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So vermeiden Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse.

  • Verträge vorzeitig beenden
  • gegen unberechtigte Forderungen wehren
  • Zinsen und Gebühren zurückfordern

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Wenn Sie den Kreditvertrag für die Finanzierung Ihres Eigenheims frühzeitig auflösen möchten, brummt Ihnen die Sparkasse dafür meist eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung auf. Allerdings hat sie sich dabei eklatante Fehler in zahlreichen Verträgen erlaubt. Gut für Sie! Denn so können Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen und eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Warum das möglich ist und wie, erklären wir Ihnen hier.

Bekannt aus:

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Vorfälligkeitsentschädigung: Sparkasse erhebt oft zu Unrecht Ansprüche

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Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Fehlern im Vertrag

Fehler im Sparkassen-Darlehensvertrag

Damit hat sich die Sparkasse selbst ein Bein gestellt. Aufgrund formeller Fehler in zig Darlehensverträgen, haben Darlehensnehmer nun die Möglichkeit, ihren Kredit vorzeitig abzulösen. Ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse zahlen zu müssen.

Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, Ihre Kunden ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht zu informieren. Weil die Sparkasse das versäumte, können Kunden nun die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

Urteile zur Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse

Dass die von der Sparkasse geforderte Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf oft zu hoch ausfällt oder unrechtmäßig ist, bestätigen dutzende Gerichtsurteile.

Am 1. Juli 2020 urteilte das OLG Frankfurt, dass der Kläger aufgrund fehlerhafter Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung diese gar nicht an seine Bank hätte zahlen müssen. Die gesamte Summe von über 20.000 Euro muss die Bank ihm nun zurückzahlen.

Mit dem Widerruf Ihr Geld zurückholen

Wenn Sie zwischen 2010 und heute einen Kreditvertrag bei der Sparkasse abgeschlossen haben, können Sie den sogenannten Widerrufsjoker ziehen. Auf diese Weise wird Ihr laufender Vertrag rückabgewickelt. Auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung können Sie so zurückfordern.

BGH bestätigt Fehlerhaftigkeit

Ähnlich sieht es der Bundesgerichtshof und stufte diese Widerrufsinformation als fehlerhaft ein. Mit fatalen Folgen für die Sparkasse, denn betroffen sind viele Verträge ab Mitte des Jahres 2010 mit dieser Formularnummer.

Erfolge unserer Mandanten

Sparkasse: LG Rostock

Das Landgericht Rostock spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
ING DiBa: LG Mainz

Das Landgericht Mainz spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

BBBank: LG Karlsruhe

Das Landgericht Karlsruhe spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
Sparkasse: LG Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
Commerzbank: LG Bonn

Das Landgericht Bonn spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Deutsche Bank: LG Konstanz

Das Landgericht Konstanz spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Deshalb können Sie Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkassen umgehen

Wie viele andere Kreditinstitute hat auch die Sparkasse unzureichende oder gar keine Angaben zu bestimmten Verbraucherrechten in ihren Verträgen gemacht. Genau dazu sind Banken und Sparkasse seit der neuen Gesetzgebung von März 2016 jedoch verpflichtet.

Diese Angaben beziehen sich auf die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers und die Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Doch für den juristischen Laien sind solche Fehler oft kaum erkennbar. Einzelne Wörter machen den Unterschied zwischen falscher und korrekter Widerrufsbelehrung.

Falsche Belehrung und irreführende Checkbox halten Kunden vom Widerruf ab

Eine Checkbox sorgt für Verwirrung bei Verbrauchern. Für Verwirrung beim Verbraucher sorgt auch eine Checkbox in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse. Darin steht, dass Darlehensnehmer der Sparkasse auch Aufwendungen ersetzen müssen, die diese an öffentlichen Stellen erbracht habe und nicht zurückverlangen könne, wie z.B. Notarkosten. Diese Formulierung lässt viele Darlehensnehmer im Unklaren darüber, welche Kosten genau gemeint sind und in welcher Höhe sie anfallen könnten. Die Unklarheit wird noch dadurch verstärkt, dass die Belehrung an dieser Stelle mit einem Kreuz markiert ist, was den Eindruck erweckt, dass die Sparkasse diese Leistung bereits erbracht hat, ohne jedoch transparent zu machen, wie hoch diese Kosten sein könnten.

