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Kreditanfrage SCHUFA: Score unbedingt im Vorfeld prüfen

SCHUFA bereinigen und bessere Konditionen erhalten

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

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Prüfen Sie vor einer Kreditanfrage ihre SCHUFA. Negativeinträge können verhindern, dass Sie überhaupt einen Kredit erhalten und verschlechtern in jedem Fall Ihre Konditionen. Dadurch wird es für Sie teuer. Im Vorfeld Ihrer Kreditanfrage kann es daher sinnvoll sein, eine kostenlose Datenkopie der von Ihnen hinterlegten Informationen anzufordern. Fallen hierbei Einträge auf, können wir diese für Sie rechtlich prüfen und veraltete, inhaltlich falsche oder formell rechtswidrige Einträge löschen. Unsere spezialisierten Anwälte setzen das für Sie durch.

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Vor Kreditanfrage SCHUFA auf Negativeinträge prüfen

Bevor Sie eine Kreditanfrage stellen, sollten Sie im Vorfeld immer Ihren SCHUFA-Score prüfen. Der Grund dafür ist, dass Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind, eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Diese beinhaltet die Prüfung Ihres Einkommens auf Höhe und Regelmäßigkeit, die Angabe von Anlagen und Rücklagen und vielem mehr. Teil davon ist außerdem auch immer die Prüfung Ihrer Daten bei einer Auskunftei. Häufig findet das über den Marktführer SCHUFA statt.

Das Problem dabei: Ihr Score könnte schlechter sein, als Sie erwarten. Verbraucher berichten immer wieder von fehlerhaften Einträgen, die beispielsweise bereits abgelaufen oder inhaltlich falsch sind. Außerdem kann es sein, dass der Urheber eines Eintrags formelle Vorgaben missachtet hat, die diesen rechtswidrig machen. Sollte Ihre Kreditanfrage durch solcherlei Einträge abgelehnt werden, zieht das Ihren Score weiter nach unten. Das ist immer ärgerlich, besonders aber dann, wenn Sie Einträge gar nicht zu verschulden haben.

Warum sich der SCHUFA-Score durch eine Kreditanfrage verschlechtert

Der SCHUFA-Score verschlechtert sich durch abgelehnte Kreditanfragen aus einem einfachen und durchaus nachvollziehbaren Grund. Wenn ein Kreditinstitut Sie abgelehnt hat, gibt es kein Argument, warum ein anderes Ihnen ein Darlehen geben sollte. Wenn Sie nun eine Kreditanfrage bei einer anderen Bank stellen, kann diese Ihre vergangene Kreditanfrage sehen und daraus entsprechend Schlüsse ziehen.

Selbst wenn die Kreditanfrage positiv ausfällt, wird diese von der Bank weitergegeben und in Ihre Daten aufgenommen. Das muss aber nicht zwangsläufig einen allzu negativen Einfluss auf Ihren Score haben. Ein Problem entsteht dann, wenn Sie mehrere Anfragen stellen. Statistisch gesehen holen weniger kreditwürdige Personen viele Vergleichsangebote ein. Diesen werden schlechtere Konditionen angeboten und ein breiterer Vergleich ist nötig.

Vor Kreditanfrage SCHUFA-Daten rechtlich prüfen

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Viele Verbraucher haben SCHUFA-Einträge, von denen sie gar nichts wissen:

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Wird die Kreditanfrage abgelehnt, gibt es ein böses Erwachen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.

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Prüfen Sie Ihre SCHUFA vor einer Kreditanfrage und lassen Sie rechtswidrige Einträge löschen.

Vor Kreditanfrage SCHUFA-Score optimieren

Um von vornherein gar nicht in die Abwärtsspirale hineinzugeraten, sollten Sie Ihre SCHUFA immer im Vorfeld einer Kreditanfrage prüfen. Sie haben hier, wie bei den meisten anderen Auskunfteien verschiedene Möglichkeiten, einen entsprechend aufbereiteten, dafür aber kostenpflichtigen Bonitätsnachweis zu erhalten. Es gibt aber auch eine kostenfreie Alternative, die Sie kennen sollten.

