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Wohnung trotz SCHUFA – geht das überhaupt?

Wie Sie Ihren Score schon vor der Wohnungssuche bereinigen

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Eine Wohnung trotz schlechter SCHUFA zu bekommen ist nahezu unmöglich. In Großstädten fordert mittlerweile fast jeder Vermieter eine freiwillige Selbstauskunft und der Trend besteht auch auf dem Land. Als Mieter haben Sie dabei, wie so häufig, das Nachsehen. Wenn Sie auf Wohnungssuche sind oder sich eine solche abzeichnet, sollten Sie Ihren SCHUFA-Score einsehen. Finden sich hier Einträge, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen und deren Löschung durchzusetzen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

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Wohnung trotz SCHUFA suchen? Selbstauskunft fast immer gefordert

Wie erhalte ich eine Wohnung trotz SCHUFA? Wer einen oder mehrere negative SCHUFA-Einträge hat, bangt meist um eine Chance auf seine Traumwohnung. Häufig wird dann versucht, die SCHUFA zu vermeiden. Das ist allerdings gerade in Ballungsgebieten nur in seltenen Fällen möglich. Die meisten Vermieter verlangen eine sogenannte freiwillige Selbstauskunft.

Diese wird als freiwillig bezeichnet, weil Sie jederzeit das Recht haben, sie zu verweigern. Weil Sie aber ohnehin ausreichend Mitbewerber haben, würden Sie dann schon von vornherein nicht in Betracht gezogen werden. Es gibt schließlich genügend Auswahl für den Vermieter. Insofern ist die Selbstauskunft für Sie rechtlich gesehen freiwillig, praktisch aber zwingend.

Wohnung trotz SCHUFA zu finden fast unmöglich

Sie sitzen in der Zwickmühle. Das gilt besonders überall dort, wo Sie viele Mitbewerber haben. Also besonders bei attraktiven Wohnungen und verstärkt in dicht besiedelten, städtischen Gebieten. Das heißt aber nicht, dass Sie woanders nicht auch nach einer SCHUFA-Auskunft gefragt werden. Wenn Sie in einem ländlichen Gebiet eine Wohnung trotz SCHUFA wollen, können Sie dennoch vor dem gleichen Problem stehen.

Hier werden potenzielle Vermieter Sie zwar eher nicht automatisch aussortieren, wenn Sie die freiwillige Selbstauskunft verweigern. Man wird sich aber schon die Frage stellen, ob Sie etwas verheimlichen. Immer wieder berichten Mandanten, dass sie vor unserer Beauftragung erfolglos versucht hatten, Vermieter ohne SCHUFA-Auskunft zu überzeugen. Das funktioniert praktisch nie, weil mit der Verweigerung immer ein Anfangsverdacht gesät wird.

Wohnung trotz SCHUFA finden und Vermieter überzeugen

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Wenn Sie negative SCHUFA-Einträge haben, können Sie diese rechtlich prüfen lassen.

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Dabei offenbaren sich häufig Angriffspunkte, durch die wir eine Löschung durchsetzen können.

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Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und verbessern Sie Ihre Chancen bei der Wohnungssuche.

Wohnung mieten trotz SCHUFA – alternative Lösung als Ausweg

Aus der Zwickmühle kommen Sie also nicht heraus. Und daraus folgt, dass Sie eine Wohnung trotz SCHUFA eigentlich gar nicht bekommen können. Sie können aber an einer anderen Stelle ansetzen. Ihr SCHUFA-Score lässt sich händisch verbessern. Ratgeber im Netz verweisen hier meist nur darauf, beispielsweise Rechnungen pünktlich zu zahlen. Bis sich durch richtiges Verhalten Ihr Score verbessert, kann es aber lange dauern.

Wenn Sie jetzt oder in absehbarer Zukunft auf Wohnungssuche sind, haben Sie aber eine weitere Möglichkeit. Viele SCHUFA-Einträge leiden aus verschiedenen Gründen an rechtlichen Mängeln. Hierbei geht es in den meisten Fällen um Fehler bei Form oder Fristen. Da Verbraucher und auch die Verbraucherzentralen durchaus häufig von solchen Fehlern berichten, lohnt sich die rechtliche Prüfung. Finden sich Fehler, kann die Löschung durchgesetzt werden.

