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SCHUFA-Score verbessern: unsere Anwälte helfen

Wir finden einen Weg, um Ihre SCHUFA zu verbessern!

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Sie möchten Ihren SCHUFA Score verbessern? Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Die SCHUFA sammelt als sog. Auskunftei zahlreiche Daten über Sie. Potenzielle Vertragspartner prüfen anhand dieser Daten Ihre Zahlungsmoral. Haben Sie einen schlechten Score, verweigert man Ihnen die Mietwohnung, den Kredit oder das neue Auto. Leider werden dabei häufig die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz missachtet. Als Verbraucher können Sie sich dagegen wehren und Ihren Score verbessern.

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Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die SCHUFA

Deshalb ist es wichtig, Ihren SCHUFA-Score zu verbessern

Viele Verbraucher ignorieren negative Einträge bei der Auskunftei leider sehr lange oder wissen gar nichts davon. Die Auswirkung bekommen Sie zu spüren, wenn beispielsweise Ihr Kreditantrag abgelehnt wird. Ein schlechter Score lässt andere glauben, dass Sie eine schlechte Zahlungsmoral hätten und grundsätzlich unzuverlässig seien. Der Vermieter entscheidet sich gegen Sie und das Autohaus verweigert das Leasing.

Die negativen Effekte sind umfassend. Es gibt aber Mittel und Wege, um Ihren Score zu verbessern. So kommen Sie wieder an Kredite sowie andere Dienstleistungen und Produkte. Der schnellste Weg zu einem guten Score ist es, belastende Einträge von einem Anwalt prüfen und entfernen zu lassen. Unsere Spezialisten stehen für Sie bereit!

SCHUFA ohne Anwalt verbessern kaum möglich

Wenn jeder einfach selbständig negative Einträge bereinigen könnte, wäre die SCHUFA letztlich nutzlos. Deshalb versucht die Auskunftei ihre Datengrundlage so vollständig wie möglich zu halten. Oft empfinden Verbraucher, dass ihre Bemühungen zur Score-Verbesserung nicht immer im Einklang mit den Interessen der Auskunftei stehen.

Für Sie als Privatperson ist es daher schwer ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Selbst wenn es gelingt, kann es Jahre dauern, bis die Auskunftei negative Einträge aus Ihrer Akte entfernt. Deshalb ist die Hilfe eines Anwalts an dieser Stelle Gold wert. Unsere Spezialisten helfen Ihnen dabei, verjährte, formell ungerechtfertigte oder schlicht falsche Einträge löschen zu lassen.

Diese Möglichkeiten haben Sie mit einem Anwalt

Die schnellste und sicherste Möglichkeit, die eigene SCHUFA zu verbessern, ist das direkte Vorgehen gegen die Auskunftei oder denjenigen, der den negativen Eintrag vorgenommen hat. Dazu haben Sie folgende Optionen:

  • Auskunft über alle Einträge und Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Unverzügliche Löschung falscher Einträge (Art. 16 DSGVO)
  • Ggf. Löschung gerechtfertigter Einträge (Art. 17 DSGVO)

Unsere Anwälte stehen Ihnen umfassend zur Seite, damit Sie Ihren Score möglichst zeitnah verbessern können. Wir haben jahrelange Erfahrung damit, wie die Auskunftei handelt und wie man sein gesetzlich verbrieftes Recht gegen diese durchsetzt.

Zeitnah und zuverlässig SCHUFA-Score verbessern

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Sie sind einer von fast 70 Millionen Verbrauchern, über die die SCHUFA Daten sammelt. Wir stellen sicher, dass diese Daten nicht unberechtigt zu einem schlechten Kredit-Score führen!

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen das Recht auf eine vollständige und kostenlose SCHUFA-Datenkopie. Wir setzen dieses Recht für Sie durch!

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Wir helfen Ihnen, Ihren Score zu verbessern und Ihre finanziellen Möglichkeiten zu erweitern. Unsere Anwälte entfernen veraltete oder falsche Einträge für Sie.

Recht auf Auskunft: SCHUFA-Score abfragen

Der erste Schritt um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern, ist die Dateneinsicht. Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Anrecht, die von der Auskunftei über Sie gesammelten Daten einzusehen. Das bedeutet, dass Sie eine präzise Auflistung aller negativen Einträge in Ihre Akte bekommen können. Diese ist nach aktueller Rechtsauslegung einmal im Jahr kostenlos.

