Kreditwürdigkeit: Prüfung häufig versteckt im Hintergrund
Wo sie zählt und wie Sie Ihre verbessern
- Falsche und veraltete Einträge löschen
- SCHUFA-Score deutlich verbessern
- Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Ihre Kreditwürdigkeit wird häufiger geprüft als Sie das mitbekommen. Beim Bestellen in Onlineshops, dem Abschließen von Mobilfunkverträgen oder Versicherungen kommt das häufig vor. Über Abfragen zu Ihrer Person werden Sie nicht in Kenntnis gesetzt. Außerdem klärt Sie die SCHUFA nicht von selbst über Ihre Kreditwürdigkeit auf. So kann es sein, dass negative Einträge über Sie vorliegen, von denen Sie gar nichts wissen. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Bonität. Finden sich dann Negativeinträge, können diese rechtlich überprüft werden. Häufig gibt es rechtliche Makel, die wir angreifen können, um Ihren SCHUFA-Score und damit Ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern.
Was bedeutet Kreditwürdigkeit?
Streng genommen bedeutet es, dass Sie im wahrsten Sinne des Wortes würdig sind, einen Kredit zu erhalten. Das bemisst sich im Wesentlichen daran, ob man der Meinung ist, dass Sie einen solchen zuverlässig und pünktlich zurückzahlen würden. Um das einzuschätzen, reicht es Banken nicht aus, Sie danach zu fragen. Stattdessen wird mit statistischen Ausfall-Wahrscheinlichkeiten gearbeitet, die durch die sog. Auskunfteien berechnet werden.
Zu diesen gehören beispielsweise die SCHUFA, Creditreform Boniversum oder Crif Bürgel. Sie alle werden von Banken, Versicherungen und anderen Unternehmen mit Daten über Sie und Ihr Finanzverhalten versorgt. Daraus errechnen sie einen Score. Dieser beschreibt, wie wahrscheinlich Sie zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden. Somit ist das die Basis für Kreditkonditionen, Kreditchancen, Wohnungsgesuche und vieles mehr.
Wann spielt meine persönliche Kreditwürdigkeit eine Rolle?
Ihre Kreditwüdigkeit spielt immer dann eine Rolle, wenn Sie einen Kredit beantragen. In diesem Fall ist das auch unverzichtbar, da Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen in Deutschland dazu verpflichtet sind, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. In vielen anderen Fällen ist die Bonitätsprüfung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird in der Praxis allerdings trotzdem häufig durchgeführt. Ein guter Score ohne negative Einträge ist in diesen Fällen besonders wichtig.
Zu den häufigsten Anwendungsfällen für Ihre Kreditwürdigkeit gehören unter anderem:
- Private Altersvorsorge, z. B. Lebensversicherung oder private Rentenversicherung
- Abschluss von Mobilfunkverträgen
- Möglichkeit, Waren auf Rechnung zu bezahlen
- Chancen und Konditionen für eine Leasingvertrag
Ab wann ist man kreditwürdig?
Das lässt sich schlecht verallgemeinern. Eine 100-prozentige Kreditwürdigkeit gibt es nicht. Damit würden die SCHUFA oder andere Auskunfteien garantieren, dass Sie Ihren Kredit mit absoluter Sicherheit zurückzahlen werden. Da im Leben immer unvorhergesehene Dinge passieren, können Auskunfteien so etwas nie sicher zusagen. Die Grenzen sind daher fließend. Grob lässt sich aber sagen, dass Sie mit einem SCHUFA-Basis-Score von über 97,5 % grundsätzlich als sehr kreditwürdig gelten.
Die Kreditwürdigkeit entscheidet aber nicht nur darüber, ob Sie einen Kredit erhalten oder nicht, sondern auch darüber, wie teuer dieser ist. Hier können bereits Bruchteile eines Prozentpunkts viel Geld ausmachen. Sind nämlich besonders hohe Darlehen, wie beispielsweise ein Immobilienkredit, nur marginal teurer, summiert sich das durch die lange Laufzeit teilweise deutlich. Das kann Sie tausende Euro kosten. Umso wichtiger ist es, Ihren SCHUFA-Score zu verbessern.
So können Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern
Um Ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern, sollten Sie in Ihrem allgemeinen Zahlungsverhalten verbindlich und pünktlich sein. Wenn Sie jetzt einen Kredit brauchen oder eine Wohnung mieten möchten, hilft Ihnen diese langfristige Strategie allerdings nicht. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Ihren SCHUFA-Score auch kurzfristiger anzuheben. Das funktioniert vor allem dann, wenn Ihre Kreditwürdigkeit durch negative Einträge bei der SCHUFA heruntergezogen wird.
Es ist in vielen Fällen möglich, solche Einträge juristisch anzugreifen. Die Chance besteht dann, wenn formale Fehler gefunden werden können oder Löschfristen nicht eingehalten wurden. Über derartige Probleme berichten die Verbraucherschutzzentralen schon länger. Es sind Fälle bekannt, in denen Einträge inhaltlich falsch, formal rechtswidrig oder veraltet waren. Selbst die fälschlicherweise Zuordnung von Einträgen zu gleichnamigen, anderen Personen ist schon vorgekommen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Löschung von SCHUFA-Einträgen ergeben sich aus mehreren Gesetzeswerken, die besonders aus Verbraucherschutzperspektive eine hohe Bedeutung haben. Diese sind:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 505a BGB)
Es gibt viele Gründe, weshalb wir einen SCHUFA-Eintrag löschen können. Zu den wichtigsten gehören etwa, dass Sie unter Umständen nicht vom Urheber über die Möglichkeit eines negativen SCHUFA-Eintrags aufgeklärt worden sind. Zugrundeliegende Forderungen könnten nicht ausreichend und in unzureichenden Abstand mehrfach gemahnt worden sein und außerdem dürfen Sie der Forderung nicht widersprochen haben. Wird gegen eines der Erfordernisse verstoßen, ist ein Eintrag angreifbar.
