Widerrufsfrist Darlehensvertrag: Das sollten Sie wissen
Schnell aus dem Darlehen aussteigen
- Verträge vorzeitig beenden
- gegen unberechtigte Forderungen wehren
- Zinsen und Gebühren zurückfordern
Welche Widerrufsfrist gilt für einen Darlehensvertrag? Das fragen sich viele, die ihr Darlehen widerrufen wollen. Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht gibt es auch ein ewiges Widerrufsrecht, das Ihnen zustehen kann, wenn bestimmte Pflichtangaben im Darlehensvertrag fehlen. Lesen Sie hier alles zur Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen und erfahren Sie, wie Sie Ihren Darlehensvertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten beenden können.
Widerrufsfrist Darlehensvertrag: Das müssen Sie beachten
Beim Widerruf von Darlehen gibt es generell nur eine Frist zu beachten: Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, die Ihnen als Verbraucher zusteht. Ist diese abgelaufen, ist der Vertrag geschlossen und Sie können theoretisch nur noch durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorgaben aussteigen.
Eine Kündigung ist aber fast immer mit hohen Kosten verbunden, weil sich die Banken den frühzeitigen Ausstieg teuer bezahlen lassen. Und hier kommt die zweite Widerrufsmöglichkeit ins Spiel: Das ewige Widerrufsrecht aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Widerruf Darlehensvertrag: Frist mit „Widerrufsjoker“ verlängern
Wenn also Ihre Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, gibt es immer noch eine Chance, Ihren Darlehensvertrag zu widerrufen. Ob das in Ihrem Fall funktioniert, erfahren Sie unverbindlich durch unsere kostenlose Vertragsprüfung. Alles Weitere zur Widerrufsfrist beim Darlehensvertrag erfahren Sie im Folgenden.
Rücktritt vom Darlehensvertrag vor der Auszahlung: 14-tägige Widerrufsfrist
Für den Widerruf von Darlehensverträgen oder Kreditverträgen gilt: Sie können diese in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das ergibt sich aus dem Widerrufsrecht, das Verbrauchern gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§§ 495, 355 BGB) zusteht.
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Darlehensvertrag
Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt erst zu laufen, wenn Sie alle Vertragsunterlagen inklusive Widerrufsbelehrung erhalten haben, also nicht mit Abschluss des Darlehensvertrages. In Ausnahmefällen kann die Widerrufsfrist sich auf 30 Tage erhöhen, wenn noch wichtige Informationen fehlen.
Kreditvertrag widerrufen: Frist von 14 Tagen einhalten
Wollen Sie Ihren Darlehensvertrag innerhalb der 14 Tage widerrufen, können Sie dies formlos und ohne Angabe von Gründen erledigen. Es reicht ein kurzes Anschreiben per Post, E-Mail oder Fax.
Gesetzliche Widerrufsfrist beim Darlehensvertrag richtig einhalten
Damit Sie beim Widerruf Ihres Darlehens die Frist einhalten, müssen Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen gegenüber der Bank erklären. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Eingang des Widerrufs bei der Bank maßgeblich und nicht etwa der Poststempel.
Den Widerruf können Sie formlos verschicken, er muss jedoch in Textform erfolgen. Damit Sie die Einhaltung der Widerrufsfrist nachweisen können, sollten Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail verschicken. Außerdem sollten Sie um eine Widerrufsbestätigung bitten.
Widerrufsfrist laut BGB: Für welche Darlehensverträge gilt sie?
Die 14-tägige Widerrufsfrist laut BGB steht ausschließlich Verbrauchern zu und gilt nur für Kredite, die für private Zwecke abgeschlossen wurden – also nicht für Darlehen, die für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurden.
Darlehensverträge, die nach 14 Tagen widerrufen werden können
- Ratenkredite, zum Beispiel für die Küchenfinanzierung
- Autokredite
- Leasingverträge
- Baufinanzierung bzw. Immobilienkredite
Erfolge unserer Mandanten
Widerrufsfrist für Darlehensvertrag verstrichen: Was dann?