Es gibt Fälle, in denen Verbraucher berichten, nicht alle gewünschten Informationen von der SCHUFA zu erhalten. Zudem kann es gelegentlich vorkommen, dass die übermittelten Score-Informationen nicht alle Fragen klären. In einem solchen Fall erstreiten unsere Anwälte für Sie die Auskunft nach Art. 15 DSGVO. So wissen Sie, wer Ihnen aus welchem Grund einen negativen Eintrag gegeben hat.

Worüber die SCHUFA ungern spricht: falsche Einträge verbessern

Die Auskunftei hält sich traditionell sehr bedeckt, wenn es darum geht, Details über die eigene Arbeit zu veröffentlichen. Der Grund dafür dürfte einfach sein: Die Arbeitsweise der SCHUFA ist lange nicht so fehlerfrei, wie sie es gerne darstellt. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen Privatpersonen fälschlicherweise negative Einträge in ihre Akte erhalten haben.

Dazu reichte es in der Vergangenheit teilweise schon, dass Ihr Name dem Namen einer anderen Person stark ähnelt. Wenn diese die Kreditraten nicht bezahlt, kann fälschlicherweise Ihrem Score der Kreditausfall zugerechnet werden. Für den Fehler übernimmt die Auskunftei keine Verantwortung und verlangt sogar von Ihnen die Beweisführung.

Score verbessern durch Löschen falscher Einträge

Die Auskunftei verlässt sich darauf, dass die meisten Betroffenen ihre Rechte nicht kennen. Außerdem wollen sich viele Verbraucher nicht die Mühe machen, ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Eigentlich haben Sie gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf die Berichtigung falscher Daten. Das beinhaltet auch die sofortige Löschung von falschen Einträgen.

Doch die Zusammenarbeit mit der SCHUFA-Auskunftei gestaltet sich oft schwierig und intransparent. Sie verweist dann darauf, dass Sie sich mit dem Urheber des negativen Eintrags in Verbindung setzen müssen, der sich eventuell ebenfalls quer stellt. Ein Anwalt auf Ihrer Seite stellt sicher, dass sie in einer solchen Situation schnell und sicher zu Ihrem Recht kommen und Ihre SCHUFA verbessern können.

Jetzt in 3 Schritten SCHUFA-Score verbessern

  • Informationen zu ihrem SCHUFA-Score eintragen
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
  • Möglichkeiten nutzen und SCHUFA-Score deutlich verbessern

Korrekte Einträge löschen lassen

Auch wenn sich in Ihrer Akte keine falschen Einträge finden lassen: Selbst korrekte Einträge können unter bestimmten Umständen gelöscht werden, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Zum Beispiel gibt es strikte Löschfristen für Ihre Daten in der Akte:

  • 1 Jahr bei Kreditanfragen
  • 3 Jahre bei mittlerweile bezahlten Schulden etc.
  • 6 Jahre nach Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
  • 10 Jahre für alle Einträge zur Privatinsolvenz

Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten, bestehende Einträge anzufechten, löschen zu lassen und damit den Score zu verbessern. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Hierbei informieren wir Sie unverbindlich über Ihre Optionen.

Den SCHUFA-Score verbessern, trotz korrekter Einträge

Selbst wenn alle Einträge in Ihrer Akte korrekt sind, lässt sich Ihr SCHUFA-Score in vielen Fällen noch verbessern. Nicht immer wurden die Einträge auch unter Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen eingetragen. Ein Eintrag mit Bezug auf eine Forderung darf nur dann erfolgen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Sie haben die Forderung nicht offiziell bestritten.
  • Sie haben zwei Mahnungen bzgl. der Forderung bekommen.
  • Zwischen den Mahnungen liegen mind. 4 Wochen Zeit.
  • Mind. eine der Mahnungen hat Sie auf den negativen Eintrag hingewiesen.

Wenn nur eines dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt ist, können wir für Sie die Löschung der entsprechenden Einträge durchsetzen. Das ist sogar dann möglich, wenn die zugrundeliegende Forderung gerechtfertigt sein sollte.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Mit einem Anwalt den SCHUFA-Score verbessern

Sie haben ein Recht darauf, nicht durch fehlerhafte oder veraltete Einträge diskreditiert zu werden. Der Gesetzgeber schützt Verbraucher deshalb umfassend. Nach der Datenschutzgrundvorordnung haben Sie ein Recht auf: Auskunft über die erhobenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 16 DSGVO) von Einträgen. Damit können Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern.