Was wir konkret tun können
Bei den Gründen für formal rechtswidrige SCHUFA-Einträge, die Ihre Kreditwürdigkeit beschädigen, handelt es sich nur um eine Auswahl. Unsere Experten kennen alle theoretisch denkbaren und in der Praxis häufig auftretenden rechtlichen Makel. Um diese zu erkennen, müssen wir Ihren individuellen Fall betrachten. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Service der kostenlosen Erstberatung an, in der wir Sie umfassend über Ihre rechtlichen Optionen aufklären können.
Zunächst muss Ihre Kreditwürdigkeit geprüft werden, um zu sehen, welche Einträge tatsächlich vorliegen. Darauf haben Sie nach Artikel 15 DSGVO ein Anrecht. Sobald die Datengrundlage sondiert worden ist, können wir einzelne Anträge im Detail betrachten und jeweils prüfen. Rechtliche Mängel lassen sich in vielen Fällen finden und offenbaren, dass Ihre Kreditwürdigkeit eigentlich zu niedrig ist. In der Folge können wir die Bereinigung Ihres SCHUFA-Scores durchsetzen und dadurch Ihre Kreditwürdigkeit wieder verbessern.
Häufige Fragen zur Kreditwürdigkeit
Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Das ist in jedem Fall gegeben, wenn Ihr Gegenüber dazu verpflichtet ist, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute dürfen die Informationen also immer einholen, wenn Sie dort z. B. einen Kredit, eine Kreditkarte oder ein Konto beantragen. Eine mögliche vertragliche Verbindlichkeit ist aber Voraussetzung.
Auch Kreditinstitute dürfen Ihren Score nicht einsehen, wenn Sie mit der konkreten Bank gar nichts zu tun haben. Das gilt analog auch, wenn Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen wollen, etwas in einem Onlineshop auf Rechnung kaufen möchten oder sich für einen Leasingvertrag interessieren. Potenzielle Arbeitgeber oder Vermieter dürfen Ihre Kreditwürdigkeit übrigens nicht einholen. Bei Mietgesuchen darf allerdings eine freiwillige Selbstauskunft gefordert werden, sofern Sie sich bereits in der engeren Auswahl befinden.
Die materielle Kreditwürdigkeit ist ein Teilbereich Ihrer Bonität. Dieser unterscheidet sich von der persönlichen Kreditwürdigkeit. Materiell bezieht sich in diesem Fall auf Ihre Finanzverhältnisse. Wie sieht also Ihr regelmäßiges Einkommen aus, Ihre Rücklagen und vieles mehr. Daraus lässt sich auf einer materiellen Ebene schließen, ob Ihre finanziellen Verhältnisse es zulassen, dass Sie einen Kredit zurückzahlen.
Davon zu unterscheiden ist die persönliche Kreditwürdigkeit. Diese bezieht sich eher auf Ihre Verhaltensmuster und Ihre grundsätzliche Zuverlässigkeit. Gerade die persönliche Kreditwürdigkeit können Banken nicht aus Ihren Finanzdaten lesen. Während Sie beim Beantragen eines Kredits ohnehin Ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssen, verlassen sich Kreditinstitute gerade beim persönlichen Bereich gerne auf die SCHUFA.
Finden sich hier beispielsweise Hinweise auf häufige Inkassoverfahren, nicht gezahlte Rechnungen oder regelmäßig überzogene Kreditkarten, lässt das Rückschlüsse auf Ihr Finanzverhalten zu.
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit beziehen sich beide auf die Frage, ob Sie in der Lage sind, von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut ein Darlehen zu erhalten. Dabei bezieht sich die Kreditwürdigkeit auf Ihre Möglichkeiten, den geschuldeten Betrag auch wieder zurückzuzahlen.
Die Kreditfähigkeit beschreibt hingegen, ob Sie von vornherein überhaupt rechtlich dazu in der Lage sind, einen Kredit aufzunehmen. Das können Sie beispielsweise nicht, wenn Sie minderjährig sind. Kredite können in Deutschland nur an voll geschäftsfähige Personen vergeben werden.
Ihre Kreditwürdigkeit ist immer dann von Bedeutung, wenn Sie Verbindlichkeiten eingehen, die zu späteren Zahlungsverpflichtungen führen. Ihr Gegenüber möchte dann so gut wie möglich sicherstellen, dass das Geld auch zurückgezahlt wird. Beispiele sind neben Krediten auch Leasingverträge oder langlaufende Versicherungen wie Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.
Dabei geht es nicht zwangsläufig immer um Ratenzahlungen. Auch wenn Sie etwas auf einmal bezahlen, das aber beispielsweise auf Rechnung tun, liegt das Zahlungsziel erst in der Zukunft. Gerade bei größeren Beträgen kann es sein, dass ein Verkäufer Ihnen den Kauf auf Rechnung erst dann gestattet, wenn er Ihre Kreditwürdigkeit geprüft hat.
Klassische Beispiele sind sogar Mobilfunkverträge, obwohl man es hier nicht immer erwarten würde, da die monatlichen Kosten überschaubar sind. Außerdem verlangen Vermieter, vor allem in städtischen Ballungsgebieten, in den meisten Fällen eine Selbstauskunft von Ihnen.