Kinderbetreuungskosten absetzen
Grundsätzlich sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Seit dem Jahr 2012 können erwerbstätige und nicht erwerbstätige Eltern von Kindern bis zu 14 Jahren deren Betreuung durch Tagesmütter, Kitas oder Kindergärten steuerlich geltend machen.
Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, bei einer Höchstgrenze von 6.000 Euro.
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