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Restschuldbefreiung SCHUFA: Einträge professionell löschen lassen

Letzten Makel der Privatinsolvenz bereinigen

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
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Eine Restschuldbefreiung wird bei der SCHUFA teilweise noch lange gelistet. Zwar hatte sich das Unternehmen im Frühjahr 2023 verpflichtet, Daten zur Restschuldbefreiung nur noch maximal sechs Monate zu speichern. Allerdings empfinden viele Verbraucher den Prozess zur Durchsetzung dieser Löschfristen mit der SCHUFA als schwierig, wodurch es zu schmerzhaften Zeitverzögerungen und Problemen kommen kann. Um Ihre Akte und Ihren Score nachhaltig zu bereinigen, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts. Dieser kann neben einer Privatinsolvenz auch noch diverse andere negative Einträge löschen lassen. Die Eintragslöschung durch einen Anwalt kann Ihnen wertvolle Zeit sparen oder auch überhaupt erst Ihr Recht gegenüber der SCHUFA durchsetzen.

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Restschuldbefreiung: SCHUFA verhindert Neuanfang

Um nach einer Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung zu erreichen, sind die Hürden bewusst hoch gesetzt. Wenn Sie diesen Schritt aber endlich erreicht haben, hat der Gesetzgeber nun vorgesehen, dass Sie einen Neuanfang machen können. Das Geschäftsmodell der SCHUFA macht hierbei allerdings häufig einen Strich durch die Rechnung. Hier wird die Restschuldbefreiung nämlich noch lange gespeichert und verhindert für viele Verbraucher einen effektiven Neustart.

Im Rahmen Ihres Scores bei der Auskunftei bleibt das Stigma noch lange bestehen. Dabei muss es nicht einmal um Kredite gehen, die Probleme beginnen bereits im kleinen Kontext. Bei wem der Vermerk einer Restschuldbefreiung hinterlegt ist, der wird besonders in Großstädten bei der Wohnungssuche vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt. Außerdem kann es sein, dass selbst Mobilfunkanbieter Ihre Daten abfragen und Sie nicht einmal einen Handyvertrag abschließen können.

SCHUFA nach Privatinsolvenz löschen lassen

Da Daten zur Privatinsolvenz bei der SCHUFA auch nach einer Restschuldbefreiung noch lange vorgehalten werden, kann Sie das noch über Jahre belasten. Daher lohnt sich in der Regel eine rechtliche Überprüfung jeglicher über Sie erfassten Einträge. Um nämlich Negativeinträge über Sie vornehmen zu lassen, bestehen diverse rechtliche Hürden.

Diese werden in der Praxis allerdings häufig ignoriert. Dabei kann es beispielsweise um Löschfristen gehen oder auch um Formalia, die bereits im Vorfeld einer Eintragung eigentlich hätten eingehalten werden müssen. In vielen Fällen gibt es hier juristische Schwachstellen, die ein spezialisierter Anwalt gezielt angreifen kann. In der Folge ist eine Löschung von Einträgen häufig möglich.

Vermerk wegen Restschuldbefreiung bei der SCHUFA löschen lassen

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Zwar hat sich die SCHUFA widerwillig verpflichtet, Einträge zur Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate zu speichern.

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Darauf können Sie sich aber nicht verlassen. Prüfen Sie deshalb aktiv Ihren Score und lassen Sie Einträge rechtlich prüfen.

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Viele Negativeinträge sind vom Anwalt wegen Fehlern bei Form und Frist angreifbar und können gelöscht werden.

Speicherfristen für SCHUFA-Eintrag nach Privatinsolvenz verkürzt!

Ursprünglich hatte die SCHUFA die Daten zu einer Privatinsolvenz noch 3 Jahre nach einer rechtskräftigen Restschuldbefreiung gespeichert. Das ist eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass mit dem Schuldenschnitt nun ein neuer Lebensabschnitt begonnen werden soll. Daher wurde gegen diese Praxis auch geklagt. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Vor dem EuGH hatte die Generalanwaltschaft in ihren Schlussanträgen zu den Rechtssachen C‑26/22 und C‑64/22 diese Frist als unangemessen lang festgestellt.