Einmal jährlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Datenkopie. Diese können Sie online oder über den Postweg bei der Auskunftei anfragen und erhalten im Anschluss einen Brief mit Ihren Daten. Ihr Rechtsanspruch ergibt sich aus Artikel 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Sie haben ein Recht zu wissen, welche Daten über Sie gesammelt werden.

Hilfe vom Anwalt

Sobald sie wissen, welche Daten über sie vorliegen, erleben viele Verbraucher eine unschöne Überraschung. Häufig bestehen nämlich SCHUFA-Einträge, die Betroffenen gar nicht bekannt sind. Sie entstehen teils aus vergangenen Meinungsverschiedenheiten, die Verbraucher als beigelegt vermutet oder schlicht nicht mehr auf dem Schirm hatten. Außerdem können sie auch auf Missverständnissen beruhen, wie beispielsweise Systemfehlern oder schlichten Namensverwechselungen.

Diese Fehler brauchen gar nicht auf Seiten der Auskunftei zu entstehen, sondern liegen häufig schon beim Urheber eines Eintrags. Einfachstes Beispiel: Sie haben ein online bestelltes Produkt zurückgeschickt und nicht bezahlt. Beim Händler wurde die Retour nicht richtig aufgenommen und die Rechnung als offen markiert. Schon kann ein negativer SCHUFA-Eintrag entstehen. Die gute Nachricht ist, dass wir in vielen Fällen die Löschung von Einträgen durchsetzen können.

Kreditanfrage negativ für SCHUFA: verschlechterte Konditionen als Folge

Bei Ihrer Kreditanfrage geht es nicht nur darum, ob Sie überhaupt ein Darlehen erhalten oder nicht. Ihre Kreditwürdigkeit entscheidet auch darüber, welche Konditionen Ihnen angeboten werden. Sollten Ihre Daten Ihnen eine nicht optimale Bonität attestieren, wird Ihr Kredit schnell sehr teuer. Das erscheint auf den ersten Blick nicht fair. Aus Sicht des Kreditgebers ist es aber nachvollziehbar.

Statistisch gesehen bedeutet ein schlechterer SCHUFA-Score eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt wird. Die schlechteren Konditionen sind der Risikoaufschlag, mit dem die Bank dieses Ausfallrisiko gegenfinanziert. Umso wichtiger ist es, dass Sie vor einer Kreditanfrage Ihre Daten bereinigen. Da das nicht einfach auf Ihren Wunsch passiert, kann das von spezialisierten Anwälten durchgesetzt werden.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Schuldig oder nicht?

SCHUFA-Einträge, die Ihnen zu Unrecht ein Fehlverhalten vorwerfen, müssen ohnehin sofort gelöscht werden. Die SCHUFA wird hier aber im Regelfall auf den Urheber verweisen. Sollte mit diesem eine Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, müssten Sie also zuerst den zugrundeliegenden Sachverhalt regeln. Das kann sich sehr lange ziehen und kommt vor allem dann nicht infrage, wenn Sie in naher Zukunft eine Kreditanfrage stellen wollen.

Es gibt aber rechtliche Angriffspunkte, die wir abseits davon nutzen können. Diese betreffen diverse Vorgaben zu Form und Frist. Sie gelten in jedem Fall, weshalb es dann auch sogar unerheblich ist, ob ein Eintrag berechtigterweise vorliegt oder nicht. Es kommt immer wieder vor, dass Eintragungen rechtliche Makel haben, die wir nutzen können. Die Löschung der entsprechenden Daten bei der Auskunftei kann dann von uns durchgesetzt werden. So wird Ihr Score bereinigt und Sie können beruhigt Ihre Kreditanfrage stellen.

