SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Frühzeitig Score prüfen und verbessern lassen
- Falsche und veraltete Einträge löschen
- SCHUFA-Score deutlich verbessern
- Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Eine SCHUFA-Auskunft für Vermieter gehört mittlerweile in den meisten Städten zum Standard. Zwar darf eine solche vom Vermieter nicht schon bei der ersten Kontaktaufnahme gefordert werden, die Realität sieht aber anders aus. Selbst wenn es nicht explizit gefordert wird, wird man besonders in Großstädten gar nicht zu Besichtigungen eingeladen, wenn die Selbstauskunft nicht bereits selbstständig vorgelegt wird. Gegen diese Praxis haben Sie leider keinerlei Handhabe. Verbrauchern bleibt aber die Möglichkeit, Ihren SCHUFA-Score aktiv zu verbessern. In vielen Fällen geht das unter Zuhilfenahme eines Anwalts.
SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Die SCHUFA-Auskunft ist für Vermieter ein wichtiges Indiz für die Bonität und Zahlungsmoral potenzieller Mieter. Hierfür besteht durchaus ein berechtigtes Interesse, allerdings rechtlich gesehen erst dann, wenn Sie sich in der engeren Auswahl befinden bzw. konkrete Vertragsabsprachen anstehen. Vorher ist die Forderung einer Selbstauskunft rechtswidrig. In der Praxis wird sich aber regelmäßig darüber hinweggesetzt.
Das liegt einerseits daran, dass Vermieter durch den immer stärkeren Wohnungsmangel fast immer ausreichend alternative Bewerber haben. Sie werden also ohne die SCHUFA-Auskunft gar nicht zur Besichtigung eingeladen. Das braucht auch nicht begründet zu werden. Nur wer in vorauseilendem Gehorsam seine Daten bei der Auskunftei preisgibt, bekommt einen Besichtigungstermin.
SCHUFA-Auskunft für Mieter häufig problematisch
Durch den Umstand, dass geltendes Recht in diesem Fall nicht durchsetzbar ist, befinden Sie sich als Mieter in der Zwickmühle, sollten Sie einen oder mehrere negative SCHUFA-Einträge haben. Verweigern Sie die Auskunft, bekommen Sie die Wohnung nicht. Sieht der Vermieter Ihren SCHUFA-Score, erhalten Sie sie ebenfalls nicht. Betroffene müssen sich mit dieser misslichen Lage aber nicht zufriedengeben.
Da Sie um die SCHUFA-Auskunft gegenüber Ihrem Vermieter in den meisten Fällen nicht herumkommen, müssen Sie selbstständig Ihren Score bereinigen. Selbst Einträge, die aus Ihrer Sicht jeglicher Grundlage entbehren, werden von der Auskunftei nicht einfach gelöscht. Sie werden an den Urheber des Eintrags verwiesen, mit dem Sie den Sachverhalt klären sollen. Stellt sich dieser quer, müssen Sie den Streit mühsam und langwierig beilegen.
SCHUFA-Auskunft für Mieter verbessern
Es gibt aber eine bessere Möglichkeit. Verbraucherzentralen berichten immer wieder von fehlerhaften Einträgen. Das beginnt schon bei einfachen Personenverwechselungen, beispielsweise bei zufällig gleichen Namen. Außerdem prüft die Auskunftei nicht, ob offene Forderungen, die Dritte Ihnen gegenüber angeblich haben, überhaupt rechtmäßig sind. Dazu kommt, dass die Urheber von Einträgen immer wieder rechtliche Voraussetzungen ignorieren. Das Übergehen von rechtlichen Vorgaben für SCHUFA-Einträge macht diese angreifbar.
Ein spezialisierter Anwalt kann dann deren Löschung durchsetzen. Das geht beispielsweise in folgenden Fällen:
- Die zugrunde liegende Forderung wurde nicht mindestens zweimal im Abstand von 4 Wochen gemahnt.
- Ihnen wurde die Eintragung bei einer Auskunftei nicht aktiv angedroht.
- Sie haben der ursprünglichen Forderung aktiv widersprochen.
- Der Eintrag ist nachgewiesenermaßen inhaltlich fehlerhaft.
Auskunftsrecht nach DSGVO: SCHUFA für Vermieter frühzeitig prüfen
Die SCHUFA-Auskunft für Vermieter kann also bereits im Vorfeld positiv beeinflusst werden. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich schon vor der Wohnungssuche Ihren Score prüfen lassen. Da Sie als Mietinteressent ohnehin nicht um die Auskunft für Vermieter herumkommen, sollten Sie grundsätzlich den Überblick über Ihren Score behalten. Nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Sie mindestens einmal jährlich ein Anrecht auf eine kostenlose Datenkopie.