Die Generalanwaltschaft sprach sich für eine Speicherung von maximal sechs Monaten aus und hielt ein längeres Vorhalten der Informationen für rechtswidrig. Da ein Urteil in diesem Sinne zu erwarten war, kam die Auskunftei der Urteilsverkündung proaktiv zuvor. Sie kündigte am 28.03.2023 an, im Fall der Restschuldbefreiung nur noch mit einer Frist von sechs Monaten zu arbeiten. Die Praxis zeigt aber, dass Löschfristen nicht immer eingehalten werden, weshalb diese Ankündigung nicht zu 100 % verlässlich ist.

Löschfristen der SCHUFA nach Restschuldbefreiung durchsetzen

Es kommt leider immer wieder vor, dass die rechtlichen Vorgaben zu Löschfristen bei Auskunfteien wie der SCHUFA nicht eingehalten werden. Schwerwiegend negative Einträge, wie die zu einer Privatinsolvenz beziehungsweise einer Restschuldbefreiung, schaden Verbrauchern dabei natürlich besonders. Aus diesem Grund sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass das Unternehmen die Daten zu Ihrer Restschuldbefreiung rechtzeitig löscht und lieber gleich selbstständig aktiv werden.

Lassen Sie deshalb spätestens sechs Monate nachdem ihre Restschuldbefreiung rechtswirksam geworden ist, die von Ihnen hinterlegten Daten prüfen. Dabei sollten Sie sich nicht nur Ihren Basis-Score mitteilen lassen, sondern einen vollständigen Auszug aller über Sie hinterlegten Daten einfordern. Diese Daten wird die SCHUFA Ihnen allerdings unter Umständen nicht in vollem Umfang zur Verfügung stellen, weshalb es sich häufig lohnt, bereits an dieser Stelle einen Anwalt einzuschalten.

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Druck auf SCHUFA ausüben und Insolvenzverfahren endlich abschließen

Auch wenn das Insolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung im Wesentlichen juristisch abgeschlossen ist, bleiben in der Praxis diverse Spätfolgen bestehen. Solange noch SCHUFA-Einträge über Sie vorliegen, hängt Ihnen der ganze Prozess auch noch weiterhin nach. Lassen Sie daher alle Daten überprüfen. Das wird am leichtesten durchgesetzt, wenn die Kommunikation direkt über eine spezialisierte Anwaltskanzlei läuft. Sobald Sie wissen, welche Daten tatsächlich über Sie geführt werden, können Sie aktiv dagegen vorgehen.

Das Geschäftsmodell der SCHUFA ist zwar grundlegend legal, allerdings werden häufig formelle, rechtliche Vorgaben nicht eingehalten. Rechtsexperten können an dieser Stelle ansetzen und Einträge aus einer Vielzahl von Gründen löschen lassen. Das gilt auch nicht nur wegen bereits abgelaufener Löschfristen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch schon deutlich früher. Einen Überblick über Ihre rechtlichen Optionen verschaffen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

Restschuldbefreiung SCHUFA: häufige Fragen

Die entsprechenden Einträge zur Restschuldbefreiung wirken sich in jedem Fall negativ aus, sollte jemand eine SCHUFA-Abfrage über Sie durchführen. Ob das beispielsweise ein potenzieller Vermieter bei Ihnen tut, können Sie selbst leider nicht beeinflussen. Sie erfahren weder, wer sich über Sie informiert, noch werden Sie um Erlaubnis gefragt. Am Ende steht bei vielen Verbrauchern nur das Ergebnis.

