Bonitätsnachweis optimieren und Kredit-Konditionen verbessern
SCHUFA-Einträge schon im Vorfeld bereinigen lassen
- Falsche und veraltete Einträge löschen
- SCHUFA-Score deutlich verbessern
- Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Ein Bonitätsnachweis gehört bei vielen Rechtsgeschäften zum Standard. Das beinhaltet die Kreditvergabe oder auch das Mieten einer Wohnung. Dabei fällt häufig erst beim Bonitätsnachweis auf, dass Verbraucher Negativeinträge bei der SCHUFA haben, von denen sie gar nichts wussten. Zwar sind solche Einträge oft fehlerhaft oder unrechtmäßig, Ihre Kreditwürdigkeit ist dann aber trotzdem schon beschädigt. Lassen Sie Ihre Bonität deshalb schon im Vorfeld prüfen. Negativeinträge können dann meist vom Anwalt gelöscht werden – übrigens auch, wenn diese berechtigt sind. So kann im Anschluss ein sauberer Bonitätsnachweis erbracht werden.
Bonitätsnachweis, was ist das?
Ein Bonitätsnachweis soll Ihre Zahlungsfähigkeit belegen und dient dazu, den Grad Ihrer Kreditwürdigkeit darzustellen. Potenzielle Vertragspartner erhoffen sich davon, besser einschätzen zu können, wie zuverlässig Ihr Zahlungsverhalten ist. Das gilt besonders für Zahlungen, die Sie erst in der Zukunft leisten werden oder die über einen längeren Zeitraum in regelmäßigen Raten geleistet werden sollen. Um das sicherzustellen, wird häufig ein Bonitätsnachweis eingeholt oder von Ihnen eingefordert.
Banken, andere Unternehmen oder auch potenzielle Vermieter prüfen also Ihre Zuverlässigkeit im Umgang mit Ihren Finanzen.
Beispiele sind:
- Kreditinstitute, bei denen Sie ein Darlehen anfragen: z. B. zum Erwerb einer Immobilie
- Unternehmen, bei denen Sie teure Waren längerfristig finanzieren: z. B. Autokauf
- Regelmäßige Zahlungsverpflichtungen, z. B. durch Miete einer Wohnung
Wie kommt mein Bonitätsnachweis zur Bank?
Einen solchen Nachweis holt die Bank im Regelfall selbstständig ein. Sie können das weder verhindern noch haben Sie einen Einfluss darauf, woher die Bank ihre Informationen erhält. In den meisten Fällen wird sich ein Kreditinstitut an eine der Auskunfteien wenden. Die bekannteste Auskunftei in Deutschland ist die SCHUFA. Hier werden alle möglichen Daten zu Unternehmen und Privatpersonen gespeichert, die sich auf Finanzgeschäfte beziehen.
Das Problem dabei ist, dass dort Einträge über Sie vorliegen können, ohne dass Ihnen das bekannt wäre. Die Auskunfteien klären Sie darüber nämlich nicht auf und sagen Ihnen selbstständig auch nicht, ob und wer Ihre Daten abruft. Bevor Sie also einen Kredit anfragen, sollten Sie dringend im Vorfeld Ihre SCHUFA-Daten prüfen. Ein Ihnen unbekannter Eintrag kann zur Ablehnung Ihres Kredits führen, was ebenfalls wieder eingetragen werden wird.
Negative Einträge kommen häufig erst bei Bonitätsnachweis ans Licht
Sie sind der Meinung, dass Sie Ihre Rechnungen stets pünktlich zahlen und deshalb gar kein Eintrag über Sie vorlegen kann? Seien Sie sich da nicht zu sicher. Es kommt immer wieder vor, dass Negativeinträge zu Unrecht oder durch Fehler zustande kommen. Wenn Sie die bei den Auskunfteien hinterlegten Daten nicht prüfen, merken Sie das aber nicht. Wie schnell so etwas gehen kann, zeigt folgendes einfaches aber überaus realistisches Beispiel: Sie haben online Waren bestellt aber nie erhalten, weshalb Sie auch nicht bezahlen wollen.
Der Zusteller stellt die Ware ohne Ihr Einverständnis vor der Haustür ab und das Paket wird gestohlen oder kommt anderweitig abhanden. Der Händler erhält eine Zustellbestätigung und besteht auf die Kaufpreiszahlung. Sie weigern sich. Der Händler gibt die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen weiter und erwirkt einen negativen Eintrag bei der SCHUFA, der Ihre Zahlungsmoral in Misskredit bringt. Der Sachverhalt wird zwar schlussendlich mit einigem Aufwand geklärt. Um den Eintrag kümmert sich im Nachgang aber niemand mehr. Sie wissen nicht einmal davon.
Wie kann ich sicherstellen, dass Bonitätsnachweise positiv ausfallen?
Um sicherzustellen, dass Ihr Bonitätsnachweis positiv ausfällt, sollten Sie im Vorfeld immer eine Auskunft verlangen. Nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Sie ein Anrecht auf eine kostenfreie Datenkopie der von Ihnen hinterlegten Informationen. Achten Sie dabei darauf, dass Ihnen nicht nur Ihr Basis-Score, sondern ein vollständiger Auszug Ihrer Daten zur Verfügung gestellt wird. Das beinhaltet auch Informationen darüber, wer Ihre Daten abgefragt hat.
Die DSGVO gibt vor, dass Sie als Privatperson Kenntnis darüber haben dürfen, wenn Dritte Daten über Sie verarbeiten. Darauf sollten Sie auch bestehen. Einige Verbraucher haben den Eindruck geäußert, dass die Auskunftei nicht immer den vorgesehenen Anforderungen ausreichend nachkommt. Bereits an dieser Stelle lohnt sich das Einschalten eines Anwalts. Wir können häufig schon durch ein einfaches Schreiben Ihr Informationsrecht durchsetzen. Im Anschluss können wir in vielen Fällen SCHUFA-Einträge löschen lassen.
