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Internet trotz SCHUFA: teure Risikoaufschläge vermeiden

Einträge löschen lassen und jeden Monat Kosten sparen

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Internet trotz SCHUFA kann teuer werden. Die Anbieter von DSL- und anderen Internet-Verträgen prüfen Ihren Score und verwehren Ihnen reguläre Angebote. Durch ein angeblich höheres Risiko des Zahlungsausfalls erhalten Sie nur deutlich teurere Verträge. Umgehen lässt sich das leider nicht. Allerdings gibt es häufig die Möglichkeit, Einträge bereinigen zu lassen. Das hilft Ihnen dann nicht nur beim Internet-Vertrag, sondern auch in vielen anderen Lebenslagen. Dazu gehören nicht nur Kredite, sondern auch die Möglichkeit, auf Rechnung zu kaufen oder auch die Suche nach einer Wohnung.

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Internet trotz SCHUFA: Warum ist es so teuer?

Internet trotz SCHUFA-Einträgen zu erhalten, kann sich teilweise als ein größeres Problem herausstellen als Verbraucher erwarten. Der Grund ist, dass Mobilfunkanbieter Ihre Daten im Vorfeld prüfen. Es kann sogar vorkommen, dass Sie abgelehnt werden. Da die Anbieter von Internet und Telefonie aber Geld verdienen wollen, bieten Ihnen diese im Anschluss teils eine Alternative an.

Das Problem ist, dass negative SCHUFA-Einträge als Anlass dafür genutzt werden, Ihnen schlechtere Konditionen anzubieten. Die ursprünglich günstigen Angebote, mit denen auch breit geworben wird, erhalten Sie unter Verweis auf Ihren SCHUFA-Score nicht. Stattdessen bekommen Sie ein individuelles Angebot, welches aber deutlich teurer ist.

DSL trotz SCHUFA: Im Vorfeld Datenkopie anfordern

Wenn Sie DSL trotz SCHUFA wollen, können Sie dem Problem leider auch nicht dadurch ausweichen, indem Sie versuchen, einen anderen Anbieter zu finden. Auskunfteien werden in Deutschland nämlich von fast allen Internet-Anbietern im Vorfeld konsultiert. Es ist daher sinnvoll, dass auch Sie sich im Vorfeld informieren. Dafür müssen Sie nicht einmal Geld ausgeben, da Ihnen der Gesetzgeber eine alternative Möglichkeit einräumt.

Sie haben nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einmal jährlich einen Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie der über Sie hinterlegten Informationen. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Ob Einträge über Sie vorliegen, muss Ihnen nicht automatisch bekannt sein. Denn wenn Eintragungen über Sie vorgenommen werden, teilt Ihnen die Auskunftei das nicht mit. Missverständnisse und Fehler können daher immer vorliegen.

Internet trotz SCHUFA bekommen

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Wenn Sie trotz SCHUFA einen Internet-Vertrag benötigen, kann es teuer werden.

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Negative Einträge können Konditionen verschlechtern. Bonitätsabfragen sind aber leider die Regel.

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Die einzige Lösung: Verbessern Sie Ihren Score. Viele Einträge sind rechtlich angreifbar und können gelöscht werden.

WLAN trotz SCHUFA ist teuer: Besser Score bereinigen lassen

Wenn Sie nun einen Internetvertrag für WLAN trotz SCHUFA wollen, bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten übrig. Sie können in den sauren Apfel beißen und einen teureren Internet-Tarif bestellen. Sollten Sie aber aufgrund finanzieller Engpässe SCHUFA-Einträge haben, ist das eine schlechte Lösung. Eine Alternative besteht aber. Viele Verbraucher können aktiv ihren Score verbessern, um leichter an einen günstigen Vertrag zu kommen. Wie die Verbraucherzentralen berichten, kommt es immer wieder zu rechtswidrigen SCHUFA-Einträgen.

Diese sind dann angreifbar und deren Löschung kann durchgesetzt werden. Es gibt mehrere Gründe, aus denen einen Eintrag illegal sein kann:

  • Er ist inhaltlich falsch oder es liegt sogar eine Namensverwechslung vor.
  • Bei der Eintragung hat der Urheber formale Vorgaben missachtet.
  • Die Löschfrist ist bereits verstrichen und die Entfernung muss umgehend umgesetzt werden.