Das heißt, Sie erhalten keinen Kredit, können keine Wohnung mieten und im schlimmsten Fall noch nicht mal einen Mobilfunkvertrag abschließen. Zwar ist nicht immer zwangsläufig garantiert, dass potenzielle Vertragspartner eine Bonitätsprüfung durchführen. Gerade in Großstädten ist allerdings eine SCHUFA-Abfrage mindestens für das Mieten einer Wohnung ein Standard.

Das gilt auch für viele andere Dinge, wie beispielsweise das Leasen eines Fahrzeugs oder sonstige Verträge, die für Sie mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen verbunden sind. Um sich das Leben nicht zusätzlich noch zu schwerer zu machen, als es ohnehin schon ist, sollten Sie Ihren Score bereinigen lassen. Über Ihre Möglichkeiten klären wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung auf.

Das Geschäftsmodell der Auskunftei basiert darauf, Unternehmen, Banken oder auch Privatpersonen Informationen über die Kreditwürdigkeit potenzieller Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen. Eine Privatinsolvenz, beziehungsweise die damit verbundene Restschuldbefreiung, ist dabei ein objektives Kriterium, das Ihre Vertrauenswürdigkeit bei finanziellen Dingen insgesamt in Misskredit bringt.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie die Situation schuldhaft herbeigeführt haben oder schlicht Pech hatten. Hier wird mit einfacher Statistik gearbeitet. Personen, die bereits eine Privatinsolvenz beziehungsweise Restschuldbefreiung hinter sich haben, sind statistisch gesehen weniger kreditwürdig. Für den Einzelfall interessiert sich in der Regel niemand.

Deshalb sollten Sie diesen Makel auch aus Ihrer Historie streichen lassen. Dabei können wir Sie unterstützen. Fordern Sie hierzu einfach unsere kostenlose Erstberatung an. In diesem Rahmen klären unsere Experten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Löschen negativer SCHUFA-Einträge auf.

Nein und das sollten Sie auch nicht. Allerdings kommen Sie so oder so nicht um einen Eintrag in den Auskunfteien herum. Diese erhalten Ihre Daten nämlich in der Regel direkt vom Insolvenzregister. Nach einer Restschuldbefreiung sollten Sie sich selbstständig darum kümmern, entsprechende SCHUFA Einträge löschen zu lassen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie dabei gerne.

Ja, das geht. Häufig lohnt es sich für Privatpersonen allerdings nicht, darauf zu warten, dass die SCHUFA einen Eintrag wegen der Restschuldbefreiung endlich selbstständig bereinigt. Und das, obwohl es diverse rechtliche Voraussetzungen für Einträge im Register der Auskunfteien gibt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Einträge wegen Restschuldbefreiung beziehungsweise Privatinsolvenz, sondern auch für viele andere Vorgänge.

Beispiele sind Kredite und Kreditanfragen oder auch Rechtsstreitigkeiten mit von Ihnen bestrittenen Forderungen. In vielen Fällen lassen sich Negativeinträge wegen diverser, formeller Rechtsmakel angreifen. Hierfür benötigt es allerdings eine detaillierte, juristische Prüfung. Spezialisierte Anwälte können dann das Löschen vieler Einträge effektiv durchsetzen.

Grundsätzlich können Sie über ein rechtliches Vorgehen mit einem Anwalt Einträge löschen lassen und dadurch Ihren SCHUFA-Score verbessern. Abseits davon sollten Sie allerdings darauf achten, dass Sie währenddessen Ihren Score nicht durch andere Dinge wieder verschlechtern. Vermeiden Sie es deshalb, neue Schulden aufzunehmen oder Kreditanfragen zu stellen, bevor wir Ihr Verfahren abgeschlossen haben.

Am nachhaltigsten können Sie Ihren Score verbessern, wenn Sie grundsätzlich darauf achten, Ihre Finanzen unter Kontrolle zu haben und jeglichen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Bereits bestehende Einträge können Sie über unsere Kanzlei in vielen Fällen angreifen und deren Löschung durchsetzen. Vereinbaren Sie hierzu am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung.

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