Wie kann ein Anwalt meinen Bonitätsnachweis bereinigen?
Bevor ein Bonitätsnachweis erbracht werden muss, können Sie über einen Anwalt Ihren SCHUFA-Score verbessern. Negativeinträge sind in vielen Fällen grundsätzlich angreifbar – und zwar sowohl wenn diese falsch oder ungerechtfertigt sind als auch, wenn Einträge berechtigt sind. Unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber hohe Hürden für negative SCHUFA-Einträge gesetzt. Hierzu gibt es zunächst diverse formale Vorgaben:
Ob berechtigt oder nicht, offene Forderungen gegen Sie müssen mindestens zweimal gemahnt worden sein. Außerdem muss Ihnen im Rahmen einer Mahnung die Folge eines negativen Eintrags aktiv angedroht worden sein. Bereits an diesem Erfordernis scheitert es häufig. Die entsprechenden Einträge sind von einem spezialisierten Anwalt in der Folge sehr effektiv angreifbar. Wenn die formalen Erfordernisse nicht eingehalten wurden, muss ein Eintrag also gelöscht werden.
Wichtig für den Bonitätsnachweis: Bedeutung der Löschfristen
Ein zweiter wichtiger Angriffspunkt sind Löschfristen. Einträge bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien dürfen nicht auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Sie unterliegen unterschiedlichen Löschfristen. So müssen beispielsweise veraltete, sachlich falsche oder formell fehlerhafte Einträge umgehend gelöscht werden. Für Kreditanfragen besteht eine Speicherfrist von maximal 12 Monaten. Bereits getilgte Kredite sind maximal 3 Jahre nach Abschluss der letzten Zahlung speicherbar.
Am längsten werden Daten zur Privatinsolvenz gespeichert. Allerdings haben sich die Fristen hierbei Anfang 2023 sogar verkürzt. So hatte beispielsweise die SCHUFA einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs vorgegriffen. Dabei hatte sie sich verpflichtet, die Speicherung einer Restschuldbefreiung nur noch 6 Monate vorzuhalten. Leider lässt sich nicht garantieren, dass Auskunfteien die gesetzlich vorgegebene Löschfristen auch immer einhalten. Sollte das nicht der Fall sein, können wir die Löschung für Sie durchsetzen.
Bonitätsnachweis vor Hauskauf prüfen und Negativeinträge löschen lassen
Wenn Sie ein Darlehen zum Hauskauf brauchen, eine Wohnung mieten oder ein Fahrzeug leasen möchten, sollten Sie im Vorfeld einen Bonitätsnachweis über sich selbst einholen. Oft finden sich hier Negativ-Einträge bei Auskunfteien, mit denen Verbrauchern überhaupt nicht rechnen. Ob die entsprechenden Einträge berechtigt sind oder nicht, muss dann nicht einmal eine Rolle spielen. Es gibt zahlreiche Vorgaben bezüglich Form und Frist, die in einigen Fällen nicht eingehalten werden.
Einträge, die einen solchen rechtlichen Mangel haben, können von unseren spezialisierten Anwälten angegriffen werden. In der Folge können wir deren Löschung durchsetzen und damit Ihren Score bereinigen. Im Anschluss können Sie Ihren Kredit beantragen und dafür einen sauberen Bonitätsnachweis erbringen. So steigern Sie nicht nur Ihre Chancen, ein Darlehen zu bekommen, sondern verbessern auch die Konditionen. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Erstberatung.
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Bonitätsnachweis
Hier haben Sie etwas mehr Kontrolle über die Bonitätsprüfung. In der Regel wird Sie ein potenzieller Vermieter nämlich auffordern, eine Selbstauskunft zu erbringen. Sollten Ihnen hierbei Negativeinträge auffallen, können Sie diese direkt rechtlich prüfen lassen. Den Bonitätsnachweis erbringen Sie dann erst im Anschluss. Falls hierbei Zeitdruck besteht, geben Sie uns bitte direkt im Rahmen Ihrer kostenlosen Erstberatung Bescheid.
In der Regel wird das nicht möglich sein. Gerade bei Banken und anderen Unternehmen gehört ein Bonitätsnachweis in vielen Fällen zum Standardprozedere. Sie können also nicht verhindern, dass man Ihre SCHUFA-Daten abfragen wird. Versuchen Sie auch keinesfalls gegenüber einem möglichen Vertragspartner die Abfrage aktiv zu verhindern. Das würde Ihre Vertrauenswürdigkeit nur beschädigen, weil man automatisch davon ausgehen würde, dass Sie etwas zu verbergen haben.
Sie können aber dennoch selbstständig aktiv werden. Fordern Sie gegenüber der Auskunftei einen Bonitätsnachweis nach Artikel 15 DSGVO an. Mögliche Negativeinträge können Sie dann in vielen Fällen anwaltlich bereinigen lassen. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihre Schufa-Daten Ihre Kreditwürdigkeit belasten könnten, nutzen Sie am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung.
Ja ist es. Privatwirtschaftlich ist niemand gezwungen, mit Ihnen Geschäfte zu machen. Wenn ein potenzieller Vertragspartner, egal ob Vermieter oder Kreditgeber, einen Bonitätsnachweis von Ihnen haben möchte, können Sie dagegen nichts tun. Sollte eine solche Bonitätsauskunft Ihre Kreditwürdigkeit belasten, sollten Sie stattdessen lieber gleich gegen die Auskunftei vorgehen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen klären Sie unsere Experten gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung auf.