Hilfe vom Anwalt erleichtert die Wohnungssuche

Eine Wohnung trotz SCHUFA bekommen Sie in den meisten Fällen nur durch einen Anwalt. Dieser kann die von Ihnen bei Auskunfteien hinterlegten Daten prüfen und häufige Fehler schnell aufdecken. In der Folge lassen sich die betreffenden Einträge angreifen und deren Löschung durchsetzen. Dadurch bereinigen Sie Ihren SCHUFA-Score nachhaltig und lösen gleich mehrere Probleme auf einmal. Schließlich behindert Sie die SCHUFA nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern auch in vielen anderen Lebenslagen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditvergabe bei jeglichen Kreditinstituten von Bank bis Sparkasse
  • Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen
  • Sonstige langlaufende Verträge vom Leasing bis sogar zum Mobilfunkvertrag
  • Nicht zu unterschätzen: emotionale Belastung durch den SCHUFA-Pranger

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Erster Schritt zur Wohnung trotz SCHUFA: Ihr Auskunftsrecht

Der erste Schritt, um Ihr Recht durchzusetzen, ist die Auskunft. Egal, ob Sie trotz SCHUFA, eine Wohnung, einen Leasingvertrag oder einen Kredit möchten: zunächst müssen wir genau wissen, was bei der Auskunftei gegen Sie vorliegt. Hierzu ist es nicht nötig, die kostenpflichtigen Dienste der SCHUFA in Anspruch zu nehmen. Wer eine Wohnung sucht, kann zwar das Angebot der SCHUFA zur Mieterselbstauskunft wahrnehmen.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, die für Sie mit keinen Kosten verbunden ist. Nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Sie mindestens einmal im Jahr einen Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie der zu Ihrer Person hinterlegten Informationen. Diese sollten Sie regelmäßig in Anspruch nehmen und Ihren Score auf Einträge prüfen. Häufig kommen nämlich Einträge zustande, von denen Sie gar nichts wissen.

Löschung im Vorfeld der Wohnungssuche unabhängig vom Verschulden möglich

Ob wir fehlerhafte Einträge für Sie löschen können, hängt im Übrigen gar nicht an der Frage, ob Sie diese selbst verschuldet haben. Selbst wenn Einträge zu Recht bestehen, können sie angreifbar sein. Das liegt daran, dass Löschfristen übertreten sein können oder formale Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu gehört beispielsweise, dass Ihnen die Eintragung aktiv angedroht worden sein muss und Sie außerdem mindestens zwei Mahnungen erhalten haben müssen.

Hinzu kommt, dass Sie einer Forderung nicht widersprochen haben dürfen. Für eine Forderung, die Sie für unrechtmäßig halten, darf eigentlich keine Eintragung erfolgen. Es ist aber nicht garantiert, dass Ihr Gegenüber sich an diese Vorgabe hält. All das lässt sich von uns angreifen. So sind Sie nicht darauf angewiesen, auf eine Wohnung trotz SCHUFA zu hoffen, sondern können gegenüber potenziellen Vermietern mit einer sauberen Selbstauskunft punkten.

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  • Möglichkeiten nutzen und SCHUFA-Score deutlich verbessern

Fazit: Wohnung trotz SCHUFA mieten? Score bereinigen hilft immens

Sie brauchen nicht monatelang zu suchen, um irgendwann auf gut Glück eine Wohnung trotz SCHUFA mieten zu können. Da vor allem in Ballungsgebieten SCHUFA-Auskünfte mittlerweile obligatorisch sind, sollten Sie Ihren Score bereinigen lassen. In vielen Fällen ist das von uns durchsetzbar, wenn formale Fehler oder Fristüberschreitungen vorliegen.

Hierzu nutzen wir zunächst Ihr Auskunftsrecht aus Artikel 15 DSGVO und prüfen Ihre weiteren rechtlichen Optionen. Für einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten brauchen Sie nicht einmal in Vorleistung zu gehen. Nutzen Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung. Viele unserer Mandanten konnten so im Nachgang schon eine Wohnung trotz SCHUFA erhalten.

Häufige Fragen zur Wohnung trotz SCHUFA

Da es fast überall ausreichend Mitbewerber gibt, ist das nahezu unmöglich. Verweigern Sie die Auskunft, wird sich ein Anbieter einer Wohnung fragen, warum Sie das tun. Legen Sie Ihre SCHUFA mit negativen Einträgen offen, bringen Sie sich automatisch in Misskredit. Zwar können Sie sich auf die langwierige Suche begeben, eine Wohnung zu finden, bei der keine SCHUFA-Auskunft gefordert wird. Besonders in den städtischen Zentren ist das aber nahezu unmöglich.

