VW Dieselskandal: aktuelle Rechtsprechung und Ihre rechtlichen Optionen
Warum der Dieselskandal auch 2023 noch immer nicht beendet ist
- Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
- Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
- Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto
Der Dieselskandal bei VW nimmt aktuell wieder Fahrt auf. Selbst Verbraucher, deren Ansprüche schon verjährt gewesen wären, erhalten wahrscheinlich wieder neue Klagemöglichkeiten. Außerdem ist mit weiteren Rückrufen zu rechnen. Verbraucher sollten sich daher frühzeitig gründlich informieren. Deshalb stellen wir gleich zu Beginn die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen bereit. Weiter unten finden Sie alle grundsätzlichen Informationen zum Dieselskandal bei VW, wie beispielsweise betroffene Modelle und einen Überblick zu juristischen Möglichkeiten für Verbraucher.
Update zu den neusten Entwicklungen im Dieselskandal von VW
Der 08.11.2022 markiert potenziell für jeden Volkswagen-Kunden ein wichtiges Datum. An diesem Tag hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-873/19 entschieden. Er gab dabei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht, die in Deutschland gegen fehlerhafte Typengenehmigungen vorgehen möchte. Die Gerichte hierzulande hatten die Betroffenheit der gemeinnützigen Organisation im Dieselskandal verneint und deshalb die Klage nicht zugelassen.
Der EuGH sah das aber anders. Das Einhalten von Abgas-Grenzwerten dient besonders dem Umweltschutz. Da dieser der Hauptzweck der DUH ist, stellten die Richter fest, dass sie vom Dieselskandal sehr wohl betroffen sei. Die Folge ist, dass die Deutsche Umwelthilfe nun in Deutschland gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) klagen kann.
Schwerwiegende Folgen für Betroffene im VW-Dieselskandal
Der Dieselskandal um den Wolfsburger Autobauer weitet sich dadurch auf viele Verbraucher aus, die vorher unter Umständen noch gar nicht betroffen waren oder zumindest nicht davon wussten. Der Grund: Die Klagen der DUH werden sich nun gegen sehr viele Motoren, Modelle und Baureihen richten. Viele von Ihnen sind nämlich mit den sog. Thermofenstern ausgestattet.
Das geht auch weit über Volkswagen hinaus. Die Abschalteinrichtungen kamen bei fast allen Herstellern von Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz. Das bedeutet, dass in der Folge für Millionen von Fahrzeugen die Typengenehmigung nachträglich entzogen werden könnte und diese schlimmstenfalls von Stilllegungen betroffen sein werden. Es drohen auch Rückrufe und Fahrverbote.
VW Abgasskandal: Sind die Thermofenster überhaupt illegal?
Ja. Zumindest hat das der EuGH bereits mehrfach so festgestellt. Zuletzt hatte der EuGH das in einem Grundsatzurteil vom 21.3.2023 klargestellt. Bereits zuvor hatte der EuGH das im Zuge seines Urteils vom 08.11.2022 zu Gunsten der Deutschen Umwelthilfe bekräftigt. Zwar hatte sich in Deutschland der Bundesgerichtshof noch nicht dazu durchgerungen, Thermofenster pauschal zu verurteilen, dieser wird der Position des EuGH nun aber folgen. Die Prognose ist überaus belastbar.
Auch der BGH hat entsprechend zu einer Schadensersatzklage gegen VW geurteilt, in der es um genau dieses Thema ging. Die Entscheidung wurde bewusst hinausgezögert, um das EuGH-Urteil vom 21.3.2023 abzuwarten und erfolgte am 26.6.2023 an. Mit seinem Urteil hat der BGH Position bezogen, dass Thermofenster illegal sind und Schadensersatzklagen für betroffene Verbraucher damit nicht nur deutlich vereinfacht, sondern auch deren Erfolgsaussichten massiv erhöht.
