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Auskunfteien und wie Verbraucher mit ihnen umgehen können

Einträge löschen, Score verbessern und profitieren

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Auskunfteien werden in Deutschland häufig mit der SCHUFA gleichgesetzt. Es gibt aber auch noch andere Unternehmen, die Daten über das Finanzverhalten von Unternehmen und Verbrauchern sammeln. Für Sie als Privatperson ist das in der Regel eher hinderlich. Einer oder mehrere negative Einträge in Ihrer Akte behindern Sie von Wohnungssuche bis Leasingvertrag in vielen Bereichen Ihres Lebens. Negative Einträge können aber angreifbar sein und können dann von spezialisierten Anwälten gelöscht werden.

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Was sind Auskunfteien und wie betreffen Sie mich?

Auskunfteien sind große Daten-Sammelstellen, bei denen Informationen über das Finanzverhalten von Unternehmen und Privatpersonen zusammenlaufen. Kreditinstitute wie Banken oder Sparkassen geben die Informationen beispielsweise weiter, wenn Sie bei ihnen ein Konto eröffnen oder einen Kredit anfragen. Außerdem können Privatpersonen und Unternehmen die Angaben beispielsweise an die SCHUFA weitergeben, wenn es mit Ihnen im Geschäftsverkehr zu Problemen kommt.

Haben Sie eine Rechnung nicht bezahlt oder wurde etwa ein Inkasso-Verfahren eröffnet, führt das zu negativen Einträgen, die in Ihrer Akte gespeichert werden. Andere sollen darüber Rückschlüsse auf Ihre Bonität und Ihr Finanzverhalten ziehen können, um dann zu entscheiden, ob sie einen Vertrag mit Ihnen schließen. Sie selbst werden durch negative Einträge natürlich in Misskredit gezogen. Diese behindern beim Mieten einer Wohnung, beim Leasen eines Fahrzeugs und sogar beim Abschluss von Mobilfunkverträgen.

Sind Auskunfteien staatlich oder privat?

Entgegen der häufigen Annahme sind Auskunfteien keineswegs staatliche Behörden. Sie unterliegen daher nur sehr begrenzt einer Aufsicht durch eine unabhängige Stelle. Bei den Auskunfteien handelt es sich um vollständig privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Geschäftsmodell ist der Handel mit Ihren Daten. Die größte Auskunftei in Deutschland, die SCHUFA, speichert die Informationen von ca. 65 Millionen Personen. Wer auf diese Informationen zugreifen möchte, bezahlt die SCHUFA dafür.

Allerdings kann nicht jeder einfach so auf Ihre Daten zugreifen. Es benötigt ein sog. „berechtigtes Interesse”. Dieses liegt beispielsweise vor, wenn Sie einen Kredit beantragen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit im Vorfeld zu prüfen, um zu verhindern, dass Privatpersonen sich überschulden. Ob diese Vorgabe eingehalten wird, können Sie aber nicht kontrollieren, weil Sie nicht darüber aufgeklärt werden, wer Informationen über Sie einholt.

Daten- und Verbraucherschutz gegenüber Auskunfteien durchsetzen

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Auskunfteien handeln mit Daten über Ihr Finanzverhalten. Das unterliegt strengen Vorgaben hinsichtlich Verbraucher- und Datenschutz.

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Negative Einträge schaden Ihnen bei Wohnungssuche, Kreditvergabe und vielem mehr. Diese Einträge können aber häufig gelöscht werden.

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Unsere Anwälte decken Angriffspunkte auf und setzen die Löschung durch. So können Sie Ihren Score bei Auskunfteien verbessern.