Mit unseren Anwälten setzen Sie Ihr Recht gegenüber der Auskunftei und den Urhebern von Einträgen in Ihrer Akte durch. Und zwar so schnell, zuverlässig und komfortabel wie möglich. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir erklären Ihnen dabei alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern.

Aktuelles zur SCHUFA-Score-Bedeutung und seiner Berechnung

Nachdem wir Sie über Ihre rechtlichen Optionen gegenüber der SCHUFA aufgeklärt haben, geben wir Ihnen gerne noch einiges an Detailwissen an die Hand. Dazu gehören Einzelheiten zur Berechnung des Scores, branchenspezifische Scores und zahlreiche Hintergrundinformation zur Arbeitsweise und dem Geschäftsmodell der Auskunfteien.

Außerdem beschäftigen wir uns direkt im Anschluss mit aktuellen Entwicklungen, die für Millionen Verbraucher in Deutschland interessant werden können. Besonders im Fokus stehen hier die verbraucherschutzrechtliche und datenschutzrechtliche Aufarbeitung das SCHUFA-Geschäftsmodells vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wofür wird der SCHUFA-Score verwendet?

Der SCHUFA-Score wird im Hintergrund bei vielen Dingen abgefragt, bei denen Sie es nicht einmal mitbekommen. Dass man bei einer Auskunftei eine Bonitätsprüfung über Sie durchführt, bekommen Sie nicht mitgeteilt. Dennoch ist es teilweise üblich, Ihre Zahlungsfähigkeit z. B. beim Kauf in Online-Shops zu prüfen, beispielsweise wenn Sie auf Rechnung zahlen wollen. Dagegen wird bei der Kreditvergabe ganz offen ein Bonitätsnachweis eingeholt. Hierzu sind Kreditinstitute auch gesetzlich verpflichtet.

Außerdem wird bei folgenden Geschäften wahrscheinlich Ihr SCHUFA-Score geprüft:

  • Telekommunikationsverträge: Internet, Mobilfunk, Handy-Verträge
  • Kreditkarten: Kreditrahmen und Konditionen hängen häufig vom SCHUFA-Score ab
  • Versicherungsabschlüsse: v. a. bei privater Rentenversicherung und Lebensversicherung
  • Vermietung: hier meist in Form einer (bedingt) freiwilligen Selbstauskunft
  • Bewerbung: eigentlich illegal, einige Arbeitgeber werden Sie trotzdem überprüfen

Das sagen unsere Mandanten

J
Jennifer D.

Jahrelang war ich kreditunwürdig wegen eines alten SCHUFA Eintrags. Dank der anwaltlichen Beratung konnte dieser Eintrag nun gelöscht werden. Super Arbeit!

T
Tugba A.

Der negative Eintrag wurde dank der erfahrenen Anwälte unkompliziert gelöscht. Jetzt ist mein Score wieder sauber.

L
Leon T.

Sehr nette und schnelle Hilfe zum Thema SCHUFA. Einfach Klasse. Spart lange Sitzungen im Anwaltsbüro. Vielen Dank!

M
Mareike S.

Der fehlerhafte Eintrag wurde endlich gelöscht. Schade, dass ich die Kanzlei nicht schon früher gefunden habe.

Aktuelle Entwicklungen vor dem EuGH

Besonders hohe Aktualität haben aus juristischer Sicht zwei verschiedene Themenschwerpunkte, die seit Anfang 2023 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden:

  • Rechtmäßigkeit automatisierter Entscheidungen auf Basis des SCHUFA-Scores
  • Löschfristen der Auskunfteien, besonders im Fall der Restschuldbefreiung

Die beiden Themen sind deshalb interessant, weil sie beide dazu geeignet sind, Verbraucherrechte nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus könnte es sein, dass das grundsätzliche Geschäftsmodell der SCHUFA und anderer Auskunfteien durch die aktuell laufenden Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof ins Wanken geraten könnte.

Automatisierter Score unter Umständen illegal

Laut Artikel 22 DSGVO dürfen Entscheidungen niemals rein auf automatisierten Prozessen basieren, die für Sie als Verbraucher rechtsverbindliche Wirkung entfalten können. Die Berechnung des SCHUFA-Scores ist ein solcher automatisierter Prozess. Eine Verbraucherin hatte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt, weil ihre Kreditanfrage wegen ihres SCHUFA-Scores abgelehnt wurde.

