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Berechnung der Abfindungshöhe

Die Abfindungshöhe berechnet sich nach Betriebszugehörigkeit. Grundsätzlich ist die Abfindung immer eine Verhandlungssache. Daher ist eine allgemeine Antwort auf die Höhe der Abfindung nur schwierig zu formulieren.

Es gibt aber eine Faustregel, an der man sich als Arbeitnehmer orientieren kann. Bei der Höhe der Abfindung wird meist die Daumenregel genutzt, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen ist.

So sollen 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr als Normalfall gelten. Teilweise wird aber auch von 1,0 Gehälter pro Beschäftigungsjahr oder auch nur 0,25 Gehälter pro Beschäftigungsjahr gesprochen.

Woran sollte man sich bei der Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag orientieren?

Wichtiger als eine Faustregel sollten bei der Festlegung der Abfindung die Umstände des Einzelfalls sein.

Dabei sind folgende Punkte für den Einzelfall maßgeblich:

  • Wie stark ist der dem Arbeitnehmer zustehende Kündigungsschutz?
  • Wie schnell findet der Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung?
  • Wie gut ist der Arbeitgeber finanziell aufgestellt?
  • Sieht der Sozialplan des Arbeitgebers Abfindungen vor?
  • Sind eventuelle Boni oder Provisionen streitig, sodass es darüber auch noch Streit geben könnte?

Themenseite Arbeitsrecht

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