Zum Hauptinhalt springen

Akademischer Grad

Abschlussbezeichnung nach erfolgreichem Studienabschluss oder nach Erbringung einer wissenschaftlichen Leistung an einer staatlich anerkannten Einrichtung wie Hochschulen.

Ein akademischer Grad wird nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums oder nach Erbringung einer wissenschaftlichen Leistung an einer Hochschule verliehen. Der Begriff umfasst Bezeichnungen für vergebene Abschlüsse wie den Bachelor of Arts oder den Master of Science. Die Verleihung des akademischen Grades wird als Graduierung bezeichnet, akademische Grade werden daher auch häufig akademische Abschlüsse genannt.

Heutzutage haben bereits über 17 Prozent der Deutschen über 15 Jahren einen Hochschulabschluss erreicht. Der Begriffe der Hochschule ist hier ein Oberbegriff für sowohl Hochschulen als auch Universitäten, die im Hochschulrahmengesetz festgelegt sind.

In Europa wurden die Bezeichnungen der akademischen Grade im Zuge des Bologna-Prozesses bereits in den letzten zwei Jahrzehnten schrittweise angepasst. Erst dadurch wurden die Begriffe des Bachelors und des Masters in Deutschland wirklich eingeführt. Akademische Grade berechtigen übrigens nicht zwingend dazu, auch mit ihm angesprochen zu werden. Der Doktortitel ist dabei der einzige akademische Grad, der eine Eintragung in amtlichen Ausweispapieren nach sich ziehen kann.

Der akademische Titel wird im Sprachgebrauch häufig mit einem akademischen Grad gleichgestellt. Es existieren jedoch Unterschiede zwischen akademischen Graden (beispielsweise Dr.) und akademischen Titeln (Prof.). Eine Person kann mehrere akademische Grade erreichen und tragen.

Welche akademischen Abschlüsse gibt es in Deutschland und von wem werden sie vergeben?

Generell unterscheidet man bei Studiengängen in Deutschland vor allem zwischen dem akademischen Titel des Bachelors und des Masters sowie dem Doktortitel. Die Titel Diplom und Magister laufen Dank das Bologna-Prozesses schon seit mehreren Jahren langsam aus und werden durch den Bachelor und Master abgelöst.

In Deutschland werden Studiengänge nach dem erreichten Abschluss benannt, beispielsweise also als Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang bezeichnet. Ein akademischer Abschluss ist für mehrere Studienfächer gültig. So bekommen beispielsweise Graduierende des Bachelorstudiengangs Biologie ebenso wie solche des Bachelorstudiengangs Physik den Bachelor of Science (B.Sc.).

Die akademischen Grade unterscheiden sich, je nachdem ob beispielsweise ein naturwissenschaftlicher Studiengang belegt wurde oder es sich um einen rechtswissenschaftlichen Abschluss handelt. Bei einem akademischen Abschluss wird dem Bachelor oder Master daher noch die fachliche Ausrichtung angefügt (beispielsweise Bachelor of Education (B.Ed.) oder M.A. als Abkürzung für Master of Arts).

Ein Doktortitel kann erst durch eine Promotion erhalten werden, wenn vorher bereits ein Bachelor- und ein Mastertitel erreicht wurden. Verliehen werden die Titel von den akademischen Behörden und anderen staatlich anerkannten Einrichtungen, also beispielsweise Fakultäten, Fachbereichen oder von den Prüfungsausschüssen der Hochschule.

Wie viel Zeit nimmt der Erwerb eines akademischen Grads in Anspruch?

Für den Erwerb des Titels Bachelor (beispielsweise Bachelor of Arts: B.A.) sind standardmäßig sieben Semester vorgesehen. Bei allen Mastertiteln (beispielsweise des Masters of Arts: M.A; Masters of Science: M.Sc) wird eine Studiendauer von zwei bis vier Semestern angesetzt. Allerdings sind auch häufig Studiengänge mit einer anderen Semesterzahl üblich.

Welche akademischen Grade gibt es in Deutschland?

Bei den meisten akademischen Graden handelt es sich um konsekutive Abschlüsse, also solche Studiengänge, bei denen der Master auf dem Bachelor aufbaut und der erfolgreich abgeschlossene Bachelor die Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang darstellt.

Die folgenden akademischen Grade können dabei in den verschiedenen Studienbereichen vergeben werden:

Mathematik, naturwissenschaftlicher Bereich, Medizin, Agrar- Forst und Ernährungswissenschaften:

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Master of Science (M.Sc.)

Ingenieurwissenschaften:

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (.Eng.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)

Rechtswissenschaften:

  • Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Master of Laws (LL.M.)

Sprach-, Kultur-, Sport-, Sozial- und Kunstwissenschaften:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Master of Arts (M.A.).

Kunstwissenschaften:

  • Bachelor of Fine Arts (B.F.A)
  • Bachelor of Music (B.Mus.)
  • Bachelor of Musical Arts (B.M.A)
  • Master of Fine Arts (M.F.A.)
  • Master of Music (M.Mus.)

Wirtschaftswissenschaften:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Master of Arts (M.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Bachelor of Business Administration (B.B.A.)

Studiengänge auf Lehramt:

  • Bachelor of Education (B.Ed.)
  • Master of Education (M.Ed.)

