Mit Anwalt für SCHUFA-Löschung gegen schlechten Score
Daten-Auskunft und -Löschung: kein Problem mit Anwalt
- Falsche und veraltete Einträge löschen
- SCHUFA-Score deutlich verbessern
- Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Häufig merken Betroffene erst, dass sie einen Anwalt für SCHUFA-Löschung benötigen, wenn ein Kredit oder Vertrag abgelehnt wurde. Ihr Gegenüber konfrontiert Sie dann mit einem negativen Eintrag und bezweifelt Ihre Kreditwürdigkeit oder Zahlungsmoral. Als Spezialisten im Umgang mit der SCHUFA-Auskunftei lassen wir Ihre Akteneinträge löschen bzw. korrigieren. Denn oftmals handelt es sich dabei um alte, längst verjährte oder sogar falsche Daten. Mit einem Anwalt, der auf die SCHUFA spezialisiert ist, können Sie Einträge schnell und sicher gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereinigen.
Anwalt für SCHUFA: Auskunft, Prüfung, Löschung
Ein spezialisierter Anwalt für SCHUFA-Löschung kann in vielen Fällen Ihren Score verbessern und Ihre Bonität wiederherstellen. Viele Verbraucher haben den Eindruck, dass Auskunfteien und Urheber des Eintrags zögern, Korrekturen oder Löschungen vorzunehmen. Mit einem Anwalt, der auf den Umgang mit der SCHUFA spezialisiert ist, verleihen Sie Ihren Forderungen den nötigen Nachdruck.
Das Gesetz ist auf Ihrer Seite: Falsche SCHUFA-Einträge und überholte Daten müssen laut Art. 16 und Art. 17 DSGVO gelöscht werden. Daneben müssen bestimmte datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, bevor überhaupt ein Eintrag vorgenommen werden darf. Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der mächtigen SCHUFA-Auskunftei zu wahren.
Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO anfordern
Die DSGVO sieht vor, dass Sie bei Auskunfteien eine Datenkopie bestellen können. Diese Datenkopie enthält alle Informationen, die über Sie gespeichert sind. Dazu gehören Einträge wegen versäumter Zahlungen sowie die Information, an wen Ihre Daten weitergegeben wurden. Mindestens einmal im Jahr ist eine solche Datenkopie kostenlos.
Einige Verbraucher berichten, dass bereitgestellte Datenkopien nicht stets vollständig oder DSGVO-konform erscheinen. Zudem könnten für weitere Anfragen Gebühren anfallen. Hier hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für SCHUFA-Löschung, Ihr verbrieftes Recht in Anspruch zu nehmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Auskunftei deutlich bereitwilliger und schneller reagiert, wenn die Anfrage von einem spezialisierten Rechtsanwalt für SCHUFA-Fragen kommt.
Mit Anwalt für SCHUFA-Löschung Einträge entfernen lassen
Sie haben schon eine Auskunft und möchten Ihren Score verbessern? Unsere spezialisierten Anwälte werden unter anderem folgende Kriterien überprüfen:
- Lagen die rechtlichen Voraussetzungen vor, dass die SCHUFA die Einträge überhaupt vornehmen durfte?
- Wurden die aus Datenschutzgründen vorgeschriebenen Löschfristen Ihrer Daten eingehalten?
- Wurden faktisch falsche Daten im Einklang mit Artikel 16 DSGVO „unverzüglich“ gelöscht?
Lassen Sie deshalb Ihren Rechtsanwalt die SCHUFA kontaktieren. Die Chancen auf eine Löschung der Einträge in Ihrem Sinne steigen dadurch deutlich an.
Ihr Anwalt für SCHUFA-Themen prüft Löschfristen
Daten bei der Auskunftei können wegen nicht eingehaltener Löschfristen entfernt werden. Denn nach Ablauf einer bestimmten Frist müssen die personenbezogenen Daten laut DSGVO grundsätzlich gelöscht werden. Einige Verbraucher haben den Eindruck geäußert, dass die Auskunftei nicht immer den vorgesehenen Löschfristen nachkommt. In diesem Fall ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt für SCHUFA die beste Lösung:
- Falsche, veraltete und unvollständige Daten: sofortige Löschung
- Bonitäts- und Kreditanfragen: 12 Monate
- Daten über bezahlte Kredite, beendete Mahn- und Inkassoverfahren etc.: 36 Monate
- Daten zur Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens: 72 Monate nach Eröffnung
- Alle weiteren Daten zur Privatinsolvenz: 120 Monate
Löschen von gerechtfertigten Einträgen
Die SCHUFA darf Einträge in Ihre Akte nicht ohne Weiteres genehmigen. Rechtlich gesehen müssen Sie vor einem Eintrag zunächst zwei Mahnungen erhalten, von denen mindestens eine auf den möglichen Eintrag in Ihrer SCHUFA-Akte hinweist. Zwischen den Mahnungen müssen mindestens 4 Wochen vergangen sein.
Darüber hinaus dürfen Sie keinen Eintrag erhalten, wenn Sie die dazugehörige Forderung offiziell bestritten haben. Ist auch nur eine dieser Anforderungen nachweislich nicht genüge getan worden, ist kein Eintrag möglich. Ihr Anwalt kann so unter Erbringung entsprechender Nachweise die Löschung des Eintrags fordern.