Ihre Anwälte argumentierten, dass dadurch ein Verstoß gegen Artikel 22 DSGVO vorläge. Das Scoring könnte aber durch § 31 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) gerechtfertigt sein. Um dieses rechtliche Spannungsverhältnis zwischen Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung zu klären, hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben.

Reaktion der SCHUFA zeigt Angst vor gerichtlicher Niederlage

Am 04.09.2023 wurde bekannt, dass die SCHUFA im Vorfeld einer Urteilsverkündung des EuGH bereits unter der Hand aktiv geworden war. Laut Berichten des NDR und der Süddeutschen Zeitung waren vertrauliche Briefe an große Geschäftskunden versendet worden. Darin wurden diese gebeten zu bestätigen, dass bei ihnen Entscheidungen nicht ausschließlich auf Basis des SCHUFA-Scores getroffen werden.

Hiermit möchte die Auskunftei zeigen, dass der automatisiert errechnete Score in der Praxis nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage genutzt wird. Da aber genau das häufig doch der Fall ist, dürften nur wenige Geschäftspartner dieses Schreiben unterzeichnen. Diese würden sich dann nämlich im Falle eines verbraucherfreundlichen Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof selbst angreifbar machen.

EuGH-Klage wegen Löschfrist der Restschuldbefreiung

Auch in einem weiteren Fall zeigte die SCHUFA vorauseilenden Gehorsam. Am 16.02.2023 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-301/22. Ein österreichischer Verbraucherschutzverein hatte wegen zu langen Löschfristen nach einer Restschuldbefreiung geklagt und Recht bekommen. Am 31.03.2023 verkürzte die SCHUFA daher die Speicherdauer von Einträgen zur Restschuldbefreiung von 3 Jahren auf 6 Monate.

Damit griff sie einem Folgeurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, der seine Entscheidung 4 Tage zuvor noch vertagt hatte. Die Richter des VI. Zivilsenats wollten noch die Entscheidungen in den EuGH-Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 abwarten. Hier handelt es sich um die oben beschriebenen Streitfälle zum Thema automatisierter Entscheidungen. Dass die SCHUFA ihre Löschfristen auch ohne ein rechtskräftiges Urteil des BGH absenkt, zeigt wie stark sie unter Druck ist.

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Unsere Einschätzung zur aktuellen Entwicklung

Die Auskunfteien und deren Geschäftsmodell im Allgemeinen stehen rechtlich gewaltig unter Druck. Aktuell müssen Verbraucher noch selbstständig Informationen einholen und haben keinerlei Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten. Es kann daher gut sein, dass sich die Praktiken der Auskunfteien durch Druck das Europäischen Gerichtshofs perspektivisch ändern werden. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht, hilft allerdings in der aktuellen Situation nicht weiter.

Der Prozess kann sich noch Jahre hinziehen. Wenn Sie jetzt einen Kredit brauchen, ein Fahrzeug leasen oder eine Wohnung mieten möchten, sollten Sie selbst aktiv werden. Schon jetzt könnten Ihre SCHUFA-Einträge formal rechtswidrig sein oder andere individuell angreifbare Makel aufweisen. In diesem Fall können wir deren Löschung durchsetzen, Ihren Score verbessern und dadurch für mehr Kreditwürdigkeit und verbesserte Konditionen sorgen.

Gibt es nur einen Score-Wert bei der SCHUFA?

Es gibt nicht nur einen Score, sondern mehrere. Diese folgen zwar grundsätzlich der gleichen Logik, sind aber teilweise auf branchenspezifische Anforderungen angepasst, z. B.:

  • Banken-Score
  • Score für Telekommunikationsunternehmen
  • Score für Online-Shops

Außerdem gibt es einen Basisscore, der etwas allgemeiner gehalten wird und beispielsweise bei der Wohnungssuche relevant ist. Wie sich die SCHUFA-Scores genau berechnen, ist Geschäftsgeheimnis. Allerdings sind mittlerweile dennoch einige Kriterien bekannt, die am Ende in den Wert mit hineinspielen.

Der SCHUFA-Basisscore

Der Basisscore der SCHUFA ist ein prozentualer Wert, der grob der Wahrscheinlichkeit entspricht, mit der Sie voraussichtlich Ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. Ein sehr guter Wert liegt oberhalb von 97,5 %. Bis ca. 90 % haben Sie allerdings immer noch gute Chancen Kredite, Versicherungen oder Leasing-Verträge zu erhalten.

