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Abgasskandal PSA

Der französische Automobilhersteller PSA wird im Abgasskandal verdächtigt, die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen durch illegale Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben.

Zu Beginn des Abgasskandals in Deutschland war zunächst nur bekannt, dass der größte deutsche Autohersteller Volkswagen in die Manipulation verwickelt war. Doch nach und nach gesellten sich dann auch andere Fahrzeughersteller hinzu.

Im November 2015 wurde beispielsweise festgestellt, dass bei einem Renault Espace Diesel eine 25-fache (!) Überschreitung des Emissionsgrenzwertes vorlag. Untersucht hatte dies auch die deutsche Umwelthilfe. Daraufhin informierte diese die französischen Behörden. Dadurch erhielt der Dieselabgasskandal auch in Frankreich eine größere Aufmerksamkeit.

So bestätigte sich, dass auch bei den PSA-Töchtern Peugeot und Citroen ebenfalls eine massenhafte Manipulation von Dieselfahrzeugen stattgefunden hat.

Infolge von monatelangen Ermittlungen sollten sich dann auch erschreckende Ergebnisse beim PSA-Konzern herausstellen. Die Konzerntöchter Peugeot und Citroen sollen über zwei Jahrzehnte Dieselmotoren manipuliert haben. Über 1,9 Millionen Fahrzeuge sollen davon erfasst gewesen sein. Darunter viele Autos der Dieselschadstoffklassen Euro 5 und Euro 6. Im Raum stand daher eine Strafzahlung von über drei Milliarden Euro.

Im Sommer 2017 bestritt der PSA-Konzern noch die Manipulation. Dabei betonte das Unternehmen, man habe sich stets an die zulässigen Grenzwerte gehalten.

Problematisch ist, dass seit der Aufnahme der Ermittlungen durch die französische Justiz nicht viel passiert ist. Während es hierzulande mittlerweile wenigstens Schadensersatzzahlungen für einzelne Betroffene gibt und in den USA sogar hohe Strafschadensersatzzahlungen erhoben wurden, gab es im französischen Nachbarland kein großes Umdenken. Zwar kam es Ende 2019 zu einem Rückruf für Fahrzeuge vom PSA-Konzern, doch eine Entschuldigung oder gar eine Entschädigung für Betroffene ist noch lange nicht in Sicht.

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Welche Methoden benutzt der Hersteller?

Ein großes Problem für Betroffene ist, dass der PSA-Konzern anders vorgegangen ist als die deutschen Konkurrenten. Der Stuttgarter Autobauer Daimler hatte sogenannte Thermofenster in die Fahrzeuge eingebaut, die so den Schadstoffausstoß im Prüfstand minimieren sollten.

Anders aber die Ingenieure bei Citroen und Peugeot. So soll in die Motoren nur eine Software eingebaut worden sein, die die Motoren unterschiedlich kalibriert. Dies könne nach Auffassung vieler französischer Juristen gar nicht als Betrug gewertet werden.

Welche Motoren sind betroffen?

Beim Peugeot Abgasskandal geht es um die Motoren mit der Bezeichnung DW10 und DW 12 Diesel bis 2,5 Liter mit der Schadstoffklasse Euro 5 und 6. Diese waren aus den Produktionsjahren 2010 bis 2018.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Abgasskandal Peugeot.

Bei Citroen hingegen sind nur Fahrzeuge mit DW10 Motoren bis 2,5 Liter erfasst. Auch hier geht es um die Schadstoffklassen Euro 5 und 6 aus den Jahren 2010 bis 2018.

Welche Modelle sind betroffen?

Im Abgasskandal ist mittlerweile bekannt, dass Fahrzeuge der PSA-Töchter Peugeot und Citroen von der Manipulation betroffen sind. Darunter befinden sich, wie anfangs vermutet jedoch nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner.

Peugeot Modelle:

  • 208
  • 2008 (Benziner)
  • 208
  • 308
  • 508
  • 2008
  • 3008
  • 5008 (Diesel)
  • DS3
  • DS4
  • DS5

Citroen Modelle:

  • C3
  • C3 Aircross (Benziner)
  • C3 Picasso
  • C4
  • C4 Picasso (Diesel
  • Jumpy Multispace
  • C5
  • Jumper

Wie kann ich feststellen, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Ähnlich wie bei uns in Deutschland, gibt es für bestimmte Fahrzeuge einen Rückruf. Diese kann man mit dem Herstellercode feststellen. Bei betroffenen Citroen C3 Modellen wäre der Herstellercode „GWK“. Den Herstellercode findet man in den jeweiligen Kaufunterlagen.

Im Idealfall sollte man zudem mit seinem Händler vor Ort sprechen. Dieser kann Aufschluss über eine mögliche Betroffenheit geben.

Gibt es offizielle Rückrufe?

Problematisch ist, dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Frankreich keine Befugnisse hat und keine Rückrufe aussprechen kann, da die Autos in Frankreich zugelassen wurden.

In Frankreich selbst gab es Ende 2019 den ersten Rückruf. Davon betroffen waren knapp 30.000 Autos des PSA Konzerns. Ein wenig überraschend für die breite Öffentlichkeit war, dass sich darunter sowohl Diesel- als auch Benzinfahrzeuge befanden.

Durch den Rückruf soll es, ähnlich wie bei deutschen Fahrzeugen, zu einem Diesel Software-Update kommen. Gleichzeitig sollen auch die Partikelfilter kontrolliert werden.

