Abmahnanwalt
Anwalt, der im Auftrag des Urhebers, die Urheberrechte gegenüber unberechtigten Dritten abmahnt.
Durch neue Medien ist es in den letzten Jahren zu dem (umgangssprachlichen) Ausdruck Abmahnanwalt gekommen. Damit sind Anwälte gemeint, die sich hauptsächlich darauf fokussieren, die Urheberrechte von Personen zu wahren und dementsprechend Verstöße von Dritten abzumahnen.
Die Rechtsgrundlage für die Abmahnanwälte ist dabei stets §106 Urhebergesetz (UrhG). Darin wird festgehalten, dass ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden darf.
Deckelung der Rechtsanwaltskosten durch Abmahnwelle
Grundsätzlich stellt sich die Frage, weshalb die Begrifflichkeit des Abmahnanwaltes erst in den letzten Jahren aufgetaucht ist, da es das Urhebergesetz schließlich schon seit vielen Jahren gibt.
Insbesondere mit dem enormen Wachstum des Internets und diverser Portale wie Youtube, kommt es immer häufiger zu Urheberrechtsverletzungen. Auch fehlende Bildrechte führen immer wieder zu Abmahnungen durch Kanzleien.
Durch eine Gesetzesnovellierung sind die Rechtsanwaltskosten gemäß §97a II UrhG mittlerweile auf 1000 Euro schlussendlich gedeckelt. Denn insbesondere Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit immer öfter den Eindruck, dass die Abmahnkosten für manche ins Unermessliche stiegen.
Eine Ausnahme der Deckelung liegt jedoch vor, wenn es sich um einen unbilligen Fall handelt. Unter welchen Umständen etwas als unbillig bezeichnet werden kann, ist jedoch stark einzelfallabhängig. Abmahnanwälte versuchen daher stets das Verhalten des Beschuldigten als unbillig zu deklarieren.
Auch um der Abmahnwelle auf anderem Wege Einhalt zu gebieten, wurde der §104a UrhG eingeführt. In diesem ist nun festgehalten, in welchem Gericht die Klage wegen Urheberrechtsverletzungen durchzuführen ist. Ursprünglich war es den Abmahnanwälten bundesweit möglich den Gerichtsstand zu wählen. Dies ist seit der Einführung des §104a UrhG nicht mehr möglich, sodass er an seinem Wohnsitz die Klage erheben muss.
Streaming führte zu steigender Anzahl von Abmahnungen
Durch bekannte Plattformen, auf denen man Filme kostenlos streamen kann, ist die Zahl der Abmahnungen kurzweilig angestiegen. Abmahnanwälte sahen darin eine Möglichkeit, zahlreiche Urheberrechtsverletzungen anzuzeigen. Doch dies gelang nur in den wenigsten Fällen.
Denn anders als bei sogenannten Filesharings, bei denen versucht wird, dauerhaft in den Besitz von Dateien zu kommen, wollen streamende Personen oft nur kurzweilig einen Film anschauen. Sofern der Streamende keine öffentliche oder gewerbliche Nutzung anstrebt, ist es nicht möglich, diesen abzumahnen.
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