Wie betrifft die Entwicklung vor dem EuGH den Volkswagen-Abgasskandal
Im neuesten EuGH-Urteil ging es nicht einmal um Volkswagen, sondern um Mercedes. Das ist aber unerheblich, weil es in beiden Fällen um die Thermofenster geht. Die Position der Richter richtet sich also vor allem gegen die manipulative Technologie. Dass Thermofenster illegal sind, hat man in Luxemburg nun ohne jeden Zweifel festgestellt. Es geht nun zusätzlich noch um weit mehr:
Das Urteil kommt der Forderung von Generalanwalt Athanasios Rantos nach, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr nachweisen müssen, dass die Fahrzeughersteller im Dieselskandal vorsätzlich manipuliert haben. Das war in der Vergangenheit vor allem gegen VW schon gut nachweisbar. Da nun aber schon ein fahrlässiges Inverkehrbringen manipulierter Motoren ausreicht, werden Klagen dadurch nochmal um ein Vielfaches einfacher.
Besondere Brisanz beim EA189
Viele Klagen zur älteren Motoren-Baureihe VW EA 189 waren eigentlich bereits abgeschlossen, da dieser 2015 der erste Dieselskandal-Motor war. In anderen Fällen waren Schadensersatzansprüche bereits verjährt. Die Thermofenster machen es nun aber nötig, den Fall EA 189 neu aufzurollen. Sie zeigen auch, dass Volkswagen nichts aus alten Fehlern gelernt hat.
Statt dafür zu sorgen, dass die Motoren des Konzerns endlich die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, hat man einfach neue Manipulationsvorrichtungen verbaut. Die Thermofenster waren zwar besser versteckt als vorherige Abschalteinrichtungen. Die neue Dieselskandal-Manipulation führt nun aber auch dazu, dass viele Verbraucher wieder Schadensersatzansprüche durchsetzen können, die eigentlich verjährt gewesen wären.
VW-Modelle mit Auffälligkeiten beim Abgasausstoß:
- Amarok
- Beetle
- Caddy
- Eos
- Golf
- Jetta
- Passat
- Phaeton
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- Tiguan
- Touran
- Touareg
- Multivan
- Transporter
Grundsätzlich sind alle Volkswagen-Modelle mit EA 189 und mit dem Nachfolge-Motor EA 288 verdächtig, eine illegale Abschalteinrichtung zu haben. Wegen erheblicher Auffälligkeiten sind auch Abgasmanipulationen bei Benzinern nicht mehr auszuschließen.
Vom Abgasskandal bei Volkswagen betroffene Motoren
Nahezu alle Motoren, die Volkswagen zwischen 2005 und 2017 gebaut hat, sind mit Abschalteinrichtungen ausgestattet. Potenziell vom Dieselskandal betroffen sind:
- 1.2 Liter TDI
- 1.6 Liter TDI
- 2.0 Liter TDI
- 3.0 Liter TDI
- 4.2 Liter TDI
- EA189
- EA288
- EA896
- EA897
- EA898
Es ist nicht auszuschließen, dass auch weitere Motoren manipuliert wurden. Sollten Sie einen Wagen mit einem der folgenden Motoren besitzen, sollten Sie umgehend den Diesel-Check machen. So sehen Sie sofort, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind.
Zwischenfazit zu den aktuellen Entwicklungen im Diesel-Skandal von VW
Die Klagen gegen Typengenehmigungen werden wahrscheinlich zu negativen Folgen für sehr viele Diesel-Fahrer führen. Volkswagen-Kunden sollten sich deshalb frühzeitig über juristische Optionen im Dieselskandal informieren, um später noch reagieren zu können. Sobald die Folgen eintreten, erwarten wir einen großen Mandanten-Ansturm. Wer dann zu spät dran ist, muss unter Umständen lange auf die Durchsetzung seiner Ansprüche warten.
Die gute Nachricht ist aber, dass Diesel-Klagen nun deutlich einfacher und vor allem auch schneller gehen dürften. Darüber hinaus erweitert sich der Kreis der Betroffenen ganz massiv. VW-Kunden sollten deshalb zumindest prüfen, ob sie in den Dieselskandal involviert sind. Nutzen Sie hierfür gern unseren Diesel-Check. Außerdem erhalten Verbraucher, deren Ansprüche unter Umständen schon verjährt waren, neue Klagechancen.
VW-Dieselskandal: Zusammenfassung der Fakten
Im September 2015 wurde der VW-Dieselskandal durch Untersuchungen der US-Umweltschutzbehörde EPA aufgedeckt. Das Ausmaß der Manipulation ist bis heute noch nicht ganz aufgearbeitet. Sicher ist: Mit einer eigens entwickelten Software hat Volkswagen den Schadstoffausstoß von mehreren Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert. Diese erkennt, wenn ein Fahrzeug im Prüfmodus ist.