Anwalt: SCHUFA löschen nach Restschuldbefreiung
Nach einer Restschuldbefreiung müssen die Daten bei der Auskunftei nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn sie bereits erledigte Schulden betreffen. Es wurde jedoch berichtet, dass Einträge im Schuldnerverzeichnis bezüglich der Restschuldbefreiung von der Auskunftei bis zu drei Jahre gespeichert werden könnten.
In jedem Fall prüft Ihr Anwalt individuell, ob dies einen Verstoß gegen den Datenschutz gemäß DSGVO darstellt. Liegt eine persönliche, atypische Konstellation vor, die Ihrem Interesse ein besonderes Gewicht verleiht, kann der Eintrag über die Restschuldbefreiung auch vor Ablauf der drei Jahre gelöscht werden.
SCHUFA löschen mit Anwalt: Rechtsschutzversicherung hilfreich
Klar ist, dass beim SCHUFA-Löschen mittels Anwalt Kosten entstehen. In einigen Fällen werden diese von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen. So haben Sie keinerlei oder ein nur geringes Kostenrisiko. Idealerweise haben Sie bereits eine Deckungszusage der Versicherung. Wenn nicht, dann prüfen wir für Sie kostenfrei, ob Ihre Versicherung einsteht.
Ihre Rechtsschutzversicherung könnte zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn sie schon vor der Eintragung des negativen Eintrags bestand. Sollte jedoch keine Rechtsschutzversicherung greifen, machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, um die Kosten für das SCHUFA-Löschen beim Anwalt zu decken.
Ihr Anwalt für SCHUFA-Löschung hilft Ihnen im gesamten Prozess
Erfahrungsgemäß haben Verbraucher im Konflikt mit der SCHUFA auf eigene Faust schlechte Karten. Bei der mächtigsten Auskunftei Deutschlands Datenauskunft zu erlangen oder die Löschung von Einträgen zu erwirken ist für Privatpersonen schwierig. Hier muss man sich auf lange Wartezeiten und viel Schriftverkehr einstellen. Und im Zweifelsfall müssen Sie alle Nachweise erbringen.
Mit einem Anwalt auf Ihrer Seite gelingt sowohl die Datenauskunft als auch das Anfechten falscher oder verjährter Einträge deutlich schneller und für Sie komfortabler. Nehmen Sie noch heute unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Dort geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, wie in Ihrem spezifischen Fall vorzugehen ist.
Häufig gestellte Fragen an den Anwalt für SCHUFA-Löschung
Ein negativer Akteneintrag kann zahlreiche schlechte Auswirkungen für Sie haben. Ihre Chancen auf eine Mietwohnung sinken drastisch. Mobilfunkanbieter werden keinen Vertrag mit Ihnen abschließen, Sie erhalten keinen Kredit, oder nur zu schlechteren Bedingungen etc. Daher macht es in vielen Fällen Sinn, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen.
Dieser kann nicht nur eine Datenkopie von der Auskunftei einholen, sondern die Informationen auch mit Sachwissen und Erfahrung prüfen. Stellt sich dann heraus, dass Einträge veraltet oder falsch sind, kann der Rechtsanwalt bei der SCHUFA den Eintrag löschen lassen. Und zwar mit deutlich höheren Erfolgsaussichten, als Sie sie ohne rechtliche Unterstützung hätten.
Schalten Sie einen auf Klagen gegen die Auskunftei spezialisierten Rechtsanwalt ein, dann stehen Ihnen viele Optionen offen. Zunächst hilft Ihnen der Anwalt, Ihre Rechte gegenüber der Auskunftei und den Urhebern falscher Einträge geltend zu machen. Dazu ist zunächst nur ein regelmäßiger Schriftverkehr notwendig. Die beteiligten Unternehmen merken schnell, dass sie es mit einem Profi zu tun haben und handeln erfahrungsgemäß schneller und regelkonformer.
Sollte sich dann zum Beispiel die SCHUFA oder der Urheber des beanstandeten Eintrags weigern, eine gerechtfertigte Löschung vorzunehmen, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt noch weiter helfen. In einem solchen Fall kann die Situation vor Gericht geklärt werden. Deshalb ist es ratsam, bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, der dann über den gesamten Vorgang Bescheid weiß.
In einigen Fällen werden die Kosten für einen SCHUFA-Anwalt von der Rechtsschutzversicherung übernommen. So tragen Sie selbst keine Kosten für das Einholen einer Datenkopie oder das Löschen eines Eintrags. Sofern Sie noch keine Deckungszusage Ihrer Versicherung haben, holen wir diese für Sie kostenfrei ein.
Sollte keine Rechtsschutzversicherung greifen, arbeiten wir gemeinsam eine Möglichkeit zur Finanzierung aus. So müssen Sie nicht ohne Anwalt der mächtigen Auskunftei oder den Urhebern negativer Einträge in Ihrer Akte gegenübertreten.
Die Auskunftei speichert folgende personenbezogenen Daten laut eigener Aussage nicht: Angaben zum Familienstand, Beruf, Einkommen, Vermögen sowie Informationen zum Kaufverhalten und zur religiösen und politischen Einstellung.
Stattdessen werden folgende Daten gespeichert: Name, Anschrift, Geburtsort und Geburtstag sowie Bankdaten, Kreditdaten, Bürgschaften, vergangene Zahlungsausfälle, Vollstreckungsmaßnahmen, laufende Kredite und Verträge.