Diese sollten Sie auch dann prüfen, wenn Sie ein Wohnungsinserat gefunden haben, für das keine SCHUFA-Auskunft vom Vermieter gefordert wird. Es ist nämlich wahrscheinlich, dass diese erst später von Ihnen benötigt wird. Die Auskunft wird vom Vermieter dann spätestens vor Unterschrift des Mietvertrags verlangt. Haben Sie es bis dorthin geschafft und scheitern dann am Schluss an negativen Einträgen ist das besonders ärgerlich.
Löschfristen als rechtliche Zusatzchance durchsetzbar
Es gibt sogar noch einen weiteren Faktor, über den Sie Negativ-Einträge vor einer Auskunft löschen lassen können. Jede bei der SCHUFA gespeicherte Information unterliegt einer bestimmten Löschfrist. Ob diese im konkreten Fall eingehalten wird, sollten Sie selbstständig prüfen lassen und sich nicht blind darauf verlassen. Verbraucher berichten immer wieder von abgelaufenen Einträgen, die eigentlich nicht mehr existieren dürften.
Auch bei solchen Einträgen können wir die Löschung für Sie durchsetzen. Das gilt besonders, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt bereits geklärt ist. Es kommt nicht selten vor, dass Unternehmen Sie fälschlicherweise eintragen lassen. Beispielsweise kann ein einfaches Missverständnis bestanden haben. Nach Klärung wird das vom Urheber teils nicht an die SCHUFA weitergegeben. Auch hier müsste eine umgehende Löschung erfolgen.
Was beinhaltet die SCHUFA-Auskunft für Vermieter?
Das kommt darauf an. Da es sich um eine Selbstauskunft handelt, können Sie das selbst ein Stück weit kontrollieren. Entweder nutzen Sie einen Auszug aus der kostenlosen Datenkopie, die Ihnen nach Artikel 15 DSGVO zusteht. Oder Sie nutzen alternativ das kostenpflichtige Angebot der Auskunftei selbst. Das bleibt letztlich Ihnen selbst überlassen. Beachten Sie aber, dass Vermieter keinen Anspruch auf eine detaillierte SCHUFA-Auskunft haben.
So müssen Sie beispielsweise keine Details zu unter Umständen bestehenden Einträgen offenlegen. Vermieter müssen sich mit allgemeinen Basisdaten zufriedengeben und dürfen Sie streng genommen nicht bis ins Detail durchleuchten. Auch hier gilt aber leider wieder: wenn Sie Informationen verweigern, ist das Ihr gutes Recht. Vermieter haben allerdings ebenfalls das Recht, Sie ohne weitere Begründung abzulehnen und die Wohnung anderweitig zu vergeben.
SCHUFA-Mieterselbstauskunft optimieren und Chancen auf Wohnung steigern
Fehlerhafte Einträge kommen immer wieder vor. Solche sollten identifiziert und deren Löschung mit Nachdruck durchgesetzt werden. Wenn Sie sich auf Wohnungssuche befinden, werden Sie um eine Auskunft für den potenziellen Vermieter in den meisten Fällen nicht herumkommen. Das gilt selbst, wenn sie nicht bereits zu Anfang gefordert wird. Spätestens vor Vertragsunterzeichnung wird Ihr Score relevant.
Als Experten für Verbraucherrecht können wir viele Einträge angreifen, löschen lassen und dadurch Ihre Bonität verbessern. Das hilft Ihnen nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, sondern auch bei vielen anderen Dingen. Sie erhalten leichter Kredit, Leasingverträge und sogar Mobilfunkverträge. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich über Ihre persönlichen rechtlichen Optionen aufklären zu lassen.
Häufige Fragen zur SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Das kommt darauf an. Wenn Sie beispielsweise eine aufbereitete Selbstauskunft von der SCHUFA anfordern, schlägt das Stand 2023 mit ca. 30 Euro zu Buche. Das sieht professionell aus und kann Ihnen theoretisch in Einzelfällen sogar einen Vorteil verschaffen. Diese Variante funktioniert allerdings natürlich nur dann, wenn Ihre Akte auch sauber ist.