Folgende Modelle waren vom Rückruf in Frankreich Ende 2019 betroffen:

Peugeot

  • 208
  • 2008 (Benziner)
  • 208
  • 308
  • 508
  • 2008
  • 3008
  • 5008 (Diesel)
  • DS3
  • DS4
  • DS5

Citroen

  • C3
  • C3 Aircross (Benziner)
  • C3 Picasso
  • C4
  • C4 Picasso (Diesel)

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Was bedeutet ein manipuliertes Fahrzeug für mich persönlich?

Grundsätzlich hat ein manipuliertes Fahrzeug große Auswirkungen für den einzelnen Autofahrer. Denn stellt sich heraus, dass eine Manipulation vorliegt, bedeutet dies, dass der Schadstoffausstoß weit über dem liegt, was der Hersteller eigentlich angegeben hat.

  • Als erste Maßnahme kann von der zuständigen Verkehrsbehörde die Nachrüstung angeordnet werden. Dementsprechend wird der Fahrzeughalter dazu aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Denn mit dem erhöhten Schadstoffausstoß entspricht das Auto nicht mehr den vorgegebenen Schadstoffgrenzwerten. Dies soll durch die Nachrüstung behoben werden.

Kommt man der Nachrüstung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach, so kann die lokale Verkehrsbehörde die Diesel Stilllegung anordnen. Dies könnte das erste Problem für Betroffene sein.

Dabei gibt es nach Auffassung vieler Autofahrer verschiedene Gründe, um die Nachrüstung zu verweigern. Bisweilen ist eine solche Nachrüstung, die auch Diesel Software-Update genannt wird, sehr kostenaufwendig. Zwar bezuschussen viele Autohersteller diese, aber auch mit dem Zuschuss kostet die Nachrüstung mehrere tausend Euro.

Gleichzeitig gab es in der Vergangenheit immer wieder Berichte von Nachteilen beim Auto infolge der Nachrüstung. Insbesondere Motorschäden sollen dabei vermehrt aufgetreten sein:

In Stuttgart beispielsweise gilt seit Anfang 2019 ein flächendeckendes Diesel Fahrverbot im Stadtgebiet für Fahrzeuge der Klassen Euro 4/5 und schlechter. Und auch in vielen anderen deutschen Städten wurden Verbote schon erlassen oder sind noch in der Diskussion.

Über 88 Prozent (!) aller Citroenfahrzeuge sollen unter der Abgasnorm Euro 6 liegen. Dementsprechend könnten insbesondere Kunden des PSA-Konzerns ein großes Problem durch ein Diesel Fahrverbot bekommen.

  • Infolge der Diesel Fahrverbote und Zwangsstilllegungen kommt es in ganz Deutschland zu einem großen Wertverlust für Dieselfahrzeuge. Der Wiederverkaufswert ist dabei für solche Fahrzeuge enorm gering, da viele Autofahrer mit einem Fahrverbot rechnen. Laut aktuellen Studien erachten die meisten deutschen Autofahrer daher die Anschaffung eines Dieselfahrzeugs als wenig sinnvoll. Dies bedeutet in der Folge oftmals große finanzielle Probleme für die einzelnen Betroffenen.

Was kann ich machen, wenn es sich bei meinem Auto um ein manipuliertes Fahrzeug handelt?

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, der kann auf verschiedene Weisen versuchen, die finanzielle Unsicherheit im Rahmen zu halten.

  • Der erste mögliche Weg ist der Verkauf des Dieselfahrzeugs ins Ausland. Dieselfahrverbote finden noch nicht in allen Ländern Europas Anwendung. Gleichzeitig bekommen andere EU-Staaten mit, dass der Dieselmarkt hierzulande im Keller ist. Insbesondere aus Ungarn und Rumänien gibt es daher großes Interesse an europäischen Dieselfahrzeugen. Dementsprechend kann man versuchen das Auto gewinnbringend ins Ausland zu verkaufen.
  • Als zweite Möglichkeit ist es möglich, Diesel Schadensersatz für die Manipulation der Motoren zu verlangen. Insbesondere in Deutschland ist die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter äußerst gut. Enorm viele Gericht bejahen einen Schadensersatzanspruch. Dementsprechend wurde teilweise der gesamte Kaufpreis als Schadensersatz von Gerichten bejaht. Im Gegenzug mussten Fahrzeughalter dafür einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer entrichten. Aber auch darüber sind sich die Gerichte nicht einig.

Es gilt dabei zu klären, von wem man das Fahrzeug gekauft hat. Hat man es von einem unabhängigen Fahrzeughändler gekauft, so kann man sich direkt an diesen wenden.

  • Als dritte Möglichkeit können Verbraucher ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen, selbst wenn die vierzehntägige Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen ist. Ein Widerruf ist möglich, wenn im Kredit- oder Leasingvertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht wurden. Denn dann wurde der Verbraucher nicht richtig über seine Widerrufsrechte belehrt, sodass der Widerruf noch heute möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher den Kreditvertrag mit dem Kaufvertrag abgeschlossen hat. Denn dann handelt es sich um sogenannte verbundene Verträge.

Der Kreditvertrag wandelt sich folglich in ein Rückgewährschuldverhältnis um, sodass beide Vertragsparteien alles Erhaltene zurückerstatten müssen.

Der Fahrzeughalter muss das Auto zurückgeben, während die Bank alle Kredit- oder Leasingraten zurückerstatten muss. Die Bank darf aber auch hier möglicherweise einen Nutzungsersatz für die bisher gefahrenen Kilometer verlangen.

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