Die Software verändert die Abgasreinigung so, dass die gesetzlichen Normen während der Prüfung eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr werden die erlaubten Emissionen jedoch massiv überschritten. Bisher hat Volkswagen deshalb weltweit mehr als 11 Millionen Fahrzeuge im Dieselskandal zurückgerufen. Noch immer vertuscht der Konzern betrügerische Manipulationen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
Schadensersatz, Bußgelder und Strafprozesse in Europa und den USA
Der Volkswagen-Konzern wollte durch einen milliardenschweren Vergleich mit der US-Justiz und der Umweltbehörde EPA vor sechs Jahren umfangreiche Schadensersatzforderungen in den USA abwenden. Insgesamt hat der Dieselskandal Volkswagen bereits 32 Milliarden Euro gekostet: Die Summe könnte nun noch weiter steigen. Volkswagen drohen erneut milliardenschwere Bußgelder in den USA.
Auch in Europa verkaufte die Marke viele manipulierte Fahrzeuge. Getäuschte Verbraucher überhäuften daher Volkswagen mit zahlreichen Schadensersatzklagen. Es laufen zudem auch in Deutschland zahlreiche Strafprozesse gegen VW-Mitarbeiter. Sogar der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn ist wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt.
Dieselskandal: Diese VW-Marken sind betroffen
Neben der Kernmarke VW sind auch die Konzern-Töchter Audi, Seat, Skoda und Porsche betroffen. Wenn Sie ein Dieselfahrzeug einer dieser Marken fahren, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung hat. Dabei sind die Verstrickungen durch die Konzernstruktur eng. Beispielsweise hat der Audi-Abgasskandal Manipulationen zu Tage gefördert, die auch Porsche betreffen.
Die Ingolstädter bauen nämlich Motoren für Porsche. Genauso finden sich die beiden Skandal-Motoren EA 189 und EA 288 von Volkswagen in diversen Fahrzeugen der Tochtermarken, beispielsweise bei Skoda. Das bedeutet innerhalb des Konzerns wurde teils selbständig manipuliert und teils sind die Marken automatisch betroffen, weil Sie VW-Bauteile nutzen.
Erfolge unserer Mandanten
Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Konzern hat lange versucht, durch Vergleichsangebote in Deutschland ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs zu verhindern. Im Mai 2020 sprach der BGH dann das erste verbraucherfreundliche Urteil gegen Volkswagen (AZ VI 252/19). Dieses Urteil gilt als Durchbruch für tausende Kläger im Dieselskandal, denn das höchste deutsche Gericht hat den Schadensersatzanspruch betrogener VW-Kunden bestätigt.
Auch zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte verurteilten Volkswagen bereits zu erheblichen Schadensersatzzahlungen. Am 13.06.2018 verurteilte beispielsweise das OLG Koblenz Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und sprach dem Kläger 5.616,10 EUR plus Verzugszinsen in Höhe von 1.474,89 EUR zu (AZ 5 U 1318/18). Inzwischen hat auch das OLG Hamburg VW zu Schadensersatz verurteilt (AZ 8 U 68/20).
Die Musterfeststellungsklage im VW-Dieselskandal
Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland das rechtliche Instrument der Musterfeststellungsklage. Sie ermöglicht unter anderem betrogenen Autofahrern, sich von klageberechtigten Verbänden geführten Sammelklagen anzuschließen. Die Anmeldefrist zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beim Oberlandesgericht Braunschweig endete aber schon am 30. September 2019.
Auch das Verfahren ist bereits abgeschlossen. In einem Dieselskandal-Vergleich vom 30.04.2020 wurde den betrogenen Kunden durchschnittlich eine Entschädigung in Höhe von lediglich ca. 3.200 EUR angeboten. Im Gegenzug sollten die betrogenen VW-Fahrer ihre manipulierten PKW behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Kläger, die das Angebot angenommen haben, hätten mit einer Einzelklage eine viel höhere Entschädigung bekommen können.