Sie können einem potenziellen Vermieter auch einen Auszug aus Ihrer jährlichen kostenlosen Datenkopie zukommen lassen. Achten Sie aber darauf, nicht den kompletten Auszug zur Verfügung zu stellen. Vermieter haben kein Anrecht auf Detaileinsicht, sondern nur auf allgemeine Informationen zu Ihrer Bonität.
Darüber hinaus gibt es auf zahlreichen Immobilienportalen die Möglichkeit, über ein Bezahlmodell eine Premium-Mitgliedschaft abzuschließen, in der eine professionelle Mieter-Auskunft der SCHUFA integriert ist. Die Auskunft selbst kostet Sie dann nichts, selbstverständlich ist aber das eigentliche Angebot mit Kosten verbunden. Trotzdem kann sich auch das in Einzelfällen rechnen.
Das Erfordernis, Ihren Score zu verbessern und negative Einträge löschen zu lassen, bleibt davon unberührt. Die Form der Auskunft ändert schließlich nichts am Inhalt.
Nein, zumindest nicht ohne Weiteres. Rechtliche Vorgabe ist, dass Sie vorher schriftlich eingewilligt haben müssen. Ob die SCHUFA das im Vorfeld prüft, können Sie selbst nicht beeinflussen. Es spielt in der Praxis allerdings auch kaum eine Rolle. Da der Vermieter nicht wie Sie ein Anrecht auf eine kostenlose Datenkopie hat, wäre eine Auskunft für ihn in jedem Fall mit Kosten verbunden. Bedenkt man vor allem in Großstädten die hohe Anzahl an Bewerbern, ist das für Vermieter ohnehin nicht praktikabel.
Unter anderem auch deshalb wird von Ihnen eine freiwillige Selbstauskunft gefordert. Über welchen Weg Sie diese einholen, ist dann Ihnen überlassen.
Unser Beitrag richtet sich vornehmlich an Mieter. Dennoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für Vermieter von Bedeutung. Beachten Sie, dass Sie rechtlich gesehen von potenziellen Mietern erst dann einen Bonitätsnachweis verlangen dürfen, wenn sich diese in der engeren Auswahl befinden und bereits ein konkreter Vertragsabschluss in Aussicht steht.
In den meisten Fällen ist das für Sie ohnehin unproblematisch. Durch die hohe Zahl an Bewerbern können Sie sich Ihre Mieter schließlich aussuchen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass viele Interessenten bereits unaufgefordert eine SCHUFA-Auskunft vorlegen. Wie aussagekräftig diese ist, lässt sich aber nicht sicher sagen. Ein sauberer SCHUFA-Score macht noch keinen guten Mieter. Vertrauen Sie deshalb auch immer auf Ihre Menschenkenntnis.
Hierzu gibt es keine verbindlichen Regelungen. Vermieter werden im Zweifel selbst entscheiden, ob die Ihnen vorgelegte Auskunft aktuell genug ist. Als Richtwert können Sie aber mit ca. 3 Monaten rechnen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie einen besseren Eindruck machen, umso aktueller die Auskunft ist.
Vermieter wollen in der Regel nur zwei Dinge: regelmäßige Mietzahlungen und einen gewissenhaften Umgang mit der Immobilie. Die Auskunft zu Ihrer Bonität ist für Vermieter deshalb so wichtig. Sobald wir Ihren SCHUFA-Score bereinigt haben, sollten Sie aber noch ein paar weitere Kriterien beachten, um Ihre Chancen zu verbessern:
- Achten Sie auf freundliche, verbindliche und sprachlich saubere Kommunikation von der Erstansprache bis hin zur Besichtigung.
- Achten Sie auf ein angemessenes, gepflegtes Äußeres.
- Treten Sie offen und höflich auf.
Vermitteln Sie glaubhaftes Interesse an der Mietsache. Die meisten Vermieter wollen keinen ständigen Mieterwechsel und achten bei der Vermietung daher auch darauf, ob Sie glaubhaft machen können, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum dort wohlfühlen werden.
Achten Sie außerdem darauf, sich in die Rolle des Vermieters hineinzuversetzen. Was würden Sie als Vermieter selbst wollen?
Um Ihr eigenes Auftreten kümmern Sie sich selbst, um einen sauberen SCHUFA-Score für Ihre Mieter-Auskunft kümmern sich, soweit rechtlich möglich, unsere spezialisierten Anwälte. Nutzen Sie gerne unser Angebot der kostenlosen Erstberatung für einen Überblick über Ihre Optionen.