Dies führt dazu, dass sich viele Kunden im Zweifel gegen einen Widerruf ihres Darlehens entscheiden, da sie befürchten, unerwartet hohe Kosten tragen zu müssen. Eine solche Praxis steht im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass Verbraucher klar und verständlich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden müssen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die fehlerhafte Belehrung hält somit Kunden nicht nur vom Widerruf ab, sondern verstößt auch gegen die Verpflichtung der Banken, ihre Kunden ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht zu informieren.

Durch den Verkauf meines Hauses sollte ich eine sehr hohe Summe an Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Nach der Prüfung durch DB-Anwälte habe ich aber nur knapp die Hälfte zahlen müssen. Es hat sich gelohnt.

– Navin L.

Formular 192.643.000

Ein Fehler der Sparkasse in ihren Widerrufsinformationen findet sich in der Formularnummer 192.643.000. Darin heißt es, dass das Anlaufen der Widerrufsfrist erst einsetzt, nachdem der Darlehensnehmer die Pflichtangaben von der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten hat.

Kurios daran: Die Aufsichtsbehörde wird im Vertrag nirgends genannt. Und zudem handelt es dabei nicht einmal um eine Pflichtangabe. Weil die Sparkasse sie damit aber zu einer macht, muss sie sich auch daran halten.

Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse 10 % zu hoch

Dass die Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung tendenziell zu hoch berechnet, fand die Verbraucherzentrale in einer eigenen Erhebung heraus: Bei 40 Prozent der Entschädigungsfälle liegt die Differenz zwischen der von Kreditinstituten geforderten Summe und der von der Verbraucherzentrale berechneten Höhe bei 10 Prozent.

Daraus entstehen für Darlehensnehmer schnell fünfstellige Beträge, die sie im Falle einer vorzeitigen Kreditablösung zu viel zahlen.

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Diese Kosten muss die Sparkasse abziehen

Dabei ist die Gesetzeslage unmissverständlich: Die Risikoprämie und die ersparten jährlichen Verwaltungsaufwendungen sind von der Entschädigung abzuziehen. So hat es der BGH in zahlreichen Urteilen von 1991 bis heute entschieden.

Sondertilgungsrechte müssen sogar berücksichtigt werden, wenn Sie diese vertraglich vereinbart, aber überhaupt nicht beansprucht haben.

Weitere Fehler in Darlehensverträgen

Auch ein häufiger Fehler der Sparkasse bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Sie berechnet die Höhe bis zum Ende der Zinsbindungsfrist. Oft liegt diese bei 15 oder 20 Jahren.

Tatsächlich darf die Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung aber nur für den Zeitraum berechnen, in dem Kreditnehmer noch nicht von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Sprich: zehn Jahre ab dem Datum der vollen Darlehensauszahlung.

Sparkasse zieht abzuziehende Kosten nicht ab

Eine Erklärung dafür, weshalb die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse so hoch ausfällt, ist, dass sie Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt und von der Entschädigung abzuziehende Kosten wie die Risikoprämie sowie Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren einberechnet.

Sparkasse muss 23.500 Euro zurückzahlen

Im Februar dieses Jahres entschied das Landgericht Rostock, dass die Ostsee-Sparkasse einem Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23.500 Euro zzgl. Zinsen erstatten muss. Auch hier hatte die Sparkasse den Kunden nicht klar und verständlich über ihre Berechnung informiert.

Sparkasse berechnet die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung falsch

Nicht nur bei den Widerrufsbelehrungen hat die Sparkasse schlampig gearbeitet, sondern auch bei der Berechnung der Entschädigung. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse ist, wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig kündigen, können Sie vorab mit unserem Online-Rechner schnell und unkompliziert herausfinden.

In jedem Fall lohnt es sich, die Berechnung der Sparkasse zu überprüfen – sei es durch unseren Online-Rechner oder besser noch von unseren Experten. Denn häufig gibt es eine hohe Abweichung zwischen der Berechnung der Sparkasse und einer tatsächlich angemessenen Entschädigungshöhe.

Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse umgehen: So funktioniert´s

Sie möchten Ihr Darlehen bei der Sparkasse vorzeitig kündigen und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? Oder Sie haben diese bereits gezahlt und möchten sie nun zurückfordern? Dann sollten Sie jetzt den Widerrufsjoker ziehen.

Lassen Sie hierzu Ihren Vertrag von einem spezialisierten Anwalt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung oder bei der Berechnung prüfen. Da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Sparkasse Sie falsch oder unzureichend über Ihre Rechte belehrt hat, können Sie mit der Widerrufsoption Ihren Darlehensvertrag rückabwickeln lassen.

Vorfälligkeitsentschädigung Sparkasse: Erstberatung nutzen, Zahlung vermeiden!

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Sie haben Ihr Immobiliendarlehen bei der Sparkasse vorzeitig gekündigt oder möchten dies tun?

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Wenn Sie nun eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollen oder bereits gezahlt haben, sollten Sie Ihren Vertrag auf Fehler prüfen lassen.

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Gerne übernehmen das unsere Experten in einer kostenlosen Erstberatung für Sie. Damit Sie eine Zahlung vermeiden oder eine bereits geleistete zurückholen können.

oder
0221 - 29270 - 2

EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte

Rückendeckung bei Problemen mit der Vorfälligkeitsentschädigung erhielten Verbraucher im März 2020 auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Hierbei ging es um den sogenannten Kaskadenverweis, den Kreditinstitute in ihren Widerrufsbelehrungen aufführen. Beim Kaskadenverweis berufen sich Banken und Sparkassen auf einen bestimmten Paragraphen, der wiederum auf andere Paragraphen verweist.

Kostenlose Erstberatung bei DB-Anwälte

Mit unserer Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalmarkrecht gehört die Rechtsanwaltskanzlei DB-Anwälte zu den bundesweit erfahrensten im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen.

Erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, ob die Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch berechnet, falsche Angaben in Ihrem Vertrag gemacht oder Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat.

Kaskadenverweis laut EuGH fehlerhaft

Verbraucher müssen sich so mühsam in Gesetzestexte einlesen, um über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Tatsächlich aber müssen Kreditinstitute ihre Kunden qua Gesetz klar und prägnant über deren Rechte informieren. Laut EuGH ist diese Belehrung daher fehlerhaft.

Ihre Möglichkeiten durch unsere Beratung

Möglich wird dadurch: Sie müssen einen geringeren Betrag bezahlen oder bekommen die zu viel gezahlte Differenz erstattet. Sie können die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund fehlerhafter Angaben umgehen. Oder Sie holen mit dem Widerrufsjoker Ihre bereits gezahlte Entschädigung zurück.

Mehr zur Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse

Darlehensnehmer können grundsätzlich versuchen, mit Ihrer Bank einen Konsens zu finden und so den Darlehensvertrag einvernehmlich aufzulösen. Sollte die Sparkasse keine Verhandlungsbereitschaft zeigen, können Sie zumindest versuchen, die Höhe der Entschädigung zu reduzieren.

Etwa indem Sie belegen können, dass der Zinsschaden für die Bank niedriger ausgefallen ist als von ihr berechnet.

Verbraucher können den Widerrufsjoker für Verträge bei der Sparkasse ziehen, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden. Aber auch ältere Konsumkredite sind widerrufbar, sofern sie durch ein Fernabsatzgeschäft zustande kamen.

Für Immobiliendarlehen ab dem 21. März 2016 gilt eine Widerrufsfrist von einem Jahr und vierzehn Tagen.

Fehler bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, in der Widerrufsbelehrung und falsche Vertragsangaben betreffen nicht allein die Sparkasse. Viele Gerichte haben auch bei anderen Kreditinstituten Fehler bemängelt und sie zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert.

Hierzu gehören neben der Sparkasse u.a. die Commerzbank, die PDS-Bank, die ING Diba, die DSL-Bank und die Deutsche Bank.

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