Dennoch erhalten Sie unterhalb der optimalen Klasse zwischen 100 % und 97,5 % in den meisten Fällen bereits deutlich verschlechterte Konditionen. Schon ein einzelner negativer Eintrag kann Ihren Score deutlich herunterziehen und sollte besser bereinigt werden. Am besten funktioniert das mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts.

Wie berechnet sich der SCHUFA-Score?

Der älteste Ratenkredit gibt Aufschluss über die Kreditgeschichte, während die Anzahl der Kreditanfragen im letzten Jahr Ihren Finanzierungsbedarf zeigen. Die Höhe der monatlichen Belastung durch bereits laufende Ratenkredite zeigt die schon bestehende finanzielle Belastung. Offene Forderungen oder laufende Insolvenzverfahren weisen auf finanzielle Schwierigkeiten hin. Das gilt auch für die Anzahl von Inkasso-Anfragen zu Ihrer Person.

Die Anzahl der Kreditkarten ist ebenfalls relevant und die Dauer der aktuellen Anschrift kann ein Indikator für allgemeine Stabilität sein. Erledigte Negativ-Einträge und Zahlungsausfälle in den letzten 3 Jahren sind zudem wichtige Indikatoren für Ihre Kreditwürdigkeit. Dabei handelt es sich aber nur um Beispiele. Die genaue Berechnung des Scores und die Gewichtung der Faktoren ist ein Geschäftsgeheimnis. Außerdem sind nicht alle Faktoren bekannt.

SCHUFA-Score verbessern und Bonität optimieren

Der SCHUFA-Score kommt viel häufiger zum Einsatz, als Verbraucher das überhaupt mitbekommen. Auch Negativeinträge sind häufig nicht bekannt, wenn Sie Ihren SCHUFA-Score nicht regelmäßig abfragen. Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie aber ein Auskunftsrecht. Durch die Auskunft aufgedeckte Negativeinträge sollten Sie schnellstmöglich bereinigen lassen. Diese können Konditionen für Kredite, Leasing- oder Versicherungsverträge verschlechtern.

Zudem kann schon ein einzelner negativer SCHUFA-Eintrag Ihre Chancen deutlich mindern, bestimmte Verträge überhaupt abschließen zu können. Lassen Sie deshalb von unseren Experten negative SCHUFA-Einträge löschen und Ihren Score verbessern. Viele Einträge könnten formal rechtswidrig sein oder nicht fristgerecht gelöscht worden sein. In beiden Fällen können wir effektiv dagegen vorgehen und die Löschung für Sie durchsetzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

SCHUFA-Score verbessern – häufige Fragen unserer Mandanten

Der beste Score ist theoretisch makellos. Da die Auskunftei aber auch hier niemals mit hundertprozentiger Sicherheit ein Ausfallrisiko bei Verbrauchern ausschließen kann, kann der Score niemals 100 % betragen. Alles, was oberhalb von 97,5 % liegt, kann als sehr gut bezeichnet werden und wird Ihnen in der Praxis selten Probleme bereiten.

Darunter steigen die Herausforderungen allerdings exponentiell an. Deshalb reicht es teilweise auch schon aus, dass sich bei Ihnen ein einzelner negativer SCHUFA-Eintrag findet. Gerade wenn Sie einen größeren Kredit benötigen, beispielsweise für den Immobilienerwerb beziehungsweise den Hausbau, wirken sich schlechtere Zinskonditionen sehr stark aus.

Das kann in vielen Fällen einige tausend Euro betragen und sogar schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Schon ein geringes Ausfallrisiko lassen sich Kreditinstitute von Ihnen teuer bezahlen. Dabei können Sie so zuverlässig sein, wie Sie möchten. Ein negativer SCHUFA-Eintrag verdirbt Ihnen dennoch Ihre Kreditwürdigkeit.