Problem für Verbraucher: So bestimmen Auskunfteien die Bonität

Für Privatpersonen ist eine Auskunftei häufig eher mit Problemen verbunden. Sie spielt nämlich für Sie meist nur dann eine Rolle, wenn Sie etwas brauchen, z. B.:

  • Mieten einer Wohnung (sog. freiwillige Selbstauskunft)
  • Leasingverträge sowie Käufe auf Raten oder Rechnung
  • Kreditanfragen, inkl. Einfluss auf Kosten und sonstige Konditionen
  • Lebens-, Rentenversicherungen und sonstige langfristige Zahlungsverpflichtungen

Hierbei handelt es sich nur um eine Auswahl, die Liste ist viel länger. Finden sich dann negative SCHUFA-Einträge, die Ihren Score und damit Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, ist das ein Problem. Zum einen kann es die Konditionen verschlechtern. Kredite werden deutlich teurer, weil die Bank eine höhere Chance für Ihren Zahlungsausfall sieht. Zum anderen kann es sein, dass Sie unabhängig vom Preis nicht einmal bekommen, was Sie möchten. Man verkauft Ihnen Ihr neues Auto nicht auf Raten, vermietet nicht an Sie und verwehrt Ihnen teilweise sogar Ihren Handyvertrag.

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Was sind negative Einträge und wie kommen sie zustande?

Negative Einträge bei Auskunfteien kommen dann zustande, wenn es im Finanzverkehr Probleme gibt. Wenn Sie einen Kredit nicht oder zu spät zurückzahlen oder nur eine Rechnung aus dem Onlineshop vergessen, kann das zu einer Eintragung führen. Das sind aber nur die Fälle, die Sie selbst verantworten müssen. Verbraucher haben in der Vergangenheit schon von Namensverwechselungen berichtet, bei denen eigentlich jemand anderes hätte eingetragen werden sollen.

Außerdem können auch die Urheber von Einträgen Fehler machen. Der Klassiker sind Retouren aus Onlineshops. Sie haben etwas zurückgeschickt, das nicht im Warensystem ankam. Der Verkäufer besteht daher auf die Zahlung. Sie zahlen nicht, weil Sie die Ware nicht mehr haben, und der Händler lässt Sie wegen der offenen Forderung eintragen. Wer Sie wann eintragen lässt, wissen Sie aber nicht einmal, weil Auskunfteien Ihnen das nicht aktiv mitteilen.

Wie kann ich einen negativen Eintrag bei einer Auskunftei löschen lassen?

Theoretisch können Sie sich an die entsprechende Auskunftei wenden. Das Problem ist, dass diese meist auf den Urheber verweisen. Das heißt, Sie müssen den Sachverhalt zuerst mit diesem klären und das dann wiederum an die Auskunftei weitergeben. Das ist umständlich für Sie und mit viel Zeit und Nerven verbunden. Es gibt aber eine bessere Möglichkeit, die Sie im Vorfeld immer prüfen lassen sollten.

Es kommt immer wieder vor, dass Einträge fehlerhaft sind. Dabei geht es nicht nur um den Inhalt. Selbst Einträge, die zu Recht über Sie zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Das liegt an einigen Vorgaben zu Form und Frist. Verbraucherzentralen berichten immer wieder über Defizite. Diese liegen häufig gar nicht an den Auskunfteien selbst, sondern am Urheber des Eintrags. Die Löschung kann dann aber unter bestimmten Voraussetzungen durchgesetzt werden.

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Formvorgaben für Urheber zum Erstellen von Einträgen

Zu den formalen Voraussetzungen gehören vor allem Dinge, die den Umgang zwischen Ihnen und dem Urheber eines Eintrags betreffen. Es ist nämlich rechtswidrig, Einträge vorzunehmen, mit denen Sie nicht rechnen können. Deshalb ist es nötig, Sie auf offene Forderungen mehrfach hinzuweisen. Für eine Eintragung müssen diese im Abstand von vier Wochen mindestens zweimal gemahnt worden sein.

Außerdem muss Sie Ihr Gegenüber im Rahmen der Mahnung eindeutig darauf hingewiesen haben, dass eine Eintragung bei einer oder mehreren Auskunfteien zu erwarten ist. Wenn Sie einer Forderung aktiv widersprochen haben, ist ein Eintrag dazu ebenfalls rechtswidrig. Diesen Widerspruch kann Ihr Gegenüber aber natürlich unterschlagen, sodass Einträge bei Auskunfteien trotzdem zustande kommen können.

Fristvorgaben für Auskunfteien zur Löschung von Einträgen

Vergangenheit dürfen Sie also nicht unbegrenzt in der Zukunft diskreditieren. Die Fristen reichen von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren. So werden beispielsweise Kreditanfragen bei einer Bank über ein Jahr gespeichert und wirken sich über diese Zeit auf Ihren Score aus. Es ist ratsam, regelmäßig selbst zu prüfen, ob diese Löschfristen eingehalten werden.

Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose Datenkopie. Diese müssen Ihnen SCHUFA und Co. zur Verfügung stellen. Das erlaubt Ihnen einen Überblick über die von Ihnen hinterlegten Daten, die unsere Experten auf jegliche angreifbaren Fehler prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie gerne darüber auf, wie wir fehlerhafte Einträge für Sie löschen können.

Fazit: Verbraucher sind Auskunfteien nicht ausgeliefert

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die mit dem Handel Ihrer Daten Geld verdienen. Beispielsweise erfüllen Sie zwar im Kreditwesen auch eine wichtige Kontrollfunktion, werden von Verbrauchern aber nicht immer als fair empfunden. Wenn Sie eine Wohnung mieten, ein Fahrzeug leasen oder einen Kredit beantragen möchten, sollten Sie im Vorfeld Ihren Schufa-Score prüfen. Gegen negative Einträge können Sie in vielen Fällen vorgehen.

Wir prüfen Ihre Daten auf rechtlich angreifbare Fehler, die teilweise sogar völlig ohne das Verschulden der Auskunftei zustande kommen können. Finden wir diese, können wir die Löschung durchsetzen und Ihre Bonität steigt in der Folge. Ein erster Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen ist für Sie nicht einmal mit Kosten verbunden. Nutzen Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Optionen.

Häufige Fragen unserer Mandanten zu den Auskunfteien

Wirtschaftsauskunfteien gibt es viele. Die wichtigste, weil größte, ist die SCHUFA. Größere Bekanntheit haben außerdem:

  • Creditreform Boniversum
  • Crif (seit 2021 Zusammenschluss aus Crif Bürgel und Deltavista)
  • Experian (InfoScore Consumer Data)
  • Regis24

Hinter einigen großen Auskunfteien stehen außerdem andere Unternehmen, die Interessen an deren Dienstleistung haben. Dazu gehören beispielsweise die Telekom, Allianz, Otto oder Bertelsmann.

Eine kostenpflichtige Auskunft erhalten Sie in der Regel über die Online-Auftritte der jeweiligen Auskunftei. Einige bieten sogar die Möglichkeit, über ein Kontaktformular direkt eine kostenlose Datenkopie zu beantragen. Wo das nicht vorhanden ist, können Sie eine einfache schriftliche Anfrage stellen.

Der Begriff taucht im Netz häufiger auf und ist etwas irreführend, da streng genommen alle Auskunfteien gewerblich sind. Sie arbeiten privatwirtschaftlich und handeln gewinnorientiert mit Ihren Daten. Ein anderer Begriff wäre auch noch Wirtschaftsauskunft. Gemeint ist mit SCHUFA und Co. aber immer das gleiche.

Das kommt auf das Geschäftsfeld an. Eine besonders große Rolle spielen Auskunfteien für Unternehmen, denen gegenüber viele Verbraucher Zahlungsverpflichtungen haben. Das kann beispielsweise dadurch zustande kommen, dass Ihnen Geld geliehen wird. Klassischerweise sind also besonders Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen darauf angewiesen, die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern besser einschätzen zu können.

Das kommt darauf an, um was für einen Eintrag es sich handelt. Wie genau sich Ihr SCHUFA-Score und damit Ihre Bonität berechnet, ist ein Geschäftsgeheimnis und deshalb nicht genau bekannt. Es lässt sich aber sicher sagen, dass Ihre Kreditwürdigkeit umso stärker leidet, je schlimmer der Eintrag ist.

Der Eintrag über eine Kreditanfrage wirkt weniger schwer, als wenn Sie privatinsolvent wären. Dennoch können auch vermeintlich weniger wichtige Einträge Ihre Bonität bei Auskunfteien beschädigen. Besonders bei länger laufenden Krediten oder Leasingverträgen kann sich das deutlich auswirken. Hier kann schon ein einziger negativer Eintrag zu deutlich schlechteren Konditionen führen, die Sie dann viel Geld kosten.

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