlich, sodass es sich lohnen könnte noch heute Widerspruch einzulegen!
Zwar gibt es aktuell noch keine Urteile über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der BMW-Bank, dafür jedoch von vielen anderen Autobanken!
So entschied das Landgericht Ravensburg (Az: 2 O 259/17) als erstes deutsches Gericht, dass der Kläger seinen Skoda zurückgeben darf, ohne dafür Nutzungsersatz zu bezahlen. Damit könnte die Ravensburger Richter Vorreiter in Sachen Verbraucherschutz sein. Geschützt wird dies auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2014, bei der viele Juristen der Meinung sind, dass Verbraucher keinen mehr Nutzungsersatz bezahlen müssen.
Teilweise wurden mehrere tausend Widerrufsbelehrungen überprüft, bei der nicht eine korrekt getätigt wurde.
Im besten Falle würden Sie folglich Ihr Geld für den gesamten Kredit zurückerhalten und wären zudem jahrelang umsonst gefahren!
Jetzt Widerruf bei der BMW-Bank prüfen
Unsere Kanzlei, die seit Jahren für die Rechte von Betroffenen im Dieselabgasskandal kämpft, zählt deutschlandweit zu den führenden Kanzleien im Dieselabgasskandal! Seit Jahren haben wir uns auch auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen spezialisiert, sodass wir ihre Rechte bestmöglich Recht durchzusetzen können! In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch gerne Ihren Kreditvertrag und schätzen Ihre Erfolgschancen für Sie ein.
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