Ja. Beachten Sie dabei, dass es einerseits den Basisscore gibt und auf der anderen Seite noch weitere Klassifizierungen für verschiedene Branchen bestehen. Für viele Verbraucher ist besonders das Banken-Scoring interessant:

Scorewert

Ratingstufe

Ausfallrisiko in %

9.863 - 9.999

A

0,8

9.772 - 9.862

B

1,64

9.709 - 9.771

C

2,47

9.623 - 9.708

D

3,1

9.537 - 9.622

E

3,93

9.451 - 9.536

F

4,97

9.365 - 9.450

G

6,18

9.279 - 9.364

H

7,46

9.193 - 9.278

I

8,76

9.107 - 9.192

J

9,99

9.021 - 9.106

K

11,13

8.935 - 9.020

L

12,12

8.849 - 8.934

M

13,01

8.763 - 8.848

N

50,37

8.677 - 8.762

O

88,15

8.591 - 8.676

P

99,34

Branchenspezifische Scores gibt es beispielsweise auch für Telekommunikationsunternehmen oder auch für Online-Shops.

Einen allgemeineren Überblick verschafft der Basisscore, der weniger kleinteilig klassifiziert ist und beispielsweise für Vermieter interessant ist.

Scorewert

Ausfallrisiko

> 97,5

Sehr geringes Risiko

95 - 97,5

Geringes bis überschaubares Risiko

90 - 95

Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko

80 - 90

Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko

50 - 80

Sehr hohes Risiko

< 50

Kritisches Risiko

Beachten Sie hierbei, dass ein Score, der unterhalb des Optimalwerts liegt, Ihnen bereits Probleme machen kann. Einen Mobilfunkvertrag erhalten Sie, auch wenn Sie laut SCHUFA-Score über ein geringes bis überschaubares Ausfallrisiko verfügen. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen möchten, kann das allerdings schon anders aussehen. Das muss nicht immer heißen, dass Ihnen nichts zur Verfügung gestellt wird, häufig erhalten Sie dann aber schlechtere Konditionen, die Sie viel Geld kosten.

Laut Auskunft der SCHUFA selbst gibt es wohl insgesamt bis zu 17 Kriterien, die in die Errechnung Ihres Scores mit einfließen. Da die Auskunftei die genaue Formel als Geschäftsgeheimnis hütet, sind diese leider nicht vollständig bekannt. Ein großer Teil davon kann aber auch so erschlossen werden. Gesicherte Kriterien für die Errechnung des SCHUFA Scores sind:

  • Alter des ältesten Ratenkredits
  • Anzahl der Kreditanfragen im letzten Jahr
  • Anzahl der laufenden Kredite
  • Höhe der monatlichen Belastung durch Ratenkredit(e)
  • Aktuell offene Forderungen bzw. laufende Insolvenzverfahren
  • Anzahl der Kreditkarten
  • Zahl der Online-Käufe auf Rechnung
  • Alter der aktuellen Anschrift
  • Bestehen eines Immobilienkredits
  • Anzahl der erledigten Negativ-Einträge
  • Zahlungsausfälle in den letzten 3 Jahren
  • Alter des ältesten Giro-Kontos

Anzahl der Inkasso-Anfragen

Laut Artikel 15 DSGVO haben Sie einmal im Jahr einen Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie Ihrer Akte. Fordern Sie diese einfach über die Kontaktmöglichkeiten direkt bei der Auskunftei an. Achten Sie dabei darauf, dass Sie einen vollständigen Auszug verlangen. Sollte die SCHUFA Ihnen nur Ihren Basisscore mitteilen, sollten Sie direkt einen Anwalt zurate ziehen.

Als Privatperson haben Sie ohne Hilfe eines Anwalts bei der Auskunftei immer schlechte Karten. Das Geschäftsmodell basiert schließlich darauf, den Kreditgeber vor unseriösen Personen zu warnen und nicht Sie als Verbraucher zu schützen. Für die SCHUFA ist es deshalb besser ungerechtfertigte Einträge zu behalten, statt einen Eintrag zu löschen, der vielleicht doch rechtmäßig sein könnte.

Verbraucher haben oft den Eindruck, dass Auskunfteien und Urheber des Eintrags zögern, Korrekturen oder Löschungen vorzunehmen. Schaltet sich ein auf die Thematik spezialisierter Anwalt ein, sieht die Sache oft ganz anders aus. Dann sieht man, dass sie das Thema ernst nehmen. Schon alleine deshalb stehen Ihre Chancen, Ihren SCHUFA-Score zu verbessern mit unseren Anwälten deutlich besser.

