Leasingvertrag widerrufen und alle Leasingraten mit Zinsen zurückbekommen
Durch Widerruf Leasingvertrag vorzeitig beenden!
- Verträge vorzeitig beenden
- gegen unberechtigte Forderungen wehren
- Zinsen und Gebühren zurückfordern
Sie wollen ein betriebliches oder privates Leasingfahrzeug ohne weitere Kosten vorzeitig abgeben? Dann sollten Sie prüfen, ob ein Widerruf Ihres Leasingvertrags möglich ist. Wie viele andere Kredit- und Darlehensverträge enthalten auch Leasingverträge häufig Fehler bei Widerrufsbelehrungen und an anderen Stellen. Welche Fehler den Widerruf ermöglichen und wie Sie davon profitieren, erfahren Sie hier.
Leasingvertrag widerrufen: Gründe für den Widerruf
Für viele private und geschäftliche Kunden ist das Leasing Ihres Fahrzeugs eine attraktive Alternative zum Kauf oder zur Finanzierung. Aber genau wie bei einem Kreditvertrag haben Sie auch beim Leasingvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht kann besonders dann von Vorteil sein, wenn sich Ihre persönlichen oder beruflichen Umstände unerwartet ändern und das Fahrzeug nicht mehr zu Ihrer Situation passt.
Durch Formfehler: 14 Tage Widerrufsfrist bei Leasingvertrag unwirksam
Kfz-Leasingverträge zu widerrufen ist normalerwiese nur innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Leasing-Fahrzeug privat oder geschäftlich nutzen. Für einen Widerruf innerhalb dieser Frist ist keine Angabe von Gründen erforderlich. Bereits gezahlte Raten erhalten Sie anschließend zurück.
Aber wenn Sie der Leasinggeber nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert oder gesetzliche Pflichtangaben nicht in klarer und verständlicher Weise macht, wird die 14-tägige Widerrufsfrist ungültig. Das bedeutet: Sie können den Leasingvertrag auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.
Leasingvertrag widerrufen: So profitieren Sie
Viele Städte und Ballungsgebiete bieten inzwischen attraktive Carsharing-Angebote als Alternative zum Leasingfahrzeug. Auch deshalb möchten immer mehr Verbraucher ihren Leasingvertrag vorzeitig loswerden. Hierfür ist der Widerrufsjoker das beste Mittel. Denn von der Rückabwicklung Ihres Vertrages profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht:
- Sie geben Ihr geleastes Fahrzeug ab und erhalten im Gegenzug alle gezahlten Raten samt Sonderzahlungen zurück
- Mit dem Widerruf Ihres Leasingvertrags vermeiden Sie Schadensersatzforderungen des Leasinggebers
- Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung hat der Leasinggeber beim Widerruf keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer
Widerrufsjoker beim Leasingvertrag: So günstig kann Autofahren sein
Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist tatsächlich möglich: Beim erfolgreichen Widerruf wären Sie Ihr Auto jahrelang gefahren, ohne viel dafür bezahlt zu haben. Dieses Szenario ergibt sich aus der rechtlichen Möglichkeit, einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen zu können. Sollte der Vertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, könnten Sie als Verbraucher davon profitieren, indem Sie das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nutzen, ohne die vollständigen Kosten tragen zu müssen.
Leasingvertrag: EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Widerruf
Erst kürzlich erhielten Leasingnehmer Unterstützung von höchster Stelle: Am 9. September 2021 fällten die europäischen Richter ein bahnbrechendes Urteil gegen drei Autobanken. Demnach können Leasingverträge widerrufen werden, wenn bestimmte Pflichtangaben im Vertrag fehlen.
Leasingvertrag widerrufen: Verzugszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung müssen eindeutig sein
Der EuGH betonte, dass Prozentsätze von Verzugszinsen und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen nicht ungenau, sondern konkret angegeben werden müssen. Der Käufer muss problemlos erkennen können, wie hoch die Entschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ausfällt. Zumindest die Berechnungsmethode muss eindeutig dargelegt werden.
Leasingvertrag widerrufen bei unklarem Beschwerdeverfahren
Laut EuGH müssen Leasinggeber ihre Kunden auch ausführlich über die Möglichkeiten von außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren aufklären. Ein allgemeiner Hinweis auf Informationen im Internet oder auf einzelne Dokumente, in dem die Modalitäten zu den Verfahren festgelegt sind, reicht nicht. Fehlen konkrete Informationen, kann das einen Widerruf des Leasingvertrags ermöglichen.
Leasingvertrag widerrufen, wenn die Vertragsart unklar ist
Nach dem aktuellen EuGH-Urteil müssen Leasinggeber ihre Kunden auch klar und eindeutig über die Vertragsart informieren. In den meisten Fällen sind Leasingverträgen zur Autofinanzierung sogenannte verbundene Kreditverträge. Dieser Hinweis ist im Vertrag zwingend erforderlich.
Leasingvertrag widerrufen, weil außerordentliches Kündigungsrecht fehlt
Zwar ging es im konkreten Fall beim EuGH nicht um Informationen zum außerordentlichen Kündigungsrecht, aber in vielen Leasingverträgen fehlen auch dazu ausreichende Informationen. Ohne Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß §314 BGB bestehen auch gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf Ihres Leasingvertrags.
Erfolge unserer Mandanten
Widerruf bei Kilometer-Leasing
Leasinggeber bieten ihren Kunden verschiedene Vertragsmodalitäten beim Kfz-Leasing an. Beim Kilometer-Leasing legt man sich mit dem Anbieter auf eine bestimmte Anzahl von Kilometern fest, die innerhalb der Vertragslaufzeit gefahren werden können.
Fahren Sie mehr, müssen Sie im Regelfall pro Mehrkilometer draufzahlen. So können hohe Kosten für Sie entstehen. Aber diese Mehrkosten können Sie vermeiden, indem Sie den Leasingvertrag widerrufen. Nicht nur das: Obendrein erhalten Sie alle gezahlten Raten und die Anzahlung zurück.
Widerruf bei Restwert-Leasing
Beim Restwert-Leasing wird bei Vertragsschluss geschätzt und vereinbart, welchen Wert das Auto am Ende der Leasingzeit noch besitzen wird. Bei Vertragsende ermittelt dann ein Gutachter den tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs.
Ist das Fahrzeug weniger wert als zuvor vereinbart, müssen Sie den Differenzbetrag bezahlen. Das betrifft besonders Fahrzeuge, die wegen des Dieselskandals massiv an Wert verloren haben. Ein erfolgreicher Widerruf des Leasingvertrags verhindert, dass Sie den Wertverlust aufgrund des Dieselbetrugs bezahlen müssen.
OLG München urteilt: Sixt Leasing-Widerruf rechtens
Dass es sich lohnt, den Widerrufsjoker zu ziehen, zeigt das Beispiel eines Klägers gegen den Leasinganbieter Sixt. 2017 schloss der Kläger bei Sixt einen Leasingvertrag über ein Fahrzeug von BMW. Knapp eineinhalb Jahre später erklärte der Kunde seinen Rücktritt vom Leasingvertrag.
Sixt lehnte den Widerruf mit der Begründung ab, dass der Kunde das Fahrzeug spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung der Widerrufserklärung zurückzugeben habe. An einer anderen Stelle in den Widerrufsbelehrungen heißt es aber, dass der Kunde das Fahrzeug bei einem Widerruf innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben hat.
Widerrufsbelehrung unklar: Sixt zu Rückabwicklung verurteilt
Das OLG München widersprach der Auffassung von Sixt im Juni 2020 und erklärte die Widerrufsbelehrung von Sixt für unwirksam. Die Folge: Sixt muss dem Kläger alle Leasingraten plus Zinsen erstatten.
Leasingvertrag: Rückabwicklung ohne Nutzungserstattung
Zudem verweigerte das Gericht dem Leasinggeber seinen Anspruch auf Nutzungserstattung. Somit konnte der Kläger das Fahrzeug über 40.000 Kilometer fahren und musste dafür nur die Benzinkosten bezahlen.
Unser Plan für Ihren Widerruf vom Leasingvertrag
Sie möchten von Ihrem Leasingvertrag zurücktreten, sind sich aber nicht sicher, ob ein Widerruf möglich ist? Lassen Sie Ihren Leasingvertrag unverbindlich von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.
Wenn Ihr Vertrag nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurde und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie den Leasingvertrag noch immer widerrufen.
Expertise und Erfahrung beim Widerruf Ihres Leasingvertrags
Für den Widerruf Ihres Leasingvertrages sollten Sie sich unbedingt an unsere spezialisierten Anwälte wenden. Mit langjähriger Erfahrung im Banken- und Kapitalmarktrecht und bei Widerruf und Rückabwicklung von Leasingverträgen kennen wir die Fehler in Leasingverträgen.
Gerne prüfen wir unverbindlich auch Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf.
Leasingvertrag widerrufen: Fragen und Antworten
Ja. Allerdings müssen Sie für die Kündigung Ihres Leasingvertrags einen wichtigen Grund vorweisen können. Eine veränderte Lebenssituation wie Familienzuwachs oder eine Erkrankung werden nicht akzeptiert.
Hat das Fahrzeug aber einen Totalschaden erlitten oder es wurde gestohlen, ist eine Kündigung möglich.