Ist die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen, sind Sie an den Vertrag gebunden und es gelten die Regelungen zum Kündigungsrecht für Darlehensverträge. Aber keine Angst! Es gibt eine Chance, wie Sie kostenlos und ohne Frist Ihren Darlehensvertrag beenden können: Den sogenannten Widerrufsjoker.
Dieser kann greifen, wenn die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages fehlerhaft ist. Eine solche fehlerhafte Belehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt, wodurch Darlehensnehmer auch Jahre nach Abschluss des Vertrages diesen noch widerrufen können.
Darlehen Jahre später ohne Frist widerrufen
Wurden Sie nämlich beim Abschluss Ihres Darlehensvertrages nicht ordnungsgemäß und vollständig über Ihr Widerrufsrecht informiert, kann Ihnen ein ewiges Widerrufsrecht zustehen. Dann können Sie Ihren Darlehensvertrag noch heute widerrufen, auch wenn er schon jahrelang besteht.
Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen – und kann somit auch nicht ablaufen. Ob Sie betroffen sind, sagen wir Ihnen gerne nach der Erstprüfung Ihres Vertrages. Diese ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Für welche Darlehensverträge kann die „ewige Widerrufsfrist“ gelten?
Das sogenannte ewige Widerrufsrecht für Darlehensverträge kann Ihnen zustehen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig ist. Das kann zum Beispiel durch eine unzulässige Formulierung der Fall sein – dies hat zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Generell können davon alle Darlehensverträge betroffen sein, die von Verbrauchern geschlossen werden, also zum Beispiel Autokredite, Darlehen für die Küchenfinanzierung oder Leasingverträge. Immobilienkredite können ebenfalls noch widerrufen werden, je nachdem, wann sie abgeschlossen wurden.
Widerrufsfrist beim Darlehensvertrag: Vorteile des Widerrufjokers
Wenn die Widerrufsfrist in Ihrem Darlehensvertrag nie zu laufen begonnen hat und Sie ihn noch widerrufen können, lohnt sich das doppelt: Sie kommen ohne Wartezeit aus Ihrem Vertrag und müssen – im Gegensatz zur Kündigung – keine Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
Daher ist der Widerruf die beste Möglichkeit, schnell und kostenfrei aus einem Darlehensvertrag auszusteigen. Denn eine Kündigung des Darlehensvertrages ist entweder mit hohen Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden, oder er ist erst nach 10 Jahren möglich.
Widerrufsfrist in Ihrem Darlehensvertrag überprüfen
Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, welche Klauseln fehlerhaft sind und welche Darlehensverträge grundsätzlich noch widerrufen werden können. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Erstcheck und wir sagen Ihnen, wie Sie sofort und ohne Kosten aus Ihrem Darlehensvertrag aussteigen können.
Ewige Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen: Jetzt Vertrag prüfen lassen
Wenn Sie also aus Ihrem Kreditvertrag vorzeitig aussteigen wollen, lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos von uns überprüfen, bevor Sie etwas unternehmen. Wir sagen Ihnen unverbindlich, wie Sie am günstigsten aus Ihrem Darlehensvertrag aussteigen können.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Voraussetzung für den Widerruf von Darlehen
Die Voraussetzung, damit die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Aber wie können Sie eine solche erkennen? Zunächst ist dazu zu sagen: Es gibt unzählige Klauseln, die dazu führen können, dass eine Widerrufsbelehrung falsch ist.
Da diese durch Laien schwer nachvollziehbar sind, sollten Sie im Zweifel eine Widerrufsbelehrung immer von Experten überprüfen lassen. Wir kennen die fehlerhaften Klauseln aus tausenden erfolgreich geführten Verfahren. Diese Fehler kommen häufig in Widerrufsbelehrungen vor:
Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen
Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen umfassen mehrere kritische Punkte.
- Ein zentraler Fehler ist, dass aus der Widerrufsbelehrung nicht klar hervorgeht, wann die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher den Beginn der Frist falsch einschätzen und somit ihren Widerruf nicht rechtzeitig erklären.
- Ein weiterer Fehler betrifft die mangelnde oder falsche Belehrung über die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Verbraucher müssen über die konkreten Auswirkungen eines Widerrufs auf ihren Darlehensvertrag umfassend und korrekt informiert werden, einschließlich der Rückzahlungsmodalitäten und möglicher Kosten.
- Ergänzende Formulierungen oder Fußnoten, die ein „normaler“ Verbraucher nicht verstehen kann oder die diesen verwirren, stellen ebenfalls einen häufigen Fehler dar. Solche unklaren oder irreführenden Zusätze können die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung beeinträchtigen, indem sie den Verbraucher daran hindern, seine Rechte vollständig zu erfassen und auszuüben.
Abnahmefrist bei Darlehen: Was bedeutet das?
Es gibt noch eine weitere Frist, die bei Darlehen von Bedeutung sein kann: Die Abnahmefrist. Diese betrifft die Abnahmeverpflichtung von Baudarlehen. Die Abnahmeverpflichtung bezeichnet die Pflicht, ein vertraglich vereinbartes Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist (Abnahmefrist) in Anspruch zu nehmen.
Wird der Abnahmeverpflichtung nicht nachgekommen, also zum Beispiel ein Forward-Darlehen nicht in Anspruch genommen, berechnet die Bank eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Also eine Art Schadenersatz für den entgangenen Gewinn der Bank.
Wie lange ist die Abnahmefrist bei Darlehen?
Die Abnahmefrist wird in jedem Darlehensvertrag individuell vereinbart. In den meisten Fällen beträgt sie sechs bis zwölf Monate. In diesem Zeitraum muss das Darlehen vom Darlehensnehmer in Anspruch genommen werden. Versäumt der Darlehensnehmer, das Darlehen innerhalb dieser Frist abzurufen, kann dies zu einer Vertragsänderung oder sogar zur Aufhebung des Darlehensvertrages durch die kreditgebende Institution führen, wobei möglicherweise zusätzliche Kosten für den Darlehensnehmer entstehen.
Widerrufsfrist Darlehensvertrag: Antworten im Überblick
Die gesetzliche Widerrufsfrist für Darlehensverträge beträgt 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums können Verbraucher ohne Angabe von Gründen einen Darlehens- oder Kreditvertrag widerrufen.
Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Eingang des Widerrufs bei der Bank maßgeblich, nicht der Poststempel.
Das Widerrufsschreiben können Sie per Fax, per Mail oder per Post schicken. Damit Sie einen Nachweis haben, ist ein Versand mit Einschreiben und Rückschein empfehlenswert.
Die Widerrufsfrist beginnt, sobald Sie alle Vertragsunterlagen von der Bank erhalten haben, inklusive Widerrufsbelehrung.
Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist, können Sie Ihren Darlehensvertrag gegebenenfalls trotzdem noch widerrufen, wenn Sie beim Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Denn dann beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen und kann somit auch nicht ablaufen. Ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können wir Ihnen schnell und unverbindlich nach der kostenlosen Erstprüfung Ihres Darlehensvertrages sagen.
Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag kündigen wollen, ist dies entweder erst nach 10 Jahren möglich, oder Sie müssen hohe Kosten, zum Beispiel eine Vorfälligkeitsentschädigung, in Kauf nehmen.
Bei einem Widerruf des Darlehensvertrages entstehen Ihnen keine Kosten und Sie können Ihren Vertrag ohne Wartezeit beenden.
Die Abnahmefrist wird in der sogenannten Abnahmeverpflichtung vereinbart. Die Abnahmeverpflichtung bezeichnet die Pflicht, ein Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist (der Abnahmefrist) in Anspruch zu nehmen.
Die Abnahmefrist wird individuell vereinbart und beträgt üblicherweise zwischen sechs und zwölf Monate.