Je nachdem wie kooperativ die Auskunftei bzw. auch der Urheber des Eintrags sind, können wir schnell von juristischer Seite aus viel Druck aufbauen. Dabei lassen wir uns nicht lange von Verzögerungstaktiken hinhalten und kümmern uns um eine zeitnahe Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Auf persönlicher Ebene können Sie Ihren Score verbessern, indem Sie von vornherein Dinge vermeiden, die zu einem negativen Eintrag in Ihrer Akte führen könnten. Das beinhaltet zum Beispiel:

  • Stellen Sie keine neuen Kredit- oder Bonitätsanfragen oder beschränken Sie sich auf eine Anfrage alle 12 Monate.
  • Bedienen Sie alle laufenden Kredite, Ratenverträge etc. rechtzeitig.
  • Nehmen Sie keine weiteren Kredite etc. auf, um Zahlungssicherheit für die Bestehenden zu gewährleisten.
  • Lesen Sie die AGB ihrer Bank, um zu vermeiden, dass Ihr Giro- oder Kreditkartenkonto wegen „Missbrauchs“ gesperrt wird.
  • Sparen Sie Geld an, um eventuell noch ausstehende Forderungen begleichen zu können.

Diesen Zustand müssen Sie beibehalten, bis die vorhandenen Einträge bei der SCHUFA aufgrund der Verjährung gelöscht werden. So verbessern Sie Ihren Score. Das kann jedoch je nach Art des Eintrags viele Jahre dauern. Deswegen ist es immer ratsam, zusätzlich die bereits vorhandenen Einträge in Ihrer Akte von einem Anwalt prüfen zu lassen. So lässt sich der Score oft viel schneller verbessern.

Gibt es aktuell eine Forderung, der Sie nicht nachkommen können, oder die vielleicht gar nicht gerechtfertigt ist? Dann sollten Sie dringend einen Anwalt zurate ziehen. Denn wenn Sie die Forderung ausdrücklich bestreiten, wird zunächst kein neuer Eintrag bei der Auskunftei vermerkt. Allerdings kann es dann sein, dass der Urheber die Forderung einklagt. Suchen Sie also unbedingt Rechtsbeistand, noch bevor Sie eine Forderung bestreiten.

Verfügen Sie bereits über eine Rechtschutzversicherung, dann kann es sein, dass diese alle entstehenden Kosten übernimmt. Eine entsprechende Deckungszusage holen wir gerne in Ihrem Auftrag von der Versicherung ein. Haben Sie keine Rechtschutzversicherung, klären wir Sie im Vorfeld über eventuell entstehende Kosten auf. Nehmen Sie dafür zunächst einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Bei Einträgen, die laut DSGVO schon die Löschfrist überschritten haben, wenden sich unsere Anwälte direkt gegen die Auskunftei. In diesem Fall hat sie die Pflicht, veraltete Daten zu löschen. Geht es jedoch um Einträge, die fälschlicherweise erfolgt sind oder formell nicht korrekt durchgeführt wurden, wenden wir uns an den Urheber. Denn in diesen Fällen verweist die Auskunftei erfahrungsgemäß darauf, dass sie nicht der Urheber der Daten ist sondern diese lediglich sammelt.

Es scheint, als ob die Auskunftei in manchen Fällen die Verantwortung von sich schieben möchte. Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, macht das für Sie selbst aber keinen Unterschied. Wir richten uns automatisch an die zuständigen Personen und Unternehmen, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Das ist für Sie deutlich einfacher und komfortabler. So ersparen Sie sich viel Arbeit und lästige Auseinandersetzungen.

Die Auskunftei sammelt und speichert zunächst personenbezogene Daten, die zur Identifizierung Ihrer Person nötig sind. Das beinhaltet Ihren vollen Namen, Ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum. Darüber hinaus werden auch frühere Anschriften gespeichert. Zusätzlich werden Daten zu Ihren Bankkonten und Kreditkarten sowie ggf. laufenden Leasingverträgen, Krediten etc. erhoben.

Der eigentliche Fokus der Datenerhebung durch die Auskunftei sind jedoch Zahlungsausfälle. Das sind nicht beglichenen Forderungen, die sich dann als negative Einträge auf Ihren Score niederschlagen. Die Auskunftei speichert auch Informationen zu Zahlungsausfällen, wenn diese in der Zwischenzeit beglichen wurden.

Unklar ist, ob die SCHUFA Daten zu Ihrem Familienstand, ihrem Beruf und Vermögen, ihrer Nationalität und zu ihrem Kaufverhalten erhebt. Die Auskunftei bestreitet dies. Doch es gibt immer wieder Fälle, in denen zumindest die Vermutung im Raum steht, dass auch diese Daten in den Score einfließen könnten.

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