DSL ohne SCHUFA-Probleme erhalten: illegale Einträge löschen

Wer unverschuldet aufgrund von Eintragungen bei einer Auskunftei Probleme hat, einen günstigen Internet-Vertrag zu erhalten, kann und sollte dagegen vorgehen. Die Ursachen für fehlerhafte Einträge sind vielfältig. Beispielsweise können Sie mit einer gleichnamigen Person verwechselt worden sein. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Kriminelle im Internet Waren auf den Namen fremder Personen bestellen und Zahlungsforderungen dann teilweise offenbleiben.

Der Händler fordert die Zahlung von Ihnen und nimmt im Anschluss einen negativen Eintrag vor, wenn Sie dem nicht nachkommen. Außerdem führen ungeklärte Rechtsstreits immer wieder zu negativen Einträgen. Das ist zwar illegal, manchmal wird der SCHUFA gegenüber aber vom Urheber unterschlagen, dass der Sachverhalt noch gar nicht entschieden ist. Es wird trotz besseren Wissens versichert, die Forderung bestünde unangefochten und dass Sie diese schuldig seien. Der Eintrag wird nun vorgenommen, ohne dass Sie es wissen.

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Formerfordernisse nutzen und Löschung durchsetzen

Wie bereits dargestellt, dürfen SCHUFA-Einträge nicht ohne Weiteres vorgenommen werden. Es gibt mehrere formale Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass Sie der zugrunde liegenden Forderung nicht widersprochen haben dürfen. Wenn beispielsweise ein Internet-Händler von Ihnen eine Zahlung verlangt, die Sie nicht für gerechtfertigt halten, müsste zunächst der Sachverhalt geklärt werden.

Ihr Gegenüber darf dann keinen Eintrag trotz Ihres Widerspruchs in Auftrag geben. Dazu kommt außerdem, dass Ihnen die Möglichkeit einer Eintragung aktiv angedroht worden sein muss. Das kann beispielsweise im Rahmen einer Mahnung passieren. Eine solche muss Ihnen zudem mindestens zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen zugehen. Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Eintrag rechtens.

Löschfristen prüfen lassen

Besteht ein Eintrag noch trotz abgelaufener Frist, muss dieser umgehend entfernt werden. Zwar bemüht sich die SCHUFA um die fristgerechte Löschung aller Einträge, dennoch sollte die Einhaltung der Löschfristen sicherheitshalber von Verbrauchern geprüft werden. Wurde eine Frist überschritten, kann die umgehende Löschung durchgesetzt werden. Fehler aus der Vergangenheit dürfen Sie nicht Zeit Ihres Lebens verfolgen. Daher unterliegt jeder Sachverhalt einer bestimmten Löschfrist. Das gilt sogar für extreme Fälle, wie beispielsweise ein privates Insolvenzverfahren.

So lenkte die SCHUFA zum Beispiel Anfang 2023 im Vorfeld eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) frühzeitig ein und senkte die Löschfrist für die Restschuldbefreiung deutlich ab. Sie wurde auf ein Sechstel der ursprünglichen Frist gekürzt – von drei Jahren auf sechs Monate. Ob bestimmte Löschfristen nicht grundsätzlich zu lang sind, wird beispielsweise von den Verbraucherzentralen immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Es lohnt sich also, eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Internet ohne SCHUFA nur per Anwalt

Internet trotz SCHUFA erhalten Sie nur zu ungünstigen bzw. teuren Konditionen. Wenn Sie nicht lange darauf warten wollen, bis sich Ihr Score von selbst verbessert, können Sie die Hilfe unserer Experten in Anspruch nehmen. Häufig sind Einträge rechtlich angreifbar, wenn Fehler bei Form oder Frist vorliegen. Welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Fall haben, erklären wir Ihnen zunächst im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Diese ist vollständig unverbindlich und Sie können im Anschluss entscheiden, welche Optionen für Sie infrage kommen.