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Formelle Fehler und Überschreitung von Löschfristen

Zu den häufigsten Angriffspunkten, die eine Löschung von Einträgen erlauben, gehören Formalitäten:

  • Sie haben der dem Eintrag zugrunde liegenden Forderung widersprochen?
  • Die Forderung wurde nicht mindestens im Abstand von vier Wochen zwei Mal gemahnt?
  • Es wurde versäumt, Ihnen die Möglichkeit eines SCHUFA-Eintrags aktiv anzudrohen?

All das sind rechtliche Makel, die von Rechtsexperten angegriffen werden können, um die Löschung der entsprechenden Einträge durchzusetzen. Vor einer Kreditanfrage sollten Sie außerdem jegliche Einträge auch auf Löschfristen prüfen. Jede Eintragung unterliegt einer festen Frist, innerhalb derer diese wieder entfernt werden muss. Ob diese Vorgabe immer eingehalten wird, sollten Verbraucher im Zweifel überprüfen lassen. Hierfür können Sie beispielsweise unsere kostenlose Erstberatung nutzen.

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Fazit: SCHUFA vor Kreditanfrage prüfen und bereinigen

Prüfen Sie Ihre SCHUFA, bevor Sie eine Kreditanfrage stellen. Durch Ihr aus Artikel 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft entstehen Ihnen hierdurch nicht einmal Kosten. Im Zweifel kann es Ihnen aber sehr viel Geld sparen, weil Sie auf möglicherweise vorliegende Negativeinträge frühzeitig reagieren können. Unabhängig davon, ob diese gerechtfertigt sind oder nicht, können wir Eintragungen auf formelle Fehler und Löschfristen prüfen.

Verbraucher berichten vor allem in diesem Kontext immer wieder von Problemen. Häufig können wir dann die Löschung durchsetzen und damit automatisch Ihren Score verbessern. So steigt Ihre Kreditwürdigkeit und damit gleichzeitig die Chance, erfolgreich einen Kredit zu erhalten. Zusätzlich verbessern sich mit steigender Bonität auch die Kreditkonditionen, was Ihnen sehr viel Geld sparen kann. Fordern Sie am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung an und prüfen Sie Ihre rechtlichen Optionen.

Verhältnis von Kreditanfragen und SCHUFA: Häufige Fragen

Das kommt darauf an. Eine einzelne Kreditanfrage muss nicht zwangsläufig einen allzu negativen Einfluss haben. Mehrere Kreditanfragen können Ihren Score aber sehr wohl deutlich beschädigen. Wenn Sie wissen, dass Sie Einträge bei der Auskunftei haben, müssen Sie wahrscheinlich ohnehin länger nach einem Kredit suchen.

Hier kann eine Abwärtsspirale entstehen. Je häufiger Sie abgelehnt werden bzw. je mehr verschiedene Angebote Sie wegen schlechten Konditionen einholen, desto stärker beschädigt das auch Ihren SCHUFA-Score.

Prüfen Sie Ihre Daten auf negative Einträge und lassen Sie diese rechtlich checken. Finden sich einer oder mehrere der immer wieder auftretenden Fehler, können wir dagegen vorgehen. Die Löschung kann dann in vielen Fällen durchgesetzt werden.

Abseits von einer aktuellen anstehenden Kreditanfrage sollten Sie aber zusätzlich auch langfristig denken. Nutzen Sie Ihr Recht, einmal jährlich Ihre kostenlose Datenkopie anzufordern und achten Sie auch ganz allgemein darauf, Ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig und pünktlich nachzukommen.

Zwar können wir auch berechtigte Einträge theoretisch löschen lassen. Umso weniger Sie sich aber zuschulden kommen lassen, desto einfacher geht das.