Konsekutive Studiengänge bauen hier auf einem entsprechenden Bachelor auf. Allerdings gibt es auch nicht-konsekutive Mastergrade, beispielweise der Master of Computer Science (M.Comp.Sc.) oder der Master of International Business (M.I.B.). Diese bauen stattdessen auf einer vorherigen Berufstätigkeit auf.

Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch weitere akademische Abschlüsse, wie den Meisterschüler oder auch das Lizenziat. Der Doktorgrad stellt dabei den höchsten erreichbaren akademischen Grad dar.

Auch der Bakkalaureus, der Magister (Mag. Titel) und das Diplom (Dipl.-Titel) stellen heutzutage noch akademische Grade dar, die jedoch langsam durch den Bachelor und den Master abgelöst werden. Sie behalten ihre Gültigkeit, können bald aber nicht mehr neu erworben werden.

Die meisten Länder der Europäischen Union haben ihre eigenen Abschlüsse und akademischen Grade. Diese werden ausschließlich von ausländischen Hochschulen verleihen, wie zum Beispiel der Master of Divinity (M.Div.). Deutsche können sie aber teilweise durch eine Kooperation mit ausländischen Hochschulen erhalten.

Welche Abschlüsse stellen keine akademischen Grade dar?

Abschlüsse von Berufsakademien stellen keine akademischen Grade da. Auch Staatsexamen, die beispielsweise häufig in den Rechtswissenschaften absolviert werden, stellen keinen akademischen Grad da.

Hier ist auch noch einmal auf den Unterschied zwischen akademischen Titeln und akademischen Graden hinzuweisen. Professorentitel stellen akademische Titel, aber keine akademischen Grade dar. Auch Ehrendoktorate(lat. doctor honoris causa) wie der Dr. h.c. und Dr. E.h. stellen ebenfalls keine akademischen Abschlüsse dar.

Führung akademischer Abschlüsse

Gibt man sich als Träger eines Grades öffentlich erkennbar, beispielsweise durch den Eintrag auf einer Visitenkarte oder auf geschäftlichem Briefpapier, wird dies auch als Führung des Grades bezeichnet. Niemand ist jedoch dazu verpflichtet, seinen akademischen Grad zu führen. Aber auch durch mündliche Äußerungen können Grade geführt werden. Dabei ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ob sie vor oder hinter dem Namen genutzt werden müssen.

Bei der Führung des Grades darf dieser nur so verwendet werden, wie er auch in seiner Verleihungsurkunde festgelegt ist. Bei ausländischen Graden, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, müssen die Grade mit einem Herkunftszusatz geführt werden, der angibt, welche Hochschule den Grad vergeben hat.

Der akademische Grad berechtigt grundsätzlich nicht, mit ihm auch angesprochen zu werden. Doktoren werden jedoch häufig als Frau oder Herr Doktor angesprochen, ein rechtlicher Anspruch resultiert aus dem Titel allerdings nicht. Akademische Grade sind keine Bestandteile eines Familiennamens und stehen daher auch nicht in amtlichen Ausweispapieren. Eine Ausnahme gibt es jedoch: beim Doktortitel ist die Eintragung des akademischen Grades im Ausweis oder Reisepass in einer abgekürzten Form zulässig.
Akademische Grade werden vor allem im Schriftverkehr benutzt. In der Anschrift und schriftlichen Anrede werden die akademischen Grade meist in einer abgekürzten Form wie „Dr.“ verwendet.

  • Im privaten Bereich kann man den Titel M.Sc. oder auch andere ohne Einschränkung anführen, beispielsweise auf Briefköpfen, Geschäftsschildern oder Visitenkarten
  • Bei Urkunden und anderen amtlichen Ausführungen nur in abgekürzter Form, beispielsweise M.Sc. als Abkürzung des Masters of Science
  • Bei der Korrespondenz mit Behörden nur in den dafür vorgesehenen Feldern

Das Vortäuschen eines akademischen Grades

Das Vortäuschen eines akademischen Grad ist in Deutschland illegal und stellt eine Straftat nach §132a des Strafgesetzbuches dar. Bezeichnet man sich jedoch nur in einem kleinen, privaten Kreis mit dem Titel, macht man sich nicht strafbar. Auch bei Künstlernamen ist der akademische Grad als Teil des Künstlernamens straffrei.

Angleichung der Europäischen Grade durch den Bologna-Prozess

Seit 2001 entstand im Bologna-Prozess eine schrittweise Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse in Europa in drei Zyklen: Dem Bachelor, dem Master und dem Doktortitel. Dies soll der Erleichterung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Ländern dienen und die verschiedenen Hochschulabschlüsse und akademischen Grade vereinen. Manche Studiengänge wurden bisher allerdings noch nicht umgestellt, wie beispielsweise Theologie oder auch die Rechtswissenschaften.

Der erste Zyklus umfasste den Bachelor, der den Bakkalaureus/Bakkalaurea seit 2016 ablöst. Im zweiten Zyklus werden der Magister und das Diplom vom Master abgelöst. Die ausgelaufenen akademischen Abschlüsse wie der Mag. Titel können weiterhin geführt, aber dann nicht mehr neu erworben werden. Der dritte Zyklus stellt abschließend den Erwerb eines Doktortitels dar.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung