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Kredit ablösen: auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

So sparen Sie Geld bei der Kredit-Ablösung

  • Verträge vorzeitig beenden
  • gegen unberechtigte Forderungen wehren
  • Zinsen und Gebühren zurückfordern

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Es gibt gute Gründe, einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Aus verschiedenen Gründen wollen viele aber noch vor Ende der Vertragslaufzeit wieder aus Ihrem Darlehen aussteigen. Ein Minusgeschäft für Banken. Als Ausgleich verlangen sie deshalb in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aber ist diese Forderung auch immer rechtens? Und wenn nicht, wie kann man sich dagegen wehren?

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Aus diesen Gründen wollen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung

Gründe, um einen laufenden Ratenkredit vorzeitig zu kündigen, gibt es viele: Krankheit, Arbeitsverlust, Scheidung. Aber auch ein unverhoffter Geldsegen durch eine Erbschaft oder einen Lottogewinn kann dazu führen, dass Kreditnehmer ihr Darlehen mit einem Schlag tilgen möchten.

Weil Banken aber ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, wenn jeder von jetzt auf gleich aus seinem Kreditvertrag aussteigen würde, dürfen Banken einen Ausgleich verlangen, um den finanziellen Verlust abzufedern. Schließlich rechnen Banken im Kreditgeschäft mit fest vereinbarten Raten und Zinsen.

Nach 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung den Immobilienkredit ablösen

Angenommen, Sie haben eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von 15 Jahren geschlossen. Sobald diese mindestens zehn Jahre läuft, können Sie die Finanzierung innerhalb einer Frist von sechs Monaten kündigen. Egal, wie lange die Zinsbindung noch laufen würde. Und vor allem: ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Warum? Weil Sie gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht haben, mit dem Sie laufende Kreditverträge vorzeitig ablösen können. Das birgt großes Sparpotenzial. Denn so können Sie Ihr Darlehen in ein zinsgünstigeres bei einer anderen Bank umschulden.

Durch den Verkauf meines Hauses sollte ich eine sehr hohe Summe an Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Nach der Prüfung durch DB-Anwälte habe ich aber nur knapp die Hälfte zahlen müssen. Es hat sich gelohnt.

– Navin L.

Vorfälligkeitsentschädigung: oft zu hoch und unrechtmäßig

So weit, so gerecht. Doch oft verlangen Banken deutlich mehr, als ihnen tatsächlich zusteht. Nicht nur das: In den meisten Fällen haben sie nicht einmal das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern. Kreditnehmer sollten deshalb genau prüfen, ob sie einer solchen Zahlungsforderung Folge leisten müssen.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditauflösung durch die Bank

Nicht selten kommt es auch vor, dass Banken ihrerseits Kredite von Kunden vorzeitig kündigen. Z.B., wenn sie mehrfach hintereinander ihre Raten nicht gezahlt haben. Nur dürfen die Kreditinstitute dann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von Januar 2016.

Fehler im Kreditvertrag machen die Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam

Wenn die Bank sich Fehler leistet, müssen Sie ebenfalls nicht zahlen. Das bedeutet: Enthält Ihr Kreditvertrag fehlerhafte oder fehlende Angaben zu Ihrem Kündigungsrecht, der Vertragslaufzeit oder zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, verliert die Bank ihren Ausgleichsanspruch. Dies eröffnet Ihnen als Kreditnehmer die Möglichkeit, sich von Ihrem Vertrag zu lösen oder eine Neubewertung der Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern, ohne die üblichen Kosten tragen zu müssen, und stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bank erheblich.

Vertrag prüfen, Kredit widerrufen, Vorfälligkeitsentschädigung sparen!

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Sie haben vor längerer Zeit Ihren Kredit abgeschlossen und möchten diesen nun zinsgünstig umschulden? Doch Sie sollen jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

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Oder haben Sie Ihren Kredit schon gekündigt und auch die dafür anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt?

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Dann sollten Sie wissen: Fehler im Vertrag machen die Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam. Wir prüfen Ihren Vertrag und helfen Ihnen beim Widerruf.

oder
0221 - 29270 - 2

So wehren Sie sich gegen die Vorfälligkeitsentschädigung

Sie haben Ihren Kredit gekündigt und die Bank verlangt nun von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung? Oder Sie haben diese sogar schon bezahlt? In beiden Fällen haben Sie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Zahlung zu wehren oder Ihr Geld zurückzufordern.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Autokrediten vermeiden

Auch im Zuge der Dieselaffäre spielt der Widerrufsjoker eine zunehmend wichtige Rolle. Denn wer den Hersteller seines Fahrzeugs nicht wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verklagen kann, hat dank des Widerrufs dennoch die Möglichkeit, seinen an Wert verlierenden Diesel kostengünstig loszuwerden.

Der Widerrufsjoker

Das beste Rechtsmittel gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung ist der Widerrufsjoker. Mit diesem können Sie nicht nur eine Zahlungsforderung abwehren, sondern auch eine bereits geleistete Entschädigung zurück erhalten.

Möglich ist dies bei zahlreichen Darlehensverträgen aufgrund von Fehlern, die sich die Banken in den Widerrufsbelehrungen erlaubt haben. Und: Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle, sondern um den Großteil der Kreditverträge in der gesamten Bankenlandschaft.

Viele Autokredite sind widerrufbar

Haben Sie den Kreditvertrag für Ihr Auto geschlossen, stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf gut. In diesem Fall geben Sie Ihr Fahrzeug an die Bank zurück und erhalten im Gegenzug alle gezahlten Raten und Zinsen zurück. Und Sie müssen weder eine Vorfälligkeitsentschädigung noch eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Möglich ist das, weil es sich bei Autokrediten meist um ein Verbundgeschäft handelt. Das heißt: Kauf- und Kreditvertrag wurden gemeinsam geschlossen. Folglich wird beim Widerruf des Ratenkredits auch der Kaufvertrag für Ihr Auto rückabgewickelt.

Jetzt in 3 Schritten Kreditvertrag rückabwickeln

  • Informationen zum Kreditvertrag eintragen & absenden
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  • Unberechtigte Forderungen abwehren sowie Zinsen & Gebühren zurückfordern

EuGH-Urteil sorgt für Beben in der Bankenbranche

Für einen regelrechten Paukenschlag sorgte in diesem Zusammenhang das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2021. Darin bewerten die höchsten europäischen Richter eine Vielzahl von Kundenbelehrungen der Banken als fehlerhaft, u.a. die Angabe zur Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

Demnach reicht es nicht, wenn Banken sich bei der Berechnung auf die vorgeschriebenen mathematischen Rahmenbedingungen des Bundesgerichtshofs berufen. Denn wer kennt die schon? Vielmehr müssen Sie als Kunde klar erkennen können, welche Kosten bei der Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommen.

Millionen Kreditverträge fehlerhaft

Mit dem EuGH-Urteil ergibt sich für Bankkunden eine neue Grundlage. Experten gehen davon aus, dass Millionen von Darlehensverträgen keine ordnungsgemäßen Belehrungsinformationen enthalten und somit widerrufen werden können.

Denn auch, wenn es in dem Urteil konkret um Autokredite ging, betrifft es rechtlich alle Darlehensverträge, die man abschließen kann.

Raus aus dem Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung: So geht´s

Ob Sie nun Ihr Auto oder Ihr Haus verkaufen möchten – eine anstehende Vorfälligkeitsentschädigung will niemand zahlen, wenn man den dafür aufgenommenen Kredit vorzeitig auflöst. Deshalb empfehlen wir Ihnen:

1. Prüfen Sie das Datum Ihres Vertragsabschlusses: Bei Immobiliendarlehen sind Verträge zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 weiterhin widerrufbar. Autokredite sind hingegen in allen Zeiträumen gleich gut widerrufbar.

2. Verschaffen Sie sich mithilfe unseres Online-Rechners einen ersten Überblick darüber, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen könnte.

3. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung, in der geklärt werden kann, ob ein Widerruf für Sie möglich ist.

4. Vertrag widerrufen: Kommt ein Widerruf Ihres Vertrags in Frage und entscheiden Sie sich dazu, diesen mit DB-Anwälte durchzusetzen, kümmern wir uns darum, dass Ihr Vertrag widerrufen wird und Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, oder aber Ihr Geld für eine bereits geleistete Zahlung zurückbekommen.

Mehr Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösungen

Das hängt von der Art des Kredits und der noch ausstehenden Laufzeit zum Kündigungszeitpunkt ab.

Bei Hauskrediten z.B. gilt grundsätzlich: je früher das Darlehen abgelöst wird, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Weil Immobiliendarlehen tendenziell eine lange Vertragslaufzeit haben, entstehen schnell Entschädigungssummen von mehreren Zehntausend Euro.

Das liegt aber auch daran, dass die meisten Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuziehende Kosten wie die Risikoprämie, Verwaltungskosten und Bearbeitungsgebühren mit einberechnen.

Auch geleistete Sondertilgungen, mit denen Kreditnehmer das Darlehen mindern können, bleiben von Banken meist unberücksichtigt.

Für Konsumkredite gilt: Läuft der Kredit noch länger als zwölf Monate, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent auf die Restschuld an. Läuft der Kredit in weniger als einem Jahr aus, darf die Bank höchstens 0,5 Prozent der Restschuld als Entschädigung verlangen.

Wer sich mit einem Forward-Darlehen einen aktuell günstigen Bauzins für die Abschlussfinanzierung gesichert hat, muss bei einer Nichtabnahme des Darlehens damit rechnen, eine Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zu zahlen.

Allerdings gelten dabei die gleichen Widerrufsmöglichkeiten wie bei einem herkömmlichen Darlehen. Hat Sie Ihre Bank also fehlerhaft oder gar nicht über Ihre Widerrufsrechte informiert, können Sie Ihr Forward-Darlehen ebenfalls kündigen, ohne eine Nichtabnahmeentschädigung bzw. Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

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