Volkswagen-Dieselskandal: Neue Rückrufe zu erwarten
Infolge des sich ausweitenden Dieselskandals ist es auch bei Volkswagen bereits zu mehreren Rückrufaktionen gekommen. Allein in Deutschland hat das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund manipulierter Abgasregulierung einen Rückruf von mehreren Millionen Fahrzeugen angeordnet. Betroffene haben per Post eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates erhalten.
Der Rückrufbescheid ist ein wichtiges Indiz für die Abgasmanipulation. Falls Sie ein Rückrufschreiben erhalten haben, sollten Sie unverzüglich Rat von unseren auf den Dieselskandal spezialisierten Anwälten einholen. Rückrufe könnten in Zukunft auch wieder verstärkt vorkommen. Grund sind die anstehenden Klagen gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Näheres dazu finden Sie ganz oben im Bereich „Aktuelle Entwicklungen“.
Verpflichtende Dieselskandal-Rückrufe, die bisher durchgeführt wurden
- 23R7: Für EA 189 Motor, auch Skoda, Audi und Seat sind betroffen. Allein in Deutschland sind 2,5 Millionen Volkswagen-Fahrzeuge von einem Rückruf erfasst, 28 KBA-Rückrufe zu 23R7.
- 23Y3: Für EA 897 Motor, 3.0 Liter TDI; besonders vom Rückruf betroffen sind VW-Touareg.
- 23BD: Für EA 189 Motor, vor allem VW-Crafter betroffen.
- 23Z7: Für EA 288 Motor, ab Baujahr 2015, Abgasnorm Euro 6; bisher nur der VW-Bus T6 offiziell zurückgerufen.
Wie erhalte ich im VW-Abgasskandal eine Entschädigung?
Hierfür haben sie mehrere Optionen, die sich alle über eine Individualklage durchsetzen lassen. Die Hersteller leisten in der Regel nichts freiwillig, sodass der juristische Druck im Dieselskandal leider nötig ist. Die Chancen stehen aber gut. Zu den drei Optionen gehören:
- Auto gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben (abzgl. Nutzungspauschale)
- Fahrzeugtausch im Rahmen der Gewährleistung gegen gleichwertiges und mangelfreies Modell
- Fahrzeug behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25 % des Kaufpreises erhalten
VW Abgasskandal: Erstattung des Kaufpreises und Fahrzeugtausch
Beide Varianten erfordern, dass Sie ihr manipuliertes Fahrzeug zurückgeben. Wer das Vertrauen in VW verloren hat, sollte den Kauf komplett rückabwickeln. Vom Kaufpreis wird dann nur eine Nutzungspauschale abgezogen. Diese erhöht sich mit steigendem Kilometerstand. Sie steigt aber langsamer als der reale Wertverlust pro gefahrenem Kilometer.
Der Tausch ist im Rahmen der Gewährleistung gegen den Händler möglich. Das kann auch der Hersteller sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise direkt in Wolfsburg in der Autostadt gekauft haben. Der Anspruch unterliegt aber einer Frist von zwei Jahren für Neufahrzeuge und einem Jahr für Gebrauchte. Wer diese Option in Anspruch nehmen möchte, sollte sich also beeilen.
Vom Dieselskandal betroffen: Wie bekomme ich Schadensersatz von VW?
Sie können auch eine Entschädigung im Dieselskandal von VW erhalten und Ihr Auto weiterfahren. Grundsätzlich kann sich das immer lohnen, es ist aber vor allem bei älteren Fahrzeugen eine gute Option. Das liegt einerseits daran, dass viele Volkswagen-Kunden sich dann bereits an Ihr Auto gewöhnt haben und es nicht abgeben wollen. Zum anderen ist beispielsweise die Nutzungspauschale relativ hoch, wenn der Kilometerstand bereits bei 200.000 Kilometern liegen sollte.
Als Schadensersatzzahlung können Sie dagegen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 25 % des ursprünglichen Kaufpreises erhalten. Das ist schon bei einem kleinen Polo eine beachtliche Summe. Bei Premium-Limousinen wie dem Phaeton oder größeren SUVs bewegt sich das schnell im fünfstelligen Euro-Bereich.
