Ablöse
Die Ablöse steht für einen Geldbetrag, der innerhalb eines Rechtsgeschäfts als Ausgleichssumme geleistet wird.
Den meisten ist die Zahlung einer Ablöse aus dem Sport bekannt. Hier wird sie tatsächlich auch am häufigsten gezahlt. Möchte zum Beispiel ein professioneller Fußballspieler den Verein, bei dem er aktuell unter Vertrag steht, vor Ablauf des Vertrags verlassen, muss der Verein, für den der Spieler in Zukunft spielen möchte, eine Ablöse bezahlen. Normalerweise ist eine Ablösesumme vertraglich festgeschrieben und somit nicht verhandelbar. Eine Ablöse kann aber auch entfallen. Möchte ein Fußballer seinen Verein nach Ablauf des Vertrages verlassen, so kann er ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln.
Neben dem Sport werden auch bei Kreditverträgen Ablösen gezahlt. Es handelt sich hierbei um die Summe, mit der man einen Kredit vollständig an die Bank zurückzahlt. Eine Ablöse ist nur nötig, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte (auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt).
Auch im Mietrecht kann es zur Zahlung einer Ablöse kommen. Der Eigentümer einer Mietwohnung oder der Vormieter kann sie verlangen, wenn der Mieter oder Nachmieter das Inventar der Wohnung übernimmt oder Renovierungskosten nach einem Auszug anfallen. In manchen Kulturkreisen ist auch bei einer Eheschließung die Zahlung einer Ablöse durchaus gewöhnlich. In der Regel zahlt dann die Familie des Bräutigams ein sogenanntes Brautgeld, damit die Heirat mit der Braut zustande kommen kann.
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