Bei der SCHUFA wird jede Kreditanfrage gespeichert. Das liegt schlicht daran, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, Ihre Kreditanfrage an die Auskunftei weiterzugeben. Das System soll verhindern, dass Verbraucher viele Kredite gleichzeitig aufnehmen und sich damit zu stark verschulden. Können diese Kredite dann nicht zurückbezahlt werden, kann der Betroffene sogar in die Privatinsolvenz abrutschen.

Ihre Anfrage ist für Banken nur 10 Tage lang offen einsehbar. Allerdings wird diese danach trotzdem noch gespeichert und kann Ihren Score beeinflussen. Die Löschfrist für Kreditanfragen liegt dann bei 12 Monaten. Ob diese Frist angemessen ist, gilt als umstritten. Aktuell ist sie aber so festgelegt. Das heißt nicht, dass Sie sich darauf verlassen sollten. Da Sie ohnehin mindestens einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie anfordern können, sollten Sie auch die Einhaltung dieser Fristen regelmäßig prüfen.

Die SCHUFA und ihr Verhältnis zu Konditionsanfragen werden im Netz immer wieder thematisiert. Eine Konditionsanfrage zielt lediglich darauf ab, herauszufinden, wie allgemeine Konditionen bei einer bestimmten Bank aussehen. Das kann Ihnen eine erste Orientierung geben, ohne dass Ihre Bonität bei der SCHUFA leider müsste. Gemeldet und gespeichert wird die Anfrage aber trotzdem. Sie ist allerdings für Dritte nicht einsehbar und beschädigt nicht Ihren Score.

Einen belastbaren Vertrag bekommen Sie natürlich erst bei einer richtigen Kreditanfrage. Für die erste Orientierung sollten Sie allerdings die Konditionsanfrage nutzen, um Ihren Score nicht unnötig zu belasten.

Die Kreditanfrage ist darauf gerichtet, ein konkretes, belastbares Angebot von einer Bank zu bekommen, das unterschriftsreif wäre. Damit geht eine ausführliche Kreditwürdigkeitsprüfung einher.

Die Konditionsanfrage richtet sich dagegen rein auf unverbindliche Informationen rund um Kredite bei einer konkreten Bank. Hier findet keine Prüfung statt und Sie erhalten auch kein belastbares Angebot, dass Sie direkt unterschreiben könnten. Die Konditionsanfrage ist deshalb für Ihren SCHUFA-Score irrelevant.

Kreditanfragen können Sie nicht widerrufen. Einmal gestellt, wird die Kreditanfrage an die SCHUFA weitergegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nur noch versuchen, Einträge mit einem spezialisierten Anwalt rechtlich anzugreifen. Sie können aber den Kreditvertrag selbst innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn Sie Ihn schon unterzeichnet haben. Hieraus entsteht kein negativer Eintrag. Ihre ursprüngliche Kreditanfrage bleibt aber 12 Monate gespeichert.

Eine Kreditanfrage können Sie zumindest bei Kreditinstituten nicht SCHUFA-neutral stellen. Es gibt zwar Vergleichsportale, die damit werben, allerdings vergleichen diese im Regelfall nur die Konditionen. Wenn Sie nun ein Darlehen von einer bestimmten Bank haben wollen, wird trotzdem wieder eine Kreditwürdigkeitsprüfung stattfinden, weil diese dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Eine SCHUFA-neutrale Kreditanfrage können Sie nur gegenüber Privatpersonen stellen. Das ist teilweise auch das Geschäftsmodell. Private Kredite erhalten Sie über Vermittlungsplattformen teilweise auch ohne Bonitätsprüfung, allerdings sind diese in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden.

Häufige Kreditanfragen sind, statistisch gesehen, ein Indiz für weniger Kreditwürdigkeit. Wer eine schlechte Bonität hat, wird häufiger abgelehnt oder muss durch schlechte Konditionen mehr Vergleichsangebote einholen. Eine einzelne Kreditanfrage kann deshalb für Ihre SCHUFA vernachlässigbar sein. Mehrere Kreditanfragen werden sich aber negativ auswirken.

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