Fazit: VW-Abgas-Skandal mit guten und vielen neuen Chancen
Abschließend lässt sich sagen: Volkswagen ist der mit Abstand am tiefsten in den Dieselskandal verstrickte Hersteller. Nachdem die Manipulationen der Wolfsburger und deren Tochterfirmen den Skandal 2015 überhaupt erst losgetreten haben, ist viel passiert. Die rechtliche Aufarbeitung ist aber noch lange nicht abgeschlossen, wie die Entwicklungen vor dem EuGH rund um die illegalen Thermofenster zeigen.
Für VW-Kunden heißt das: Sie sollten sich in jedem Fall zumindest informieren, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind. In diesem Fall sollten Sie juristische Optionen prüfen lassen. Häufig zeigen sich dann bereits gute Klagechancen. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, sollten Sie Ihre Möglichkeiten kennen. Sie können dann reagieren, wenn beispielsweise neue Urteile des Europäischen Gerichtshofes ergehen.
Auf den VW-Abgasskandal spezialisierte Kanzlei DB-Anwälte
Als Kanzlei vertreten wir in vielen juristischen Themengebieten allen voran Verbraucherrechte. Da es sich beim Dieselskandal, um eine der größten Verbraucherschutz-Verstöße der deutschen Geschichte handelt, haben wir uns darauf gesondert spezialisiert. Wir kennen alle Tricks der Konzerne und wissen genau, wie wir Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können.
Mit der geballten Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte können wir Ihnen transparent und nachvollziehbar die besten Optionen aufzeigen und Chancen abwägen. Als kostenfreien Service können Sie gern zunächst unseren Diesel-Check durchführen. Fordern Sie gern auch unsere kostenlose Erstberatung an. Wir melden uns in den meisten Fällen bereits im Laufe eines Werktages bei Ihnen zurück.
Häufige Mandantenfragen zum Dieselskandal bei VW
Eine VW-Entschädigung beantragen können Sie so einfach leider nirgends. Der Konzern bietet kein Kontaktformular oder Ähnliches mit dem Sie konkret die Kompensation Ihrer Schäden einfordern könnten. Letztlich bleibt aber immer noch der Rechtsweg, um Ihren Schadensersatz per Anwalt durchzusetzen.
In der Regel nicht. Versuchen können Sie es natürlich, das ist aber wenig zielführend. Sowohl VW, als auch andere große Konzerne sind nicht bereit, freiwillig Entschädigungen auszuzahlen. Hierfür wären uns auch keine Beispiele aus der Vergangenheit bekannt. Volkswagen hat zwar bereits diverse Strafzahlungen geleistet und musste bereits sehr viele Verbraucher entschädigen. Das geschah aber stets unter juristischem Druck.
Ohne einen Dieselskandal-Anwalt haben Sie deshalb wenig bis gar keine Chance Schadensersatz durchzusetzen. Hierfür fehlt es schlicht an Druckmitteln. Auch die Drohung als Kunde verloren zu gehen, scheint für das Unternehmen nicht von Bedeutung zu sein. Autos sind sehr langfristige Investitionen und ihr aktuelles Fahrzeug haben Sie ohnehin bereits gekauft.
Das kommt darauf an. Im Erfolgsfall kann es sein, dass ohnehin die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen muss. Die Chancen dafür stehen auch gut. Nochmal deutlich weniger Kostenrisiko haben Sie aber mit einer Rechtsschutzversicherung. Diese deckt in der Regel Diesel-Klagen ab. Die Kostendeckung sowie eine gegebenenfalls anfallende Selbstbeteiligung klären wir gern für Sie mit Ihrem Versicherer.
VW nutze beispielsweise das sogenannte Thermofenster, um den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen gezielt zu manipulieren. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten eines Fahrzeugs anhand der Außentemperatur. Die Abgasreinigung funktioniert allerdings nur bei sommerlichen Außentemperaturen. Herrschen diese im Frühjahr, Herbst und Winter nicht vor, funktioniert die Abgasreinigung gar nicht bzw. nur eingeschränkt.
Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster (Az.: C-693/18). Das Gericht bestätigte, dass Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung sind. Der EuGH wies also die Darstellung der Autohersteller zurück, es handele sich um eine reine Motorenschutzfunktion. Details zu den aktuellsten juristischen Entwicklungen im Dieselskandal finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Da Volkswagen hierzu nie richtig Stellung bezogen hat, kann man nur spekulieren. Naheliegend ist, dass der Dieselskandal nur entstanden ist, weil die Autobauer Geld bei der Entwicklung ihrer Motoren sparen wollten. Volkswagen hat schließlich kein direktes Interesse daran die Umwelt zu verschmutzen. Um die gesetzlichen Grenzwerte für die Nox-Emissionen einzuhalten, braucht es aber viel Zeit und Mühe in der Motorenentwicklung.