Dabei geht es nicht nur darum, Internet zu erhalten, sondern meist auch um viele andere Dinge. Sollten Sie einen Kredit oder einen Leasingvertrag benötigen, wird dieser durch Einträge bei der Auskunftei deutlich verteuert oder sogar verhindert. Auch die Wohnungssuche kann sich schwierig gestalten, da hier vor allem in Ballungsgebieten mittlerweile fast immer eine Mieterselbstauskunft gefordert wird. Bemühen Sie sich nicht, Internet trotz Auskunftei-Einträgen zu bekommen, sondern lassen Sie besser gleich Ihren Score bereinigen.

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Internet trotz SCHUFA: Häufige Fragen

Ja, in den meisten Fällen geht das. Ein Internet-Vertrag ist keine große, finanzielle Belastung wie beispielsweise ein Baukredit. Dabei kommt es aber auch darauf an, was Sie genau benötigen. Teurere Tarife mit hoher Bandbreite, die beispielsweise sogar noch Hardware enthalten, stehen unter Umständen nicht zur Verfügung. Der Anbieter wird aber wahrscheinlich den Preis nach oben korrigieren. Damit besteht dann ein Risikoaufschlag für einen möglichen Zahlungsausfall.

Auskunfteien wie die SCHUFA werden vor allem dann zu Rate gezogen, wenn Sie langfristige Zahlungsverpflichtungen eingehen. Da Internet-Verträge trotz der Möglichkeit zu wechseln meist mehrere Jahre laufen, wollen die Anbieter auf Nummer sicher gehen. Mit der Abfrage Ihres Scores sollen Rückschlüsse auf Ihre Zahlungsmoral ermöglicht werden.

Damit soll das Risiko eines Zahlungsausfalls von Ihrer Seite eingeschätzt werden. Sollten negative Einträge vorliegen, beschädigt das Ihre Kreditwürdigkeit, weshalb Sie nun einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Ob Ihr Score tatsächlich etwas über Ihre Zahlungsmoral aussagt oder nicht, spielt keine Rolle.

Ob es grundsätzlich möglich ist, lässt sich leider nicht sicher sagen. Fest steht aber, dass alle großen Mobilfunk- und Internet-Anbieter in Deutschland Verträge mit der SCHUFA unterhalten. Diese können also im Vorfeld immer Ihren Score prüfen. Finden sich dann Negativeinträge, schlägt sich das auf die Kosten nieder. Ob bei jedem Vertrag immer zwangsläufig eine Bonitätsprüfung stattfindet, ist für Außenstehende nicht klar ersichtlich.

Da negative Einträge Ihnen allerdings auch bei vielen anderen Dingen Steine in den Weg legen, lohnt es sich fast immer, deren Löschung zumindest prüfen zu lassen. Welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, erklären Ihnen unsere Experten gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Das kommt darauf an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, immer jeglichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und viel Zeit verstreichen zu lassen, bis sich Ihre SCHUFA durch die Löschfristen von selbst verbessert. Trotz dieser Möglichkeit kommt es aber in den wenigsten Fällen in Frage, darauf zu warten. Glücklicherweise kommt es aber immer wieder vor, dass Einträge rechtlich angreifbar sind. Der Grund dafür liegt sehr häufig bei den Urhebern, die formale Voraussetzungen bewusst oder unbewusst missachten.

Haben Sie einer Forderung widersprochen, wurde sie nicht ausreichend häufig gemahnt oder wurde Ihnen die Eintragung nicht angedroht, können Einträge rechtswidrig sein. Auch verstrichene Fristen oder inhaltliche Fehler und Verwechslungen machen eine Löschung durchsetzbar. Nutzen Sie für einen besseren Überblick über Ihre Optionen unseren Service der kostenlosen Erstberatung.

Zunächst sollten Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Bestehen Chancen für eine Löschung, können Sie uns beauftragen. Wir holen dann zunächst detaillierte Informationen zu Ihren Einträgen ein. Diese prüfen wir dann gründlich auf Fehler und gehen im Anschluss entsprechend dagegen vor.

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