Dabei ist es viel naheliegender, den eigenen SCHUFA-Score rechtlich bereinigen zu lassen, da immer wieder Einträge vorkommen, die von einem Anwalt angreifbar sind. Wird in der Folge deren Löschung durchgesetzt, hilft Ihnen das nicht nur bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Sie erhalten auch leichter Kredite, Leasingverträge, Lebens- und Rentenversicherungen und sogar Mobilfunkverträge. Außerdem sind häufig bessere Konditionen möglich.

Das kommt darauf an. Wenn Sie bereits auf der Suche sind und eine Wohnung gefunden haben, die von Privatleuten angeboten wird, wird diese ohnehin nicht lange auf dem Markt sein. Sie können dann auch auf gut Glück anfragen, Ihre Chancen dürften aber schlecht stehen, was durchaus auch sehr frustrierend sein kann.

Bei institutionellen Vermietern sollten Sie auf Anfragen verzichten, solange Sie Ihren Score noch nicht verbessert haben. Der Grund ist, dass Sie nicht wissen, wie lange Ihre Daten dort gespeichert werden. Vor allem in den Ballungsgebieten wird ein erheblicher Anteil des Wohnungsmarktes durch große Immobilienfirmen dominiert.

Sollten Sie hier, ohne es zu wissen, auf einer internen schwarzen Liste landen, verdirbt Ihnen das die Möglichkeiten auf eine Wohnung besonders nachhaltig. Da Sie hier im Unterschied zur SCHUFA keine Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten, kann es ratsam sein, negative Einträge zunächst zu bereinigen. Erst im Anschluss sollten Sie sich auf Wohnungen bewerben, die von großen Wohnungsgesellschaften angeboten werden.

Nein. Vermieter haben kein Recht darauf, Ihre SCHUFA einzusehen. Sie können das jederzeit verweigern. Das Problem dabei ist aber, dass nichts dagegenspricht, Sie um eine selbstständige SCHUFA-Auskunft zu bitten. Die sogenannte freiwillige Selbstauskunft ist daher auch gar nicht so freiwillig wie der Name suggeriert. Es bleibt einem potenziellen Vermieter nämlich offen, nur Bewerber in Betracht zu ziehen, die eine Selbstauskunft liefern.

Das mag zwar rechtlich so nicht vorgesehen sein, Vermieter sind aber nicht verpflichtet zu begründen, warum Sie abgelehnt werden. Sie werden dann nicht mal zu einem Besichtigungstermin eingeladen und haben dagegen keinerlei Handhabe. Der Name freiwillige Selbstauskunft ist deshalb etwas zynisch, es bleibt Ihnen aber nichts anderes übrig, als Ihre Daten offenzulegen. Um Ihre Chancen zu verbessern, können Sie aber Ihren SCHUFA-Score verbessern.

Nein, das ist nicht erlaubt. Die SCHUFA und andere Auskunfteien werden einer solchen Anfrage auch nicht stattgeben. Einem potenziellen Vermieter fehlt es am sogenannten “berechtigten Interesse”, weshalb hier auch meist um eine freiwillige Selbstauskunft gebeten wird.

Im Endergebnis in der Praxis macht das selbstverständlich keinerlei Unterschied. Da Sie die freiwillige Selbstauskunft nun trotzdem liefern müssen, erhält Ihr Vermieter auch Einblick.

Grundsätzlich gilt: wenn Sie eine Selbstauskunft liefern, geben Sie nur die Basisdaten weiter. Das muss ausreichen und wird im Regelfall auch nicht weitreichender gefordert.

Wenn Sie bereits eine Wohnung trotz SCHUFA bekommen haben und der Mietvertrag bereits unterzeichnet ist, darf der Vermieter diesen auch nicht wegen der SCHUFA wieder kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Ihre Daten im Vorfeld gefordert hat oder ihm das im Nachhinein einfällt.

Negative SCHUFA-Daten sind kein Kündigungsgrund, da diese nichts über das konkrete Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter aussagen. Abgesehen davon ist es nicht einmal erlaubt, das von einem Bestandsmieter einzufordern.

Die SCHUFA-Auskunft für Vermieter bietet die Auskunftei auch in aufbereiteter Art und Weise an. Gegen ein Entgelt können Sie sich Basisdaten zu Ihren dort hinterlegten Informationen speziell für Vermieter ausgeben lassen. Achten Sie darauf, nur die erste Seite hiervon weiterzugeben. Das muss für Vermieter ausreichen und beschränkt sich rein auf allgemeine Informationen, ohne beispielsweise konkrete Einträge oder Sachverhalte.

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