Durch die Manipulationen konnte VW hunderttausende Fahrzeuge mit überhöhten Abgaswerten verkaufen. Ohne Manipulationen hätten diese Fahrzeuge wegen der viel zu hohen Schadstoffwerte gar keine Straßenzulassung bekommen, weshalb nun auch die Deutsche Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen des KBA vorgeht.
Der Dieselskandal bei VW erstreckt sich auch auf VW Touareg Modelle. Zunächst wurde eine illegale Manipulation nur bei den EA189 und EA288 Motoren vermutet. Nun steht jedoch fest, dass auch größere Motorklassen wie der EA897 mit V6 Dieselmotor betroffen sind.
Im Februar 2018 führte das KBA einen Rückruf des VW-Touareg mit dem Rückrufcode 23Y3 durch. Betroffen von diesem Rückruf sind Touareg Modelle der Baujahre 2014 bis 2017 mit einem V6-TDI Motor.
In den zurückgerufenen Touaregs wurde das sogenannte Thermofenster gefunden. Thermofenster messen über Sensoren die Außentemperatur und ermitteln so, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. Dann wird die Abgasreinigung passend zur Prüfung manipuliert.
Sollten Sie einen Touareg Diesel besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieser über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Die Erfahrung im Dieselskandal hat gezeigt, dass regelmäßig mehr Modelle und Motoren betroffen sind, als zunächst bekannt.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Dieselskandal drei Jahre. Danach sind die Ansprüche auf Schadenersatz verjährt. Entscheidend ist aber nicht, wann die Abgasmanipulation bestimmter Hersteller, Baureihen und Motoren bekannt wurde. Ausschlaggebend hierfür ist, wann der betrogene Käufer davon erfahren hat. Dieser Zeitpunkt kann juristisch zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Viele Fristen haben damit noch gar nicht begonnen. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Der BGH entschied beispielsweise im Juli 2021, dass Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern nicht grundsätzlich verjährt sind. Der Kläger, ein VW-Tiguan Besitzer, der das Fahrzeug bereits 2013 gebraucht erworben hatte, verklagte Volkswagen erst 2019.
Das OLG Naumburg hatte die Klage als verjährt abgewiesen, da der Kläger schon ab Bekanntwerden des VW-Skandals von seinen Ansprüchen hätte wissen können. Das BGH-Urteil stärkt nun erneut die Position von betrogenen Autofahrern, die weiterhin die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Dazu gibt es auch noch die kenntnisunabhängige Verjährung von 10 Jahren. Weiterführend Informationen zum Thema finden Sie in unserem Detailbeitrag zur Dieselskandal Verjährung.
Am 08.12.2021 sprach der BGH erneut ein verbraucherfreundliches Urteil: Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs können ein gleichwertiges, mangelfreies Fahrzeug verlangen, statt ein Softwareupdate zur Schadensbehebung aufspielen zu lassen (Az. VIII ZR 190/19).
Das OLG Braunschweig hatte zwar eine Klage abgewiesen, doch der BGH hat das Urteil kassiert und den Fall an das OLG Braunschweig zurückgewiesen. Für alle betroffenen VW-Dieselfahrer bedeutet das: Die Autohäuser können nicht länger auf die umstrittenen und kostengünstigen Software-Updates verweisen.
Für Neuwagenkäufer von VW heißt das: Sie haben innerhalb einer Zweijahresfrist ein Recht darauf, dass der Mangel vollständig und fachgerecht beseitigt wird. Das gilt im Übrigen auch für andere Mängel abseits des Dieselskandals.
Der BGH entschied am 21. Juli 2021 (VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 und VIII ZR 357/20): Sie können in den zwei Jahren nach Vertragsabschluss sogar ein zwischenzeitlich hergestelltes Nachfolgemodell als Ersatzfahrzeug fordern, wenn bereits ein höherwertiges Nachfolgemodell auf dem Markt ist.